Mindesteinzahlung bei Sportwetten in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Ein Lederportemonnaie, daneben ein kleiner Stapel Münzen auf einer hellen Marmorplatte im Tageslicht

Wer in der Schweiz Sport wetten will, zahlt nicht in Euro und nicht auf ein Konto, das ein anderer Name eröffnet hat. Die beiden Veranstalter, denen das Geldspielgesetz die Bewilligung erteilt, sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Bei beiden läuft das Konto in Franken, die Identität wird beim Ausweis geprüft, und Gewinne gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen. Wer eine Seite mit Mindesteinzahlung in Euro findet, surft bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und damit ausserhalb dessen, was die Gespa beaufsichtigt.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe).

Zahlungsabwicklung: Wallet, Einzahlung und Auszahlung

Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ist das Spielerkonto kein Bankkonto. Es ist ein Wallet, das mit Franken aufgeladen wird, das Auszahlungen nur an die hinterlegte IBAN schickt und das eigene Promotions als Gratisspielguthaben führt, das nicht auszahlbar ist. Wer auf dieses Wallet einzahlt, zahlt es auf — und die meisten Bedingungen, die online als «Mindesteinzahlung» kursieren, sind genau diese Wallet-Aufladung.

Wie das Swisslos-Wallet aufgeladen wird

Swisslos nimmt für die Online-Teilnahme ausschliesslich Zahlungsmittel, die in den Bedingungen für die Online-Teilnahme stehen. Gekauft wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder über einen Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag pro Kauf liegt bei CHF 20. In einem rollenden Zeitfenster von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein einzelner Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht übersteigt.

Eine bewährte Online-Schaltung ist PostFinance Pay: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, das Wallet wird sofort belastet. Wer kein PostFinance-Konto hat, weicht dem PostFinance auf eine andere Online-Zahlungsmöglichkeit oder den Einzahlungsschein aus, der an einer Verkaufsstelle oder am Schalter der Post eingelöst wird.

Wer das Wallet mit Gratisspielguthaben aus einer Promotion aufstockt, sieht auf dem Konto mehr Geld, kann es aber nicht auszahlen lassen. Es trägt den Hinweis «nicht auszahlbar» und wird für Wetten verwendet. Dasselbe gilt für ein Startguthaben oder eine Werbeaktion, falls einmal eine angeboten wird.

Wie das Loterie-Romande-Wallet aufgeladen wird

Bei der Loterie Romande läuft das Spielerkonto nach demselben Prinzip: Wallet in Franken, Aufladung aus zugelassenen Zahlungswegen, Gewinne bis zu einer Schwelle direkt im Wallet, darüber als Banküberweisung. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 einzahlen, das Wallet selbst ist auf CHF 10’000 gedeckelt.

Eine Alternative zur Online-Aufladung ist die Prepaid-Variante «Pre-pay» der Loterie Romande. Die Tickets gibt es zu festen Stückelungen: CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Das Ticket wird im Ganzen dem Wallet gutgeschrieben, ist ein Jahr gültig und wird am Schalter oder online gegen einen Code eingelöst. Für kleine Budgets oder für jemanden, der keine Online-Zahlung ans Konto binden will, ist das der unkomplizierteste Einstieg.

Die Loterie Romande betreibt zudem ein dichtes Netz an Verkaufsstellen — 2’350 in der Westschweiz. Wer das Konto dort einzahlt, gibt den Betrag am Schalter ab, lässt sich die IBAN hinterlegen und kann kleine Gewinne bis CHF 200 direkt an einer beliebigen Verkaufsstelle wieder einlösen. Eine einzelne Verkaufsstelle darf maximal CHF 2’000 in bar auszahlen, sofern genügend Bargeld vorhanden ist.

Wann Gewinne direkt gutgeschrieben werden und wann nicht

Beide Veranstalter trennen zwischen kleinen und grossen Gewinnen auf die gleiche Weise. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt die hinterlegte Zahlungsverbindung vor, überweist Swisslos Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Loterie Romande verfährt analog: bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber als Überweisung auf die registrierte IBAN.

Wer die kleine Schwelle versteht, versteht auch, warum die Werbung der beiden Veranstalter kein «Cash-Out» auf eine Kreditkarte verspricht: Die Auszahlung geht an genau ein Konto im eigenen Namen, und dieses Konto wird bei der Registrierung geprüft. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten oder Auszahlungen in Kryptowährungen sehen die Bedingungen nicht vor.

Wie Auszahlungen auf das Bankkonto laufen

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Auf den ersten Blick klingt das knausrig, gemessen an dem, was Schweizer Banken sonst für eine Auslandsüberweisung verlangen, ist die Gratis-Auszahlung grosszügig. Bei Gratisspielguthaben und nicht auszahlbarem Guthaben fällt die Grenze schon vorher: Es lässt sich nicht auszahlen, weil es von Anfang an als Spielguthaben, nicht als Echtgeld, auf dem Wallet liegt.

Die Loterie Romande verwendet für Auszahlungen die bei der Registrierung hinterlegte IBAN. Auch hier gilt: nur Konto im eigenen Namen, kein Drittkonto, keine Karte. Das ist die Spielregel, nicht die Marotte eines Veranstalters — sie steht in Art. 50 Abs. 2 VGS.

Welche Wege es gibt und wer welchen nimmt

Wer auf das Schweizer Wettkonto einzahlt, hat in der Praxis drei Wege:

Jeder dieser Wege landet im selben Wallet in Franken. Was danach als Mindesteinsatz gilt, ist eine andere Zahl: Bei Sporttip liegt sie bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz ist CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette.

Welche Begriffe die Werbung für «Mindesteinzahlung» benutzt

Wer nach «Mindesteinzahlung 5 €» oder «Mindesteinzahlung 1 €» sucht, findet Anbieter, die genau diese Stufen als Einstieg bewerben. Das ist ein europäisches Modell: kleine Stückelungen, internationale Zahlungsdienstleister, manchmal Kryptowährungen. Die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter sind in dieser Liste nicht enthalten. Das kleinste, was bei Swisslos online auflädt, sind CHF 20. Das kleinste, was bei der Loterie Romande als Prepaid verkauft wird, sind CHF 20. Wer unter diesen Schwellen einzahlen will, zahlt auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung ein.

Top-10-Anbieter im Vergleich: Schweizer Bewilligung vs. ausländische Marken

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Die nachfolgende Tabelle ordnet die zehn im Vergleich berücksichtigten Marken danach, was eine Schweizer Bewilligung voraussetzt und wer sie tatsächlich hat. Die Spalten «Bewilligung» und «Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz» zeigen den rechtlichen Status, wie ihn die Gespa führt und wie ihn jeder Anbieter selbst benennt.

Einordnung der verglichenen Anbieter

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
BetFury keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
MrXbet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Unibet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Rabona keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
BillyBets keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Bettilt keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung

Die ersten zwei Reihen stehen unter der Aufsicht der Gespa. Die übrigen acht sind Referenzmarken, die Schweizer Spielende in Werbung oder via Sperrliste sehen — nicht weil sie hier bewilligt sind, sondern weil sie in der Schweiz über DNS blockiert werden können und im Einzelfall beworben werden, was nach Art. 74 Abs. 3 BGS ohne Bewilligung als unlauter gilt.

Was die Bewilligung im Alltag ändert

Eine Schweizer Bewilligung bedeutet drei ganz praktische Dinge:

Eine fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet im Umkehrschluss:

Diese Punkte sind nicht abstrakt. Sie entscheiden, ob jemand, der ein Problem mit einer Auszahlung hat, auf einen Schweizer Rechtsweg zurückgreifen kann oder auf eine Beschwerdestelle im Ausland angewiesen ist.

Grundlagen: Was eine Mindesteinzahlung bei Sportwetten ist

Der Begriff «Mindesteinzahlung» wirkt so, als gäbe es einen schweizweit einheitlichen Betrag, den er bei einem Schweizer Wettanbieter einzahlen muss. Das gibt es nicht. Die Höhe hängt davon ab, wer Veranstalter ist, in welcher Form eingezahlt wird und ob das Spielerkonto oder das Prepaid-Ticket gemeint ist.

Eine Tischtennisplatte im Freien unter Bäumen, Herbstlaub liegt auf der Platte, das Licht fällt schräg durch die Äste
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Was eine «Mindesteinzahlung» im Wettkontext meint

Eine Mindesteinzahlung ist der kleinste Betrag, mit dem ein Wettkonto aufgeladen werden kann. Bei einer Banküberweisung wäre das die Untergrenze der Bank, nicht des Wettanbieters — Banken kennen für Inlandsüberweisungen in der Regel keinen Mindestbetrag. Bei einer Online-Zahlung über einen Zahlungsdienstleister setzt der Zahlungsdienstleister die Untergrenze. Beim Prepaid-Ticket setzt der Veranstalter die Stückelung.

Wer «Mindesteinzahlung» liest, muss also zwei Fragen stellen:

  1. Wer setzt die Untergrenze? Der Veranstalter, der Zahlungsdienstleister oder die Bank.
  2. In welcher Form wird eingezahlt? Wallet-Aufladung, Prepaid-Ticket, Einzahlungsschein, Online-Zahlung.

Aus diesen beiden Antworten ergibt sich die tatsächliche Untergrenze für die einzelne Person.

Warum Mindestbeträge in Euro ein Signal sind

Wer in der Schweiz eine Seite mit «Mindesteinzahlung 5 Euro», «ab 1 Euro» oder «Mindesteinzahlung 10 Euro» findet, surft bei einer Marke, die keine Schweizer Bewilligung hat. Solche Mindestbeträge sind im Ausland verbreitet, weil dort andere Währungen, andere Zahlungsdienstleister und oft andere Wirtschaftsmodelle gelten. In der Schweiz arbeiten die bewilligten Veranstalter in Franken, mit Schweizer Banken und mit einem zugelassenen Wallet-Modell.

Das ist mehr als eine Formalität. Die Währung entscheidet, ob die Auszahlung später den Weg über einen Schweizer Zahlungsdienstleister nimmt oder über eine ausländische Bank läuft. Der Bankweg bestimmt, ob die Bank eine Sperre wegen Verdachts auf unerlaubtes Glücksspiel setzt, ob eine Meldung an die MROS geht und welche Gebühren anfallen.

Die Rolle der Verkaufsstelle

Die Loterie Romande ist stark in der Westschweiz verankert. 2’350 Verkaufsstellen in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura sind die analoge Schnittstelle zwischen Veranstalter und Spielendem. Wer sein Konto dort einzahlt, geht mit Bargeld oder Karte hin, lässt sich die IBAN zuordnen und nimmt eine Bestätigung mit. Wer einen Wettschein mit Gewinn bis CHF 200 vorzeigt, löst ihn an jeder beliebigen Verkaufsstelle ein. Die Verkaufsstelle ist im Westschweizer Modell also nicht nur Verkaufs-, sondern auch Auszahlungsort.

Swisslos setzt stärker auf Post und digitale Wege. Der Einzahlungsschein geht zur Post, das Wallet wird online oder per PostFinance-App aufgeladen. Verkaufsstellen gibt es auch, sie sind aber dichter mit der PostFinance-Logistik als mit einem dichten Westschweizer Netz verknüpft.

Welche Rolle das Wohnsitzerfordernis spielt

Eine Schweizer Bewilligung verlangt für das Online-Konto Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Für Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Für die Loterie Romande sind es die sechs Westschweizer Kantone. Wer seinen Wohnsitz wechselt und das Konto aus dem Vertragsgebiet heraus weiter nutzt, ist nicht innerhalb der Bedingungen. Diese Bedingung gilt nicht für die Werbe-Adressierung, sondern für das Konto selbst — wer online wettet, muss im Vertragsgebiet wohnen.

Aus dieser Bedingung ergibt sich auch, warum «Mindesteinzahlung» nie ein Angebot an alle Schweizerinnen und Schweizer sein kann: Westschweizer Spielende können kein Swisslos-Online-Konto eröffnen, Deutschschweizer keines bei der Loterie Romande. Wer umzieht, löst das Konto auf und eröffnet beim Veranstalter des neuen Kantons ein neues.

Rechtslage: Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht

Die Rechtslage der Schweizer Sportwetten ruht auf zwei Säulen: dem Geldspielgesetz und der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Beide wurden mit dem Ziel geschrieben, den Markt auf zwei Veranstalter zu begrenzen und die Werbung streng zu regulieren.

Eine alte Holzbrücke über einen Gebirgsbach, Moos auf den Steinen, Nebelschwaden hängen im Tal
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Das Geldspielgesetz und seine Aufsicht

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten sind nach Art. 3 lit. c und e BGS ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21-25 BGS. Aufsichtsbehörde ist die Gespa — die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021. Die ESBK, die Casinos beaufsichtigt, ist hier nicht zuständig.

Eine ausländische Bewilligung — ob aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS stellt klar, dass die Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und im Umkehrschluss gilt eine ausländische in der Schweiz nicht. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wer bewilligt ist und wer nicht

Das BGS hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Westschweizer Kantone. Beide sind Genossenschaften bzw. Aktiengesellschaften der Kantone und schütten ihren Reinertrag an gemeinnützige Zwecke in den Vertragsgebieten aus (Art. 125 BGS).

Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten haben sonst niemand. Es gibt keine weitere Liste bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste jener ausländischen Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert sind. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nach Art. 74 BGS nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt.

Für die Beschreibung auf dieser Seite heisst das: Die Anbieter mit Schweizer Bewilligung werden beschrieben, die ausländischen werden genannt, aber nicht beworben. Ein Bonuscode, ein Affiliate-Link oder eine Aufforderung zur Anmeldung gehört nicht auf eine Vergleichsseite.

Was passiert, wenn ein Anbieter keine Bewilligung hat

Eine fehlende Schweizer Bewilligung hat drei praktische Folgen:

  1. Keine Aufsicht durch die Gespa. Quoten, Auszahlungsmoral, Spielersperre, Geldwäscherei-Kontrolle — alles liegt beim Anbieter und seinem Lizenzstaat.
  2. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperrt, ist auf einer Schweizer Plattform nicht gesperrt. Die Spielsperre gilt pro Plattform, nicht plattformübergreifend.
  3. Mögliche Sperrung über die Gespa-Sperrliste. Die Gespa kann Domains ausländischer Anbieter auf die Sperrliste setzen. Schweizer Telekomanbieter blockieren den Zugang per DNS. Domains, die gesperrt werden, tauchen unter neuen Adressen wieder auf — die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und nennt in ihren Berichten Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.

Spielende, die eine ausländische Seite nutzen, bewegen sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Strafbar macht sich in erster Linie der Anbieter, nicht der Spielende — das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass die strafrechtliche Verfolgung beim Anbieter liegt. Was bleibt, ist das praktische Risiko: gesperrte Auszahlungen, einseitig geänderte AGB, kein Zugang zu einem Schweizer Rechtsweg.

Schutzmassnahmen: Was die bewilligten Veranstalter bieten

Spielerschutz ist im Geldspielgesetz nicht als Slogan, sondern als Pflicht ausgestaltet. Beide Schweizer Veranstalter setzen das in ihren Bedingungen um — mit eigenen Grenzen, die teils strenger sind als das Gesetz selbst.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Diese Limite wird vor dem ersten Tipp gesetzt, nicht erst, wenn das Konto ein gewisses Volumen erreicht hat. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — eine Schutzklausel, die verhindert, dass eine Limite im Affekt erhöht und dann ausgenutzt wird.

Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Sie ist nicht obligatorisch, aber wer sie setzt, schiebt dem eigenen Spiel eine zusätzliche Bremse vor. Die Loterie Romande setzt eine eigene Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tagen für Einzahlungen — das ist die Wallet-Deckelung, nicht eine Schutzlimite, wirkt aber im Ergebnis ähnlich.

Spielsperre: freiwillig und registriert

Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen. Während dieser Frist ist keine Aufhebung möglich. Wer eine unbefristete Spielsperre beantragt, wird im schweizweiten Register eingetragen — und die Sperre gilt nicht nur bei Swisslos, sondern auch in Schweizer Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Spielersperre über die einzelne Plattform hinauswirkt.

Das BGS sieht nach Art. 80-82 BGS vor, dass überschuldete oder spielsüchtige Personen gesperrt werden können und dass eine Spielsperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden darf. Eine Selbstsperre ist Teil dieses Schutzsystems. Wer sich selbst sperrt, schützt sich nicht nur, sondern entzieht sich auch der Werbung.

Minderjährigenschutz und ein Konto pro Person

Sportwetten sind in der Schweiz erst ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und gesperrte oder minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Wer mehrfach ein Konto eröffnen will — etwa um eine eigene Limite zu umgehen — verstösst gegen die Bedingungen.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist ein branchenweiter Befund, keine Markenanklage. Wer für sich selbst eine Schutzlinie sucht, sollte das wissen: Der Verkaufspunkt ist nicht hermetisch dicht.

Wo Hilfe zu finden ist

Spielende, die ihr Spielverhalten reflektieren, finden bei beiden Veranstaltern Links zu Fachstellen. Das Geldspielgesetz verlangt nach Art. 89 VGS, dass eine Selbstausschluss-Frist von bis zu sechs Monaten angeboten wird. Wer die Spielsperre aufheben will, muss sich an eine Fachstelle wenden. Für die Frage «Brauche ich Hilfe?» ist die erste Anlaufstelle die Fachstelle, nicht das Kundendienst-Formular des Veranstalters.

Anbieter im Detail: Wer was kann und was kostet

Im folgenden Abschnitt werden die zehn im Vergleich berücksichtigten Anbieter einzeln dargestellt — die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter in voller Tiefe, die acht ausländischen Marken knapp, weil sie kein Schweizer Konto führen und keinen Schweizer Rechtsweg bieten.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und Liechtensteins und betreibt Sporttip als Produkt für Sportwetten. Sitz ist Basel, Aufsicht die Gespa. Wer in einem der Vertragsgebietskantone wohnt, kann ein Online-Spielerkonto eröffnen, einen Ausweis hochladen und das Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen. Mindestkauf: CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 einzahlig, das Wallet ist auf CHF 9’999 gedeckelt.

Die Wettpalette umfasst alle Sportarten, die auf der Gespa-Liste stehen — das ist eine geschlossene Liste mit Wettbewerben und Wetttypen, deren aktuelle Fassung vom 10. September 2026 stammt. Die Liste führt keine Eckstoss- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich. Wer eine Wette sucht, die nicht auf der Liste steht, kann sie bei Sporttip nicht platzieren.

Die Schutzmechanik ist konsequent: Verlustlimiten vor der ersten Wette, 72-Stunden-Frist für Erhöhungen, produktbezogene Selbstsperre bis 180 Tage, Anbindung an das schweizweite Sperrregister. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur als vollständiges Cash-Out und ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.

Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombiwetten, bei CHF 10’000 für Systemwetten. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, darüber als Überweisung innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Bank- oder Postkonto. Auszahlungen sind zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Für wen Swisslos das Richtige ist, hängt am Wohnsitz. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, findet hier das einzige vollständig in CHF geführte, gesetzlich geschützte und beaufsichtigte Wettkonto. Wer hohe Einsätze spielen will, stösst an die Einsatzlimiten, die das Gesetz vorsieht. Wer Eckstoss-Wetten oder Esports sucht, wird auf der Gespa-Liste nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und betreibt Jouez Sport als Produkt für Sportwetten. Sitz des Unternehmens ist Lausanne, mit der Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Im Westschweizer Netz betreibt die Loterie Romande 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Spielerkonto eröffnen — Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Die Loterie Romande prüft die Daten gegen Adressdatenbanken.

Die Aufladung läuft auf drei Wegen: Online-Zahlung am Wallet, Prepaid-Ticket «Pre-pay» der Loterie Romande zu CHF 20, 50, 100 oder 200, oder direkt an einer Verkaufsstelle. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 einzahlig, das Wallet ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber als Überweisung auf die hinterlegte IBAN.

Die Verkaufsstelle spielt im Westschweizer Modell eine grössere Rolle als bei Swisslos. Wer einen Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 vorlegt, kann ihn in jeder Verkaufsstelle einlösen — die Auszahlung in bar ist bis CHF 2’000 möglich, sofern genügend Bargeld vorhanden ist. Die Kombination aus Prepaid-Ticket und Verkaufsstelle macht das Konto auch für jemanden interessant, der keine Online-Zahlung ans Konto binden will.

Für wen die Loterie Romande das Richtige ist, hängt am Wohnsitz. Wer in der Romandie wohnt, hat hier das einzige vollständig in CHF geführte, gesetzlich geschützte Wettkonto. Wer das Westschweizer Verkaufsstellennetz nutzen will, findet hier die niedrigschwellige Aufladung und Auszahlung. Wer hohe Einsätze spielen will, stösst an die gleichen Einsatzlimiten wie bei Sporttip, weil die Aufsicht identisch ist.

BetFury

BetFury ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz ist die Bewilligung eines anderen Landes nach Art. 4 BGS ohne Wirkung. BetFury ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, eine Selbstausschluss-Sperre bei BetFury sperrt nicht bei Swisslos oder der Loterie Romande. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Telekomanbieter blockieren den Zugang per DNS.

Wer BetFury nutzt, surft ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Schweizer Spielende haben keinen Rechtsweg zu einem Schweizer Gericht, wenn eine Auszahlung verweigert oder eine Wette storniert wird. Die Bedingungen, die auf der Seite stehen, sind die Bedingungen, die gelten. Wer dort einzahlt, sollte sich bewusst sein, dass die Bank eine ausländische Wette erhalten können. Die Verrechnungssteuer ist hier kein Thema, weil Schweizer Anbieter die Quellensteuer nicht einbehalten — die Frage ist die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen als Einkommen behandeln kann.

MrXbet

MrXbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei BetFury gilt: Die Bewilligung des Lizenzstaates hat in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ein Rechtsweg in der Schweiz besteht nicht. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.

Wer bei MrXbet einzahlt, tut dies in einer anderen Währung und über einen anderen Zahlungsweg als bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern. Die Mindesteinzahlung, die auf der Seite beworben wird, ist ein anderer Betrag als der, den Swisslos oder die Loterie Romande verlangen — typischerweise in Euro und deutlich tiefer als CHF 20. Was die Höhe der Mindesteinzahlung über den Anbieter aussagt, steht im Grundlagen-Abschnitt dieser Seite.

1xBet

1xBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist in der Schweiz über DNS-Sperrungen bekannt und taucht in den Gespa-Berichten wiederholt auf. Schweizer Spielende, die 1xBet nutzen, bewegen sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht; eine Spielsperre bei Swisslos sperrt nicht bei 1xBet und umgekehrt.

Die auf der Seite beworbenen Mindesteinzahlungen liegen oft im einstelligen Euro-Bereich. Das ist die Architektur, mit der 1xBet den Markt bearbeitet — kleine Stückelungen, internationale Zahlungsdienstleister, viele Boni. In der Schweiz hat die Bewilligungs-Architektur mit dieser Marketing-Architektur nichts zu tun. Wer 1xBet nutzt, sollte wissen, dass eine Auszahlung an ein Schweizer Konto nach den Bedingungen des Anbieters läuft und der Schweizer Rechtsweg nicht offensteht.

Unibet

Unibet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die internationale Marke wirbt in vielen Märkten mit kleinen Mindesteinzahlungen, Boni und Livewetten — alles Eigenschaften, die in der Schweiz unter das Werbeverbot für unbewilligte Anbieter fallen, wenn sie sich an Schweizer Spielende richten. Wer in der Schweiz wettet, surft eine Seite, die in der Schweiz per DNS blockiert sein kann.

Was Unibet anders macht als die hier nicht-bewilligten Marken, ist die Marktpräsenz in Westeuropa. Das ändert nichts an der Schweizer Rechtslage. Eine deutsche, maltesische oder schwedische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und eine Sperrung über die Gespa-Sperrliste ist möglich.

Funbet

Funbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Die Bewilligung des Lizenzstaates hat in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ein Rechtsweg in der Schweiz besteht nicht. Funbet wirbt mit kleinen Mindesteinzahlungen, oft in Euro und im einstelligen Bereich.

Für eine Schweizer Person, die eine Seite mit kleiner Mindesteinzahlung sucht, ist Funbet eine der vielen möglichen Adressen. Was die Seite nicht bietet, ist das, was die bewilligten Schweizer Veranstalter bieten: Konto in CHF, Auszahlung an Konto im eigenen Namen, Anbindung an die Schweizer Spielsperre. Wer das will, muss zu Swisslos oder zur Loterie Romande — und dafür im Vertragsgebiet wohnen.

Rabona

Rabona ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist im europäischen Online-Glücksspiel bekannt und wirbt mit Sportwetten, Casino und kleinen Mindesteinzahlungen. In der Schweiz hat die Bewilligung des Lizenzstaates keine Wirkung, und Rabona kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Was Rabona von anderen nicht-bewilligten Anbietern unterscheidet, ist das Produktspektrum über Sportwetten hinaus. Das ist hier irrelevant, weil die Seite Schweizer Spielende über die Veranlassung-Bestimmungen des BGS nicht erreicht. Wer sich auf Rabona einlässt, tut dies ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

BillyBets

BillyBets ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört zur Familie der Online-Buchmacher mit Casino-Angebot. In der Schweiz gilt das gleiche Muster: Bewilligung des Lizenzstaates ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit.

Für eine Schweizer Person ist BillyBets eine von mehreren Adressen, die mit kleinen Mindesteinzahlungen werben. Die entscheidende Frage ist nicht, welcher Anbieter die kleinste Stufe hat, sondern welche Aufsicht und welcher Rechtsweg gelten. Bei BillyBets ist es weder die Gespa noch ein Schweizer Gericht.

Bettilt

Bettilt ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg. Bettilt kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Wer bei Bettilt einzahlt, tut dies in einer anderen Währung, oft in Euro, und über einen anderen Zahlungsweg. Die Mindesteinzahlung, die dort beworben wird, hat mit dem, was Swisslos oder die Loterie Romande verlangen, nichts zu tun. Sie ist eine Marketing-Stufe im internationalen Wettbewerb.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Swisslos-Wallet?

Die Mindesteinzahlung beim Swisslos-Wallet beträgt CHF 20 pro Aufladung, unabhängig davon, ob per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein bezahlt wird. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein einzelner Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro?

Mindesteinzahlungen in Euro sind ein Signal, dass die Seite keine Schweizer Bewilligung hat. Die einzigen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung sind Swisslos und Loterie Romande, beide führen das Konto in CHF. Wer eine Seite mit Euro-Mindestbetrag nutzt, surft bei einem Anbieter, der nicht von der Gespa beaufsichtigt wird.

Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?

Bei der Loterie Romande sind pro 30 Tage Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 möglich. Das Wallet selbst ist ebenfalls auf CHF 10’000 gedeckelt. Wer höhere Beträge einzahlen will, stösst an die Deckelung des Wallets und an die Wallet-Grenze.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?

Gewinne werden auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt, das bei der Registrierung hinterlegt wurde. Bei Swisslos liegt die Schwelle für die automatische Wallet-Gutschrift bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, darüber wird auf das hinterlegte Konto überwiesen. Die Loterie Romande verfährt analog bis CHF 1’000 netto, darüber als IBAN-Überweisung.

Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?

Bei beiden Veranstaltern werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet zugeschrieben. Bei Swisslos gilt die Schwelle pro Spielbestätigungsquittung, bei der Loterie Romande pro Nettogewinn. Über der Schwelle wird die Auszahlung als Banküberweisung auf das hinterlegte Konto im eigenen Namen ausgelöst.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»