Welcher Sportwetten-Anbieter ist in der Schweiz erlaubt – und was taugen die anderen?

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa und die Spielregeln von Swisslos Sporttip.

In der Schweiz läuft der Sportwettenmarkt anders als im übrigen Europa. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt pro Sprachraum nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Werbung für ausländische Wettseiten ist verboten, und wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten anbietet, macht sich strafbar. Das Sortiment ist dadurch eng, die Regeln sind klar, und die Auswahl, die ein Leser tatsächlich hat, besteht aus genau zwei Namen – alles andere ist ein Angebot ohne Schweizer Erlaubnis.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Die Konsequenz daraus prägt diesen Überblick. Es geht nicht um Bonushöhen, Welcome-Pakete oder Quote-Vergleiche zwischen zwölf Bookies, weil zwölf Bookies schlicht nicht zugelassen sind. Es geht darum, was Swisslos und Loterie Romande bieten, wo die Reise im Alltag endet, und was passiert, wenn jemand trotzdem auf einer ausländischen Seite spielt.

Wie Wettarten und Quoten in der Schweiz funktionieren

Was eine Quote wirklich enthält

Jede Quote trägt eine Marge. Das ist der Anteil, den der Veranstalter pro eingesetzten Franken einbehält – der Rest wird ausgeschüttet. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten lässt sich das nachrechnen: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge liegt bei 5 %. Anders gesagt: Der Veranstalter behält rund fünf Rappen pro eingesetzten Franken, 95 Rappen werden an die Spielenden ausgeschüttet. Das ist die Spanne, in der sich Wettanbieter mit Lizenz in der Regel bewegen – tief für populäre Märkte, etwas höher für Nischen.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Eine einzelne Quote verrät diese Zahl nicht. Wer auf eine Quote 2.10 setzt, sieht nur 2.10 – dass hinter der Zahl eine Marge steckt, die einen Teil des fairen Preises bereits abgezogen hat, ist nicht sichtbar. Bei Sporttip ist sie über das gesamte Sortiment verteilt: bei Top-Fussballligen tendenziell enger, bei Randsportarten weiter. Das spielt für den Alltag weniger Rolle als man meint, weil die wenigsten Wettenden systematisch vergleichen. Aber wer eine Quote von 1.20 spielt, weil das Risiko klein wirkt, übersieht leicht, dass diese Quote besonders niedrig quotiert wird – und gerade bei diesen Quoten ist die Marge überproportional.

Welche Wettarten Swisslos anbietet

Das Programm von Sporttip folgt dem, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen zulässt. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert und ist geschlossen – was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden. Eckballwetten, Kartenwetten, asiatische Handicaps und esports stehen nicht auf dieser Liste. Wer solche Märkte sucht, findet sie auf ausländischen Seiten – mit allen Folgen, die das hat.

Sporttip deckt im Kern die populären Märkte ab: Ergebniswetten (1X2 bei Fussball), Over/Under, Doppelte Chance, Handicaps, Halbzeitresultate, Kombiwetten und Systemwetten. Ecken und Karten fehlen im Programm, genau wie esports. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist. Das ist im Alltag wichtig: Eine Wette auf «Sieg nach 90 Minuten» ist nicht automatisch gewonnen, wenn das Spiel in die Verlängerung geht.

Kombiwetten, Boosts und Cash-Out

Kombiwetten multiplizieren die Einzel­quoten zur Gesamtquote. Das wirkt im Schein grosszügig, hat aber zwei Schattenseiten: Erstens multiplizieren sich auch die Margen, weil jede Einzelquote ihre eigene Marge trägt. Zweitens genügt ein falsches Bein, um die ganze Wette zu verlieren. Swisslos bietet einen Kombiboost an, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 verlangt – 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Das klingt grosszügig, ist aber an die Mindestquote gebunden, die ihrerseits eine Marge enthält.

Der Quotenboost und der Profitboost funktionieren ähnlich: Beide gelten nur online, beide lassen sich pro Person nur einmal nutzen, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer vor dem Boost steht, sollte den Blick nicht auf den erhöhten Gewinn richten, sondern auf das, was die Wette kostet, falls sie verliert.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als volles Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ablauf, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird, gibt es nicht – wer darauf baut, kann am Spieltag erleben, dass die Funktion fehlt.

Welche Sportarten und Turniere in der Schweiz bewettet werden dürfen

Was die Gespa-Liste zulässt

Bewilligt werden darf nur, was die Liste der Interkantonalen Geldspielaufsicht vorsieht. Das ist nicht alles, was an Sportarten existiert. Frauen­wettbewerbe stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Qualifikationsrunden gelten nur, wenn die Runde selbst gelistet ist. Ranking-Wetten sind nur dann erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – Trainingsresultate fallen durch. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ohnehin ausgeschlossen.

Daraus ergibt sich, dass Schweizer Wettende Fussball, Eishockey, Tennis, Pferderennen und Motorsport spielen können – alles Bereiche, in denen die internationalen Ligen gut abgedeckt sind. Eishockey gehört zum Kern, weil die Schweiz hier eine starke Liga hat und das nationale Interesse gross ist. Pferderennen laufen über die Westschweizer Rennen und über Greyhound- und Galopp-Rennen im Programm. Randsportarten wie Tischtennis oder Wasserball tauchen in der Liste nicht auf, ebenso wenig wie Snooker, Darts oder esports.

Livewetten und das, was dazu gehört

Livewetten laufen während des Spiels mit sich ändernden Quoten. Auch hier gilt: Nur was auf der Liste steht, darf live angeboten werden, und Sporttip kann jederzeit entscheiden, ob ein Markt geöffnet bleibt. Wichtig ist die Regelung zu Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden: Solche Wetten gelten mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live spielt, sollte das Wettprogramm im Auge behalten: Es schliesst sich in diesen Sekunden, oft ohne Vorwarnung.

Das Recht auf Cash-Out ändert sich dadurch nicht automatisch. Cash-Out ist eine Zusatzfunktion, die Swisslos anbietet, ohne dass sie auf jedem Markt verfügbar sein muss. Wer sein Spiel mit Cash-Out absichern will, sollte das vor Spielbeginn prüfen.

Neue Anbieter auf dem Schweizer Markt

Warum es keine neuen Schweizer Anbieter gibt

Das Interkantonal­konzessionsrecht lässt nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) nur zwei Veranstalter zu. Es gibt kein Bewilligungsverfahren, in dem ein dritter Anbieter eine Schweizer Sportwetten­konzession erhalten könnte. Wenn ein neuer Name im Markt auftaucht, dann ausserhalb dieses Rechts – und das heisst ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperr­register und ohne Schweizer Rechtsschutz für die Spielenden.

Die Logik ist verfassungsrechtlich gestützt. Das BGS weist die Einnahmen aus Grossspielen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen zu, und die Mittel fliessen direkt in Sportförderung, Kultur und Soziales. Swisslos hat 2025 aus seinem Spielbetrieb einen Reingewinn von 562 Mio. CHF ausgeschüttet, davon 506 Mio. an kantonale Fonds und 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF. Das ist der Grund, warum der Markt geschlossen ist: Die Mittel sollen dort ankommen, wo die Bevölkerung sie politisch zugewiesen hat.

Was ausländische «neue Anbieter» in Wahrheit sind

Wer im Internet nach «neue Sportwetten Anbieter» sucht, stösst auf Namen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. BetFury, PowBet, Fezbet, Wettigo, AmunRa, 1Bet und andere – sie werben international mit Krypto, Cashback und Bonus-Stapeln, aber keiner dieser Namen hat eine in der Schweiz anerkannte Lizenz. Das ist kein Qualitätsurteil über den Anbieter, sondern eine Aussage über die Schweizer Rechtslage: Eine Curaçao-, Malta- oder Deutschland-Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, kein Anrecht auf Auszahlung aus dem Schweizer Sperr­register, und wer sich selbst sperren lässt, sperrt sich nur auf den Schweizer Plattformen, nicht auf den ausländischen.

Die Gespa führt eine Sperr­liste mit Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Ein neuer Anbieter, der in der Schweiz spürbar werden will, taucht mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dieser Liste auf, sobald er wirbt oder Zahlungen entgegennimmt. Das Domain-Hopping, also das schnelle Wechseln auf neue Adressen, gehört zum Geschäftsmodell – die Gespa schliesst die Lücken innert Stunden. Wer aus Versehen auf eine bereits gesperrte Seite stösst, bekommt das von seinem Provider mitgeteilt. Wer eine neue Seite findet, die nicht gesperrt ist, sollte davon ausgehen, dass sie bald gesperrt sein könnte.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Was die Liste zeigt

Anbieter Bewilligung Veranstalter / Sitz
Swisslos Sporttip Schweizer Veranstalter- und Spiel­bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Veranstalter- und Spiel­bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
bet365 Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
Bahigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
PowBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht
1Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, ohne Bezug zum Schweizer Recht

Die Tabelle macht den Kern sichtbar: Die ersten beiden Zeilen führen eine Schweizer Bewilligung, alle weiteren nicht. Die Spalte «Veranstalter / Sitz» ist für die ausländischen Anbieter bewusst leer gelassen – nicht weil nichts bekannt wäre, sondern weil eine Adresse in Curaçao, Malta oder einem anderen Offshore-Standort in der Schweiz nichts bedeutet und nur vom eigentlichen Punkt ablenkt: Es gibt dort keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spieler­konten­prüfung, kein Schweizer Sperr­register und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Welche Konsequenz diese Liste hat

Die Konsequenz aus der Liste ist nicht, dass die ausländischen Anbieter «schlecht» sind. Sie liegt darin, dass eine Schweizer Spielerin, die sich für eine dieser Seiten entscheidet, mehrere Dinge aufgibt, ohne sie zu tauschen. Sie gibt den Schutz der Verlust­limiten auf, die für Schweizer Bewilligungs­träger verpflichtend sind. Sie gibt den Schutz einer Spielsperre auf, weil eine Selbstaussperrung bei Swisslos und Loterie Romande nichts an ihrem Konto bei einem Curaçao-Anbieter ändert. Sie verzichtet auf die Auszahlungs­garantie auf ein Konto im eigenen Namen, die das Schweizer Recht vorschreibt. Und sie nimmt in Kauf, dass die Gewinne aus ausländischen Anbietern nach kantonalem Steuerrecht anders behandelt werden können als Gewinne aus Schweizer Bewilligungs­trägern.

Die Bewertung dieser Wahl gehört dem Leser. Die Aufgabe dieses Texts ist es, sie sichtbar zu machen.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet – und was das bedeutet

Die Ausgangslage im Markt

Wer in der Schweiz wettet, hat eine kleine Auswahl. Das klingt zunächst wie ein Nachteil, hat aber eine bestimmte Logik: Die Einnahmen aus dem Glücksspiel fliessen nicht in die Taschen internationaler Investoren, sondern in kantonale Fonds und in die Schweizer Sportförderung. Swisslos schüttete 2025 aus seinem Reingewinn 506 Mio. CHF an die Kantone und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz aus – aus den Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF. Das ist die direkte Verbindung zwischen einer platzierten Wette und dem Nachwuchs­training im lokalen Eishockey­club.

Die Kehrseite: Wer ein internationales Wettangebot mit hunderten Märkten pro Spiel, Live-Streams und corner markets sucht, ist auf den Schweizer Plattformen unter­versorgt. Wer nur auf das Schweizer Angebot zugreift, zahlt dafür Marge, höhere Limits für Systemwetten und eine längere Liste an Wetttypen, aber nicht an Live-Streams und esports.

Was «seriös» in der Schweiz konkret heisst

Ein seriöser Anbieter in der Schweiz trägt eine Schweizer Veranstalter- und Spiel­bewilligung, lässt sich von der Gespa beaufsichtigen und gibt die Spielenden­gelder an die kantonalen Zwecke weiter. Das lässt sich an vier Punkten festmachen:

Wer ein Online-Konto eröffnen will, ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden. Swisslos lässt nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zu – das umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande lässt nur Personen mit Wohnsitz in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura zu. Das bedeutet: Ein Zürcher kann kein Konto bei Loterie Romande eröffnen, ein Waadtländer keines bei Swisslos – auch wenn das Sortiment vergleichbar wirkt.

Wer Online-Konten eröffnen darf

Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos sind klar: Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, Registrierung nur einmal pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer unter 21 ist, hat zudem eine tiefere Oberlimite für Verlust­limiten – maximal 1’000 CHF statt 9’999 CHF pro Zeitfenster.

Bei Loterie Romande gelten dieselben Anforderungen, ausgerichtet auf das Westschweizer Vertragsgebiet. Die Online-Registrierung verlangt die übliche Identitäts­prüfung.

Die Rechtslage – was erlaubt ist und was nicht

Was das BGS erlaubt

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, regelt Grossspiele als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Gesetzes (Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalter­bewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Gesetz beschränkt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei. Das ist die direkte Folge des interkantonalen Konsenses: Die Einnahmen sollen dorthin fliessen, wo sie politisch zugewiesen sind – in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Was nicht erlaubt ist

Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis 500’000 CHF bestraft (Art. 131 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft – das ist die Aussage des Bundes­rechts – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Instanz, die das Spiel fair überwacht.

Was gewettet werden darf, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Frauen­wettbewerbe stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb entscheidet. Eckbälle, Karten und asiatische Handicaps erscheinen nicht auf der Liste, ebenso wenig wie esports. Wer auf solche Märkte setzen will, kann das nur auf ausländischen Seiten tun – und übernimmt damit die im Abschnitt «Die Rechtslage» beschriebenen Folgen.

Die Sperrliste – und warum sie nicht alles blockiert

Die Gespa veröffentlicht eine Sperr­liste mit Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Erstmals am 3. September 2019 publiziert, umfasste sie Ende 2025 671 Domains. Die Liste wird laufend aktualisiert, neue Domains werden innert Stunden aufgenommen. Das Domain-Hopping der ausländischen Anbieter gehört dazu – und die Gespa schliesst die Lücken.

Was die Sperrliste nicht leistet: Sie blockt nur DNS, also den Weg über die Namensauflösung. Wer eine IP-Adresse oder einen alternativen DNS-Server verwendet, kommt technisch an die Seite. Wer eine Schweizer Kreditkarte oder PostFinance nutzt, hat eine zusätzliche Hürde – aber das Geldspiel­gesetz kennt keine Zahlungs­blockaden, und Banken oder Karten­schemes blockieren Zahlungen an ausländische Wett­anbieter nicht systematisch. Wer aus der Schweiz heraus spielt, kann das tun; er bewegt sich nur ausserhalb des Schutzes, den das Schweizer Recht gewährt.

Spielerschutz – was die Veranstalter leisten müssen

Verlustlimiten und Selbstaussperrung

Wer bei Sporttip vor der ersten Wette steht, setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF, für unter 21-Jährige bei 1’000 CHF. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist die Frist, die Swisslos und Loterie Romande sich selbst auferlegen – das BGS würde nur 24 Stunden verlangen. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30-Tage-Fenster.

Die Selbstaussperrung lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen. Sie lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen – das gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich einmal sperrt, hat auf allen Schweizer Plattformen keinen Zugang mehr.

Was die Selbstaussperrung nicht leistet: Sie gilt nur auf den Schweizer Plattformen. Wer sich bei Swisslos aussperrt, hat noch immer Konto, Einzahlung und aktive Wetten bei einem ausländischen Anbieter. Die Sperre ist eine Sperre im Schweizer System, nicht im persönlichen Leben. Wer das ernst meint, muss die ausländischen Konten selbst schliessen.

Was das BGS vorschreibt

Das BGS schreibt organisatorisch mehreres vor: Ein Spielerkonto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste, die der Spielende selbst setzt (Art. 87 VGS). Eine Selbstaussperrung mit einer Mindest­dauer und einer Aufhebungsmöglichkeit nach drei Monaten unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 80–84 BGS, Art. 89 VGS). Und die Möglichkeit, eine Pause von bis zu sechs Monaten zu wählen.

Was das Gesetz nicht vorschreibt: Einen fixen Einzahlungs­deckel pro Monat. Eine schweizweite Sperre auf ausländischen Plattformen. Eine Auszahlung in bar oder in Krypto. Wer auf einer bewilligten Schweizer Plattform spielt, hat diese Schutz­mechanismen. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat sie nicht.

Testkäufe 2025

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle erfolgreich eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Resultat, das Vertrauen in den stationären Vertrieb stützt – und es ist ein Hinweis darauf, dass die Schutzmechanismen im Online-Bereich zwar formal vorhanden sind, an der Verkaufsstelle aber durchgesetzt werden müssen. Wer für einen Minderjährigen einkauft, sollte wissen, dass dieser Schutz dort nicht greift.

Wie Geld auf das Spielerkonto kommt – und wieder zurück

Die erlaubten Zahlungswege

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungs­möglichkeit oder per Einzahlungs­schein aufladen. Der Mindest­betrag liegt bei 20 CHF. Pro 30 Tage sind höchstens 10’000 CHF möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungs­art an – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Das schreibt das BGS vor (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind auf bewilligten Schweizer Plattformen nicht möglich. Das hat zwei Gründe: Die Verhinderung von Geldwäscherei und die Sicherstellung, dass Gewinne der Person zukommen, die sie erspielt hat.

Gebühren und Fristen

Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf das eigene Bankkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeits­tage. Gratis­spiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es verfällt, wenn es nicht innerhalb der Frist für Wetten eingesetzt wird.

Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert drei Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer bei der Anmeldung eine Bankverbindung hinterlegt, vermeidet die 5–10-Tage-Frist im Kleingewinn­bereich.

Warum keine Krypto-Zahlung

Das BGS schreibt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen vor. Krypto-Zahlungen erfüllen diese Bedingung im Grundsatz nicht, weil eine Krypto-Wallet nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann und weil die Geldwäscherei­kontrolle dort unscharf wird. Auf bewilligten Schweizer Plattformen gibt es deshalb kein Bitcoin, kein Ethereum und kein USDT. Wer mit Krypto zahlen will, findet diese Möglichkeit nur auf ausländischen Seiten – und akzeptiert damit, dass das Spiel ohne Schweizer Aufsicht läuft.

Was das für die Praxis heisst: Wer ein Schweizer Konto bei Swisslos oder Loterie Romande führt, zahlt mit Bank, Karte oder PostFinance. Wer Krypto nutzt, bewegt sich ausserhalb der bewilligten Angebote.

Live-Wetten und Cash-Out

Was Sporttip live anbietet

Sporttip deckt Livewetten auf das grosse Sortiment der bewilligten Sportarten ab – Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball. Livewetten laufen mit sich ändernden Quoten, die sich an Spielstand und Spielzeit orientieren. Cash-Out ist nur online und nur als volles Cash-Out möglich. Eine Teilauszahlung gibt es nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Was im Live-Alltag wichtig ist: Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, wird sie mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer das nicht beachtet, verliert den Einsatz trotz vermeintlicher Sicherheit.

Was die Gespa zu Live-Wetten sagt

Das BGS enthält keine spezifische Beschränkung bestimmter Live-Märkte. Live-Wetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das gilt auch für In-Play-Wetten auf einzelne Aktionen innerhalb eines Spiels – sofern der Markt auf der Liste steht. Was fehlt, ist eine Differenzierung zwischen verschiedenen Live-Märkten: Wer eine Live-Wette auf das nächste Tor platziert, bewegt sich innerhalb derselben Regeln wie jemand, der auf den Endstand live setzt.

Was Cash-Out leistet – und was nicht

Cash-Out ist eine Funktion, keine Garantie. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei normalem Ablauf, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos ist nicht verpflichtet, Cash-Out für alle Wetten oder alle Märkte anzubieten. Wer zur Sicherheit Cash-Out nutzen will, sollte prüfen, ob es im konkreten Markt verfügbar ist – und sich darauf einstellen, dass es im entscheidenden Moment fehlen kann.

Die Versuchung ist gross: Eine Wette auf Favoritensieg mit Quote 1.40 cashen, sobald das Team 1:0 führt, und den Gewinn mitnehmen, statt auf den Rest zu warten. Das funktioniert – bis der Ausgleich fällt und die Wette ohne Cash-Out voll durchgelaufen wäre. Wer Cash-Out als Strategie nutzt, verlässt die Funktion als Sicherheits­netz und betritt das Reich des kurzfristigen Trade, in dem das Verhältnis zwischen Sicherheits­gefühl und realem Risiko schwer zu durchschauen ist.

Wettgewinn berechnen – das Handwerk

Wie der Gewinn entsteht

Eine Wette zu berechnen ist einfach: Einsatz mal Quote. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamtquote. Eine Wette mit 10 CHF Einsatz zu Quote 2.50 gibt 25 CHF zurück – 15 CHF Gewinn plus 10 CHF Einsatz. Eine Kombiwette mit 10 CHF Einsatz und den Einzelquoten 1.80, 2.10 und 1.95 gibt eine Gesamtquote von 7.37 und einen möglichen Gewinn von 73.70 CHF, von dem 10 CHF Einsatz abzuziehen sind.

Was die Werbung nicht zeigt: Bei jeder Einzel­quote ist bereits eine Marge des Veranstalters eingepreist. Die Gesamtquote suggeriert einen grossen Gewinn – tatsächlich sind die Margen aller drei Beine kombiniert, was die faire Quote nach unten drückt. Wer mit drei Beinen Quote 7.37 sieht und mit einem Buchmacher ohne Marge vergleicht, hätte dort vielleicht Quote 8.20 gesehen. Der Unterschied ist die Marge.

Das Runden bei Sporttip

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt technisch – aber genau deshalb sieht der Schein aus, wie er aussieht. Ein Beispiel: 10.3471 CHF wird zuerst auf 10.35 aufgerundet, dann auf 10.35 belassen. Ein zweites Beispiel: 10.3571 CHF wird auf 10.36 aufgerundet, dann auf 10.35 abgerundet. Das Runden gilt für die Auszahlung, nicht für die Anzeige im Wettschein – dort zeigt Sporttip den exakten Betrag.

Wofür das wichtig ist: Bei sehr kleinen Einsätzen ist die Rundung oft relevant. Bei einem Einsatz von 1 CHF und einer Quote von 7.37 wäre der Gewinn 7.37 CHF, abgerundet auf 7.35 CHF. Bei grossen Einsätzen ist die Rundung im Verhältnis vernachlässigbar.

Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00 – und der Rest der Kombination läuft weiter. Wer eine Kombination mit fünf Beinen platziert hat, von denen eines ausfällt, läuft mit vier Beinen weiter – die Gesamtquote sinkt entsprechend.

Wer auf ein Ereignis setzt, das erst am Spieltag entschieden wird, sollte immer mit der Möglichkeit rechnen, dass einzelne Beine ausfallen. Die Gesamt­quote sinkt, die Chance auf einen Gewinn steigt – aber der erwartete Gewinn bleibt im Rahmen der hinterlegten Margen.

Das Verfahren bei Streit und die Fristen

Was passiert bei verweigerter Auszahlung

Wer bei Sporttip eine Auszahlung verweigert bekommt, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Die Frist beginnt mit der Mitteilung der Verweigerung. Wer die Frist versäumt, verliert das Recht auf den Einspruch – und der Gewinn verfällt nach 26 Wochen ohne Geltendmachung zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Das klingt streng, ist aber die Konsequenz aus dem Datenmodell der Wetten: Wer seinen Schein nicht innerhalb eines halben Jahres abholt, hat faktisch aufgegeben. Bei Online-Wetten geht das automatisch, weil das Spielkonto die Gewinne gutschreibt. Bei Scheinen aus Verkaufs­stellen ist die Frist entscheidend – wer einen Schein verliert oder vergisst, hat nach 26 Wochen keinen Anspruch mehr.

Was das in der Praxis bedeutet

Wer online spielt, hat es einfacher: Das Spielkonto führt Buch, die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben, die 10-Tage-Frist für eine Einsprache beginnt mit dem Tag, an dem die Verweigerung im Konto sichtbar wird. Wer an der Verkaufsstelle spielt, sollte den Schein aufbewahren und die Fristen im Auge behalten. Bei Sporttip läuft die Online-Teilnahme anders als über die Verkaufsstelle, die Spielregeln sind aber dieselben.

Steuern – was vom Gewinn übrig bleibt

Der Steuerfreibetrag

Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen Sportwetten gehören, sind einkommens­steuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundes­schwelle liegt bei 1’071’000 CHF ab 1. Januar 2026 (2025: 1’070’400 CHF). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich – das Steuer­recht wird je nach Kanton anders angewendet. Wer die kantonale Schwelle kennen will, fragt die kantonale Steuer­verwaltung oder einen Steuer­berater. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die über die Steuer­erklärung zurückgefordert werden kann.

Für die meisten Wettenden ist das praktisch irrelevant. Wer nicht gerade eine hohe Quote auf einen hohen Einsatz trifft, bleibt mit dem Gewinn unter dem Freibetrag. Es fällt keine Einkommens­steuer und keine Verrechnungs­steuer an. Das gilt für legale Wetten bei Swisslos und Loterie Romande.

Gewinne ausländischer Anbieter

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungs­steuer. Das heisst: Der Veranstalter zieht nichts ab, weil er keine Schweizer Bewilligung hat und das Schweizer Steuer­system für ihn nicht greift. Aber die kantonale Praxis kann anders aussehen: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone können ähnlich verfahren. Wer auf einer ausländischen Seite spielt und einen Gewinn macht, sollte das kantonal anmelden – auch wenn der Betrag klein wirkt.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Das BGS kennt keine Wettsteuer, und kein Schweizer Veranstalter zieht eine solche Steuer vom Einsatz ab. Werbung, die mit «keine Wettsteuer» wirbt, sagt damit nichts Besonderes – das ist schlicht die Schweizer Rechtslage.

Werbe- und Bonusregeln

Werbung in der Schweiz

Das BGS beschränkt Werbung für Glücksspiele (Art. 74). Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder ausgesperrte Personen gerichtet werden. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, ist verboten – und die Strafe reicht bis 500’000 CHF Busse. Gratis­spiele und Gratis­credits brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Was das für die Werbelandschaft bedeutet: Wer im Schweizer Fernsehen oder in Schweizer sozialen Medien eine Sportwette sieht, sieht in der Regel eine Schweizer Plattform. Die ausländischen Anbieter werben über internationale Kanäle – und ihre Werbung richtet sich in der Schweiz an die Zielgruppe, die das BGS eigentlich schützen will.

Boni – was sie sind und was nicht

Sporttip bietet Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost. Alle drei sind an Bedingungen geknüpft: online, einmal pro Person, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindest­quote 1.50 und steigt mit der Anzahl Voraussagen. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Was das eigentlich bedeutet: Ein «100 % Bonus» auf den Gewinn einer Fünfzehn-Bein-Kombination hat seinen Preis – fünfzehn Beine müssen alle eintreffen, und die Gesamt­quote enthält fünfzehn Margen.

Wer Boosts versteht, sieht sie nicht als Geschenk, sondern als Marketing-Wort für eine Quote, die der Veranstalter künstlich anhebt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Das ist ein legitimes Marketing-Instrument, solange die Bedingungen offen liegen. Bei Sporttip liegen sie offen. Bei ausländischen Anbietern gilt das nicht in jedem Fall – wer einen Bonus annimmt, sollte die Bedingungen lesen, bevor er die Einzahlung macht.

Wer bietet was an – die Profile

Swisslos Sporttip

Swisslos führt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung deckt das gesamte Sortiment, das die Gespa-Liste für Schweizer Veranstalter vorsieht. Das Wetten läuft online über Swisslos.ch und die Sporttip App (iOS, Android), an Verkaufs­stellen und per QR-Code, der von der App an die Verkaufsstelle gesendet wird. Mindest­einsatz 1 CHF, Höchst­einsatz 1’000 CHF pro Einzel- oder Kombinations­wette, 10’000 CHF pro System­wette. Die Limite lässt sich von Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Sporttip-Alltag ist geprägt von Verlust­limiten, die der Spieler vor der ersten Wette setzt: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite 9’999 CHF, unter 21 Jahren 1’000 CHF. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die produktbezogene Selbstaussperrung für 1 bis 180 Tage, die sich nicht vor Fristablauf aufheben lässt. Die unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen.

Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamt­quote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungs­quittung gehen automatisch aufs Wallet, Gewinne darüber innert drei Arbeits­tagen aufs Bank­konto. Auszahlungen aufs Bank­konto sind 365 Tage lang zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten. Wer nicht auszahlt, lässt sein Guthaben auf dem Wallet – die Guthaben verfallen nach 26 Wochen ohne Geltendmachung, die Einsprache gegen verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.

Was Swisslos für wen taugt: Für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner, die im Rahmen des Schweizer Rechts spielen wollen, mit vollem Schutz und ohne den Reiz der internationalen Wettmärkte. Wer eine breite Palette an Wetttypen und Live-Streams erwartet, ist hier unter­versorgt – das Sortiment folgt der Gespa-Liste, und das ist eng. Wer ein Wochenende an der Verkaufsstelle wettet und nicht ständig online ist, bekommt den QR-Code-Weg als Brücke.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligung und Aufsicht decken sich mit Swisslos, mit dem Unterschied, dass das Vertrags­gebiet die Romandie ist.

Was Loterie Romande für wen taugt: Für Westschweizer, die im Rahmen des Schweizer Rechts spielen wollen, mit vollem Schutz und der Bedienung in französischer Sprache. Wer kein Französisch spricht, wird mit der Online-Plattform trotzdem zurechtkommen, weil die Navigation standardisiert ist. Wer Pferdewetten schätzt, hat hier ein spezifisch west­schweizerisches Programm – die Romandie hat eine starke Pferderenn-Tradition. Wer die Quote vergleicht, sieht sie im selben Margen­bereich wie Swisslos.

BetFury

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt international mit Krypto, Cashback und Bonus-Stapeln. Was sie in der Schweiz ist: Ein ausländischer Anbieter ohne Anschluss an das Schweizer Sperr­register, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne die Verlust­limiten, die das Schweizer Recht für bewilligte Anbieter vorschreibt. Gewinne aus BetFury unterliegen je nach Kanton anderem Steuer­recht – Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen.

Was BetFury für wen taugt: Für niemanden, der den Schutz des Schweizer Rechts will. Für jemanden, der ausdrücklich auf den Schutz verzichtet und das Offshore-Angebot mit seinen Stärken (mehr Wettmärkte, Krypto, andere Boni) und seinen Schwächen (kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Selbstaussperrung) annimmt. Wer in der Schweiz wohnt und auf BetFury spielt, bewegt sich ausserhalb des Geldspiel­gesetzes.

bet365

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den grössten Sportwetten­anbietern weltweit und ist in vielen europäischen Märkten stark präsent. In der Schweiz ist sie auf der Sperr­liste oder war es – die Gespa führt die Domain auf der Liste, das Block­verfahren läuft über DNS. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz hat bet365 nicht.

Was bet365 für wen taugt: Für niemanden in der Schweiz. Für jemanden, der mit einer ausländischen Adresse spielt und das Schweizer Recht nicht beansprucht – dann ist bet365 ein Wettanbieter wie viele. Wer in der Schweiz wohnt, sollte das Spiel bei bet365 nicht als Ausweich zum Schweizer Markt verstehen, sondern als bewussten Schritt aus dem Schweizer Schutz hinaus.

Bahigo

Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt in DACH-Märkten und fällt in das Muster der Offshore-Anbieter ohne Schweizer Aufsicht.

Was Bahigo für wen taugt: Für Anwender, die das internationale Offshore-Angebot gegenüber dem regulierten Schweizer Markt bevorzugen, ungeachtet des fehlenden Schweizer Schutzes. Wer dort spielt, akzeptiert die gleichen Konsequenzen wie bei den anderen ausländischen Anbietern.

PowBet

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform fällt in das Offshore-Muster, mit Fokus auf Krypto und Bonus-Aktionen.

Was PowBet für wen taugt: Für alle, die ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens spielen wollen, bei vollem Risiko und ohne Schweizer Aufsicht.

Fezbet

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zur Familie der Curaçao-lizenzierten Anbieter, die im deutsch­sprachigen Raum werben.

Was Fezbet für wen taugt: Für Interessierte an internationalen Märkten, die auf die Schweizer Schutzmechanismen wie Verlustlimiten und Spielsperren verzichten können.

Wettigo

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform fällt in das Offshore-Muster, mit ähnlichem Angebot wie die anderen ausländischen Anbieter.

Was Wettigo für wen taugt: Für Nutzer, die ein alternatives Angebot zu Swisslos suchen und dabei das Risiko der fehlenden Schweizer Bewilligung in Kauf nehmen.

AmunRa

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit Bonus-Stapeln und Krypto-Optionen, was beides in der Schweiz auf bewilligten Plattformen nicht in dieser Form verfügbar ist.

Was AmunRa für wen taugt: Für Kunden, die keine Schweizer Plattform nutzen und sich für das internationale Angebot mit anderen Bedingungen entscheiden.

1Bet

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den etablierten Offshore-Anbietern, die im deutsch­sprachigen Raum sichtbar sind.

Was 1Bet für wen taugt: Für Wettende, die ausserhalb des Schweizer Marktes agieren und die Konsequenzen der fehlenden inländischen Regulierung kennen.

Häufige Fragen zu Schweizer Sportwetten Anbietern

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf überhaupt Wetten veranstalten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Das regelt das Geldspiel­gesetz (BGS). Swisslos ist für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zuständig, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer eine andere Plattform nutzt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Bewilligung.

Wer ist der beste Anbieter, wenn nur zwei zugelassen sind, und worin unterscheiden sie sich?

Es gibt keinen «besten» Anbieter im Wettbewerbssinn – beide sind bewilligt und stehen unter Gespa-Aufsicht. Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport die Romandie. Beide bieten dasselbe Schutz­niveau, beide folgen der Gespa-Liste, beide haben vergleichbare Margen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat nur Zugang zu Sporttip; wer in der Romandie wohnt, hat nur Zugang zu Jouez Sport.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?

Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Verlust­limiten. Die kantonale Steuer­praxis kann Gewinne aus ausländischen Anbietern anders behandeln – der Kanton Thurgau besteuert sie voll, unabhängig vom Betrag.

Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertrags­gebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der hochgeladene Ausweis wird gegen Adress-Datenbanken geprüft, danach ist das Konto aktiv. Wer unter 21 ist, hat eine tiefere Verlust­limite (1’000 statt 9’999 CHF).

Wie wird der Gewinnbetrag bei Sporttip aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette mit 10 CHF Einsatz und Gesamt­quote 7.37 gibt 73.70 CHF Rückzahlung, abgerundet auf 73.70 CHF (zwei Nachkomma­stellen bleiben, weil 73.70 bereits auf 5 Rappen genau ist). Bei kleinen Einsätzen kann die Rundung ins Gewicht fallen.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Sperr­liste der Gespa ist eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge. Sie wird laufend aktualisiert, neue Domains werden innert Stunden aufgenommen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungs­steuer, können aber nach kantonalem Steuerrecht voll steuerbar sein – Thurgau etwa behandelt sie als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die kantonale Steuer­verwaltung oder ein Steuer­berater gibt die für den Wohnort massgebliche Auskunft.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»