Wettanbieter mit Mastercard: was die Schweiz zulässt und was nicht

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein kleiner Stapel Münzen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift, im Hintergrund unscharf ein Regal mit Büchern.

Eine Kreditkarte wie Mastercard funktioniert technisch überall dort, wo das Logo auf einer Seite auftaucht. Bei Sportwetten in der Schweiz gilt das nicht: Auf zwei Anbietern ist das Angebot beschränkt, und eine Karte fliesst dort in eine Aufladung des Spielguthabens, nicht direkt in eine Wette. Was Mastercard in dieser Nische konkret heisst, was sie kostet und wo sie an Grenzen stösst, behandelt diese Seite.

Die 1966 gegründete Interbank Card Association, Vorläufer von Mastercard, wurde 1981 in MasterCard umbenannt.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsdaten der Gespa (Eidg. Geldspielaufsicht) und die aktuellen Bedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Die zwei bewirtschafteten Wettanbieter im Überblick

Wer in der Schweiz mit einer Mastercard oder einer anderen Karte Sportwetten platzieren will, landet bei zwei Namen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Auslandsanbieter mit Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland dürfen hier keine Sportwetten anbieten, eine solche Karte dorthin fliesst ohne Schweizer Schutz.

Eine leere Laufbahn mit weissen Bahnlinien liegt im Morgenlicht, rundherum stehen hohe Flutlichtmasten und ein Waldrand.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Grossspiel) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport

Eine ausländische Bewilligung (EGaming Malta, GGL Deutschland, Curaçao) gilt in der Schweiz nicht. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Aufsichtsraums.

Wer Sportwetten in der Schweiz anbieten darf

In der Schweiz sind Sportwetten Grossspiele im Sinn des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS). Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern, nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Schritte: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide Bewilligungen gelten räumlich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Rebzeilen ziehen sich im Herbstlicht einen Hang über einem See hinunter, die Blätter leuchten gelb und rot.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Swisslos betreut das deutschsprachige Vertragsgebiet plus Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Spielerkonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus, bei Swisslos zudem einen Schweizer oder Liechtensteiner Ausweis.

Was beworben werden darf

Werbung für bewilligte Geldspiele darf nicht irreführend sein, Minderjährige oder gesperrte Personen nicht ansprechen. Bewilligungsfreie ausländische Angebote zu bewerben ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Boni oder Gratisspielguthaben sind in der Schweiz nicht frei einsetzbar, sondern brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Was ein einzelner Anbieter an Aktionen führt, ist eine Sache seiner eigenen Bedingungen.

Mastercard als Zahlungsweg: was die Karte kann und was nicht

Mastercard Inc. ist ein börsennotiertes Zahlungsunternehmen mit Sitz in Purchase (New York). Das Unternehmen vergibt an Banken Lizenzen zur Ausgabe von Karten (Issuing) und für die Gewinnung von Händlern (Acquiring), gibt selbst aber keine Karten heraus. Die Vorgängergesellschaft Interbank Card Association wurde 1966 gegründet und 1981 in MasterCard umbenannt.

Beim Bezahlen fliesst eine Mastercard-Transaktion über das Issuing-Institut des Karteninhabers und das Acquiring-Institut der annehmenden Stelle. Beide Seiten wickeln den Betrag in der Regelnetz-Währung ab, die Währungsumrechnung läuft beim Issuer oder über das Netzwerk selbst. Für eine Wettplattform bedeutet das: Kartenakzeptanz ist eine Frage der Acquiring-Bank und der Vereinbarung mit der Plattform, nicht etwas, was Mastercard zentral entscheidet.

Warum ausländische «Mastercard-Anbieter» hier nichts nützen

Eine Mastercard-Einzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist im Kern eine reguläre Online-Zahlung. Schweizer Banken blocken solche Zahlungen grundsätzlich nicht, das Geld fliesst. Was nicht fliesst, ist der Schutz: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Streitstelle, keine Schweizer Aufsicht über die Quoten oder die Auszahlungspraxis. Wer auf eigenes Konto spielt, sichert sich im Streitfall ausländisches Recht.

Kartenaufladung bei Swisslos: Mindestbetrag, Limiten, Tempo

Das Swisslos-Spielguthaben liegt auf dem Swisslos-Wallet. Es lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer es grösser braucht, kauft mehrfach in Stücken.

Als Online-Zahlungsmethoden nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay: Die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt, das Wallet ist unmittelbar belastet. Die Hausbank der PostFinance-Karte akzeptiert Mastercard selbst nicht direkt, sondern Visa. Für eine direkte Mastercard-Aufladung nennt Swisslos in den Bedingungen keine eigene Schaltfläche, sondern bündelt Karten und Sofort-Bezahlverfahren unter der Kategorie Online-Zahlungsmöglichkeit. Welche davon im konkreten Moment angeboten werden, zeigt das Login selbst.

Auszahlungen laufen nicht auf eine Karte zurück. Swisslos zahlt Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung braucht 5 bis 10 Arbeitstage, bis das Geld auf dem Bankkonto liegt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Identifikation, eine Person ein Konto

Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Fehlen einer Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Kartenaufladung bei Loterie Romande: Wallet, Limite, IBAN

Bei Loterie Romande heisst das Wallet «compte de jeu». Aufladungen erfolgen ebenfalls über zugelassene Zahlungsmittel, pro 30 Tage ist die Einzahlung auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 gedeckelt, das Wallet selbst darf maximal CHF 10’000 halten. Darüber hinaus gibt es Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, 50, 100 oder 200, gültig ein Jahr und in einem Stück auf das Wallet zu laden.

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für die Online-Registrierung gilt Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, ein Konto pro Person und die Vorlage einer Ausweiskopie Vorder- und Rückseite. In besonderen Fällen verlangt Loterie Romande zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Im Laden lässt sich ein einzelner Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, Verkaufsstellen dürfen bei genügend Bargeld Beträge bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Verlustlimiten: was die Schweiz vom Spieler verlangt

Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Loterie Romande verfährt im Grundsatz gleich.

Die Limite kommt also vom Spieler, nicht vom Staat. Eine Senkung mit sofortiger Wirkung ist der einzige Schalter, der im Ernstfall hilft, eine Erhöhung mit dreitägiger Sperre ist die einzige Bremse gegen Spontanentscheidungen mit Karte. Diese 72 Stunden sind für jeden bezahlbaren Echtzeitdruck gesetzt.

Spielsperre und Sperrregister in der Schweiz

Wer sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, kommt vor Fristablauf nicht mehr zurück. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre lässt sich nur nach Ablauf einer Mindestfrist (in der Praxis drei Monate bei selbst gewählten Sperren) und unter Mitwirkung einer Fachstelle aufheben.

Das Register ist die einzige Sperre, die offline und online gleichzeitig zieht: Wer sich hier eintragen lässt, kann bei keinem der beiden Schweizer Anbieter mehr spielen und auch keine Verkaufsstelle mehr betreten, die Wetten verkauft. Wer nur eine kurze Pause braucht, kann die Selbstausschluss-Funktion im Konto nutzen.

Limits, Mindesteinsatz und Höchsteinsatz bei Sporttip

Bei Sporttip beginnt die Einzel- und Kombiwette bei einem Mindesteinsatz von CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Person unter 18 ist von der Teilnahme ausgeschlossen, wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Livewetten und Cash-Out: was Swisslos anbietet

Livewetten bei Sporttip werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Möglich ist nur ein vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, kann jederzeit angepasst werden und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Bei Sporttip-Wetten gilt Cash-Out nur online, an Verkaufsstellen nicht.

Boni und Gratisspielguthaben: was wirklich auf das Konto fliesst

Bewilligte Boni und Aktionen gibt es in der Schweiz nur, wo die Gespa zugestimmt hat. 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine konkrete Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen («JouezSport – Patinoires et Stades»): Wer den in National-League-Stadien verbreiteten Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Ein Gratisspielguthaben ist in der Schweiz eine Gutschrift auf das Wallet, nicht ein Geldbetrag, der ausgezahlt wird. Wer mit einem solchen Guthaben wettet, spielt um Gewinne, der ursprüngliche Betrag wandert am Ende nicht zurück auf das Bankkonto. Wer auf Echtgeld aus ist, muss vorher einzahlen, dann wetten, dann mit einem Gewinn rechnen, der eine Aufladung überhaupt erst refinanziert.

Aktionsbedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen der jeweiligen Aktion. Was eine Auszahlung blockiert (Umsatz, Mindestquote, Frist), steht dort. Wer die Aktionsseite nicht öffnet, wettet unter Bedingungen, die er nicht kennt.

Quote und Marge: was jeder Wettschein eigentlich zahlt

Eine Wettquote (Decimal) drückt aus, welchen Faktor der Einsatz bei einem Gewinn zurückerhält: Einsatz mal Quote = Bruttorückzahlung, Einsatz mal (Quote − 1) = Nettogewinn. Der Buchmacher lebt von der Differenz zwischen den ausgezahlten Quoten und dem, was die Spielenden gesetzt haben. Diese Differenz ist die Marge.

Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball errechnet sich die Auszahlungsquote (auch Quotenschlüssel oder payout share) als 1 ÷ (1/Quote Heim + 1/Quote Unentschieden + 1/Quote Auswärts). Beispiel: 2.10 / 3.40 / 3.50 ergibt 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2857) = 1 ÷ 1.0560 = 94.7 %. Die Marge wäre 100 % − 94.7 % = 5.3 %. In jedem Franken, der über diesen Markt läuft, behält der Anbieter rund 5 Rappen ein; 94.7 Rappen wandern zurück an die Spielenden.

Werbeversprechen wie «Top-Quoten» werden oft mit einer einzigen Quote auf einem einzelnen Spiel belegt. Die Marge über das gesamte Programm zeigt, wieviel der Anbieter durchschnittlich nimmt. Bei einem engen Markt liegt sie typischerweise zwischen 3 und 6 %, bei Nischenmärkten oder Spezialwetten deutlich höher.

Der Unterschied zwischen Auszahlung auf Karte und Auszahlung auf Konto

Wer mit Karte einzahlt, erwartet eine Auszahlung auf dieselbe Karte. In der Schweiz funktioniert das nicht: Beide Veranstalter zahlen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Eine Mastercard-Auszahlung ist nicht vorgesehen, auch wenn eine Mastercard zur Aufladung benutzt wurde. Grundlage ist Art. 50 Abs. 2 VGS: Gewinne und Guthaben sind auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers auszuzahlen. Kryptowährungen, anonyme Wallets oder Drittkonten sind nicht zugelassen.

Der Grund ist nicht die Karte, sondern die Identitätsregel: Auszahlungen müssen auf den Spieler selbst laufen, nicht auf einen Dritten und nicht auf eine Karte, die jemand anderem gehört. Wer in der Schweiz wettet, muss für die Auszahlung ein eigenes Konto bei einer Schweizer oder Liechtensteiner Bank bereithalten.

Zeit von der Wettabgabe bis zur Auszahlung

Swisslos nennt 5 bis 10 Arbeitstage für die Banküberweisung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Schneller wird es nicht, dafür rechtssicher.

Steuern auf Wettgewinnen aus bewilligten Anbietern

Gewinne aus bewilligten Grossspielen in der Schweiz sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die eidgenössische Schwelle beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, ein einzelner Kanton lässt sich nicht ohne Blick in die kantonale Praxis nennen («je nach Kanton»). Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton in die Einkommensteuer, der Kanton Thurgau besteuert ausländische Grossspielgewinne unabhängig vom Betrag vollständig. Eine rechtssichere Auskunft ersetzt eine Konsultation beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Ausländische Anbieter: warum die Mastercard dorthin ohne Schutz fliesst

Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland gilt in der Schweiz nicht. Wer dort einzahlt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Folgen:

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter über DNS blockieren. Erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht, standen Ende 2025 671 Domains auf der Liste. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden unter neuen Adsen wieder erreichbar (sogenanntes Domain-Hopping, betroffen waren nach Gespa-Angaben unter anderem Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht ebenfalls auf der Liste).

Eine ausländische Seite zu nutzen ist in der Schweiz kein Delikt, eine ausländische Seite von der Schweiz aus zu betreiben ist eines. Der Spieler sitzt dabei auf der falschen Seite ohne den Schutzrahmen, der im Inland Standard ist.

Swisslos Sporttip im Bild

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und deckt 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein ab. Das Online-Spielerkonto verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet und die Verifikation per Ausweis.

Was den Vergleich prägt: Sporttip ist die breiteste legale Online-Plattform im deutschsprachigen Landesteil. Livewetten, Cash-Out und ein vollständig online geführtes Wallet heben sie von der reinen Verkaufsstellen-Wette ab. Die Marge ist dort eine Konstante des Marktes, sie liegt auf Bundesniveau in einem engen Rahmen, ein einzelner Preis-Boost verschiebt das kaum.

Für wen passt Sporttip: Wer im Vertragsgebiet wohnt, will online wetten, schätzt eine Verlustlimite pro Tag/Woche/Monat und braucht einen Anbieter mit Aufsicht und Schweizer Spielerschutz. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kann sich nicht registrieren und ist auf Loterie Romande verwiesen, wenn das Wohnkanton Westschweiz ist.

Loterie Romande Jouez Sport im Bild

Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14) und gibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende an. Die Online-Plattform der Loterie Romande verlangt für ein Konto Volljährigkeit, Wohnsitz in einem der Westschweizer Kantone, eine Ausweiskopie Vorder- und Rückseite und gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (nicht älter als vier Monate).

Was den Vergleich prägt: Jouez Sport ist die einzige legale Online-Plattform in der Romandie. Sie ist offline über die Verkaufsstellen gut verankert, der Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lässt sich dort einlösen, Auszahlungen an Verkaufsstellen bis CHF 2’000 sind möglich. Prepaid-Tickets («Pre-pay Loterie Romande») gibt es in vier Wertstufen, ein Jahr gültig.

Für wen passt Jouez Sport: Wer in der Romandie wohnt, Französisch als Hauptsprache nutzt und im Laden wie online spielen will. Wer nicht in einem der sechs Kantone wohnt, kann sich nicht registrieren.

Was die Verlierer dieses Vergleichs sind

In der Schweiz gibt es für Mastercard-Wettanbieter nur zwei bewilligte Namen: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide decken ihre eigene Region ab, beide sind verifizierbar bewilligt, beide nehmen Mastercard nur als Mittel zur Wallet-Aufladung, nicht als Auszahlungsweg. Wer keinen der beiden nutzen kann, hat in der Schweiz keinen legalen Online-Wettanbieter zur Verfügung.

Die übliche Werbelogik («mehr Anbieter = mehr Auswahl = mehr Spielspass») trifft in dieser Nische ins Leere. Mehr Anbieter gibt es hier rechtlich nicht, mehr Auswahl gibt es innerhalb der geschlossenen Liste des Gespa (Sportereignisse und erlaubte Märkte, Version 10.09.2026), und mehr Spielspass lässt sich nicht erzwingen, wenn die zugelassenen Veranstalter nur wenige Aktionen pro Jahr anbieten.

Die Frage «welcher Anbieter passt zu mir» beantwortet sich hier primär über den Wohnkanton: Deutschschweiz oder Tessin/Liechtenstein → Sporttip; Romandie → Jouez Sport. Innerhalb dieser Aufteilung entscheidet die Schnittstelle: Wer lieber online wettet, ist mit beiden gleich bedient; wer die Verkaufsstelle schätzt, ist mit Loterie Romande besser aufgehoben, weil dort Wettscheine bis CHF 200 (Gewinn) und Auszahlungen bis CHF 2’000 im Laden möglich sind.

Häufige Fragen

Akzeptieren Swisslos oder Loterie Romande Mastercard für die Aufladung?

Swisslos und Loterie Romande akzeptieren Mastercard als Teil ihrer Online-Zahlungsmöglichkeiten über das Wallet bzw. compte de jeu. Swisslos nennt PostFinance Pay direkt, bündelt weitere Karten und Sofort-Bezahlverfahren unter der Kategorie Online-Zahlungsmöglichkeit; welche Mittel im konkreten Moment angezeigt werden, sehen Sie im Login. Loterie Romande öffnet die Zahlungsmittel über das Login, die gelisteten Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 oder 200 funktionieren unabhängig von der Karte.

Warum sind Auszahlungen auf eine Karte oft nicht möglich?

Auszahlungen müssen in der Schweiz auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen des Kontoinhabers laufen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Karten unterliegen dieser Identitätsregel nicht direkt, sind aber als Auszahlungsweg bei den beiden Veranstaltern nicht vorgesehen. Swisslos nennt 5 bis 10 Arbeitstage für die Banküberweisung, ab dem 3. Auszahlungstermin innerhalb 365 Tagen fällt möglicherweise eine Kommission von 3 % an.

Wie viel Schutz bietet eine Kartenzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Die Karte selbst fliesst, der Schutz bleibt aus. Schweizer Banken blockieren Zahlungen an ausländische Wettanbieter grundsätzlich nicht, eine Sperrliste der Gespa betrifft Domains, nicht Zahlungsflüsse. Spielsperre, Auszahlungsregeln und Streitstellen greifen nicht, im Streitfall gilt ausländisches Recht. Schweizer Spielerinnen machen keinen Straftatbestand, der Anbieter kann aber in der Schweiz belangt werden (Art. 130 BGS).

Was ist eine Marge, und wie wirkt sie auf die Quoten?

Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter von einem Markt im Durchschnitt einbehält, ausgedrückt als 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 errechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/Quote aller Ausgänge). Beispiel: 2.10 / 3.40 / 3.50 ergibt 1 ÷ 1’056 = 94.7 %, die Marge 5.3 %. Niedrige Margen bedeuten über das Programm hinweg mehr zurück an die Spielenden, höhere Margen bedeuten weniger.

Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen?

Eine fixe staatliche Obergrenze existiert nicht. Die Veranstalter müssen den Spieler vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen lassen (Sporttip-Obergrenze CHF 9’999). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Praktische Wallet-Deckel: max. CHF 10’000 Aufladung in 30 Tagen und max. CHF 9’999 Wallet-Guthaben bei Swisslos, max. CHF 10’000 Aufladung und max. CHF 10’000 Wallet bei Loterie Romande.

Wie lässt sich eine Spielsperre eintragen, und was bedeutet der Registereintrag?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken inklusive Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten unter Mitwirkung einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS).

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»