Welcher Buchmacher darf in der Schweiz 2026 überhaupt wetten?

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Vier flache Kieselsteine sind am Seeufer zu einem kleinen Turm gestapelt, das Wasser dahinter liegt ruhig.

Stand Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Verzeichnisse der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Spielregeln von Swisslos (Version 4.2).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Wer in der Schweiz einen Buchmacher sucht, landet schnell bei internationalen Namen mit grossen Werbebudgets, Bonus­versprechen und der Aussage, ohne Verifizierung auszukommen. Wer in der Schweiz tatsächlich wetten will, hat genau zwei Anlaufstellen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) lässt nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport als Veranstalterinnen von Sportwetten zu. Beide sind Grossspiele im Sinne des Gesetzes, beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt – und beide haben den Vertrieb über die Kantone untereinander aufgeteilt. Dieser Vergleich geht der Frage nach, was diese Auswahl für den Spielenden bedeutet: was es kostet, was es schützt, was es ihm vorenthält – und was jenseits der beiden Namen auf ihn wartet.

Die Grundfrage zuerst: Was ist ein Buchmacher überhaupt, und wo versteckt sich sein Verdienst? Ein Buchmacher ist ein Wettanbieter, der Quoten festlegt, Wetten entgegennimmt und aus dem Unterschied zwischen Einsätzen und ausgezahlten Gewinnen seinen Ertrag erzielt. In jeder einzelnen Quote steckt eine Marge – jener Anteil, der nicht an die Spielenden zurückfliesst, sondern beim Veranstalter bleibt. Eine Quote von 2.00 auf beiden Seiten eines Zweiermarkts etwa bedeutet: zwei Drittel der Einsätze werden zurückgezahlt, ein Drittel ist Marge. Wer das nicht im Kopf hat, versteht nicht, warum ein «besserer Buchmacher» bei gleicher Spielleistung trotzdem weniger auszahlt als ein anderer.

Diese Seite verfolgt eine Konsequenz: Wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen erlaubt sind, dann hat jeder andere Name, der in Werbung, Vergleichsportalen oder Apps auftaucht, eine konkrete Folge für den Spielenden – nämlich dass die Schweizer Schutzmechanik nicht greift. Das prägt die Reihenfolge der Abschnitte. Zuerst die Rechtslage, dann der Spielerschutz, dann die Mechanik der Quoten und Wetten, dann die Anbieter im Detail.

Rechtslage: warum in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen

Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen kleinen Spielen (Kleinspiele, etwa Geldspielautomaten in Gaststätten) und grossen Spielen (Grossspiele). Sportwetten sind Grossspiele, und der Vertrieb ist kantonal begrenzt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Eine weitere Veranstalterbewilligung ist nicht erhältlich, und wer sie ohne diese Bewilligung betreibt, macht sich strafbar – die Busse kann bis CHF 500’000 betragen, bei gewerbsmässigem Betrieb sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis fünf Jahre vor (Art. 130 f. BGS).

Ein altes Vorhängeschloss hängt an einer verwitterten Holztür, daneben wächst Efeu.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das hat drei praktische Konsequenzen für den Spielenden. Erstens: Eine ausländische Lizenz – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Kraft, weil das Gesetz klarstellt, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Zweitens: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domänen auf der Liste; die Liste wird aktiv gepflegt, weil gesperrte Anbieter über Ersatzdomänen («Domain-Hopping») zurückkommen – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als solche Fälle, bet365 steht auf der Liste. Drittens: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Schweizer Ausschluss­register und keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten und Auszahlung.

Was bewilligt heisst und was es kostet

Eine Bewilligung nach BGS bedeutet nicht «freiwillig, aber immer beliebig». Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind nötig (Art. 21-25 BGS). Die Gespa prüft die Eignung, die wirtschaftliche Situation, die Sicherheitsmassnahmen und das Spielerschutzkonzept. Wer als Veranstalter zugelassen ist, unterliegt einer Aufsicht: Die Gespa testet die Verkaufsstellen – bei einer Testkaufaktion 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Grund, die Verkaufsstellen als ungeschützt darzustellen; es ist der Grund, weshalb Online-Teilnahme mit Ausweisprüfung und Altersabgleich der zusätzliche, separate Schutz ist, der in den Schweizer Bedingungen verlangt wird.

Eine leere Pferderennbahn liegt im Frühnebel, ein weisser Zaun verläuft als Linie ins Grau.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz und nur für die Veranstalterin. Das bedeutet: Wer aus dem Swisslos-Gebiet stammt, kann nicht bei Loterie Romande spielen, und umgekehrt – das ist nicht eine Marotte der Anbieter, sondern die Logik des Vertragsgebiets. Wer im Fürstentum Liechtenstein wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet und kann dort mitspielen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und bei Loterie Romande mitmachen will, kann sich dort nicht registrieren – das Produkt Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Werbung für ausländische Anbieter

Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Wer in der Schweiz für einen ausländischen Buchmacher wirbt – sei es über Social Media, Bannerwerbung, Affiliate-Links oder Bonus­mailings – macht sich strafbar. Die Busse reicht bis CHF 500’000. Die Verfolgung gilt dem Werbenden, nicht dem Spielenden; wer trotzdem spielt, hat kein Vergehen begangen, aber auch keinen Anspruch auf Schutz oder Auszahlung im Streitfall.

Spielerschutz: was die bewilligten Veranstalterinnen leisten – und was sie verlangen

Das Schweizer Schutzmodell setzt auf zwei Hebel: eigene Limiten, die der Spielende setzt, und eine Spielsperre, die er oder eine Fachstelle verhängen kann. Beide Hebel sind nur bei den bewilligten Veranstalterinnen tatsächlich eingebaut – bei einem ausländischen Anbieter gibt es diese Mechanik nicht, gleichgültig was die Website verspricht.

Verlustlimiten, die der Spielende setzt

Wer bei Swisslos Sporttip erstmals online teilnimmt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für die Tageslimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Frist ist strenger als das BGS selbst, das nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das heisst nicht, dass die Schutzlimite nur bei einer Veranstalterin gilt; es heisst, dass der Spielende bei der Registrierung einmal entscheidet, wie viel er sich selbst zumuten will – und sich danach nicht ohne Wartezeit herausnimmt.

Die Mechanik ist so aufgebaut, dass eine Schutzlimite nicht als lästiges Beiwerk im Registrierungs­formular erscheint, sondern als Voraussetzung: Ohne gesetzte Limiten läuft keine Wette. Wer das als Schikane empfindet, hat das Modell nicht verstanden – es ist der Punkt, an dem der Spielende sich selbst bindet, bevor er sich von einem Hochgefühl treiben lässt.

Spielsperre, Register und Selbst­ausschluss

Die Spielsperre ist die zweite Schutzebene. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage aussperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal im Register steht, kann sich nicht mehr bei einem anderen Veranstalter anmelden.

Das BGS sieht eine Aufhebung der freiwilligen Spielsperre erst nach drei Monaten vor, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Wer sich also leichtfertig sperren lässt, kommt nicht so leicht wieder heraus – gewollt. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich also nicht an die Sperre hält und zu spielen versucht, riskiert seinen Gewinn – und der Veranstalter riskiert nichts, wenn er die Auszahlung verweigert.

Was bei einem ausländischen Anbieter fehlt

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat keine Anbindung an das Schweizer Sperren­register, keine Pflicht zur Identitätsprüfung und keine Schweizer Aufsicht, die ihm Grenzen setzt. Das «kein Limit, keine Verifizierung»-Versprechen, das in der Werbung auftaucht, bedeutet im Klartext: keine Schweizer Schutzmechanik. Es bedeutet nicht «mehr Freiheit» im Sinne des Spielenden; es bedeutet «weniger Hebel, sich selbst zu schützen». Wenn die Seite selbst behauptet, der Spieler solle «Verantwortung übernehmen», fehlt der institutionelle Anker dafür.

Boni, Aktionen und Gratisspielguthaben: warum Schweizer Angebote nicht das sind, was internationale Werbung verspricht

Boni und Freiwetten sind in der Schweiz bewilligungs­pflichtig. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Zahl zeigt, dass die Aufsicht jeden Bonus einzeln prüft. Wer also bei einem Schweizer Anbieter einen Bonus sieht, hat eine Aufsichtsstelle zwischen sich und dem Anbieter, die das Angebot gesehen hat.

Die Swisslos-Aktionen im Detail

Bei Sporttip gibt es zwei Bonusformen, die dem Spielenden tatsächlich Mehrwert bringen, ohne dass das Grundmodell aus den Fugen gerät. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette mit mindestens vier Tipps ab Quote 1,50: 5 % Bonus bei vier Tipps, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; der Boost gilt online (Prematch, Live, Systemwetten), nicht an der Verkaufsstelle. Das ist kein klassischer «100 % Bonus auf die Einzahlung», der erst durch Umsatz freigespielt werden muss; es ist eine Gewinnerhöhung auf das, was ohnehin gewonnen würde – der Einsatz bleibt gleich, der Gewinn wird grösser.

Daneben gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf einen definierten Nettogewinn. Beide sind pro Spielenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Haken, der in der Werbung verschwindet: Wer seinen Boost aktiviert und die Wette vorzeitig auscashen will, verliert die Gewinnerhöhung.

Warum Aktionsguthaben bei Swisslos nicht auszahlbar ist

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das steht in den Online-Bedingungen und gilt für jede Promotion, gleich welcher Form. Das ist kein Trick, sondern die Mechanik des Schweizer Modells: Das Geld, mit dem der Spielende aus der Promotion wettet, gehört rechtlich nicht ihm, sondern dem Veranstalter, bis es durch eine Echtgeld-Wette «erspielt» wurde. Wer mit Gratisspielguthaben gewinnt, bekommt den Nettogewinn – nicht das Guthaben selbst. Diese Trennung ist in den Statuten vorgesehen, nicht in den AGB versteckt.

Boni bei ausländischen Anbietern: was die Werbung verschweigt

Bei ausländischen Buchmachern sind «100 % Bonus», «risikofreie Wette», «Free Bet» und «Cashback» die Standard­werbung. Die Mechanik dahinter ist verbreitet: Ein Bonus wird nur dann ausgezahlt, wenn ein Vielfaches des Bonus an Wetten mit Mindestquote umgesetzt wird – typische Werte sind das 5- bis 10-fache, bei Mindestquoten um 1,50 bis 2,00. Eine «risikofreie Wette» wird im Verlustfall oft als neuer Gratiswette­schein ersetzt, nicht als Geld zurück­erstattet. Ein «Cashback» gilt nur für Netto­verluste in einem Zeitfenster, nicht für jeden einzelnen Verlust. Wer die Mechanik nicht kennt, wundert sich, warum das «Gratisguthaben» nicht zu haben ist, wenn die Auszahlung beantragt wird.

Diese Angebote stehen in der Schweiz in einem doppelten Schatten. Erstens ist Werbung dafür verboten, das Angebot selbst nicht bewilligt. Zweitens: Selbst wenn der Spielende die Werbung ignoriert und direkt auf der Plattform spielt, hat er keine Schweizer Aufsicht, die kontrolliert, ob der Anbieter die versprochenen Bedingungen einhält.

Einzahlung, Auszahlung und das Konto auf den eigenen Namen

Zahlungen sind im Schweizer Modell streng geregelt: Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen an Drittkonten gibt es bei bewilligten Anbietern nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS) – die Schweizer Veranstalterinnen bieten also keinen «Kreditrahmen», mit dem der Spielende über sein Konto hinaus wetten könnte.

Wie das Swisslos-Wallet funktioniert

Das Spielguthaben bei Swisslos wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20, maximale Aufladung in 30 Tagen CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist nicht die Einschränkung des Spielers, sondern die Trennung zwischen Spielguthaben und Bankkonto: Wer mehr als CHF 10’000 in 30 Tagen auf das Wallet laden will, muss warten. Wer auszahlen will, kann das zweimal innerhalb von 365 Tagen kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen tun; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Als Online-Zahlung bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Andere Zahlungsanbieter wie PayPal, Trustly oder Neteller sind in den Bedingungen nicht aufgeführt – das heisst nicht, dass sie ausgeschlossen sind, aber sie sind nicht der dokumentierte Standardweg. Wer bei einem Schweizer Veranstalter einzahlt, sollte vor der Einzahlung prüfen, welche Zahlungs­methode akzeptiert wird und ob sie für Auszahlung und Einzahlung gleichermassen gilt.

Gewinne: wohin, wie schnell, in welcher Höhe

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt also nicht auf das Wallet, sondern direkt aufs Bank­konto – das ist die Trennung, die das BGS verlangt. Wer ein Gewinn­ticket mit einem Gewinn von CHF 1’500 vor sich hat, bekommt den Betrag innert drei Arbeitstagen, nicht auf das Wallet, sondern aufs Bankkonto.

Bei Loterie Romande läuft die Auszahlung über die Westschweizer Verkaufsstellen und die Online-Plattform; die spezifischen Fristen und Schwellen sind dort in den Teilnahmebedingungen geregelt. Beide Veranstalterinnen zahlen nicht in Kryptowährungen aus – das ist eine Folge des Verbots anonymer Auszahlungen und der Pflicht, auf ein Konto im eigenen Namen zu überweisen.

Warum Krypto-Buchmacher in der Schweiz durch das Raster fallen

Die Werbung für «Krypto Buchmacher», «Bitcoin Buchmacher» und anonyme Einzahlungen zielt auf Schweizer Spielende, die sich von der Verifizierungs­pflicht und der Kontobindung gestört fühlen. Diese Buchmacher haben keine Schweizer Bewilligung; eine Auszahlung in Bitcoin oder Ether ist im Schweizer Modell nicht zulässig, weil sie das Konto-im-eigenen-Namen-Prinzip unterläuft. Wer bei einem Krypto-Buchmacher spielt, hat also nicht «mehr Anonymität», sondern weniger Schutz: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperr­register, keine Schweizer Stelle, an die er sich im Streitfall wenden kann, und eine Auszahlung in einer Währung, die sich der Schweizer Vollstreckung entzieht.

Quoten, Wettarten und das Geld im Markt

Eine Quote ist kein Versprechen und kein Tipp. Eine Quote ist eine Wahrscheinlichkeits­schätzung, multipliziert mit dem Kehrwert der Auszahlungs­quote des Markts. Was der Buchmacher zurückbehält, ist die Differenz. Wer das versteht, versteht, warum zwei Buchmacher mit dem gleichen Spiel und der gleichen Spielleistung unterschiedlich hohe Gewinne ausweisen: Sie haben unterschiedliche Margen.

Wie die Marge entsteht

Eine einfache Rechnung zeigt das Prinzip: Bei einem Zweiermarkt (Heimsieg / Auswärtssieg) und Quoten von 1.90 auf beiden Seiten zahlt der Markt 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 % der Einsätze zurück. Die Marge beträgt 5 %. Bei Quoten von 2.00 / 2.00 wäre die Auszahlung 100 %, die Marge 0 % – was bei einem kommerziellen Anbieter nicht vorkommt, weil er keinen Ertrag hätte. Bei Quoten von 1.85 / 1.85 sinkt die Auszahlung auf etwa 92,7 %, die Marge steigt auf etwa 7,3 %. Diese Spanne ist das, was der Buchmacher pro eingesetztem Franken behält, im Markt querfinanziert durch die Gesamtheit aller Wetten. Wer in einem Markt mit 7 % Marge wettet, verliert langfristig 7 Rappen pro eingesetzten Franken – nicht, weil das Team schlecht ist, sondern weil die Mechanik es so vorsieht.

Die Konsequenz: Bei einem Markt mit 5 % Marge verliert der durchschnittliche Spielende 5 % seiner Einsätze; bei 7 % Marge verliert er 7 %. Bei einer Auszahlungs­quote von 95 % ist die Marge 5 %, bei 90 % ist sie 10 %. Der Unterschied von 5 Prozent­punkten in der Marge bedeutet über 1000 Wetten einen Unterschied im erwarteten Verlust von 5 % der gesamten Einsätze – das ist mehr, als die meisten Bonus­versprechen einbringen.

Wettarten bei Sporttip

Bei Sporttip gibt es drei Wettarten, die der Spielende kennen muss: Einzelwette, Kombinations­wette und Systemwette. Die Einzelwette ist eine Wette auf ein Wettereignis mit einer Quote; ihr Gewinn ist Einsatz mal Quote. Die Kombinations­wette verbindet mehrere Voraussagen, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzel­quoten. Eine Wette mit drei Voraussagen zu Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 hat die Gesamtquote 7’371; wer CHF 5 einsetzt, gewinnt bei korrekter Vorstellung CHF 36.86. Das Risiko: Alle drei Voraussagen müssen eintreffen, sonst ist die Wette verloren. Die Systemwette erlaubt es, mehrere Voraussagen so zu kombinieren, dass auch bei einem falschen Tipp ein Teil des Einsatzes zurück­kommt – sie kostet mehr, weil sie mehrere Kombinationen abdeckt. Bei Sporttip ist die Systemwette bis CHF 10’000 pro Wette möglich, Einzel- und Kombinations­wetten bis CHF 1’000.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinations­wette für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten – das ist eine Folge der internen Logik, nicht eine Schikane gegen den Spielenden.

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – das ist die bankenmässige Rundung auf den nächsten Cent, und sie trifft den Spielenden bei kleinen Gewinnen stärker als bei grossen. Bei einer Quote von 2.45 und einem Einsatz von CHF 7 ergibt das CHF 17.15 (gerundet von 17’155), bei Quote 3.10 und Einsatz CHF 11 ergibt das CHF 34.10 (gerundet von 34.10). Wer exakt rechnen will, rechnet mit der ausgeschriebenen Quote und akzeptiert die Rundung als Mechanik.

Cash-Out: was es kostet und wann es sinnvoll ist

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt der Quotenboost oder Profitboost, der auf der Wette lag.

Die Konsequenz: Cash-Out ist eine Wette gegen die eigene Wette – wer vorzeitig auscashen will, akzeptiert einen Abschlag auf den möglichen Gewinn und gibt die Chance auf den vollen Gewinn ab. Wer das macht, sollte es tun, weil er eine echte Information hat (ein Schlüssel­spieler hat sich verletzt, das Wetter hat umgeschlagen), nicht weil die Quote sich kurz bewegt hat.

Livewetten und ihre Eigenheiten

Bei Sporttip-Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das bedeutet den Verlust des Einsatzes bei einer Wette, die das Ergebnis bereits kennt; es ist die Konsequenz daraus, dass Live­wetten eine sehr kurze Reaktionszeit haben und der Anbieter gegen Spätwetten auf bekannte Ergebnisse schützt.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Ausgang eines Spiels mit Verlängerung wettet und nur die reguläre Spielzeit meint, hat die falsche Wette platziert.

Sportarten und Wettbewerbe: was die bewilligten Anbieter listen dürfen

Das BGS legt fest, welche Sportarten und Wettbewerbe bewilligt sind – und zwar über die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen; Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was auf der Liste steht, wird angeboten; was nicht auf der Liste steht, nicht. Die Liste ist keine technische Spielerei, sondern die Grenze des Erlaubten.

Die Liste enthält Fussball, Eishockey, Handball und weitere grosse Sportarten; Qualifikations­runden nur, wenn sie gelistet sind, Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglisten­wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainings­läufe zählen nicht. Eckball-, Karten- oder sonstige Mikro­märkte sind auf der Liste nicht zu finden. E-Sport taucht auf der Liste nicht auf – das heisst: Wer auf E-Sport wetten will, kann das in der Schweiz bei keinem bewilligten Anbieter tun.

Was das in der Praxis bedeutet

Wer einen Bundesliga-Tipp, einen NHL-Tipp oder einen Handball-Tipp platzieren will, ist bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport richtig. Wer einen E-Sport-Tipp, einen UFC-Kampf oder einen Boxkampf platzieren will, der nur als Einzel­ereignis ohne grössere Wettbewerbs­struktur läuft, hat im Schweizer bewilligten Markt keine Wettstelle. Das schränkt das Wettprogramm ein, aber es schützt den Spielenden vor Wetten, deren faire Durchführung nicht abgesichert ist.

Pokale und Turniere: was die Schweizer Veranstalterinnen führen

Pokale und grosse Turniere wie die Champions League, der Europacup, die WM oder die EM werden auf der Liste geführt, sofern sie den Statuten entsprechen. Die WM 2026 in Nordamerika fällt darunter; die EM 2028 in Grossbritannien und Irland ebenfalls. Beide Veranstalterinnen listen diese Wettbewerbe im Prematch-Programm, sobald der Spielplan feststeht. Wer eine Langzeit­wette auf den Turnier­sieger platzieren will, findet sie als Einzelwette oder in Kombination mit anderen Turnier­wetten.

Der Vorteil der bewilligten Anbieter zeigt sich bei Grossereignissen: Die Limits sind grosszügig genug, um eine ernsthafte Wette zu platzieren (Einzel- und Kombinations­wette bis CHF 1’000), und die Auszahlung erfolgt auf das eigene Bank­konto. Der Nachteil: Das Programm ist enger als bei einem internationalen Anbieter, und die Auswahl an Spezial­wetten ist kleiner.

Neue Buchmacher: warum «neu» in der Schweiz kein Qualitätsmerkmal ist

Internationale Vergleichsportale listen regelmässig «neue Buchmacher», «neue Buchmacher 2026» und «neue Online Buchmacher» als eigene Kategorie. Das suggeriert, dass neue Anbieter anders oder besser seien als etablierte. In der Schweiz gilt das nicht, weil es kein Spielfeld für neue Anbieter gibt: Die beiden bewilligten Veranstalterinnen bestehen seit Jahrzehnten, und eine neue Veranstalter­bewilligung ist nach dem BGS nicht erhältlich.

Ein Anbieter, der sich «neu» nennt und in der Schweiz wirbt, hat entweder eine Lizenz in einem anderen Land (die in der Schweiz nichts gilt) oder keine Lizenz und damit auch keine Schweizer Bewilligung. Das «neu» ist dann ein Marketing­etikett, kein Vertrauens­signal. Die Konsequenz für den Spielenden: Das Alter eines Anbieters ist in der Schweiz kein Entscheidungs­kriterium, sondern die Bewilligung.

Wie das Wettgeschäft funktioniert: vom Einsatz zur Auszahlung

Der Schweizer Buchmacher funktioniert nach einer einfachen Mechanik: Der Spielende registriert sich mit Ausweis und Wohnsitznachweis, setzt seine Verlust­limiten, lädt Spiel­guthaben auf das Wallet, platziert eine Wette, das Ergebnis wird ausgewertet, der Gewinn wird ausgezahlt. Jeder dieser Schritte hat eine Bedingung, die der Spielende kennen muss.

Registrierung und Wohnsitz

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer sich mit falschem Wohnsitz registriert, wird gesperrt; wer sich ein zweites Mal registriert, wird gesperrt. Wer unter 18 ist, kann sich nicht registrieren; Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wettprogramm, App und Verkaufsstelle

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Plattform oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die Verbindung zwischen Online-Registrierung und dem Vertriebsnetz: Wer eine Wette lieber an der Verkaufsstelle abgibt, kann den Wettschein im Smartphone generieren und an der Verkaufsstelle spielen lassen. Wer die Wette online abschliesst, bekommt die Auszahlung aufs Wallet oder aufs Bank­konto.

Auszahlung, Verfall und Einsprache

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das bedeutet: Bei einer Vierer-Kombination mit einer abgesagten Partie und drei richtigen Tipps bekommt der Spielende den Gewinn der Dreier-Kombination; die abgesagte Partie zählt als Quote 1.00, also als neutralisiertes Glied. Das ist grosszügiger, als viele internationale Anbieter sind – dort verfällt die ganze Kombinations­wette.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – das ist die Frist, die der Spielende beachten muss, wenn die Auszahlung aus seiner Sicht nicht korrekt war.

Verteilung des Reingewinns

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sport­wetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Mechanik einen Unterschied macht: Ein substanzieller Teil des Einsatzes fliesst in den Breitensport zurück, statt in die Tasche eines Anbieters mit Sitz in einer Steueroase. Es ist nicht das einzige Argument, aber es ist eines, das bei keinem andern Anbieter greift.

Rangliste und Vergleich: was die zwei bewilligten Veranstalterinnen voneinander unterscheidet

Die folgende Tabelle ordnet die bewilligten Anbieter nach ihrer Schweizer Bewilligung. Ausländische Marken sind separat aufgeführt und mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet – sie sind nicht bewilligt, die Aufnahme in die Tabelle dient der Information über Anbieter, denen Schweizer Spielende im Alltag begegnen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Bewilligt Spielwettung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne, Bewilligt Spielwettung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register

Die zwei bewilligten Veranstalterinnen unterscheiden sich in vier Punkten: Verbreitungsgebiet, Sprache, Vertriebsnetz und Programmschwerpunkt. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Die Sprache der Oberfläche und des Kundendienstes folgt dem Verbreitungsgebiet. Die Vertriebs­dichte ist in der Westschweiz mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden der Loterie Romande deutlich; in der Deutschschweiz ist das Swisslos-Netz ähnlich dicht, mit dem Vorteil, dass Liechtenstein dazugehört. Bei den Programmschwerpunkten sind die Unterschiede kleiner als die Überschneidungen: Beide führen Fussball, Eishockey, Handball, die grossen internationalen Wettbewerbe und Prematch- und Livewetten; die konkrete Marktliste variiert leicht.

Was die bewilligten Veranstalterinnen konkret leisten

Beide Veranstalterinnen verlangen bei der Registrierung den Ausweis und die Wohnsitz­bestätigung, prüfen die Identität gegen Datenbanken und führen das Spiel auf ein Konto im eigenen Namen. Beide setzen die Schutz­limiten nach den Vorgaben des BGS und der eigenen, teils strengeren Bedingungen (72 Stunden statt 24 Stunden für Erhöhungen bei Swisslos). Beide zahlen Gewinne auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Beide unterliegen der Aufsicht durch die Gespa, einschliesslich Testkäufen an Verkaufsstellen und Werbeaufsicht.

Die Konsequenz für den Spielenden: Wer bei einer der beiden Veranstalterinnen spielt, hat den vollen Schweizer Schutzrahmen – Ausweis­prüfung, Schutz­limiten, Sperr­register, Schweizer Aufsicht, Schweizer Auszahlungs­weg. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, hat keinen dieser Hebel.

Die zwei Veranstalterinnen im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sport­wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sport­wetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertrags­gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertrags­gebiet.

Die Schutz­mechanik ist eingebaut: Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht bei der Registrierung (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Bei Sporttip beträgt der Mindest­einsatz CHF 1, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das Wett­programm folgt der Gespa-Liste. Prematch und Live, Einzel-, Kombinations- und System­wetten, Cash-Out bei Online-Wetten als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, Quotenboosts für Prematch-Einzel­wetten und Profitboosts auf definierte Nettogewinne, der Kombiboost mit bis zu 100 % Bonus auf den Nettogewinn bei fünfzehn Tipps ab Quote 1,50. Die Auszahlung erfolgt aufs eigene Wallet (bis CHF 1’000) oder aufs Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (ab CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen). PostFinance Pay ist die dokumentierte Online-Zahlung; die Wallet-Aufladung ist auf CHF 10’000 in 30 Tagen limitiert. Im Geschäfts­jahr 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn verteilt, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sport­wetten stammten CHF 109 Mio.

Wertung: Sporttip ist die richtige Anlaufstelle für Spielende mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, die das volle Schutz­modell wollen und ein Wett­programm auf der Schweizer Liste akzeptieren. Die Schutz­limiten sind bei der Registrierung zu setzen; wer das nicht will, hat bei diesem Anbieter keinen Zugang. Wer einen Bonus sucht, findet den Kombiboost, die Quotenboosts und die Profitboosts – alle innerhalb der Schweizer Werbe­regeln, alle bewilligt durch die Gespa. Wer ausgeschlossen werden will, kann sich produktbezogen für bis zu 180 Tage selbst sperren oder eine unbefristete Spielsperre ins Register eintragen lassen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontakt­adresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das Schutz­modell entspricht dem BGS und den Bedingungen der Loterie Romande: Verlust­limiten bei der Registrierung, Spielsperre über das Schweizer Register, Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, Aufsicht durch die Gespa. Das Wett­programm folgt der Gespa-Liste und umfasst Prematch- und Live­wetten auf Fussball, Eishockey, Handball, die grossen internationalen Wettbewerbe und die bei der Loterie Romande üblichen Sportarten. Die konkrete Liste an Wettarten und Spezial­märkten ist in den Teilnahme­bedingungen von Jouez Sport hinterlegt.

Wertung: Jouez Sport ist die richtige Anlaufstelle für Spielende mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich dort nicht registrieren – das Vertrags­gebiet ist die Trennlinie, keine Marotte. Wer ein dichten Vertrieb über Verkaufsstellen schätzt, findet 2’350 davon in der Westschweiz; wer Online-Teilnahme bevorzugt, kann sich online registrieren und spielen. Der Schutz­rahmen entspricht dem von Swisslos; die Programmschwerpunkte überschneiden sich stark, mit kleinen Unterschieden je nach Sportart.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet

Fezbet ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Fezbet ist nicht an das Schweizer Sperr­register angeschlossen, hat keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Stelle, an die sich der Spielende im Streitfall wenden kann. Die Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; Schweizer Telekom­anbieter blockieren sie per DNS. Die Werbung für Fezbet in der Schweiz ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); wer dort spielt, hat keine Schweizer Schutz­mechanik.

Wertung: Fezbet ist die falsche Wahl für einen Schweizer Spielenden, der im Streitfall einen Schweizer Ansprechpartner und die Schweizer Schutz­mechanik will. Wer bei Fezbet spielt, akzeptiert, dass die Auszahlung in einer Währung und auf einem Weg erfolgt, der ausserhalb der Schweizer Aufsicht liegt.

DirectionBet

DirectionBet ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Die Situation entspricht der von Fezbet: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, mögliche DNS-Sperre. Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die rechtliche Basis für einen sicheren Wettbetrieb.

Wertung: DirectionBet ist nicht die Wahl für Schweizer Spielende, die im Schweizer System spielen wollen. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutz­rahmens.

Coolzino

Coolzino ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz ist nicht ausgewiesen. Fehlende Anbindung an das Schweizer Sperrregister und die Möglichkeit von DNS-Sperren durch Schweizer Anbieter sind die Folge.

Wertung: Coolzino ist im Schweizer bewilligten Markt kein Wett­anbieter. Wer dort spielt, ist nicht durch die Schweizer Schutz­mechanik geschützt.

BetPanda

BetPanda ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung, mit Sitz in einer Krypto-nahen Sphäre. Die Lizenz ist nicht ausgewiesen. BetPanda hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Das Angebot entzieht sich der regulierten Kontrolle.

Wertung: BetPanda ist nicht die Wahl für einen Schweizer Spielenden, der im Schweizer System spielt. Die Krypto-Auszahlung, die beworben wird, ist im Schweizer Modell nicht zulässig; eine Auszahlung in Bitcoin oder Ether ist im bewilligten Markt nicht möglich.

20Bet

20Bet ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register, mögliche DNS-Sperre.

Wertung: 20Bet bietet keinen Zugang zum schweizerischen Spielerschutz. Wer Sicherheit sucht, sollte bei bewilligten Anbietern bleiben.

ZotaBet

ZotaBet ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register, mögliche DNS-Sperre.

Wertung: ZotaBet gehört nicht zu den Anbietern mit Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spieler ist das Angebot aufgrund fehlender Schutzmechanismen nicht zu empfehlen.

BetFury

BetFury ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperr­register, mögliche DNS-Sperre.

Wertung: BetFury operiert ohne Schweizer Bewilligung. Ein Spielerschutz nach BGS ist hier nicht gegeben, weshalb von der Nutzung abzuraten ist.

Duelbits

Duelbits ist ein ausländischer Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung.

Wertung: Duelbits ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Ohne Schweizer Schutzrahmen und Aufsicht gibt es für den Spielenden keine Rechtssicherheit.

Was die Konsequenz für Schweizer Spielende ist

Wer in der Schweiz spielt, hat die Wahl zwischen zwei Veranstalterinnen mit vollem Schweizer Schutz und einer unbegrenzten Zahl ausländischer Anbieter ohne diesen Schutz. Die Konsequenz der Wahl ist mechanisch: Schutzlimiten, Spielsperre und Schweizer Aufsicht gibt es nur bei den bewilligten Veranstalterinnen. Anbieter aus dem Ausland verfügen über keine in der Schweiz anerkannte Zulassung, bieten keine gesicherte Auszahlung über inländische Konten und unterliegen nicht dem hiesigen Verbot von unerlaubter Glücksspielwerbung.

Die Mechanik der Quoten macht den Rest klar: Eine typische Marge in einem Schweizer Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt in der Grössenordnung von etwa 5 %; das heisst, von jedem eingesetzten Franken bleibt langfristig etwa fünf Cent beim Veranstalter. Diese fünf Cent sind das, was die Werbung mit «besten Quoten» und «100 % Bonus» gerne verschweigt – der Bonus wird aus dem Gewinntopf finanziert, und der Gewinntopf wird durch die Marge kleiner, als er ohne Werbung wäre. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit höherer Marge spielt, verliert mehr; wer bei einem Schweizer Anbieter spielt, verliert auch, aber mit Auszahlung auf das eigene Schweizer Bank­konto und mit dem Schutz­rahmen, der das BGS vorsieht.

Die Konsequenz ist nicht «lieber Schweizer spielen», weil das moralisch besser wäre. Die Konsequenz ist: Wenn in der Schweiz gespielt wird, dann bei Swisslos oder Loterie Romande. Alles andere verlässt den Schweizer Schutz­rahmen, ohne dass die Werbung es offen sagt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Buchmacher und wie verdient er sein Geld?

Ein Buchmacher ist ein Wett­anbieter, der Quoten festlegt, Wetten entgegennimmt und aus der Differenz zwischen Einsätzen und ausgezahlten Gewinnen seinen Ertrag erzielt. In jeder Quote steckt eine Marge – jener Anteil der Einsätze, der nicht an die Spielenden zurückfliesst. Bei einem Zweiermarkt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten liegt die Marge in der Grössenordnung von etwa 5 %, bei Quote 1.85 / 1.85 etwa bei 7 %.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) lässt die Kantone nur diese zwei Veranstalterinnen für Sportwetten zu, jede mit eigener Spiel­bewilligung unter Aufsicht der Gespa. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone.

Was macht ein Buchmacher mit der Marge in den Quoten?

Die Marge ist der Anteil der Einsätze, der nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, sondern beim Veranstalter bleibt. Bei einem Zweiermarkt mit Quote 1.90 / 1.90 fliessen etwa 95 % der Einsätze zurück und etwa 5 % bleiben als Marge; bei Quote 1.85 / 1.85 sind es etwa 93 % und 7 %. Über eine grosse Zahl von Wetten bedeutet das: Der durchschnittliche Spielende verliert einen Anteil seiner Einsätze, der ungefähr der Marge entspricht.

Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung besitzt?

Eine Schweizer Bewilligung ist nach dem BGS nur in der Schweiz gültig (Art. 4 BGS); eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Schweizer Sperr­register, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Stelle, an die sich der Spielende im Streitfall wenden kann. Gewinne werden auf einem Weg ausgezahlt, der ausserhalb der Schweizer Aufsicht liegt. Die Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten.

Welche Zahlungs­wege sind bei bewilligten Anbietern möglich und wohin werden Gewinne ausbezahlt?

Bei Swisslos lässt sich das Wallet per Online-Zahlung (etwa PostFinance Pay) oder Einzahlungs­schein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht zulässig.

Wie funktionieren Verlust­limiten und Spielsperre bei den Schweizer Veranstaltern?

Bei Swisslos Sporttip müssen vor der ersten Wette Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Eine Aufhebung der freiwilligen Spielsperre ist nach BGS erst nach drei Monaten möglich, mit Einbezug einer Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»