Sportwettengewinne in der Schweiz: Wer zahlt, wer nicht
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Oktober 19, 2026 · Gegenprüfung gegen die ESTV-Materialien zum Geldspielgesetz und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport
Eine Wette, die in der Schweiz bei einem bewilligten Veranstalter sitzt, wird vom Staat anders behandelt als ein Gewinn aus dem Ausland. Die zentrale Grösse heisst Steuerfreibetrag. Wer sie kennt, weiss, wann die Verrechnungssteuer von 35 % greift und wann nicht. Auf den Einsatz fällt in der Schweiz keine Wettsteuer. Beim Gewinn beginnt die Einkommenssteuer erst über dem Freibetrag, und die Verrechnungssteuer wird vom Veranstalter automatisch abgezogen, sobald die Auszahlung darüber liegt.
Vergleich der Anbieter für Sportwetten in der Schweiz
Eine Auswahl kann bei diesem Thema gar nicht gross sein. Die interkantonale Vereinbarung lässt nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz und im Tessin, Loterie Romande mit Jouez Sport in der Westschweiz. Alles andere, was auf dem Markt als «Wettanbieter» auftritt, ist nicht bewilligt. Die nachfolgende Tabelle zeigt für jeden Eintrag den Bewilligungsstatus und wer hinter ihm steht, damit der Blick auf einen Blick trennt, wer in der Schweiz eine Bewilligung hat und wer nicht.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Grossspiel Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Grossspiel Jouez Sport |
| HornetBet | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| HighFlyBet | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| Betovo | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| Pribet | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| MyStake | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| WirWetten | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| Rainbet | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| ZotaBet | Keine – «ohne Schweizer Bewilligung» | Ausländisch, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
Die Tabelle trägt den Befund der interkantonalen Geldspielaufsicht einen Moment später weiter: nur zwei Namen erscheinen mit einer Bewilligung, alle übrigen sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Für sie gilt, was in einem späteren Abschnitt zu den Folgen ausländischer Anbieter steht – kein Swisslos-Schutz, keine Schweizer Spielsperre, andere Besteuerung der Gewinne.
Was unter «Steuer auf Sportwetten» in der Schweiz fällt
Geldspielgewinne sind kein Sonderfall im Schweizer Steuerrecht; sie sind Einkommen. Was sie von Lohn oder Mieteinnahmen unterscheidet, ist ein hoher Freibetrag pro Einzelgewinn und die automatische Erhebung über die Verrechnungssteuer. Wer unter dem Freibetrag bleibt, meldet nichts, zahlt nichts, ändert die Steuererklärung nicht. Wer darüber liegt, bekommt vom Veranstalter einen Ausweis und kann die Verrechnungssteuer später zurückfordern.
Was ein Steuerfreibetrag bei Grossspielen bedeutet
Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Jahr. Das ist die wichtigste Eigenschaft: wer im selben Jahr drei Gewinne von je CHF 600’000 erzielt, hat pro Gewinn einen ungenutzten Freibetrag von CHF 471’000. Der Freibetrag wird jährlich an die Teuerung angepasst, gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode und auf die Verordnung über die kalte Progression (VKP). Die Reihe der Werte zeigt, wie regelmässig dieser Ausgleich greift: CHF 1’000’000 von 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024 und CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Freibetrag für die direkte Bundessteuer und für die Verrechnungssteuer auf Gewinnen aus Grossspielen bei CHF 1’071’000.
Die Kantone setzen eigene Schwellen. Die Übersicht der ESTV für die Steuerperiode 2024 weist Freibeträge zwischen rund CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 aus. Genau deshalb gilt die Aussage «je nach Kanton»: eine Person mit Wohnsitz Thurgau, deren Gewinn in den Freibetrag des Kantons fällt, kann auf Bundesebene durchaus darüber liegen und umgekehrt. Wer den genauen Wert braucht, schaut in das Steuermäppchen des eigenen Kantons oder fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Nur der Teil über dem Freibetrag ist steuerbar
Wird ein Gewinn ausgezahlt, ist die Rechnung einfach: Gewinn minus Freibetrag ergibt den steuerbaren Anteil. Ein Beispiel aus der Steuerpraxis macht das sichtbar: Ein Gewinn von CHF 1’200’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 lässt CHF 200’000 steuerbar werden. Sinkt der Gewinn unter den Freibetrag, ist nichts steuerbar – weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene.
Einsätze bei Grossspielen absetzen
Wer einen Gewinn versteuern muss, kann in derselben Steuererklärung einen Teil der Einsätze abziehen. Bei der direkten Bundessteuer sind das höchstens 5 % des Gewinns, gedeckelt auf CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024 (CHF 5’200 für 2023, CHF 5’400 für 2025) und beschränkt auf die Einsätze im entsprechenden Wettbewerb. Bei den Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau gilt pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Beim Ausfüllen der Steuererklärung bedeutet das: wer fünf separate Einsätze auf eine Wette platziert hat, kann nur diese fünf abziehen, nicht die Einsätze anderer Wetten aus dem gleichen Jahr.
Verrechnungssteuer: die 35 % beim Auszahlen
Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer. Sie wird vom Veranstalter direkt bei der Auszahlung abgezogen, sobald der Gewinn über dem Freibetrag liegt. Der Veranstalter führt sie an die ESTV ab, der Spieler deklariert den Gewinn in der Steuererklärung und kann die Verrechnungssteuer über einen Rückerstattungsantrag zurückholen. Das ist der normale Weg.
Wie Swisslos die Verrechnungssteuer handhabt
Swisslos zieht bei Auszahlungen über dem Freibetrag 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 sind CHF 200’000 steuerbar, was CHF 70’000 an Verrechnungssteuer entspricht. Wer diese nicht in der Steuererklärung deklariert, schenkt dem Fiskus Geld, das ihm zusteht – die Verrechnungssteuer lässt sich nicht einfach gegen das steuerbare Einkommen aufrechnen, sie muss ausdrücklich zurückverlangt werden.
Wann die Verrechnungssteuer nicht greift
Die Verrechnungssteuer ist an Grossspiele im Sinne des Geldspielgesetzes gebunden. Gewinne aus ausländischen Geldspielen fallen nicht darunter; die Verrechnungssteuer ist dort kein Sicherungsmechanismus, dafür greift die kantonale Einkommenssteuer. Eine kleine, oft übersehene Konsequenz: die Verrechnungssteuer kommt nur durch die Schweizer Veranstalter zur Wirkung, weil sie die Auszahlung vornehmen und den Freibetrag kennen. Bei einem Offshore-Anbieter fehlt dieser Mechanismus vollständig.
Was eine typische Wette kostet – und was sie einbringen kann
Die Frage «Was zahlt mir eine Wette?» hat zwei Seiten, die oft vermischt werden. Auf den Einsatz fällt in der Schweiz keine Wettsteuer, der Einsatz wird also nicht zusätzlich geschmälert. Der Gewinn aus einer Einzelwette wird nach BGS erst über dem Freibetrag steuerlich relevant. Solange der Gewinn unter CHF 1’071’000 bleibt (direkte Bundessteuer ab 1.1.2026; je nach Kanton liegt die Schwelle tiefer oder höher), geht er brutto aufs Konto.
Ein Beispiel mit einem Einsatz von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 macht sichtbar, wie weit das im Alltag von der Steuerschwelle entfernt ist. Bei Quote 2.00 beträgt der Bruttogewinn CHF 200, davon ist der Einsatz bereits abgezogen. Bis zur Schwelle des Freibetrags ist das steuerfrei und bleibt vollständig beim Spielenden. Erst wenn ein einzelner Gewinn den Freibetrag übersteigt, wird der darüber liegende Teil steuerbar.
Welches Ergebnis eine Wette in einem realistischen Bereich liefert, lässt sich an einer einfachen Rechnung zeigen. Ein Einsatz von CHF 100 zu Quote 2.00 zahlt im Erfolgsfall CHF 200 zurück (Rückzahlung = Einsatz × Quote). Davon sind CHF 100 Nettoeinsatz und CHF 100 Reingewinn. Solange der Gewinn unter dem Freibetrag bleibt, ist der Vorgang auf der BGS-Seite steuerneutral. Oberhalb des Freibetrags verschiebt sich die Lage: nur der Anteil über der Schwelle wird steuerlich erfasst, und für diesen Anteil zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab.
Eine Einzelwette, die ein Leben verändert, ist damit steuerlich kein gewöhnliches Ereignis, sondern ein Sonderfall in einem Freibetragsregime, das pro Einzelgewinn und nicht pro Kalenderjahr zählt. Wer mehrere kleine Gewinne erzielt, kann jeden einzelnen für sich unter dem Freibetrag halten, solange keiner die Schwelle reisst. Wer einen grossen Gewinn erzielt, sieht die Schwelle genau einmal überschritten.
Ausländische Anbieter und die Frage der Steuerpflicht
Die interkantonale Vereinbarung und das Geldspielgesetz erlauben in der Schweiz nur zwei Veranstalter von Sportwetten als Grossspiele: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, wettet ausserhalb des bewilligten Bereichs, und die Gewinne werden anders behandelt.
Wie das Steuerrecht ausländische Gewinne einordnet
Die ESTV stellt klar, dass Gewinne aus ausländischen Geldspielen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen. Das ist kein Freifahrtschein: die kantonale Steuerpraxis – exemplarisch publiziert im Kanton Thurgau in der Steuerpraxis Nr. 6 vom Juli 2025 – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt und gewinnt, muss den Gewinn in voller Höhe in der Steuererklärung deklarieren, und es gibt keinen Freibetrag, der ihn schmälert.
Die Konsequenz ist klar: bei einem Grossgewinn aus einem ausländischen Anbieter wird der Freibetrag der direkten Bundessteuer nicht angewendet, und es gibt auch keine Verrechnungssteuer, die zurückgefordert werden könnte. Der Gewinn fliesst brutto und wird im Nachhinein besteuert. Wer das nicht weiss, zahlt im Folgejahr eine Nachforderung, weil ein hoher Geldeingang auf dem Konto vom Steueramt gesehen wird.
Welcher Schutz entfällt bei Offshore-Anbietern
Ein Offshore-Anbieter hat keine Schweizer Spielsperre, die ihn bindet. Die Sperre wird von Gespa für die beiden bewilligten Veranstalter und die Casinos geführt. Ausländische Anbieter kennen den Eintrag nicht und können einen Spielsperre-Eintrag technisch nicht durchsetzen. Wer sich über die Gespa-Sperrliste selbst aussperrt, hat nur Wirkung gegen die Schweizer Lizenznehmer; gegen Anbieter im Ausland bleibt die Sperre eine persönliche Verhaltensregel.
Bei Zahlungen fehlt das Schweizer Schutzregime vollständig. Schweizer Recht verlangt, dass Gewinne und Restguthaben auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Offshore-Anbieter zahlen auf andere Währungen, andere Konten, mitunter in Kryptowährungen. Das ist bequem, aber das gesetzliche Sicherheitsnetz endet am Schweizer Zoll. Kommt es zu Unregelmässigkeiten, gibt es keine Schweizer Aufsichtsbehörde, die eingreift.
Die Sperrliste und ihre praktische Wirkung
Die Gespa führt eine Liste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Domains, die in der Schweiz nicht erreichbar sein sollen, werden aufgenommen, sobald ein Weg bekannt wird. Da Domain-Hopping bei den Tagesgeschäften einiger Anbieter auftaucht – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home – werden einzelne Domains neu blockiert, während Anbieter rasch Ersatzdomains schalten.
Das alles ändert nichts an der Steuerseite. Wer eine Sperre umgeht und bei einem blockierten Anbieter spielt, gewinnt oder verliert gegenüber dem Schweizer Recht genau gleich: beim Gewinn greift die volle kantonale Steuerpflicht.
Spielerschutz: was unabhängig von der Steuerlage gilt
Die Frage, ob ein Gewinn versteuert wird, ist eine andere als die, wie der Spielbetrieb geregelt ist. Der Schutz der Spielenden ist im Geldspielgesetz und in den Spielregeln der beiden Veranstalter verankert und gilt unabhängig davon, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt oder nicht. Wer auf den Freibetrag spekuliert, ohne an die Verlustlimiten zu denken, ersetzt ein finanzielles Risiko durch ein anderes.

Verlustlimiten und Einzahlungsgrenzen
Vor der ersten Online-Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen (Obergrenze CHF 9’999 pro Tag, für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich pro 30-Tage-Fenster eine freiwillige Einzahlungslimite setzen. Diese Schwellen kommen nicht vom Gesetz, sondern sind in den Spielregeln verankert; Swisslos kann sie jederzeit ändern, ohne Gründe zu nennen. Wer sich eigene Grenzen setzt, spielt damit innerhalb der vom Veranstalter vorgegebenen Schutzarchitektur.
Spielsperre und das schweizweite Register
Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Über das Register läuft der Schutzmechanismus des Geldspielgesetzes (Art. 80–82 BGS): ausgeschlossene Personen werden erkannt, wenn sie bei einem anderen Anbieter oder in einem Casino zu spielen versuchen.
Die Selbstsperre lässt sich nur unter Bedingungen wieder aufheben. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten mit Einbezug einer Fachstelle gelöst werden (Art. 84 VGS). Die Hürde ist absichtlich hoch: wer den Zugriff wiederherstellen will, soll sich mit jemandem ausserhalb der eigenen Entscheidung beraten.
Schutzlücken an Verkaufsstellen
Der Online-Schutz ist nicht automatisch auch der Schutz an der Verkaufsstelle. Tests der Gespa im Jahr 2025 haben ergeben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer auf den Schutz im Internet vertraut, muss wissen, dass dieser Schutz an der nächsten Annahmestelle nicht identisch durchgesetzt wird. Das ist kein Argument für oder gegen einzelne Anbieter, sondern eine Beschreibung der strukturellen Lücke, die das Gesetz bewusst im stationären Handel lässt.
Konsequenzen für die Praxis: was der Alltag mit dem Freibetrag zu tun hat
Die Mechanik ist einfach, aber ihre Wirkung hängt von der Verteilung der Gewinne ab. Wer regelmässig kleine Gewinne erzielt, hat viele unabhängige Freibeträge und kann mehrere Gewinne unter der Schwelle halten. Wer einmal gross gewinnt, hat einen einzigen Freibetrag und einen steuerbaren Anteil, der mit 35 % Verrechnungssteuer vorbelastet ist. Der eine Fall ist Routine, der andere Fall ist eine kleine Steuererklärung. Beide Fälle stehen nicht im Konkurrenzverhältnis; sie treffen schlicht unterschiedliche Spielprofile.
Welcher Leser mit welchem Profil am meisten fragt
Drei typische Profile mit klarem Fokus:
- Vereinzelt wettende Personen mit kleinen Einsätzen erzielen Gewinne im niedrigen Tausenderbereich. Sie bleiben weit unter dem Freibetrag, solange sie keine Einzelwette mit hoher Quote auf einen Aussenseiter platzieren. Für sie ist die Steuerfrage faktisch erledigt; das Geld fliesst brutto aufs Konto.
- Systematisch wettende Personen mit mittlerem Einsatz können den Freibetrag durch die Akkumulation kleiner Gewinne nicht überreissen – Freibetrag gilt pro Einzelgewinn, nicht pro Jahr. Sie achten aber auf das, was die Verrechnungssteuer bei einer künftigen Auszahlung über dem Freibetrag anrichten würde, und führen Buch über die Einsätze im steuerbaren Wettbewerb.
- Hochgewinn-Profil mit einer Quote, die reicht, um den Freibetrag zu überreissen: das ist die Person, die in der Steuererklärung den Gewinn deklariert, die Verrechnungssteuer zurückfordert und die 5 % Einsatzabzug geltend macht.
Wo es im Alltag knirscht
Drei Stellen, an denen die Mechanik reibt:
- Die Verrechnungssteuer wird abgezogen, sobald der Bruttobetrag der Auszahlung den Freibetrag übersteigt. Wer unter dem Freibetrag bleibt, sieht keinen Abzug und keinen Verrechnungssteuerausweis – korrekt, weil nichts zu verrechnen ist.
- Wer mehrere Gewinne erzielt und keine Buchführung betreibt, kann den Einsatzabzug im steuerbaren Wettbewerb nicht geltend machen. Das Steuermäppchen weist nach, dass der Abzug auf 5 % des Gewinns und auf den Einsatz im entsprechenden Wettbewerb beschränkt ist, nicht auf die Gesamteinsätze des Jahres.
- Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und grosse Gewinne erzielt, fällt aus dem Freibetragsregime heraus und muss den vollen Betrag deklarieren, ohne dass eine Verrechnungssteuer als Vorauszahlung geleistet wurde. Das ist eine Nachzahlung statt einer Rückforderung.
Welche Seite der Vergleichstabelle am deutlichsten hervorsticht
Die Tabelle zeigt einen scharfen Bruch zwischen den ersten beiden Reihen und den restlichen acht. Auf der einen Seite stehen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport mit Schweizer Bewilligung, organisiert von der Interkantonalen Landeslotterie bzw. der Loterie Romande, beide mit eigener Aufsicht durch die Gespa. Auf der anderen Seite stehen acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, deren Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt ist und deren Domains in die Sperrliste aufgenommen werden können. Die Tabelle trägt damit eine Antwort auf eine Frage, die viele Leserinnen und Leser mitbringen: in der Schweiz gibt es nur zwei zugelassene Wettanbieter – alles andere ist Markt ausserhalb der Schweizer Bewilligung.
Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Schutzmechanismen, die mit einer Schweizer Bewilligung verbunden sind: das Sperrregister, die Auszahlung auf das namensgleiche Konto, die nachprüfbare Spielregel. Diese Aspekte werden in den Abschnitten zu Spielerschutz und Verrechnungssteuer behandelt. Wer sich für die Mechanik hinter der Tabelle interessiert, liest von hier aus weiter.
Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwetten in der Schweiz
Ab welchem Gewinn wird ein Sportwettengewinn in der Schweiz steuerpflichtig?
Steuerpflichtig wird nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Freibetrag übersteigt. Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer liegt der Freibetrag 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist er je nach Kanton verschieden; die ESTV-Übersicht für 2024 weist Werte zwischen rund CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 aus. Es zählt der einzelne Gewinn, nicht das Jahr.
Wann zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab?
Swisslos zieht die Verrechnungssteuer direkt bei der Auszahlung ab, sobald der Gewinn über dem Freibetrag liegt, und stellt einen Verrechnungssteuerausweis für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und Freibetrag CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig – 35 % davon ergibt CHF 17’500. Diese Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer; sie wird zurückerstattet, sobald der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird.
Fällt auf den Einsatz einer Sportwette in der Schweiz eine Wettsteuer an?
In der Schweiz wird auf den Einsatz keine Wettsteuer erhoben. Besteuert wird der Gewinn, nicht der Einsatz, und auch dort erst oberhalb des Freibetrags. Eine zusätzliche Belastung des Einsatzes – etwa 5 % vom Wetteinsatz – ist im Schweizer Recht nicht vorgesehen; sie ist ein Konstrukt anderer Märkte.
Wie werden Gewinne von Wettanbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; sie sind in den Augen der ESTV keine Geldspielgewinne im Sinne des BGS. Kantonale Praxis – die Steuerpraxis Thurgau vertritt das öffentlich nachvollziehbar – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag voll als Einkommen steuerbar. Es gibt keinen Freibetrag und keine Vorauszahlung, die später zurückgefordert werden könnte.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Steuerbar ist die Differenz zwischen dem Bruttogewinn und dem Freibetrag. Auf diesen Teil entfallen 35 % Verrechnungssteuer, die vom Veranstalter bei der Auszahlung einbehalten und auf Antrag zurückerstattet werden, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird.
Warum passt sich der Freibetrag jedes Jahr an, und welche Einsätze sind abziehbar?
Der Freibetrag wird jährlich ausgeglichen, um die kalte Progression zu neutralisieren, und zwar aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode (VKP). Bei der direkten Bundessteuer lassen sich Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehen, höchstens CHF 5’300 in der Steuerperiode 2024 (CHF 5’400 für 2025), begrenzt auf Einsätze im selben Wettbewerb (Art. 33 Abs. 4 DBG). Bei den Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau gilt pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Rechtslage – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
