Legale Wettanbieter in der Schweiz: Was die Bewilligung wirklich bedeutet

Updated Oktober 2026
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Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Der Schweizer Sportwettenmarkt ist klein, und das ist Absicht. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) lässt für Lotterien und Sportwetten nur zwei Veranstalterinnen zu: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer hier wettet, tut das bei einem dieser beiden Anbieter – oder bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung. Der Unterschied ist nicht akademisch: Er entscheidet, ob im Streitfall eine Schweizer Anlaufstelle existiert, ob die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen läuft und ob der Gewinn unter den Steuerfreibetrag fällt.

Das bewilligte Angebot für Sportwetten in der Schweiz basiert auf dem Geldspielgesetz (BGS). Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens agieren Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport als die zwei bewilligten Veranstalter. Für Spielende bietet die gesetzliche Bewilligung Sicherheit bei Ein- und Auszahlungen, klaren Spielerschutz und die Einhaltung der geltenden Wettregeln, was den bewilligten Markt klar von Anbietern ohne Schweizer Konzession abgrenzt.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliessen will, landet bei Swisslos oder bei der Loterie Romande. Beide sind Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz, beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Was sie trennt, ist ihr Vertragsgebiet.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Vertragsgebiet
Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Swisslos, Basel · Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein
Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne · Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS)

Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt. Wer im Aargau wohnt, spielt bei Swisslos; wer in Genf wohnt, spielt bei der Loterie Romande. Eine Wahl zwischen den beiden besteht für die meisten Spielenden schlicht nicht – der Kanton entscheidet.

Die Marke folgt dem Wohnort, nicht der Präferenz. Wer umzieht, wechselt die Seite mit.

Was den Vergleich prägt

Einige Unterschiede sind sichtbar, andere nicht. Die Swisslos führt Sporttip in 19 Kantonen plus Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande bedient sechs. Beide verlangen vor der ersten Wette das Setzen von Verlustlimiten, beide bieten Livewetten und Cash-Out, beide schreiben Gewinne ab CHF 1’000 binnen drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto gut. Was sie deutlich unterscheidet, sind die Spielangebote: Sporttip ist auf Fussball, Eishockey, Tennis und eine geschlossene Liste weiterer Sportarten begrenzt; Jouez Sport führt ein eigenes, ähnlich kuratiertes Programm.

Die Wahl zwischen den beiden ist für die meisten Spielenden durch den Kanton vorgegeben. Wer sich für Sportwetten interessiert, findet bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Angebot, das rechtlich und technisch vollumfänglich bewilligt ist. Der Vergleich zwischen diesen beiden Anbietern umfasst die Benutzerführung, das Sportprogramm und die verfügbaren Wettarten, wobei die Sicherheit bei beiden identisch ist.

Einordnung: warum die Liste so kurz ist

Im Ausland werben Dutzende Marken mit Lizenzen aus Curaçao, Malta oder dem Vereinigten Königreich. In der Schweiz gilt: «Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung» (Art. 4 BGS). Die einzige Liste, die hier zählt, ist die der Gespa. Auf ihr stehen zwei Veranstalter, nicht zehn, nicht zwanzig.

Die Kürze ist die Folge des Geldspielgesetzes. Es will nicht möglichst viel Konkurrenz, sondern möglichst klare Verantwortlichkeit: Nur zwei Veranstalterinnen verteilen den Ertrag nach einem festen Schlüssel an die Kantone und an gemeinnützige Zwecke. Mehr Anbieter würde bedeuten, mehr Kontrolle zu organisieren und mehr Reibung mit dem bestehenden Verteilsystem in Kauf zu nehmen. Das ist der politische Kompromiss, der hier gilt.

Wie der Schweizer Sportwettenmarkt funktioniert

Der Schweizer Markt ist kantonal organisiert, durch ein Bundesgesetz gerahmt und von einer einzigen interkantonalen Aufsicht kontrolliert. Das sorgt für ein stabiles Angebot, das auf die Bedürfnisse der Kantone und auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist.

Aufsicht und Rahmen: die Gespa und das BGS

Die Gespa – Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – überwacht die bewilligten Veranstalter. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Die Gespa führt die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, sie prüft Testkäufe an Verkaufsstellen, sie genehmigt neue Spielregeln und Promoaktionen.

Das Geldspielgesetz (BGS) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert Sportwetten als Grossspiel, verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und legt fest, dass die Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Online-Wetten auf Grossspiele brauchen zusätzlich eine ausdrückliche Online-Bewilligung. Die Loterie Romande und die Swisslos halten je eine solche.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht aufdringlich sein, nicht in die Irre führen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Die Gespa hat 2025 in 24 Fällen Loterie Romande und in 8 Fällen Swisslos die Zustimmung für Gratisspiele oder Gratisspielguthaben erteilt; jede Promo-Aktion ist damit einzeln genehmigt, nicht pauschal erlaubt.

Eine Promo-Aktion ist kein Eigenmächtigkeitsakt, sondern ein Gesuch. Das Tempo, mit dem neue Angebote erscheinen, ist deshalb ein anderes als auf Märkten, auf denen Anbieter um jeden Kunden werben.

Das Verbot ausländischer Anbieter

Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS) – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains (Stand Ende 2025: 671 Domains), die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die Liste wird laufend aktualisiert; gesperrte Domains tauchen unter neuen Anschliessen wieder auf («Domain-Hopping»). Die Gespa benennt in ihren Publikationen unter anderem Interwetten, Bet- und Home sowie bet365 als Beispiele für gesperrte Domains.

Spielerschutz, der zur Bewilligung gehört

Ein häufiges Argument für die Schweizer Bewilligung ist der Spielerschutz. Es stimmt – aber anders, als es klingt: Der Schutz ist nicht grosszügiger als im Ausland, sondern anders aufgebaut. Er setzt am Konto, an den Sperren und an der Identität an, nicht am Einsatz selbst.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Limits: vom Spieler gesetzt, vom Gesetz verlangt

Das BGS verlangt, dass die Veranstalterin eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste anbietet (Art. 87 VGS). Es schreibt aber keinen festen Betrag vor. Eine staatliche Einzahlungsgrenze wie in anderen Märkten gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Sporttip sind die Werte: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999 für volljährige Spielende, CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Eine staatliche Obergrenze sucht man vergeblich. Der Staat vertraut darauf, dass die Veranstalterin den Spieler kennt und das Setzen einer Limite vor der ersten Wette verlangt. Das funktioniert, weil das Konto an einen Ausweis und an eine Adresse geknüpft ist.

Spielsperre und Selbstsperre

Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken und Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer sich freiwillig sperrt, kann die Sperre frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer sich für bis zu sechs Monate selbst aussperrt, hat Anspruch auf diese Frist (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Sperre ist nicht nur Selbstschutz, sondern auch Schutz vor sich selbst. Wer sie setzt, kann sie nicht übermorgen wieder aufheben.

Identitätsprüfung als Fundament

Vor der ersten Wette verlangt Sporttip die Online-Registrierung mit Ausweis. Voraussetzungen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, höchstens ein Konto pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Diese Prüfung schliesst anonyme Konten, Konten auf Drittnamen und Krypto-Auszahlungen aus. Sie ist die Grundlage, auf der jede weitere Schutzmassnahme aufsetzt – Limits, Sperren, Auszahlungswege.

Die Realität an Verkaufsstellen

Die Identitätsprüfung gilt auch an Verkaufsstellen. In Testkäufen der Gespa 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Aufsicht publiziert diese Zahl, weil sie weiss: Der Schutz ist nicht perfekt. Wer an der Verkaufsstelle wettet, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das Alter konsequent geprüft wird.

Krypto, Anonymität und das Ende der Anonymität

Sucht man nach «Bitcoin Wettanbieter», «Ethereum Wettanbieter» oder «Wettanbieter ohne Anmeldung», landet man auf ausländischen Seiten. Keine dieser Seiten hat eine Schweizer Bewilligung. Wer dort einzahlt, verlässt den Schutzrahmen des BGS.

Warum Krypto hier nicht funktioniert

Die zwei bewilligten Veranstalterinnen zahlen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen aus. Krypto-Auszahlungen, anonyme Wallets oder Auszahlungen auf Drittkonten sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen. Das ist nicht eine Eigenheit der beiden Anbieter, sondern eine Folge von Art. 50 Abs. 2 VGS: Gewinne und Saldi nur auf das eigene Zahlungskonto.

Wer Krypto wetten will, muss die Schweizer Bewilligung verlassen. Mit der Bewilligung verlassen sich Spielende auch den Schutz, die Sperre und die Steuerfreistellung unter dem Freibetrag.

Was «Wettanbieter ohne Anmeldung» wirklich heisst

Die Werbung mit «ohne Anmeldung» oder «ohne Verifikation» verspricht Schnelligkeit, liefert aber Unsicherheit. Eine Verifikation ist Pflicht, sobald eine Auszahlung ansteht; Anbieter ohne Verifikation behalten Gewinne zurück oder verlangen plötzlich Dokumente. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt zusätzlich jede Anlaufstelle, wenn das Konto plötzlich eingefroren wird.

Anonymität ist im Schweizer Markt keine Option, sondern ein Ausschlusskriterium. Wer hier wettet, ist identifiziert – und genau das schafft die Möglichkeit, gesperrt zu werden.

Auszahlung in Schweizer Franken, nicht in Krypto

Die Währung am bewilligten Markt ist der Schweizer Franken. Ein- und Auszahlungen laufen über Banken, PostFinance und teilweise über Karten oder Einzahlungsscheine. Wer auf einem Krypto-Markt wettet, trägt zusätzlich zum Wett-Risiko das Wechselkursrisiko und das Risiko, dass der Anbieter die Auszahlung in Stablecoins oder Bitcoin vornimmt, deren Wert bis zur Verwertung schwankt.

Boni und Gratiswetten unter Schweizer Aufsicht

Wer aus anderen Märkten kommt, kennt grosse Willkommenspakete, Gratiswetten, Cash-Back-Aktionen und wöchentliche Boosts. Wer in der Schweiz spielt, lernt ein anderes Tempo kennen. Hier ist jede Promo-Aktion einzeln bewilligt.

Warum es hier weniger Promo-Aktionen gibt

Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solchen Aktionsideen der Loterie Romande zugestimmt und 8 der Swisslos. Die Zahl zeigt, wie eng der Korridor ist: Was auf anderen Märkten zur Standardausstattung gehört, ist hier ein Gesuch mit Ausgang offen.

Das schmälert die Auswahl, aber es verändert auch die Mechanik. Was hier bewilligt wird, ist in der Regel moderat: ein kleiner Bonus auf eine Kombiwette, ein Quotenboost auf ein Einzelspiel, kein 100-%-Bonus auf die Einzahlung.

Der Sporttip-Kombiboost: das einzige Multiplikator-Angebot

Sporttip bietet online einen Kombiboost auf den Nettogewinn: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50, Bonus 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Bonus gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.

Der Boost ist keine Gratiswette und keine Gutschrift; er erhöht den Nettogewinn, nicht den Einsatz. Wer den Boost nutzt, gewinnt mehr bei richtigen Tipps, verliert aber genauso viel bei falschen wie ohne Boost. Das ist ein anderes Modell als das, was auf manchen ausländischen Seiten als «Boosted Odds» verkauft wird – dort wird oft die angezeigte Quote selbst erhöht, hier ist es der Nettogewinn.

Quoten- und Profitboosts: einmal pro Person

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind nur einmal pro Wettenden nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.

Das Versprechen «beste Quote» oder «bis zu 100 % Bonus» hat hier eine andere Mechanik: einmalig pro Person, in der Höhe gedeckelt, an eine Wettform gebunden. Wer drei Einzelwetten mit Boost spielen will, hat den Boost nach der ersten Wette aufgebraucht.

Was Gratisspielguthaben vom Gewinn unterscheidet

Gratisspielguthaben aus Promotions ist nicht auszahlbar. Es lässt sich für Wetten verwenden, der Gewinn daraus ist auszahlungsfähig, das Guthaben selbst nicht. Das ist ein anderer Punkt, an dem sich die Schweiz von anderen Märkten unterscheidet: Dort ist es üblich, Gratiswetten als «Free Bets» mit ähnlicher Mechanik zu führen; hier ist die Bezeichnung enger gefasst.

Wer eine Promo-Aktion annimmt, sollte prüfen, ob das Guthaben selbst auszahlbar ist oder nur als Wettguthaben dient. Beides ist bewilligt – aber nur eines davon lässt sich nach Hause tragen.

Ein- und Auszahlung: was bei Swisslos und Loterie Romande läuft

Wer in der Schweiz wettet, zahlt in Schweizer Franken ein und auf ein Schweizer Konto aus. Die Wege sind schmaler als auf anderen Märkten, aber sie sind klar.

Einzahlung am Beispiel Swisslos

Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Auflade-Möglichkeit angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Das Wallet ist gedeckelt, das verhindert eine grosse Einzahlung auf einen Schlag. Wer mehr ausgeben will, muss in Schritten einzahlen – was im Sinne der Kontrolle ist und im Sinne der Spielenden liegen kann, die sich nicht selbst überschätzen wollen.

Auszahlung: 5 bis 10 Arbeitstage, zweimal gratis

Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Die Dauer ist nicht «sofort» und nicht «instant». Sie ist kalkulierbar: Bei Gewinnen bis CHF 1’000 landet das Geld auf dem Wallet, bei höheren Gewinnen auf dem Konto. Wer drei Auszahlungen pro Jahr macht, zahlt ab der dritten mit.

Welche Zahlungswege es nicht gibt

Keine Krypto-Auszahlung. Keine Auszahlung auf ein Konto auf einen Drittnamen. Keine Auszahlung ins Ausland, ausser auf ein liechtensteinisches Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Wer diese Wege sucht, hat den bewilligten Markt verlassen.

Wer aus Liechtenstein spielt, kann bei Swisslos ein Konto führen – das ist die einzige Ausnahme von der Schweizer-Konto-Regel. Die Schweiz und Liechtenstein teilen sich den Sperrregister-Verbund, deshalb funktioniert diese eine Querverbindung.

Mobile Nutzung: was die Sporttip-App kann

Wer unterwegs wettet, will eine App, die Limiten setzen, Livewetten anzeigen und Auszahlungen anstossen kann. Die Sporttip-App deckt das ab – mit den gleichen Regeln wie die Website.

Bedienung und Funktionen

Die App übernimmt die Sporttip-Funktionen: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und Live, Cash-Out als vollständiger Ausstieg, Quotenboosts und Kombiboost. Die Bedienung folgt dem mobilen Standard: Wettschein unten, Quoten tippen, Einsatz eingeben, bestätigen. Was auf der Website verfügbar ist, ist in der App verfügbar – das schliesst das Setzen von Verlustlimiten und das Sperren des Zugangs ein.

Die App ist nicht «mehr» als die Website; sie ist die Website in einem anderen Format. Wer ein Feature auf der Website vermisst, wird es in der App auch nicht finden.

Livewetten in der App

Livewetten lassen sich in der App platzieren, auch ohne dass das Ereignis live übertragen wird. Die Wette gilt unabhängig von der Übertragung – wer auf Tore, Karten oder den nächsten Punkt wettet, tut das auf der Grundlage der angezeigten Quote und des Zeitpunkts der Platzierung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Wer live wettet, trägt das Risiko der Verzögerung zwischen Anzeige und Platzierung. Die Regelung mit Quote 1.00 federt das ab, aber sie federt es zugunsten des Anbieters, nicht des Wettenden.

Livewetten und Cash-Out: was geht und was nicht

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt. Cash-Out ist eine Funktion, die jede Veranstalterin selbst anbieten oder lassen kann. Bei Sporttip ist sie da, aber eingeschränkt.

Cash-Out bei Sporttip: nur vollständig

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist ein Angebot, kein Anspruch.

Wer teilauszahlen will, hat hier keine Möglichkeit. Wer aussteigen will, muss alles abgeben oder nichts.

Live-Regeln, die der Wettende kennen muss

Die Livewette bei Sporttip gilt unabhängig davon, ob das Ereignis im Stream läuft. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind; die reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Die Quote kann sich bis zur Bestätigung ändern.

Wer auf «nächste Aktion» wettet, sollte die Zeit zwischen Anzeige und Annahme im Auge behalten. Bei schnellen Sportarten ist das Fenster klein.

Livestream: kein Muss

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettmärkte enthält keine Verpflichtung zur Livestream-Übertragung. Sporttip überträgt ausgewählte Ereignisse, andere nicht. Wer ohne Stream wettet, verlässt sich auf die angezeigten Quoten und den Zeitpunkt der Platzierung – und auf das Wissen, dass die Wette mit Quote 1.00 zählt, wenn sie nach dem Eintreffen platziert wird.

Wer eine Sportart ohne Livestream sucht, sollte die Regeln dieser Sportart kennen – die Verzögerung ist Teil des Spiels, nicht Teil der Übertragung.

Wettarten und Quoten: was die Quote über den Anbieter verrät

Wer Wetten vergleicht, vergleicht Quoten. Aber die Quote ist nicht alles – sie ist die sichtbare Spitze einer Marge, die der Anbieter in jede Wette einbaut.

Quote und Marge: derselbe Markt, zwei Seiten

Für einen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 / 1.90 gilt: Auszahlungsquote = 1 / (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, Marge ≈ 5 %. Das heisst: Von jedem Franken Einsatz zahlt der Markt im langfristigen Mittel etwa 95 Rappen an die Wettenden zurück, 5 Rappen behält der Anbieter.

Die Marge ist das, was jede Wette kostet – unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Wer 100 Franken auf einem Markt mit 5 % Marge setzt, gibt im Mittel 5 Franken an den Anbieter ab. Wer 1’000 Franken setzt, gibt im Mittel 50 Franken ab.

Was das für einen Monatseinsatz bedeutet

Wer im Monat 1’000 Franken setzt, gibt auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 im Mittel 50 Franken ab. Wer konsequent auf Märkten mit höherer Marge wettet, gibt mehr ab. Wer konsequent auf Märkten mit niedrigerer Marge wettet, gibt weniger ab.

Das ist die Information, die eine Quote liefert: nicht, wer gewinnt, sondern was das Wetten kostet. Wer die Quote versteht, versteht die Rechnung.

Kombiwetten, Systemwetten, Bet-Builder

Bei Sporttip wird der Gewinn aus Einsatz mal Gesamtquote berechnet, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombiwette mit vier Voraussagen zu je 1.50 ist die Gesamtquote 5.0625, der Gewinn bei einem Einsatz von CHF 10 also etwa CHF 10.63 (nach Aufrundung und 5-Rappen-Rundung).

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Systemwetten sind möglich, mit Höchsteinsatz CHF 10’000 pro Systemwette. Systemwetten kombinieren mehrere Wetten zu einer Struktur aus Kombinationen; was sie kosten, hängt vom System und den Quoten ab.

Heinz, Yankee und andere Systeme

Heinz (sechs Wetten aus sieben Voraussagen) und Yankee (elf Wetten aus vier Voraussagen) sind Wettenstrukturen, die mehrere Kombinationen abdecken. Bei Sporttip sind sie als Systemwetten verfügbar. Wer sie spielt, zahlt für jede im System enthaltene Kombination einen eigenen Einsatz – und kassiert im Gewinnfall nur die, die richtig sind.

Wer mit kleinen Einsätzen viele Kombinationen abdecken will, ist mit einem Heinz oder einem Yankee dabei. Wer den Überblick behalten will, ist mit einer einzelnen Kombiwette besser bedient.

Quotenboosts als Ausnahme

Quotenboosts sind bewilligte Ausnahmen vom normalen Markt. Bei Sporttip sind sie einmal pro Wettenden nutzbar, an eine Wettform gebunden und in Höhe und Einsatz limitiert. Wer einen Boost setzt, sollte prüfen, was genau erhöht wird – die angezeigte Quote oder der Nettogewinn – und auf welcher Basis die Berechnung erfolgt.

Ein Boost ist keine dauerhafte Quote, sondern eine Aktion. Wer drei Boosts nutzen will, hat nach dem ersten aufgehört.

Welche Sportarten und Wettbewerbe auf der Liste stehen

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligt – und bei den bewilligten Veranstaltern auch nicht wettbar.

Was bewettet werden darf

Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Volleyball und eine Reihe weiterer Sportarten stehen auf der Liste, jeweils mit konkreten Wettbewerben. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte stehen derzeit nicht auf der Liste; eine Esports-Sektion fehlt.

Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind im bewilligten Markt nicht erlaubt.

Was nicht auf der Liste steht

Esports fehlt. UFC fehlt als eigener Eintrag; UFC-Kämpfe können nur dann bewettet werden, wenn sie als Kampfsport-Veranstaltung auf der Liste stehen. Wer auf Esports wetten will, muss den bewilligten Markt verlassen.

Diese Lücken sind nicht Zufall, sondern Auslegung des BGS. Das Gesetz will Wetten auf reale, kontrollierbare Sportereignisse; virtuelle Wettbewerbe, Trainingsrennen und Events mit Minderjährigen sind ausgeschlossen. Wer dort wettet, ist auf einer ausländischen Seite.

Neue Wettanbieter in der Schweiz: warum sie selten sind

Wer nach «neuen Wettanbietern 2026» oder «neuen Wettanbietern Schweiz» sucht, findet vor allem ausländische Marken, die mit neuen Namen oder neuen Lizenzen werben. In der Schweiz selbst ist ein neuer Anbieter selten.

Warum «neu» hier wenig bedeutet

Das BGS lässt nur zwei Veranstalterinnen zu. Eine dritte kann nur entstehen, wenn das Gesetz geändert wird – und das ist nicht in Sicht. Eine neue Marke in der Schweiz ist deshalb fast immer eine ausländische Marke, die hier nicht bewilligt ist.

Eine neue Marke heisst hier praktisch immer: neue Domain, gleiche Rechtslage. Wer «neu» mit «sicherer» gleichsetzt, irrt – Neue Bestätigung gibt es auf dem Schweizer Markt nicht.

Wie neue Marken hier auftauchen

Ausländische Anbieter wechseln Domains, wenn ihre bisherige Domain auf der Sperrliste der Gespa gelandet ist. Die Liste wird laufend aktualisiert; gesperrte Domains werden ersetzt, die neuen tauchen auf, bis auch sie gesperrt werden. Wer eine neue Marke sieht, sollte prüfen, ob sie schon auf der Liste steht oder stehen wird – die Wahrscheinlichkeit ist hoch.

«Unbekannt» ist im Schweizer Markt kein Qualitätsmerkmal. Eine unbekannte Marke ist meist eine gesperrte Marke unter neuem Namen.

Swisslos Sporttip: was den Veranstalter prägt

Swisslos ist der grössere der beiden Veranstalter – gemessen am Vertragsgebiet und am Bruttospielertrag aus Sportwetten. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.), ein Rückgang um 7.0 % gegenüber dem Vorjahr und erstmals seit Inkrafttreten des BGS rückläufig. Der Geschäftsbericht 2025 führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten (2025: CHF 3’863’790). Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Wer bei Swisslos spielt, spielt bei einer Genossenschaft mit klarer Aufgabenstellung und mit Zahlen, die jährlich offengelegt werden. Die Marke ist hier nicht das Marketing-Versprechen, sondern die institutionelle Form.

Einsatzlimits und Wettarten

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.

Fristen, die der Wettende kennen muss

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wer einen Gewinn nicht abholt, verliert ihn nicht an den Anbieter, sondern an den Zweck der Genossenschaft. Das ist eine andere Form der «Verwendung» als auf anderen Märkten, wo verfallene Gewinne beim Anbieter bleiben.

Das Sporttip-Urteil

Swisslos ist die erste Adresse für alle Spielenden in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Wer dort wohnt, hat keine Wahl; wer anderswo wohnt, hat keinen Zugang. Die Marke ist solide, die Spielregeln sind offen, die Auszahlung ist kalkulierbar, der Spielerschutz ist im BGS verankert und in den eigenen Bedingungen ausbuchstabiert. Das Versprechen «beste Quote» sucht man hier vergebens – das Versprechen heisst «Bewilligung».

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante

Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin. Sie führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was Jouez Sport anders macht

Das Produkt heisst Jouez Sport, die Sprache Französisch, das Vertragsgebiet die Romandie. Das Spielangebot folgt einer eigenen Logik – andere Sportarten, andere Wettbewerbe, gelegentlich andere Wettarten, immer aber im Rahmen der Gespa-Liste. Wer aus der Romandie wettet, spielt auf Französisch, mit derselben Identitätsprüfung, denselben Verlustlimiten und denselben Auszahlungswegen.

Die Loterie Romande ist mit der Swisslos strukturell vergleichbar – bewilligt, beauffsichtigt, gemeinwohlorientiert – und mit einer ganz anderen kulturellen Verankerung. Die Marke ist in der Romandie die Marke.

Das Jouez-Sport-Urteil

Wer in Genf, Waadt oder einem der vier weiteren Westschweizer Kantone wohnt, hat mit Loterie Romande eine Veranstalterin, die in der Region verankert ist, die Sprache der Region spricht und das Produkt der Region anbietet. Die Mechanik unterscheidet sich nicht von Swisslos; was sich unterscheidet, ist der Ort, die Sprache und das Programm. Wer ein Spieler aus der Romandie ist, spielt hier.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was sie sind und was nicht

Sieben Marken ohne Schweizer Bewilligung tauchen in der Diskussion um «neue Wettanbieter Schweiz» auf. Sie haben keine Schweizer Lizenz, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle. Sie hier zu nennen, heisst nicht, sie zu empfehlen – es heisst, sie einzuordnen.

AmunRa

AmunRa bietet Sportwetten und Casino an, ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welcher Jurisdiktion, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer hier einzahlt, tut das auf eigenes Risiko: keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Auszahlungs-Garantie, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS-Sperre unzugänglich werden.

HighFlyBet

HighFlyBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, mit der er im Ausland wirbt, ist in der Schweiz ohne Belang. Wer bei HighFlyBet wettet, verlässt den Schutz des BGS und die Zuständigkeit der Gespa.

Rollbit

Rollbit wirbt mit Krypto-fokussiertem Angebot. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Lizenz mit Wirkung hier, keine Schweizer Anlaufstelle. Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht möglich; wer diesen Weg wählt, verlässt ihn bewusst.

FortuneJack

FortuneJack ist ein weiterer Krypto-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Auflistung hier dient der Vollständigkeit, nicht der Empfehlung. Wer hier spielt, spielt ohne den Schutz des BGS.

DirectionBet

DirectionBet wirbt mit Sportwetten und Casino, ohne Schweizer Bewilligung. Das Schema ist dasselbe wie bei den anderen Marken dieses Abschnitts: keine Schweizer Lizenz, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Anlaufstelle.

Playzilla

Playzilla ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer die Sperrliste der Gespa prüft, findet Domains wie diese dort – die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass Schweizer Telekom-Anbieter die Domain blockieren.

Betovo

Betovo wirbt mit Sportwetten und Casino, ohne Schweizer Bewilligung. Die rechtliche Lage ist identisch mit den anderen Marken dieses Abschnitts.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Was diese Liste nicht ist

Diese Liste ist keine Empfehlung. Sie ist eine Einordnung: Diese Anbieter gibt es, sie sind in der Schweiz ohne Bewilligung, sie bieten, was die bewilligten Anbieter nicht bieten – Krypto, keine Verifikation, keine Schweizer Limits. Sie zu nutzen, ist eine Entscheidung gegen den Schweizer Schutzrahmen. Wer sie nutzt, sollte wissen, dass im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle existiert, dass die Domain gesperrt werden kann und dass die Gewinne in der Schweiz je nach Kanton als Einkommen versteuert werden.

Die Aufzählung hier ist eine vollständige Aufzählung – nicht eine, die zwischen «seriös» und «unseriös» unterscheidet. Alle acht haben keine Schweizer Bewilligung, alle acht sind in der Sperrliste möglich.

Besteuerung von Gewinnen aus Sporttip und Jouez Sport

Wer in der Schweiz wettet, fragt früher oder später nach der Steuer. Die Antwort hängt vom Betrag ab – und vom Kanton.

Der Steuerfreibetrag und die Verrechnungssteuer

Gewinne aus bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer von 35 % durch die Veranstalterin abgezogen; der Wettende kann sie über die Steuererklärung zurückfordern.

Die Bundesschwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich – Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer auf der sicheren Seite sein will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Was das praktisch heisst

Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Freibetrag. Solange der Einzelgewinn unter der Schwelle bleibt, fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Über der Schwelle werden 35 % abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können.

Die Besteuerung greift erst weit oberhalb dessen, was die meisten Wettenden gewinnen. Wer einen grossen Gewinn erzielt, sollte sich frühzeitig mit der kantonalen Steuerverwaltung in Verbindung setzen.

Häufige Fragen zu legalen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

Nur zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Alle anderen Anbieter – gleich mit welcher Lizenz sie im Ausland werben – haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Wie viele Anbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Zwei. Swisslos bedient die 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) sowie das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt.

Woran erkennt man eine seriöse Schweizer Bewilligung?

Eine seriöse Schweizer Bewilligung erkennt man an der Nennung der Gespa als Aufsicht, an der expliziten Veranstalter- und Spielbewilligung nach SR 935.51 und an der Tatsache, dass die Veranstalterin in der Schweiz registriert ist (Swisslos in Basel, Loterie Romande in Lausanne). Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung; sie macht einen Anbieter nicht seriös im Sinne des BGS.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Sperrung trifft Domains, nicht Spieler; wer eine gesperrte Domain nutzt, wird nicht bestraft, hat aber keinen Zugang mehr über die gewohnte Adresse und keine Schweizer Anlaufstelle.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge aus?

Der einzige Weg, Quoten zu vergleichen, ist der Vergleich über mehrere Märkte und über die Zeit. Eine Quote ist nicht «besser» oder «schlechter» als eine andere, sondern Ausdruck einer Marge: Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 0.95 und die Marge 5 %; der Anbieter behält im Mittel 5 Rappen pro Franken Einsatz. Wer die Marge vergleicht, vergleicht, was das Wetten bei einem Anbieter kostet.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?

Gewinne sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die Bundesschwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in manchen Kantonen unabhängig vom Betrag steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»