Spielwetten Schweiz 2026: Was erlaubt ist, wer anbietet, was es kostet
Ladevorgang...
Spielwetten in der Schweiz sind kein offener Markt. Wer hier auf Sportereignisse wettet, wettet fast immer bei einer von zwei Organisationen, die das Geldspielgesetz ausdrücklich zulässt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide tragen eine eidgenössische Bewilligung, beide arbeiten unter Aufsicht der Gespa, und beide sind auf klar umrissene Kantonsgebiete verteilt. Wer auf einer ausländischen Seite wettet, wettet ausserhalb dieses Rahmens – mit anderen Regeln, ohne die Schutzinstrumente, die das Schweizer Recht vorsieht, und im Konflikt mit einer Sperrliste, die der Bund führt.
Diese Seite zeichnet nach, wie Sportwetten in der Schweiz funktionieren: welche Anbieter eine Bewilligung besitzen, welche Sportarten und Märkte überhaupt angeboten werden dürfen, wie Einsatz, Quote und Gewinn zusammenhängen, was die Verlustlimiten und die Spielsperre leisten, und wie sich die beiden zugelassenen Veranstalter im Vergleich zueinander verhalten. Sie beschreibt die Lage, sie ordnet sie ein – und sie sagt, was sie davon hält.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip Version 4.2 sowie gegen die Geschäftsberichte und Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Was eine Sportwette in der Schweiz ist
Eine Sportwette ist ein Vertrag über den Ausgang eines Sportereignisses gegen Einsatz. Die Wette gewinnt, wenn die Voraussage eintrifft, und der Gewinn ergibt sich aus dem Einsatz und der Quote. Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz multipliziert wird – sie wird vom Veranstalter festgelegt und kann sich bis zum Wettannahmeschluss noch ändern.

In der Schweiz ist die Sportwette als Grossspiel eingestuft. Das hat zwei Folgen: Eine Bewilligung wird nicht leichtfertig erteilt, und das Angebot ist geschlossen – es darf nur das wettbar sein, was die Aufsichtsbehörde explizit zulässt. Die Gespa veröffentlicht eine entsprechende Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Das schliesst Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows genauso aus wie Eckball- oder Kartenmärkte und eigene Esports-Sektionen, die in der Liste schlicht nicht vorkommen.
Die beiden einzigen Anbieter mit einer Schweizer Bewilligung sind Swisslos mit Sitz in Basel und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide haben die Rechtsform einer Genossenschaft, beide arbeiten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), beide schütten ihren Reingewinn an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen aus. Aus den Sportwetten von Swisslos stammten im Geschäftsjahr 2025 rund 109 Millionen Franken, nach 117 im Jahr davor.
Die Produkte sind Sporttip (Swisslos) und Jouez Sport (Loterie Romande). Beide decken zusammen die ganze Schweiz ab – Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Westschweiz. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen; wer in der Westschweiz wohnt, bei Loterie Romande. Wer nirgends in der Schweiz wohnt, hat bei keinem der beiden ein Recht auf ein Konto.
Das ist die Grundeinordnung: zwei Anbieter, ein gemeinsames Aufsichtsregime, ein klar abgestecktes Wettprogramm. Wer darüber hinaus spielt, spielt in einem anderen Rechtsraum – mit anderen Karten und ohne den Schutz, den die Schweizer Regeln bieten.
Welche Sportarten und Turniere wettbar sind
Die Gespa-Liste ist nicht nur eine Aufzählung; sie legt fest, was überhaupt angeboten werden darf. Was nicht auf der Liste steht, fällt aus dem Wettprogramm heraus. Das unterscheidet den Schweizer Markt von vielen ausländischen Märkten, wo der Buchmacher sein Sortiment weitgehend selbst zusammenstellt.
Fussball als Schwerpunkt
Fussball macht den Löwenanteil des Wettprogramms aus. Die Liste enthält die grossen Ligen – Schweizer Super League, die europäischen Top-Ligen, die Champions League, die Europa League – und die grossen Turniere: Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Copa América, wo sie auf der Liste auftauchen. Qualifikationsrunden sind wettbar, wenn die Gespa sie führt; das gilt insbesondere für die EM- und WM-Qualifikation, die in der Regel zugelassen ist. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer zuzüglich Nachspielzeit – beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind.
Eine Eigenheit der Schweizer Regeln: Wetten auf Trainingseinheiten, Runden ohne Wettkampfcharakter oder Rennen ohne offizielle Wertung sind tabu. Auch Wettbewerbe, die überwiegend von Minderjährigen bestritten werden, fallen aus – Jugendturniere sind kein Wettstoff.
Eishockey, Handball und die Wintersportarten
Eishockey ist die zweite tragende Säule, mit der Schweizer National League, der NHL und den internationalen Turnieren. Handball, Unihockey, Basketball und Volleyball ergänzen das Hallenprogramm. Bei Wintersportarten – Ski alpin, Langlauf, Biathlon – ist das Angebot enger: Wettbar ist nur das, was die Gespa explizit zulässt. Trainingsläufe fallen heraus, Qualifikationsläufe nur, wenn sie für die Gesamtentscheidung zählen.
Tennis, Radsport und Einzelturniere
Tennis und Radsport gehören zum Standardangebot, soweit auf der Liste. Die Grand Slams, die Masters-Turniere, die Tour de France und die grossen Eintagesrennen sind wettbar, wenn die Gespa sie führt. Bei Einzelturnieren gilt: Wettbar ist das offizielle Ergebnis des Wettbewerbs – nicht ein Trainingswert oder ein Zwischenergebnis. Damen-Wettbewerbe sind wettbar, wo sie auf der Liste stehen; sie sind nicht automatisch mitgemeint, wenn die Liste den Wettbewerb nennt.
Was nicht auf der Liste steht
Die Liste führt keine Esports-Sektion. Auch wenn ein Anbieter auf seiner Plattform eine solche Rubrik einrichtet, ist sie im Schweizer Recht nicht abgedeckt – die Gespa hat sie nicht zugelassen. Wetten auf Eckbälle, Karten, Torschützen oder andere Mikromärkte sind ebenfalls nicht generell zugelassen, sondern nur, wenn sie auf der Liste stehen; das sind sie meist nicht. Wettkämpferinnen und Wettkämpfer dürfen auf ihren eigenen Wettkampf nicht wetten; das gilt unabhängig vom Markt.
Die Liste wird regelmässig aktualisiert. Was heute erlaubt ist, kann morgen eingeschränkt sein; was heute fehlt, kann später aufgenommen werden. Wer auf einer Veranstaltung wetten will, die nicht im Programm steht, hat schlicht keine Wette dazu – das Angebot endet dort, wo die Liste endet.
Das Wettprogramm bei Sporttip im Alltag
Sporttip baut sein Programm auf der Gespa-Liste auf. Die App und die Webseite zeigen die jeweils verfügbaren Ereignisse und Märkte. Was nicht angeboten wird, kann auch nicht gespielt werden – auch wenn es ausländische Buchmacher im Programm haben. Die App lässt sich auf iOS und Android installieren, die Wetten können online über die Webseite abgegeben oder in der App zusammengestellt und per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die Spielform, mit der die meisten Schweizerinnen und Schweizer ihre Wetten platzieren.
Die zugelassenen Anbieter und ihre Profile
Wer in der Schweiz legal auf Sport wetten will, hat zwei Namen zur Auswahl. Beide tragen dieselbe Bewilligungsform, beide arbeiten unter derselben Aufsicht – aber sie decken unterschiedliche Kantone ab, sie führen unterschiedlich grosse Vertriebsnetze, und sie setzen unterschiedliche Akzente im Angebot.
Swisslos – Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020 und unter Aufsicht der Gespa. Das Sportwetten-Produkt heisnt mit dem Namen Sporttip und wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Damit deckt Swisslos die Deutschschweiz und die italienische Schweiz ab, zusammen mit Liechtenstein.
Das Online-Angebot läuft über Swisslos und die Sporttip-App. Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Spielsperre darf nicht bestehen.
Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Periode, bei Personen unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung des Limits gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limiten sind keine Höflichkeit – sie sind Pflicht und werden technisch durchgesetzt.
Das Wettprogramm umfasst Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten, Prematch und Live. Cash-Out ist verfügbar – vollständig, ohne Teilbeträge, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nicht garantiert für jeden Markt. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt 1 Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern; eine Wette über der limen wird nicht angenommen.
Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Eine Besonderheit ist der Kombiboost, der nur online gilt: ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50 steigt der Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen.
Die Auszahlung läuft über das Swisslos-Wallet. Aufladen lässt es sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab 20 Franken, höchstens 10’000 Franken in 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesbarn. Pro 365 Tage sind zwei Auszahlungen ohne Kommission möglich, ab der dritten kann Swisslos 3 % belasten. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.
Swisslos ist 2025 mit einem Reingewinn von 562 Millionen Franken der grössere der beiden Veranstalter. 506 Millionen gingen an die kantonalen Fonds, 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz – und davon 109 Millionen aus den Sportwetten, nach 117 Millionen im Vorjahr.
Loterie Romande – Jouez Sport
Loterie Romande ist die Gegenstück-Genossenschaft auf der anderen Seite des Röstritzgrabens, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitenden. Sie bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und bietet ihr Sportwetten-Produkt unter dem Namen Jouez Sport über jeux.loro.ch an. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann dort ein Konto eröffnen – sonst nicht.
Die Aufsichts- und Rechtsstruktur ist dieselbe wie bei Swisslos, die Spielregeln im Kern ebenso. Auch Loterie Romande muss Verlustlimiten durchsetzen, eine Online-Identitätsprüfung vornehmen und auf der Gespa-Liste der erlaubten Wettmärkte bleiben. Das Wettprogramm ist in der Sache vergleichbar: Einzel-, Kombi-, System- und Prematch-Wetten, Livewetten dort, wo die Aufsicht es erlaubt, und die übliche Mischung aus Fussball, Eishockey und den anderen Listensportarten.
Das kleinere Verbreitungsgebiet bringt einige Eigenheiten mit sich. Die Verkaufsstellen tragen den Hauptteil des Vertriebs, das Online-Angebot ist schmaler als bei Swisslos, und die Marktdurchdringung – wie viele Kantonsbewohnerinnen und Kantonsbewohner überhaupt ein Konto haben – ist entsprechend geringer. Was die Spielregeln angeht, sind die Unterschiede marginal: ein paar Eigenheiten in der Bonusstruktur, gegebenenfalls eine andere Obergrenze für Systemwetten, ein anderes Aussehen der App.
Was die beiden voneinander unterscheidet
Im direkten Vergleich sind die Unterschiede kleiner, als die Leserinnen und Leser erwarten. Beide haben dieselbe Bewilligungsform, beide zahlen in dieselben kantonalen Fonds aus, beide arbeiten mit denselben Verlustlimiten und derselben Identitätsprüfung. Die nennenswerten Unterschiede liegen in der Grösse: Swisslos deckt mehr Kantone ab, hat das grössere Spielvolumen, den grösseren Reingewinn und die technisch etwas weiter entwickelte App. Loterie Romande ist kleiner, regionaler und stärker am Westschweizer Markt ausgerichtet.
Für eine Wettende in Genf oder Lausanne ist die Wahl einfach: nur Loterie Romande kommt in Frage. Für jemanden in Zürich oder Bern ist es umgekehrt: nur Swisslos. Wer in einem Kanton lebt, der beiden offenstehen würde, gibt es nicht – die Vertragsgebiete überlappen sich nicht. Wer umzieht, muss in der Regel das alte Konto schliessen und ein neues beim zuständigen Veranstalter eröffnen.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Neben den beiden zugelassenen Veranstaltern tummeln sich internationale Buchmacher im Netz, die in anderen Rechtsräumen lizenziert sind und keine Schweizer Bewilligung besitzen – Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore, 20Bet, um nur einige zu nennen. Sie sind in der Schweiz nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domainnamen, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre unerreichbar machen; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, darunter Namen wie bet365, Interwetten und bet-at-home. Die Sperre wirkt nicht immer zuverlässig – einzelne Anbieter weichen über neue Domains aus, ein Vorgang, den die Aufsicht «Domain-Hopping» nennt.
Für Wettende in der Schweiz hat das Folgen: Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ohne die Schutzinstrumente des Schweizer Rechts. Es gibt keine Verbindung zum Spielsperrregister, keinen Schweizer Gerichtsweg bei Streit, keine Garantie für die Auszahlung – und der Anbieter kann seine Spielregeln einseitig ändern, ohne dass eine Schweizer Stelle das prüft. Wer dort gewinnt, hat das Geld in einer Rechtslage, die der Kanton Thurgau ausdrücklich als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer dort verliert, hat den Verlust auf einer Plattform erlitten, die in der Schweiz per Definition nicht kontrolliert wird.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Frage klingt bürokratisch, ist aber die wichtigste der ganzen Seite. Sie entscheidet, was eine legale Wette ist und was nicht.
Das Geldspielgesetz und die Gespa
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert die Sportwette als Grossspiel und ordnet sie der Aufsicht durch die Gespa zu, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat, das die Aufsicht konkretisiert, ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Gespa führt die Bewilligungen, prüft die Gesuche, überwacht die Anbieter und publiziert die Liste der erlaubten Sportarten und Wetttypen.
Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Spielbanken zuständig – nicht für Sportwetten. Wer von einer «Glücksspielaufsicht der Schweiz» spricht, muss genau sein: Gespa für Lotterien und Sportwetten, ESBK für Casinos.
Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung
Eine vollständige Schweizer Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung, die eine Organisation als Ganzes zulässt, und der Spielbewilligung, die jedes einzelne Spiel abdeckt (Art. 21–25 BGS). Die beiden Teile zusammen ergeben das Recht, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland, Grossbritannien – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); sie hat hier keine rechtliche Kraft.
Zwei Veranstalter, keine weiteren
Die Kantone haben in der IKV 2020 festgelegt, dass es in der Schweiz zwei Lotterie- und Wettveranstalter gibt – nicht mehr. Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande für die Westschweiz. Eine zusätzliche Konzession ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wer eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten sucht, kann nur bei einem der beiden einen Antrag stellen – und beide sind bereits besetzt. Die Idee eines offenen Marktes mit vielen Schweizer Buchmachern ist mit dem aktuellen Recht nicht vereinbar.
Wer kein Schweizer Anbieter ist
Die folgenden Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung und sind in der Schweiz nicht zugelassen – Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet. Sie mögen in anderen Ländern über Lizenzen verfügen, aber in der Schweiz gilt keine dieser Lizenzen. Die Gespa kann ihre Internetadressen auf die Sperrliste setzen; in den meisten Fällen passiert das früher oder später auch.
Dass ein Anbieter auf einer Schweizer Suchmaschine sichtbar ist, heisst das nicht. Er kann in der Schweiz werben, ohne dass die Werbung hierzulande erlaubt wäre – Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis 500 000 Franken bedroht. Die Aufsicht verfolgt das, aber nicht jeder Fall wird sichtbar.
Was eine Bewilligung wert ist
Die Bewilligung ist kein Marketingetikett. Sie verpflichtet den Veranstalter auf die Gespa-Liste der erlaubten Wetten, auf die Verlustlimiten, auf die Identitätsprüfung, auf die Spielersperre, auf die Werbebeschränkungen und auf die Ausschüttung an gemeinnützige Zwecke. Sie verpflichtet das Personal des Veranstalters auf das Geldspielgesetz. Sie öffnet den Zugang zum Spielsperrregister, das schweizweit geführt wird und auch in Liechtenstein gilt. Sie verpflichtet den Veranstalter auf Auszahlungswege, die nachvollziehbar sind, und schliesst anonyme Auszahlungen aus.
Eine ausländische Lizenz bietet das nicht. Sie kann ihre eigenen Regeln mitbringen – Beschwerdeverfahren, Streitschlichtung, eine eigene Aufsicht. Sie hat aber in der Schweiz keine Handhabe, und die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe über sie. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, verlässt den Schweizer Rechtsraum mit jedem Klick.
Spielerschutz, Limits und Spielsperre
Das Schweizer Geldspielrecht setzt den Spielerschutz nicht neben das Angebot – es ist Teil des Angebots. Wer in der Schweiz wettet, wettet in einem Rahmen, der Suchtprävention ernst nimmt.

Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden
Bevor eine Sporttip-Wette platziert werden kann, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze pro Periode beträgt 9’999 Franken, bei unter 21-Jährigen 1’000 Franken. Eine Senkung des Limits gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind technische Schutzschranken – sie werden vom System erzwungen, nicht vom Wettenden eingehalten.
Die Limiten sind ein Schweizer Eigenweg. Das Geldspielgesetz verlangt, dass der Veranstalter «ein oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust» setzt (Art. 87 VGS). Die Höhe dieser Maxima ist Sache des Veranstalters – der Bund schreibt keinen fixen Höchstbetrag vor. Swisslos und Loterie Romande haben sich auf die genannten Werte geeinigt; beide halten sich an dieselbe Logik.
Die Spielsperre und das Register
Die Spielsperre ist das stärkste Schutzinstrument im Geldspielrecht (Art. 80–82 BGS). Wer sich selbst sperren lässt, wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos gilt und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt ist. Die Spielsperre ist nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden – sie wirkt gegen alle, die am Register teilnehmen.
Swisslos bietet zwei Formen der Sperre an. Eine befristete Selbstsperre kann für 1 bis 180 Tage gesetzt werden und endet nicht vor der gesetzten Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird im Register eingetragen; eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich und muss über eine Fachstelle laufen (Art. 84 VGS). Wer sich einmal hat sperren lassen, kommt nicht ohne weiteres wieder herein. Eine freiwillige Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Was das im Alltag heisst: Wer eine Spielsperre hat, kann in keiner Swisslos-Annahmestelle mehr spielen, sich nicht mehr online anmelden und keine Gewinne mehr ausgezahlt bekommen – die Sperre ist technisch durchgesetzt. Wer aus einer Sperre herauskommen will, muss den Weg über die Fachstelle gehen, nicht über den Anbieter direkt. Das ist Absicht.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Zur Online-Registrierung braucht es einen Ausweis im eigenen Namen. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren – ein zweites Konto wird gesperrt, auch wenn es auf den ersten Blick erlaubt aussieht. Wer umzieht und in das andere Vertragsgebiet wechselt, muss das alte Konto schliessen, bevor er ein neues eröffnen kann.
Die Identitätsprüfung ist kein Bonusprogramm für den Datenschutz – sie ist eine Pflicht (Art. 47–52 VGS). Sie soll verhindern, dass Minderjährige spielen, dass Gesperrte spielen, dass eine Person mehrere Konten führt und so ihre Limits umgeht. Sie macht das Schweizer System langsamer als ausländische Anbieter, die mit einem Klick und einer E-Mail-Adresse ein Konto eröffnen. Sie macht es auch sicherer.
Werbung, die nicht in die Irre führt
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und kann mit einer Busse bis 500’000 Franken geahndet werden. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Wer aus dem Schutz herausfällt
Der Schutz gilt nur bei den zugelassenen Anbietern. Bei einem ausländischen Anbieter gilt er nicht. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Identitätsprüfung im Hintergrund, keine Schweizer Auszahlungsregeln. Die Plattform hat ihre eigenen Regeln, und sie kann sie einseitig ändern.
Die Gespa hat das Problem erkannt – ihre Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47,5 von 200 Fällen Sportwetten an Minderjährige verkauft wurden. Das ist kein schweizer Exportergebnis, sondern eine Realität an den eigenen Schaltern. Wer aus dem Schutz herausfällt, fällt in eine Realität, die noch weniger kontrolliert wird.
Wie ein Wort verglichen wird
Wer bei Sporttip oder bei Jouez Sport eine Wette platziert, bekommt Quoten angezeigt, die das Haus festgelegt hat. Diese Quoten sind keine Zufallszahlen – sie spiegeln die Wahrscheinlichkeit, die das Haus dem Ausgang beimisst, abzüglich eines Anteils, den das Haus für sich behält. Dieser Anteil ist der Marktrand, der Kehrwert der Auszahlungsregel.
Was der Marktrand bedeutet
In einem Zwei-Wege-Markt mit fairen Preisen 1.90 / 1.90 wäre die Auszahlungsregel 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 = 0,95 – also 95 %. Der Marktrand wäre dann 100 % − 95 % = 5 %. Das heisst: Von jedem Franken, der in diesem Markt gesetzt wird, würden 95 Rappen an die Wettenden zurückfliessen, wenn alle Wetten gewinnen würden, und 5 Rappen blieben beim Haus. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) verteilt sich der Anteil auf drei Ausgänge, und der Rand fällt ähnlich aus, wenn die Quoten ausgewogen sind.
Das ist die Mechanik, die sich hinter jeder Wette verbirgt. Das Haus verliert nicht mit jeder Wette und gewinnt nicht mit jeder Wette – es gewinnt im Durchschnitt. Wer einzelne Wetten abschliesst, spielt gegen eine Quote, in der das Haus seinen Anteil eingepreist hat. Wer ein einzelnes Spiel vorhersagt, mag richtig liegen; wer auf Dauer spielt, spielt gegen den Marktrand.
Ein Rechenbeispiel
Eine 100-Franken-Wette zu Quote 2,10 ergibt einen Bruttogewinn von 100 × 2,10 = 210 Franken. Davon abgezogen wird der Einsatz, der Nettogewinn beträgt 110 Franken. Bei einer Kombiwette aus drei Voraussagen mit Einzelquoten 1,80, 1,95 und 2,20 beträgt die Gesamtquote 1,80 × 1,95 × 2,20 = 7,722; eine Wette von 30 Franken ergibt 30 × 7,722 = 231,66 Franken, der Nettogewinn 201,66 Franken. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet.
Wie der Marktrand in der Praxis liegt
Die Quoten, die Sporttip tatsächlich anbietet, sind nicht symmetrisch und nicht immer 1,90 / 1,90. In einem Favoriten-Aussenseiter-Spiel liegt die Quote des Favoriten nahe an 1,30 bis 1,50, die des Aussenseiters nahe an 3,00 bis 5,00. Der Marktrand in solchen Spielen liegt oft zwischen 4 und 8 Prozent, je nach Markt und Konstellation. Für Spezialmärkte wie Torschützen oder Halbzeit-/Endstand-Kombinationen ist der Marktrand höher – zwischen 8 und 15 Prozent. Live-Märkte haben in der Regel höhere Ränder als Prematch-Märkte, weil die schnellen Anpassungen das Haus absichern.
Was heisst das für die Wettenden? Wer vor allem Einzelwetten auf Favoriten spielt, zahlt weniger Marktrand pro Wette, gibt aber weniger Gewinn pro Risiko aus. Wer Kombinationen spielt, gibt mehr Marktrand pro Wette ab und kann höhere Gewinne erzielen – wenn die Voraussagen eintreffen. Wer auf Live-Märkte oder Spezialmärkte setzt, gibt den grössten Marktrand ab. Das ist kein Tipp gegen irgendetwas; es ist die Mechanik, gegen die jede Wette läuft.
Cash-Out als Kostenfaktor
Cash-Out sieht aus wie ein Geschenk des Hauses – wer aussteigen will, kann aussteigen. Tatsächlich ist Cash-Out eine Funktion, mit der das Haus seine offene Position schliesst. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Das Haus muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Was heisst das in Franken? Eine Wette von 100 Franken zu Quote 2,50 auf einen Ausgang, der zur Halbzeit wahrscheinlich geworden ist, hätte am Ende einen Bruttogewinn von 250 Franken versprochen. Der Cash-Out-Betrag könnte bei 180 Franken liegen – 70 Franken weniger, als die Wette am Ende eingebracht hätte, wenn die Voraussage eintrifft. Dafür nimmt die Wettende das Geld sofort und nicht in 90 Minuten. Wer den Ausgang nicht 100%ig voraussieht, lässt sich das Risiko abkaufen. Wer den Ausgang voraussieht, lässt sich das Geld abkaufen – und gibt einen Teil des möglichen Gewinns ab.
Einsatz, Gewinn, Auszahlung
Das Tagesgeschäft einer Wette hat drei Stationen: Einsatz, Gewinn und Auszahlung. Jede Station hat eigene Regeln, die oft erst beim Lesen der Teilnahmebedingungen sichtbar werden.
Der Mindest- und Höchsteinsatz
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei 1 Franken. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt 1’000 Franken, pro Systemwette 10’000 Franken. Diese Limiten sind Höchstbeträge pro Wette – sie sind nicht dasselbe wie die Verlustlimiten, die pro Tag, Woche und Monat gesetzt werden.
Die Limiten können vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer den maximalen Einsatz ausreizen will, muss bei jeder Wette prüfen, ob die Limite noch gilt – eine Annahme von gestern kann morgen nicht mehr gelten.
Die Quote und die Gesamtquote
Die Quote wird vom Veranstalter festgelegt und kann sich bis zur Annahme der Wette noch ändern. Wer eine Wette mit Quote 2,00 abschickt und der Veranstalter senkt die Quote auf 1,90 vor der Annahme, kann die Wette mit Quote 1,90 bestätigt bekommen oder die Annahme verweigern – je nach System und Wettregeln. Bei Sporttip gilt die Quote zum Zeitpunkt der Annahme; eine Annahme erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden.
Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Eine Kombiwette aus drei Voraussagen mit Einzelquoten 1,80, 1,95 und 2,20 hat die Gesamtquote 1,80 × 1,95 × 2,20 = 7,722. Die einzelnen Quoten müssen dabei nicht identisch sein – die Gesamtquote ist das Produkt aller.
Wie der Gewinn berechnet wird
Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Davon wird der Einsatz abgezogen, um den Nettogewinn zu erhalten. Bei einer 50-Franken-Wette zu Quote 3,40 ist der Bruttogewinn 170 Franken, der Nettogewinn 120 Franken.
Bei einer Kombinationswette ist der Bruttogewinn Einsatz mal Gesamtquote. Bei einer Systemwette – einer Kombination aus mehreren Teilkombinationen – wird der Gewinn pro Teilkombination berechnet und addiert. Eine Systemwette 3 aus 4 mit Einzelquoten 1,80, 1,95, 2,20 und 2,50 enthält vier Teilkombinationen zu je drei Voraussagen. Die Gewinne der vier Teilkombinationen werden addiert; verliert eine Voraussage, fallen die Teilkombinationen weg, die diese Voraussage enthalten.
Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine, aber spürbare Eigentümlichkeit – sie kann bei ungeraden Quoten einige Rappen vom Gewinn abziehen.
Auszahlung, Wallet und Überweisung
Wetten, die online über die App oder die Webseite abgegeben werden, laufen über das Swisslos-Wallet. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über 1’000 Franken werden innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern eine Zahlungsverbindung hinterlegt ist.
Die Auszahlung auf ein externes Konto kostet in den ersten beiden Malen pro 365 Tage nichts; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es kann nur für Wetten verwendet werden.
Wer seine Wetten an einer Verkaufsstelle spielt, gibt den Wettschein ab und lässt sich den Gewinn in der Verkaufsstelle auszahlen. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigung werden in der Regel direkt ausbezahlt; Gewinne darüber werden über die Zentrale abgewickelt.
Verfall von Gewinnen
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer sechs Monate lang nicht nachsieht, verliert den Anspruch. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – wer zu lange wartet, verliert das Recht.
Wie der Marktrand in Zahlen aussieht
Die Mechanik des Marktrands lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 und 1,90 – ein fiktives Beispiel, kein zitiertes Angebot. In einem solchen Markt würde die Auszahlungsregel 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,9524 betragen; der Marktrand wäre 1 − 0,9524 = 0,0476, also rund 4,8 Prozent. Das heisst: Etwa 95,2 Prozent aller Einsätze würden als Gewinne ausgezahlt, etwa 4,8 Prozent blieben beim Haus.
Das gilt unter der Bedingung, dass die Verteilung der Wetten ausgeglichen ist – auf jede Wette zur Quote 1,90 kommt eine Wette zur Quote 1,90. In der Praxis ist die Verteilung selten ausgeglichen; das Haus gleicht das über die Quotenanpassung aus. Das Grundprinzip aber bleibt: Der Marktrand ist im Preis eingepreist, und das Haus gewinnt im Durchschnitt.
Was heisst das für die Wettenden? Wer einzelne Wetten gewinnt, hat den Marktrand nicht bezahlt – der Gewinn ist real. Wer auf Dauer spielt, spielt gegen den Marktrand und braucht eine Trefferquote, die über dem liegt, was die Quoten implizieren. Das ist die Mathematik, gegen die jede Wette läuft.
Vergleich der beiden Veranstalter
| Veranstalter | Bewilligung | Verbreitungsgebiet | Online-Plattform | Verkaufsstellen |
|---|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein | Swisslos, Sporttip-App | dichtes Netz in den Vertragsgebieten |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura | jeux.loro.ch | 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz |
Was der Vergleich zeigt: Beide Anbieter haben die formell identische Bewilligung und arbeiten unter derselben Aufsicht. Sie unterscheiden sich im Verbreitungsgebiet – kein Überschneidungsgebiet, kein Konkurrenzkampf um dieselben Wettenden. Sie unterscheiden sich in der Grösse – Swisslos ist deutlich grösser, hat mehr Verkaufsstellen, ein grösseres Spielvolumen, einen höheren Reingewinn und einen etwas breiteren Marktauftritt. Loterie Romande ist kompakter, regionaler und stärker auf die Westschweiz zugeschnitten.
Für Wettende zählt vor allem das Verbreitungsgebiet. Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande spielen; wer in Bern wohnt, nur bei Swisslos. Wer die Wahl hat – etwa beim Umzug in ein neues Vertragsgebiet –, vergleicht vor allem App, Wettprogramm und Auszahlungsmodalitäten. Beide sind in der Mechanik vergleichbar; die Unterschiede liegen im Detail und in der Marktdurchdringung.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung (2)
Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet besitzen keine Schweizer Bewilligung. Sie sind in anderen Rechtsräumen lizenziert – Curaçao, Malta, andere – und diese Lizenzen gelten in der Schweiz nicht. Sie bieten ihre Plattformen in deutscher Sprache an, sie nehmen Schweizer Wettende an, sie zahlen in der Regel aus. Aber sie tun das ohne den Schutzrahmen, den das Schweizer Recht vorsieht.
Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen. Schweizer Internetanbieter sind verpflichtet, diese Liste per DNS-Sperre umzusetzen; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Sperre wirkt, aber nicht vollständig – wer weiss, wie DNS-Sperren zu umgehen sind, kann sie umgehen. Und wer eine ausländische Plattform nutzt, kann nicht ohne weiteres mit Schweizer Recht durchgesetzt werden.
Was heisst das für die Wettenden? Sie spielen ohne Verlustlimiten, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Identitätsprüfung im Hintergrund. Sie spielen mit Regeln, die der Anbieter selbst festlegt und jederzeit ändern kann. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Gerichtsweg; die Plattform entscheidet selbst. Die Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar – der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Die Frage, ob ein Anbieter auf der Sperrliste steht oder nicht, ist nicht die einzige Frage. Auch wer nicht auf der Liste steht, kann in der Schweiz unzulässig sein, wenn er keine Bewilligung hat. Die Abwesenheit von der Liste ist keine Erlaubnis.
Wer wettet wo
Die Antwort auf diese Frage ist für die meisten Leserinnen und Leser einfach: Wer in der Schweiz wohnt und legal wetten will, wettet bei dem Veranstalter, der das eigene Vertragsgebiet abdeckt – Swisslos für die Deutschschweiz, Loterie Romande für die Westschweiz. Wer keine Schweizer Spielersperre und keine Schweizer Limiten möchte, wettet bei einem ausländischen Anbieter – und akzeptiert die damit verbundenen Einschränkungen.
Wer in der Schweiz wettet, ohne im Vertragsgebiet zu wohnen, kann sich bei keinem der beiden ein Online-Konto eröffnen. Wer ein Konto eröffnet hat und ins Ausland zieht, verliert den Zugang – das Konto wird gesperrt, das Guthaben wird ausgezahlt, soweit es auszahlbar ist. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, kann sich neu anmelden, sobald Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet besteht.
Wer unter 18 ist, wird nicht zugelassen – weder online noch an der Verkaufsstelle. Wer unter 21 ist, hat eine tiefere Limite – 1’000 Franken statt 9’999 Franken pro Periode. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – weder vor noch während des Wettbewerbs.
Steuern auf Gewinne
Das Schweizer Steuerrecht behandelt Gewinne aus bewilligten Grossspielen – also Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport – wie andere Lottogewinne. Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn sind sie einkommenssteuerfrei; darüber werden sie besteuert.
Der Steuerfreibetrag auf Bundesebene beträgt seit dem 1. Januar 2026 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn; im Jahr 2025 waren es 1’070’400 Franken. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – der Bund nennt keinen einheitlichen Wert. Wer einen Gewinn von mehr als dem Freibetrag erzielt, zahlt 35 Prozent Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt abzieht; die Verrechnungssteuer wird über die Steuererklärung zurückgefordert.
Für die meisten Wettenden ist dieser Punkt irrelevant. Wer 100 Franken auf ein Spiel setzt und 350 Franken gewinnt, liegt weit unter jedem Freibetrag – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Wer einen Jackpot knackt und in den sechs- oder siebenstelligen Bereich kommt, muss sich mit der Steuererklärung befassen. Für die typische Wette ist die Frage der Besteuerung des Gewinns eine Frage, die nie akut wird.
Anders liegt der Fall bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern. Diese Gewinne fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie auszahlt. Sie sind aber nach kantonalem Recht steuerbar – der Kanton Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die anderen Kantone gehen unterschiedlich damit um. Wer regelmässig bei ausländischen Anbietern wettet und Gewinne erzielt, sollte sich beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen.
Das Schweizer Recht kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Was in anderen Ländern als «Wettsteuer» auf den Einsatz erhoben wird, gibt es hier nicht. Was vom Gewinn abgezogen wird, ist die Verrechnungssteuer oberhalb des Freibetrags – keine Wettsteuer.
Wie eine Wette storniert oder abgesagt wird
Ereignisse werden abgesagt, verschoben, abgebrochen. Was passiert mit der Wette, hängt von den Spielregeln ab.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers nicht zu Ende gespielt –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die abgebrochene Voraussage die Quote 1,00, die anderen Voraussagen behalten ihre Quote. Eine Wette von 30 Franken auf drei Voraussagen, von denen eine abgesagt wird, wird mit 30 × 1,00 × 2,00 × 2,50 = 150 Franken Bruttogewinn bewertet – statt 30 × 1,80 × 2,00 × 2,50 = 270 Franken. Der Verlust gegenüber dem ursprünglichen Wettwert ist deutlich.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wenn die Übertragung ausfällt, aber das Spiel läuft, bleibt die Wette aktiv. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden – wer etwa nach einem Tor noch auf das Tor wettet –, werden mit Quote 1,00 bewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Wer in solchen Momenten wettet, wettet gegen die Quote, die das Risiko abbildet.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 1,5 Tore» im gleichen Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Cash-Out, das ausgeführt wurde, lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf Cash-Out klickt, hat den Handel abgeschlossen – das Geld wird dem Wallet gutgeschrieben, die Wette ist beendet. Wer in der Hektik falsch klickt, hat Pech.
Spielangebote, Boni und Boosts
Der Sporttip-Kombiboost ist das grösste Bonusformat im Sporttip-Angebot. Er gilt nur online, für Prematch- und Live-Kombiwetten sowie für Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50 pro Voraussage. Bei vier Voraussagen beträgt der Bonus auf den Nettogewinn 5 Prozent, bei sieben 20, bei zehn 40 und bei fünfzehn 100 Prozent. Der Bonus ist auf Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Quotenboosts und Profitboosts sind zwei weitere Bonusformate. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie erhöhen die Quote einer einzelnen Wette. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out.
Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solche Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Anzahl ist klein – Gratiswetten sind nicht das Hauptinstrument der Schweizer Anbieter, anders als in vielen ausländischen Märkten.
Wer ein Gratisspielguthaben hat, kann es für Wetten verwenden – aber nicht auszahlen lassen. Das Guthaben ist an die Plattform gebunden und wird mit Wetten umgesetzt, nicht ausgezahlt. Das unterscheidet sich von einem Bargeldbonus, der ausgezahlt werden kann, sobald die Umsatzbedingungen erfüllt sind.
Wie die App genutzt wird
Sporttip lässt sich über die Webseite von Swisslos und über die Sporttip-App nutzen, die für iOS und Android verfügbar ist. Die App enthält das gleiche Wettprogramm wie die Webseite, mit Livewetten, Cash-Out, Kombiboost und allen anderen Funktionen.
In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist nützlich für Wettende, die ihre Wette im Laden abgeben wollen, aber die Quoteauswahl online treffen wollen. Der Wettschein wird über die App generiert, der QR-Code an der Verkaufsstelle gescannt, die Wette angenommen.
Die App verlangt ein aktives Online-Konto und die übliche Identitätsprüfung. Wer die App ohne Konto nutzen will, kann sich die Wette zusammenstellen und an der Verkaufsstelle spielen – das geht ohne Konto, ist aber auf die Standardfunktionen beschränkt.
Was im Streitfall gilt
Streitfälle zwischen Wettenden und Veranstalter sind selten, aber sie kommen vor. Die Spielregeln sehen einen klaren Weg vor.
Wer mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, kann innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Wettauswertung. Wer später reklamiert, verliert das Recht. Die Einsprache wird von Swisslos geprüft; kommt es zu keiner Einigung, ist der ordentliche Rechtsweg offen.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Bekanntgabe geltend gemacht werden, verfallen. Das ist eine lange Frist – aber wer sechs Monate lang nicht nachsieht, hat den Anspruch verwirkt.
Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Weg nicht. Wer dort eine Auszahlung bestreiten will, muss sich an die Gerichte des Landes wenden, in dem der Anbieter registriert ist. Das ist in der Praxis aufwendig, teuer und oft aussichtslos.
Was die Seite meint
Wer in der Schweiz legal auf Sport wetten will, hat zwei Anbieter – Swisslos für die Deutschschweiz, Loterie Romande für die Westschweiz. Beide arbeiten unter derselben Aufsicht, mit denselben Schutzinstrumenten, auf demselben Regelwerk. Die Unterschiede zwischen ihnen sind klein; sie liegen in der Grösse und in der App, nicht in der Mechanik.
Die Frage, ob man bei einem ausländischen Anbieter spielen soll, ist keine Geschmacksfrage. Wer dort spielt, spielt ohne den Schutzrahmen des Schweizer Rechts. Das ist keine theoretische Sorge – die Gespa sperrt Domains, die ausländischen Anbieter weichen über neue Domains aus, die Liste wächst. Wer dort spielt, spielt auf einer Infrastruktur, die in der Schweiz nicht zugelassen ist.
Wer spielt, sollte das mit den Limiten tun, die das eigene System setzt. Die Verlustlimiten sind kein Hindernis für das Spiel – sie sind ein Hindernis für den Schaden, den ein Spiel anrichten kann. Wer eine Senkung des Limits in Betracht zieht, kann sie sofort setzen; wer eine Erhöhung erwägt, muss 72 Stunden warten. Das ist die Schutzlogik des Schweizer Rechts – sie wirkt, bevor das Leid entsteht, nicht danach.
Wer merkt, dass das Spiel nicht mehr unter Kontrolle ist, kann die Spielsperre aktivieren. Sie wirkt sofort, sie wirkt schweizweit, sie wirkt auch in Liechtenstein. Wer aus der Spielsperre heraus will, muss den Weg über die Fachstelle gehen – nicht zum Anbieter direkt. Das ist Absicht.
Die Seite beschreibt die Lage, sie ordnet sie ein, sie gibt sie wieder. Sie wirbt nicht, sie empfiehlt keinen Anbieter zum Spielen, sie nennt keine Prognose für ein Spiel. Sie zeigt, was das Recht vorsieht, was die Anbieter leisten, was eine Wette kostet – und sie überlässt die Entscheidung der Leserin und dem Leser.
Häufig gestellte Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und arbeiten unter Aufsicht der Gespa. Alle anderen Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung, ihre Lizenzen aus dem Ausland gelten hier nicht.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung berechtigt den Veranstalter, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten, und verpflichtet ihn auf das Schweizer Recht. Sie gilt räumlich auf das Vertragsgebiet des Veranstalters – Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Eine Lizenz aus einem anderen Land – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft und entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, eine Schweizer Bewilligung zu haben.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze pro Periode beträgt 9’999 Franken, bei unter 21-Jährigen 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Limiten werden technisch durchgesetzt; eine Wette, die das Limit überschreiten würde, wird nicht angenommen.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Bruttogewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Einzelwette von 50 Franken zu Quote 3,40 ergibt sich ein Bruttogewinn von 170 Franken, der Nettogewinn nach Abzug des Einsatzes beträgt 120 Franken. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; eine Wette von 30 Franken auf drei Voraussagen mit Einzelquoten 1,80, 1,95 und 2,20 ergibt eine Gesamtquote von 7,722 und einen Bruttogewinn von rund 232 Franken. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt oder im Rahmen eines Turniers zu Ende gespielt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die abgesagte Voraussage die Quote 1,00, die übrigen Voraussagen behalten ihre Quote. Wer auf eine Kombiwette mit abgesagter Voraussage gesetzt hat, verliert einen Teil des möglichen Gewinns, nicht den Einsatz.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – diese Sperre gilt nur für das gewählte Produkt und endet mit Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen; sie gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine Aufhebung der unbefristeten Spielsperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und muss über eine Fachstelle laufen. Wer eine Spielsperre aktiviert, kann sich nicht ohne weiteres selbst wieder freischalten.
Rechtslage – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
