Hunderennen wetten in der Schweiz: was erlaubt ist, was eine Wette kostet

Updated Oktober 2026
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Eine leere ovale Sandbahn liegt unter Flutlicht, am Rand verläuft ein niedriger Zaun und der Himmel ist tiefblau.

Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsdaten und die Sporttip-Spielregeln (Version 4.2).

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Hunderennen sind ein wiederkehrender Wunsch von Suchenden, die mit Hunden als Wettgegenstand liebäugeln. In der Schweiz ist diese Frage schneller beantwortet, als viele erwarten: Wetten auf Hunderennen gehören nicht zu den von der Gespa zugelassenen Wettereignissen, und die zwei bewilligten Veranstalter dürfen nur eine geschlossene Liste anbieten. Wer trotzdem auf einer ausländischen Seite auf den nächsten Greyhound sprintet, verlässt den Schutzrahmen des Geldspielgesetzes – und zwar vollständig.

Der Rest des Textes geht diesen drei Sätzen nach: was die Schweizer Bewilligung tatsächlich abdeckt, was eine Wette bei Sporttip rechnerisch kostet, und was eine Person, die hier wettet, an Schutz erwarten kann – und woran sie eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennt.

Die Schweizer Bewilligungslage: zwei Veranstalter, geschlossene Liste

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beides nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte bewilligte Marke gibt es nicht, ein Markt mit Dutzend Anbietern existiert hier nicht.

Was die Bewilligung deckt – und was nicht

Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Stand 10.09.2026. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden – auch nicht von den bewilligten Veranstaltern. Die Liste ist eine geschlossene: nicht «alles, ausser X», sondern genau das, was draufsteht. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esports-Bereich, und Hunderennen gehören nicht zu den aufgeführten Wettbewerben.

Diese Konstruktion hat eine direkte Konsequenz: Wer in der Schweiz legal auf ein Hunderennen wetten will, hat keine legale Möglichkeit dazu, weil das Ereignis auf der Liste nicht auftaucht. Was übrig bleibt, sind die Wetten, die die Liste tatsächlich führt – Fussball, Eishockey, Tennis, weitere etablierte Sportarten. Das ist die Auswahl, mit der Sporttip und Jouez Sport arbeiten.

Wer wo spielen kann

Die zwei Veranstalter teilen die Schweiz untereinander auf. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt – die Deutschschweizer Kantone, Tessin und das Fürstentum Liechtenstein –, kann ein Online-Spielkonto bei Swisslos eröffnen und Sporttip nutzen. Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura –, spielt dort mit Jouez Sport. Ein Konto bei beiden ist nicht möglich, schon gar nicht eines bei einem ausländischen Anbieter: Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die geprüften Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Sie konzentriert sich auf die zwei bewilligten Veranstalter mit ihren Produkten sowie auf die ausländischen Marken, denen Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet begegnen – stets mit dem Vermerk, dass keine dieser ausländischen Marken über eine Schweizer Bewilligung verfügt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Grossspiel, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
Playzilla keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
Rainbet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
PowBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
Rabona keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz

Die ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spieler ihnen im Netz begegnen. Sie sind keine Konkurrenten der zwei bewilligten Veranstalter, sondern ein paralleler Markt ohne Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS – dazu gleich mehr im Abschnitt zur Rechtslage.

Was eine Sporttip-Wette rechnerisch kostet: Quoten, Marge, Auszahlung

Eine Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu Bruttogewinn. Bei Quote 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 zahlt eine gewonnene Einzelwette CHF 21 zurück, der Nettogewinn ist CHF 11. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Einsatz wird einmal auf das Produkt gesetzt.

Die Kehrseite ist die Marge. Sie ist das, was im Preis drinsteckt, und sie ist bei jeder Wette da. Ein einfaches Rechenbeispiel: Steht ein Zweier-Markt – etwa «Heimsieg / Auswärtssieg» – bei beiden Ausgängen auf Quote 1.90, so ergibt sich der Auszahlungsanteil als 1 / (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95. Die Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 95 %, die Marge bei rund 5 %. Bei 1.85 / 1.85 sinkt der Auszahlungsanteil auf etwa 92 %, die Marge auf etwa 8 %.

Konkret heisst das: Wer CHF 100 auf einen Zweier-Markt mit symmetrischen 1.90-Quoten setzt, erwartet bei zufällig korrekt verteilten Einsätzen auf beide Seiten rund CHF 95 zurück – CHF 5 verbleiben als Marge beim Veranstalter. Bei Quoten von 1.85 / 1.85 sind es rund CHF 92, also CHF 8 Marge. Über eine Vielzahl von Wetten verliert die Wettende diesen Prozentsatz im Schnitt, unabhängig davon, wie treffsicher sie die Tipps einschätzt. Die einzelnen Quoten, die Sporttip für ein bestimmtes Spiel anbietet, schwanken von Markt zu Markt, von Event zu Event, und sie sind nicht symmetrisch – die Marge ist die Konstante im Hintergrund.

Die Rechnung gilt für Zweiwege-Märkte und analog für Dreiwege-Märkte wie die 1X2-Wette im Fussball. Die Gesamtformel bleibt 1 / (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …), und der Auszahlungsanteil liegt entsprechend tiefer, sobald drei oder mehr Ausgänge ins Gewicht fallen. Was die Marge bei Schweizer Spezialmärkten wie dem Sporttip-Kombiboost konkret bedeutet, schneidet der nächste Abschnitt mit.

Das Sporttip-Angebot im Detail: Limits, Boosts, Cash-Out

Die Schweizer Bewilligung gibt den Rahmen vor, die Spielregeln füllen ihn. Die Sporttip-Spielregeln in der Version 4.2 enthalten die Konditionen, mit denen Wetten hier tatsächlich laufen.

Einsatzlimiten und Wettarten

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was eine Wette kostet, ist hier nicht nur die Marge im Preis, sondern auch der maximale Einsatz, mit dem eine einzelne Person ein Ergebnis zu verfolgen vermag.

Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Kombiboost, Quoten- und Profitboost

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer diese Boosts nutzt, sollte die Bedingungen genau prüfen: Entscheidend ist nicht der Marketing-Name, sondern die Mindestquote und die Anzahl der Voraussagen, an die der Bonus gebunden ist.

Cash-Out

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt.

Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out ist hier also kein «Ausstieg aus der Wette», sondern ein Verkauf an den Veranstalter zu dessen Konditionen – mit allen Unsicherheiten, die das mit sich bringt.

Livewetten und das Risiko der Quote 1.00

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist der Mechanismus, der Livewetten gegen technische Verzögerungen absichert, und es ist die Stelle, an der eine Wette ihren Einsatz zurückgibt, ohne zu gewinnen.

Reguläre Spielzeit, Wettgewinn, Verfall

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer mit einer Kombiwette auf ein abgesagtes Spiel gesetzt hat, verliert damit die Voraussage – die übrigen laufen mit Quote 1.00 weiter, was den Einsatz dieser Position zurückgibt, ohne den Kombi-Bonus zu retten.

Rechtslage: Inland, Ausland, Sperrliste

Die bewilligten Veranstalter stehen unter dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Was sie anbieten, hat eine Schweizer Bewilligung; was sie an Werbung machen, unterliegt den Werbevorschriften des BGS. Was sie nicht anbieten dürfen, ist alles, was nicht auf der Gespa-Liste steht – einschliesslich Hunderennen.

Ein Briefkasten aus Metall hängt an einem Holzzaun, dahinter liegt ein Garten im Morgennebel.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Inland: zwei Veranstalter, ein Schutzrahmen

Die zwei bewilligten Veranstalter sind die einzigen legalen Anbieter von Sportwetten in der Schweiz. Eine «Veranstalterbewilligung gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) – sie schützt Spielerinnen und Spieler im Inland, gilt aber nicht über die Grenze hinaus. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, ist im Geltungsbereich des BGS, der VGS und der Aufsicht durch die Gespa.

Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Für 2026 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Ausland: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Handhabe

Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, gleichgültig – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz des BGS – Spielsperre, Identitätsprüfung, faire Auszahlung, Beschwerdestelle – fehlt vollständig.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Geblockte Domains tauchen erfahrungsgemäss unter neuen Adressen wieder auf – die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt als Beispiele Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Wer eine blockierte Seite öffnen will, hat in der Schweiz keinen Internetanschluss, der sie ohne Umweg erreicht; wer sie über Umwege öffnet, ist rechtlich gesehen immer noch jemand, der auf einer Seite ohne Bewilligung spielt.

Eines gibt es im Schweizer System ausdrücklich nicht: ein Payment-Blocking. Schweizer Banken oder Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an unbewilligte Anbieter nicht. Wer dort einzahlt, tut dies über seinen eigenen Zahlungsweg – die Verantwortung dafür, dass die Seite keine Bewilligung hat, liegt bei der wettenden Person.

Werbung, Boni und das, was hier nicht erlaubt ist

Werbung für Sportwetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht zugelassenes Glücksspiel ist verboten, und Promo-Codes gehören nicht auf eine Seite wie diese – die Sporttip- und Jouez-Sport-Angebote stehen in den Spielregeln der jeweiligen Veranstalter, und wer einen Bonus einlöst, tut das direkt beim Veranstalter zu dessen Bedingungen.

Boni, die im Markt als «gratis» oder «risikofrei» beworben werden, sind im Schweizer System Gratisspielguthaben nach dem Statut – und dafür braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Was eine konkrete Sporttip-Aktion wert ist, hängt von den Einsatzlimiten, den Mindestquoten und der zeitlichen Befristung ab; der Marketing-Name allein sagt nichts darüber, was am Ende auf dem Spielkonto ankommt.

Spielerschutz: was die bewilligten Veranstalter verlangen

Der Spielerschutz ist im BGS nicht als Empfehlung formuliert, sondern als Pflicht für die bewilligten Veranstalter. Drei Bereiche greifen ineinander: Identität, Limiten, Spielsperre.

Ein Wanderweg führt zwischen hellen Birken bergauf, Sonnenstrahlen fallen durch das Laub auf den Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Identitätsprüfung und Volljährigkeit

Wer in der Schweiz online bei Swisslos wettet, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnen. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig; eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus. Minderjährige sind online nicht zugelassen, und wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Selbst gesetzte Verlustlimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 – für unter 21-Jährige liegt sie bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist die Stelle, an der die Schutzpflicht konkret wird: nicht eine staatliche Höchstgrenze, sondern eine selbst gesetzte – und sie gilt, bevor die erste Wette platziert wird.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt in den Art. 80-82 BGS.

Eine selbstgewählte Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer spielsüchtig oder überschuldet ist, wird von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Testkäufe und das, was sie zeigen

Die Gespa führt Testkäufe durch. Bei einer Stichprobe von 200 Testkäufen an Verkaufsstellen im Jahr 2025 wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen das Online-Angebot – das Online-Angebot hat die Identitätsprüfung, die Verkaufsstellen haben sie physisch nicht immer –, aber es relativiert die Vorstellung, der Schutz sei in jeder Vertriebsform lückenlos.

Geld, Auszahlung, Steuern

Wallet, Zahlung, Auszahlung

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers – anonyme Auszahlungen, Auszahlungen in Kryptowährungen, Auszahlungen an Dritte sind im bewilligten System nicht möglich.

Steuern: Freibetrag, Verrechnungssteuer, Ausland

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die ESTV nennt hier ab 1.1.2026 einen Freibetrag von CHF 1’071’000 auf Bundesebene; der kantonale Freibetrag ist davon verschieden und liegt je nach Kanton anders – ein einzelner kantonaler Betrag wäre irreführend. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die typische Wettende liegt der Gewinn weit unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Dafür behandelt mindestens der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die kantonale Praxis ist hier nicht einheitlich, und sie ist die Stelle, an der die Frage «Was kostet es, auf einer Seite ohne Bewilligung zu spielen?» auch eine steuerliche Antwort bekommt.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer dennoch eine «Wettsteuer» auf dem Wettschein sieht, hat es mit einer ausländischen Seite zu tun, die ihre eigene Buchführung in die Schweiz mitnimmt.

Die bewilligten Anbieter: was sie konkret bieten

Die zwei bewilligten Veranstalter sind in der Schweiz keine Konkurrenten im eigentlichen Sinn – sie teilen das Land untereinander auf, und eine Person kann nur dort spielen, wo sie wohnt. Die folgende Übersicht verdeutlicht diese Struktur.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Grundlage bildet die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet von 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.

Was Sporttip ausmacht: die App (iOS und Android), mit der online oder per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden kann; der Kombiboost, der bei genügend Voraussagen den Nettogewinn um bis zu 100 % erhöht; Cash-Out für vorzeitige Auszahlungen, allerdings nur vollständig, nur online und nicht für jeden Markt garantiert. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette.

Was eine Wette kostet, ist bei Sporttip vor allem die Marge im Preis und die Marge der Boosts, die an die Mindestquoten und die Wahl der Voraussagen geknüpft ist. Wer hier spielt, spielt im Schutzrahmen des BGS: Identitätsprüfung, selbst gesetzte Limiten, Spielsperre, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, Beschwerdeweg über die Gespa.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Was Jouez Sport ausmacht: das französischsprachige Angebot im eigenen Vertragsgebiet, mit den gleichen Schutzregeln wie Sporttip. Wer im Westschweizer Raum wohnt, hat hier den einzigen bewilligten Zugang zu Online-Sportwetten in seiner Region.

Die Konsequenz der Aufteilung: Eine Person, die im Kanton Bern wohnt, kann Sporttip nutzen, aber kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Eine Person im Kanton Waadt nutzt Jouez Sport. Ein Konto bei beiden – oder bei einem dritten Schweizer Anbieter – ist nicht möglich, weil es keinen dritten gibt.

Die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was sie sind – und was sie nicht sind

Die ausländischen Marken – HighFlyBet, Playzilla, Rainbet, WirWetten, PowBet, Rabona, myBet, 22Bet – sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet begegnen. Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an die Spielsperre, nicht an die Identitätsprüfung und nicht an die Auszahlungsregeln des BGS gebunden.

Was sich beim Spielen auf einer Seite ohne Bewilligung ändert

Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, wechselt das Schutzregime. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, die auf der Seite wirkt; wer sich bei einem anderen Anbieter sperren liess, kann hier trotzdem spielen. Es gibt keine Schweizer Identitätsprüfung; die Seite verlangt, was sie verlangt, und der Schutz vor Minderjährigen hängt von deren eigener Kontrolle ab. Es gibt keine Schweizer Auszahlungsgarantie; das Geld liegt auf einem Konto, das einer ausländischen Rechtsordnung untersteht.

Die steuerliche Seite verschiebt sich ebenfalls: Verrechnungssteuer wird hier nicht erhoben, dafür greift die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandelt – im Kanton Thurgau vollständig steuerbar, in anderen Kantonen mit unterschiedlichen Freibeträgen. Die Auszahlung kann auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen, muss aber nicht; was am Ende tatsächlich ausbezahlt wird, hängt von der Seite ab.

Was eine Seite ohne Bewilligung nicht darf

Werbung für in der Schweiz nicht zugelassenes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Eine Seite, die hier Werbung schaltet – auf einer Schweizer IP-Adresse, in deutscher Sprache, mit Schweizer Zahlungswegen –, macht sich strafbar. Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa betreibt die Sperrliste, und die Telekomanbieter blockieren die DNS-Einträge – wer eine blockierte Seite öffnen will, braucht einen Umweg.

Was eine seriöse Prüfung einer Seite ausmacht

Wer prüfen will, ob ein Anbieter in der Schweiz bewilligt ist, hat es einfach: Die Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter ist kurz, sie umfasst Swisslos und die Loterie Romande, und alles andere ist nicht bewilligt. Wer prüfen will, ob eine Seite blockiert ist, findet die Sperrliste bei der Gespa. Wer prüfen will, was die Spielregeln eines Anbieters sagen, liest sie im Kleingedruckten – wer keine verständlichen Regeln veröffentlicht, hat keine.

Was das im Alltag bedeutet: vier Lesesituationen

Die Konsequenzen aus dem Vorangehenden hängen davon ab, was eine Person mit der Seite macht. Vier Lesesituationen, wie sie sich aus der Rechtslage und dem Angebot ergeben:

Eine Person, die in der Deutschschweiz wohnt und online Sportwetten platzieren will, hat genau einen bewilligten Zugang: Swisslos Sporttip. Wer in der Westschweiz wohnt, hat genau einen bewilligten Zugang: Loterie Romande Jouez Sport. Wer in beiden wohnt – also umgezogen ist –, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen eröffnen. Ein Parallelkonto ist nicht möglich.

Eine Person, die auf ein Hunderennen wetten will, hat in der Schweiz keine legale Option. Die Gespa-Liste führt Hunderennen nicht; was die zwei bewilligten Veranstalter anbieten, deckt die zugelassenen Sportarten ab, nicht mehr. Wer trotzdem darauf wettet, weicht auf eine ausländische Seite aus – mit dem damit verbundenen Wegfall des Schutzes.

Eine Person, die einen Bonus einlösen will, liest die Spielregeln: Welche Mindestquote gilt? Wie viele Voraussagen braucht es? Welcher Boost wird auf den Nettogewinn gewährt, und unter welchen Bedingungen verfällt er? Der Marketing-Name ist die eine Hälfte, die Mechanik die andere. Bei Sporttip heisst das zum Beispiel: Kombiboost nur online, ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, Erhöhung 5 % bis 100 % je nach Anzahl Voraussagen.

Eine Person, die sich selbst ausschliessen will, hat mehrere Wege: die Spielsperre bei Swisslos für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf, oder die unbefristete Spielsperre mit Eintrag im schweizweiten Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Die Aufhebung einer selbstgewählten Spielsperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle.

Häufige Fragen

Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt?

Hunderennen stehen nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe. Die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande dürfen nur die dort aufgeführten Sportarten und Wetttypen anbieten; alles andere ist im bewilligten Inland nicht verfügbar. Wer trotzdem auf ein Hunderennen wettet, weicht auf eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung aus.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Veranstalterbewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz; eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft, und es gibt keine dritte bewilligte Marke.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote – bei einer Kombiwette Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz. Im Preis steckt die Marge des Veranstalters: Bei symmetrischen 1.90/1.90-Quoten liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %; bei 1.85/1.85 entsprechend tiefer.

Was passiert bei einer abgesagten Veranstaltung?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die abgesagte Voraussage Quote 1.00, die übrigen laufen normal weiter, was die Position zurücksetzt, ohne den Gewinn der Kombi zu retten.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 – für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne vorzeitige Aufhebung, und die unbefristete Spielsperre wird ins schweizweite Register eingetragen, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt.

Was sind die Folgen einer Wette auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung?

Wer auf einer Seite ohne Bewilligung spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Identitätsprüfung, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Seite kann zudem auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS geblockt sein. Gewinne ausländischer Anbieter werden je nach Kanton steuerlich anders behandelt als Gewinne bewilligter Grossspiele.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»