Beste Sportwetten Seiten mit Bonus – so liest sich das Angebot in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Drei Fahrräder lehnen nebeneinander an einem Zaun vor einem Sportplatz, dahinter ein grüner Rasen im Dunst.

Stand: Oktober 19, 2026 · verifiziert gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und die Rechtsgrundlagen der Gespa.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, landet schnell bei einer vermeintlich langen Liste internationaler Anbieter mit grossen Willkommensboni, Freiwetten und Quotenboosts. In der Realität führt die Rechtslage zu einer deutlich kürzeren Auswahl: Nur zwei Veranstalterinnen haben die Schweizer Bewilligung, alle ausländischen Marken sind ohne Bewilligung und können von der Gespa über die Sperrliste geblockt werden. Wer «Beste Sportwetten Seiten mit Bonus» sucht, sucht also nicht nach einer breiten Auswahl, sondern nach der Frage, was die zwei Schweizer Organisatoren unter den sehr engen Vorgaben an Bonusaktionen überhaupt anbieten dürfen – und welche Bedingungen daran hängen.

Die folgende Einordnung vergleicht die Bonuslogik beider Schweizer Anbieter, rechnet die Marge eines typischen Marktes nach und zieht den Vergleich zu ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie ordnet das Angebot danach, was es für die Spielenden konkret bedeutet: welche Aktion überhaupt zur Verfügung steht, was sie kostet, wie sie an Limits, Mindestquoten und Fristen gebunden ist und wo der Marketingbegriff «gratis» mit der Realität der Zahlen kollidiert.

Das Schweizer Sportwettenfeld: zwei Organisatoren, ein geschlossenes Angebot

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51). Die Bewilligung kann nur erteilen, wer die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, und die Zahl der Veranstalterinnen ist auf zwei begrenzt: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwette unter dem Namen Sporttip läuft, sowie die Loterie Romande, die ihr Produkt Jouez Sport nennt. Beide Organisatorinnen führen jeweils eine Veranstalterbewilligung und für jedes Spiel eine eigene Spielbewilligung; die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Wer in der Deutschschweiz wettet, nutzt Sporttip; wer in der Romandie wettet, nutzt Jouez Sport; ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen.

Ein kleines Päckchen in Packpapier mit Schnur liegt auf einem Holztisch, daneben ein Tannenzweig.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die Konsequenz daraus ist einschneidend. Es gibt in der Schweiz keine Sportwetten-Lizenz für einen dritten Anbieter, kein «wir lizenzieren einen grossen internationalen Buchmacher»-Verfahren und keine Gespa-Liste weiterer Schweizer Buchmacher, weil weitere nicht existieren. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland, Kanada oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das BGS eine in der Schweiz erteilte Bewilligung verlangt (Art. 4 BGS). Wer online auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wettet, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens; die Seite kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und ihre Domain wird von Schweizer Internetanbietern über DNS gesperrt.

Daraus folgt eine erste, wichtige Einordnung: eine «Seite mit Bonus» im Sinn eines grosszügigen Willkommensbonus mit hoher Bonussumme und niedrigen Umsatzbedingungen ist in der Schweiz nicht reguliert erhältlich. Wer eine Seite mit Bonus sucht, weil er den Bonus selbst möglichst hoch ausfallen lassen will, sollte verstehen, dass diese Angebote auf den zwei Schweizer Plattformen anders aussehen als bei internationalen Buchmachern und dass sie an die sehr engen Vorgaben der Aufsicht gebunden sind.

Eine Eigenheit, die oft übersehen wird: Wer eine deutsche, österreichische oder internationale Seite «mit Schweizer Lizenz» sucht, sucht etwas, das die Gespa gar nicht ausstellt. «Schweizer Lizenz» bedeutet in der Werbung dieser Seiten meistens eine Lizenz, die das BGS nicht als Schweizer Lizenz anerkennt. Das ist nicht eine Fussnote, sondern die zentrale Vorentscheidung jeder Bonusdiskussion: ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Verlustlimiten im Schweizer Sinn, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rekursweg. Der Bonus einer solchen Seite wäre also immer unter ausländischem Recht zu beurteilen, mit den Steuerregeln des betroffenen Kantons und ohne den Schutz des BGS.

Bonus und Aktionen im Schweizer Rahmen – was Gespa-erlaubt ist

Das BGS ist im Umgang mit Gratisguthaben und Gratiswetten bewusst streng. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt, dass Gratisspiele und Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen sind kein Detail: sie zeigen, dass Bonusaktionen nicht im freien Ermessen der Veranstalterinnen entstehen, sondern einzeln zu bewilligen sind. «Bonus» ist im Schweizer Kontext eine Ausnahme, nicht der Standard.

Eine Mauer aus Natursteinen am Wegrand, dahinter Weinberge, die zu einem See hinabführen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Aus dieser Bewilligungspflicht ergibt sich die Beobachtung, dass die Schweizer Anbieter eher kleine, gut dosierte Aktionen fahren als grosse Willkommenspakete. Bei Swisslos heisst das in erster Linie der Sporttip-Kombiboost: ein Bonus auf den Nettogewinn, der an die Anzahl der Voraussagen einer Kombinationswette gebunden ist und nur online (Prematch, Live, Systemwetten) ausbezahlt wird. Wer auf vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl kommt, erhält 5 % Bonus auf den Nettogewinn; bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Der Bonus ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Diese Staffel folgt einer klaren Logik: je mehr Voraussagen ein Wettender kombiniert, desto höher die statistische Unwahrscheinlichkeit eines Gewinns – und desto grösser fällt der Bonus aus, weil das Risiko für den Anbieter ohnehin steigt.

Bei der Loterie Romande ist die Aktionenlage ähnlich zurückhaltend. Der Westschweizer Anbieter publiziert Promotionen in einem eigenen Bereich; eine praktisch unerschöpfliche Auswahl an ständig neuen Aktionen, wie sie internationale Buchmacher betreiben, gibt es nicht. Wer in der Romandie wettet, bekommt Aktionen, die unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gespa stehen, klar definiert sind und jeweils nur unter klaren Bedingungen gelten.

Eine Konsequenz, die nicht offensichtlich ist: die Aktionen sind oft so kalibriert, dass sie das eigene Spielverhalten der Kundschaft fördern, die der Anbieter ohnehin erwartet. Ein Kombiboost etwa belohnt genau das längere Ticket, das die meisten Wettenden ohnehin spielen. Ein Quotenboost bei Prematch-Einzelwetten belohnt exakt das vordefinierte Ereignis, das der Anbieter bewerben will, und nicht das freie Wettverhalten. Wer mit Bonus «mehr» bekommen will, kommt also nicht in den Genuss eines grosszügigen Geschenks, sondern in den Genuss einer Marketingaktion.

Der Mechanismus «Gratis» selbst ist im BGS geregelt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos nicht auszahlbar; es kann eingesetzt werden, aber eine Barauszahlung des Guthabens selbst ist ausgeschlossen. Das entspricht genau dem Schutzgedanken, den die Aufsicht verfolgt: ein Bonus soll das Spielen anregen, nicht zu einer Auszahlung an einer Kasse führen. Wer ein «gratis»-Etikett liest, muss in den Bedingungen jeweils prüfen, was genau gratis ist – der Einsatz, der Gewinn oder das Guthaben.

Quoten, Marge und der reale Wert eines Bonus

Ein Marktpreis ist nie «die Quote», sondern die Differenz zwischen seiner Auszahlungsquote und 100 %. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 – einem beispielhaften, hier nicht als aktueller Preis zitierten Wert – addieren sich die Kehrwerte 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90 zu etwa 1.0526. Die Auszahlungsquote dieses Marktes, also der Anteil der Einsätze, der im Mittel an die Wettenden zurückfliesst, liegt damit bei rund 95 % und der Anteil, den der Anbieter im Mittel einbehält (die Marge), bei rund 5 %. Wer mit einem typischen Bonus spielt, wettet gegen diese Marge; sie verschwindet auch durch den schönsten Bonus nicht.

Das verändert die Erwartung an einen Bonus erheblich. Ein 100 %-Bonus auf den Nettogewinn einer 15er-Kombination, wie ihn Sporttip als höchste Stufe anbietet, sieht gross aus, ist aber gegen eine Auszahlungsquote zu lesen, die bei jedem Bein der Kombination bereits einen Hausanteil enthält. Bei 15 unabhängigen Beinen mit jeweils 95 % Auszahlungsquote liegt die Auszahlungsquote der Kombination nur noch bei etwa 46 %. Die Marge multipliziert sich nicht 1:1 mit der Anzahl der Beine, aber sie steigt mit jedem weiteren Auswahl. Ein Bonus auf ein Ticket zu legen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit sinkt, ist nicht dasselbe wie ein Bonus auf einen sicheren Markt.

Die Rechnung, die ein Bonus nur dann sinnvoll macht, ist daher nicht «wie hoch ist der Bonus», sondern «wie hoch ist der erwartete Gewinn relativ zum Risiko». Bei einer ordentlichen Marge von rund 5 % pro Markt verliert der Wettende im Durchschnitt 5 Rappen pro 1 Franken Einsatz; ein 100 %-Bonus auf den Nettogewinn gleicht das nur teilweise aus, wenn die Wette überdurchschnittlich oft verliert. Die einzige Frage, die ein Bonus wirklich beantwortet, ist: lohnt es sich, das gleiche Spiel zu spielen, wenn man dafür etwas zurückbekommt. Eine pauschale Antwort lässt sich nicht geben; eine kühle Antwort ist: nur, wenn die Quote des Marktes zur eigenen Eintrittsschätzung passt und die Bedingungen des Bonus transparent sind.

Im Schweizer Markt ist das überschaubar, weil die Boni weniger komplex sind als bei internationalen Anbietern. Sporttip gliedert die Aktionen in zwei Haupttypen: Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das sind klare Regeln, die in den Spielregeln stehen und die sich direkt nachlesen lassen – anders als bei ausländischen Anbietern, wo die Regeln oft hinter Werbeaussagen versteckt sind und die Bedingungen in den Kleingedruckten stehen.

Was Bonus und Aktionen im Schweizer Markt tatsächlich kosten

Die Bedingungen einer Aktion sind das, was der Werbetext nicht erzählt. Im Schweizer Fall sind sie kürzer gefasst als bei grossen internationalen Buchmachern, aber genau deswegen lohnt der Blick. Beim Sporttip-Kombiboost sind es im Wesentlichen drei Bedingungen: mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl, online gespielt (Prematch, Live oder Systemwette) und der Bonus wird auf den Nettogewinn und nicht auf den Einsatz berechnet. Wer mit drei Beinen oder einer Quote von 1.49 spielt, bekommt keinen Bonus; wer mit 16 Beinen spielt, bekommt auch keinen, weil die Skala bei 15 endet. Die Staffel ist 5 %, 20 %, 40 %, 100 % – eine an die Höhe des Risikos gekoppelte Skala, die dem Wettenden eine maximale Auszahlungsobergrenze gibt und dem Anbieter die Möglichkeit, die Marge eines Tickets im Voraus zu kalkulieren.

Die zweite Bedingung ist die Aktivierungsfrist. Eine Aktion, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums gespielt wird, verfällt ersatzlos. Bei Sporttip steht das so nicht in einer «Frist», sondern in der Definition der Aktion selbst: Wer den Boost «aktiviert», indem er die Wette platziert, hat teilgenommen; wer die Wette storniert oder per Cash-Out aussteigt, verliert den Boost. Cash-Out-Wetten und Boosts schliessen sich also aus, was im Mechanischen Sinn klar, in der Bewertung aber relevant ist – ein Wettender, der mit Cash-Out seine Position absichern will, kann nicht gleichzeitig den Boost mitnehmen.

Eine dritte Bedingung ist nicht immer eine Frist, sondern die Beschränkung von Einsatz und Erhöhung. Beim Kombiboost sind beide limitiert; ohne den genauen Wert zu kennen, der in den Teilnahmebedingungen steht, bedeutet das: ein sehr hoher Einsatz bekommt nicht den vollen Bonus, sondern nur den Bonus auf den limitierten Anteil. Wer denkt, ein Bonus sei ein linearer Aufschlag auf den Gewinn, liegt falsch – die Erhöhung ist gedeckelt.

Wer im Westschweizer Markt spielt, hat ähnliche Logiken. Die Aktionen sind kleiner, weil die Anbieterin kleiner ist und weniger Wettvolumen verteilt, aber der Mechanismus ist verwandt: ein Boost wirkt auf einen klar definierten Markt, eine Aktion gilt nur in einem klar definierten Zeitraum, und eine Aufsichtsbehörde hat die Aktion im Voraus genehmigt. Wer sich die Bedingungen ansieht, kann also davon ausgehen, dass sie überschaubar sind und nicht in drei Schichten Kleingedrucktes versteckt.

Eine ehrliche Bemerkung: ein Bonus, der ohne Wenn und Aber gross ausfällt, ist im Schweizer Markt nicht erhältlich. Wer genau das sucht, ist bei einem Schweizer Anbieter falsch. Wer wissen will, was im Schweizer Rahmen geht und zu welchem Preis, findet bei Swisslos und Loterie Romande jeweils eine begrenzte Auswahl klar definierter Aktionen – und keine Überraschungen im Kleingedruckten.

Bewilligung, Verlustlimiten und das Recht auf Ausschluss

Das BGS verlangt von beiden Organisatorinnen, dass sie Spielende vor der ersten Wette nach Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fragen. Swisslos setzt die Obergrenze bei CHF 9’999 und für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung eines Limits gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Das ist kein Werbeversprechen, sondern eine Pflicht, die das BGS in Art. 87 VGS festschreibt.

Die 72-Stunden-Frist bei einer Limitenerhöhung ist kein Detail für interne Abläufe. Sie ist der Mechanismus, mit dem der Gesetzgeber verhindert, dass eine Person in einem Verlustmoment das Limit hochsetzt und in der gleichen Sitzung weiterverliert. Wer am Sonntagabend merkt, dass das Wochenende teuer war, und das Monatslimit erhöhen will, kann es erst am Mittwochabend einsetzen. Wer das nicht weiss, kann in eine böse Falle laufen, in der ein Bonusangebot genau in diese Phase fällt und zum Weiterspielen verleitet.

Die Spielsperre funktioniert ähnlich hart. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos – inklusive Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre, die weniger als drei Monate läuft, ist aus rechtlichen Gründen nicht aufhebbar, was bei Suchtberatungen regelmässig als Schutzmechanismus genannt wird. Wer sich selbst sperrt, kann nicht innerhalb der Frist «mal schnell» weiterspielen.

Die Loterie Romande setzt im Westschweizer Markt dieselben Mechanismen ein, weil das BGS sie verlangt. Wer also im einen oder anderen Gebiet spielt, hat den vollen Schutzrahmen. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat nichts davon – keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine überprüfbare Spielhistorie, keine Schweizer Aufsicht, die bei Problemen einschreitet.

Die Konsequenz für eine Bonussuche ist zweiseitig: Auf der einen Seite schützt das BGS davor, dass eine Aktion «mehr spielen» erzwingt, weil sie oft genug an moderate Bedingungen gekoppelt ist; auf der anderen Seite schützt es die Person davor, dass ein Bonus die eigenen Limits kompensiert, weil Aktionen weder die Verlustlimite noch das monatliche Einkommen verändern. Wer einen Bonus als Ausweg aus einem Verlustmonat versteht, hat den falschen Schluss gezogen – die Aktion soll das Spielen unterhaltsamer machen, nicht die finanziellen Folgen abfedern.

Wer in der Schweiz wettet, zahlt in der Regel keine Steuer auf Gewinne

Die Frage, ob Wettgewinne zu versteuern sind, ist im Schweizer Markt für die meisten Spielenden praktisch entschieden: Bis zum Steuerfreibetrag sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag ist pro Einzelgewinn zu lesen – nicht pro Jahr – und unterscheidet sich zwischen Bund und Kanton. Auf Bundesebene liegt der Schwellenwert seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die Kantone legen eigene Schwellenwerte fest, weshalb die Antwort je nach Kanton variiert. Wer einen grossen Einzelgewinn über der Schwelle erzielt, bekommt vom Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der durchschnittliche Wettende gewinnt freibetragsuntaugliche Beträge und hat daher in der Regel keine Verrechnungssteuer und keine Einkommenssteuer auf Gewinne.

Die Kehrseite liegt bei ausländischen Anbietern. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweiz keine ausländischen Gewinne besteuern darf – aber die kantonale Praxis ist uneinheitlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag, andere Kantone nicht. Wer also mit einem «Bonus» auf einer ausländischen Seite gewinnt, muss die kantonalen Regeln kennen. Die Aussage «Wettgewinne sind in der Schweiz steuerfrei» stimmt als Grundregel, aber sie gilt nur für Schweizer Bewilligungsinhaber; bei ausländischen Anbietern hängt die Antwort vom Kanton ab.

Eine zweite Steuerfrage betrifft die Einsätze. In der Schweiz gibt es keine Wettsteuer auf den Einsatz – wer also einen Bonus nutzt, zahlt nicht noch zusätzlich auf den Einsatz eine Abgabe, wie das in manchen anderen Märkten der Fall ist. Wer einen Bonus einsetzt, gewinnt oder verliert den Bruttoeinsatz, ohne dass das BGS oder die Eidgenössische Steuerverwaltung dem Grunde nach etwas davon abschöpft.

Eine ehrliche Empfehlung ist, vor einem grösseren Gewinn die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater zu fragen. Wer in Thurgau wohnt und auf einer ausländischen Seite spielt, hat eine andere Ausgangslage als jemand in Genf mit einem Spielkonto bei der Loterie Romande. Die Antwort hängt vom Kanton ab.

Auszahlung und Spielguthaben: das Geld fliesst nur auf das eigene Konto

Das BGS schreibt die Auszahlung strikt vor: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen an Drittkonten sind im Schweizer bewilligten Markt ausgeschlossen. Wer als Spielender ein Bankkonto auf seinen Namen hat, kann Auszahlungen erwarten; wer ein Konto auf den Namen einer anderen Person nutzen will, scheitert an der Auszahlungslogik.

Swisslos zahlt nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025, Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Die Loterie Romande hat ähnliche Auszahlungsregeln, die im eigenen Regelwerk stehen und in der Romandie direkt gelten. Wer dort spielt, sieht dieselbe Logik: Auszahlung nur auf das eigene Konto, klare Fristen, klare Limits. Wer eine Auszahlungsdauer von «sofort» erwartet, wie sie internationale Buchmacher oft bewerben, wird bei beiden Schweizer Anbietern enttäuscht – die Bearbeitung läuft über Tage, nicht über Sekunden. Das ist kein Nachteil im Sinn von schlecht, sondern eine Folge der Auszahlungstransparenz und der Geldwäschereiregeln.

Eine Folge, die viele Spielende nicht auf dem Schirm haben: Die 5 bis 10 Arbeitstage sind eine realistische Zeit für eine Auszahlung; Boni werden mit dieser Frist verrechnet, weil ein Bonus ein Werbeversprechen ist, das erst bei einer erfolgreichen Auszahlung eingelöst werden kann. Wer auf einen Bonus spielt und in derselben Woche auszahlen will, sollte die Frist einplanen – das BGS belohnt Schnelligkeit nicht.

Wer eine Schweizer Bewilligung hat – und wer nicht

Die Schweizer Bewilligungslage für Sportwetten ist mit zwei Namen vollständig beschrieben: Swisslos für die Deutschschweiz, Liechtenstein und Tessin, Loterie Romande für die Romandie. Beide führen Sportwetten unter dem BGS, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, beide haben Veranstalter- und Spielbewilligungen für ihre Produkte. Eine dritte Bewilligung existiert nicht; eine Bewilligung mit «gültig in der ganzen Schweiz» existiert ebenfalls nicht, weil die Gesetzeslage territorial an die Veranstalterin und das Vertragsgebiet bindet.

Die ausländischen Marken, die in der Werbung als «Sportwetten Seite» auftreten, sind in der Schweiz nicht bewilligt. Betovo, IviBet, 1Bet, bet365, X3Bet, DirectionBet, Betwinner und Coolzino haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und haben keinen Schweizer Rekursweg. Eine in Curaçao, Malta, Deutschland, Kanada (Tobique) oder einem anderen Staat erteilte Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Die Domain solcher Anbieter kann auf der Sperrliste der Gespa stehen, die Schweizer Internetanbieter über DNS sperren; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.

Eine wichtige Bemerkung zur Werbung: Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele; ein Verstoss kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Werbung für ein ausländisches Wettangebot ist also nicht einfach «unfein», sondern strafrechtlich relevantes Verhalten. Das ändert nichts daran, dass Spielerinnen und Spieler die Werbung sehen können und auf die Anbieter stossen; die Verantwortung liegt aber nicht bei den Spielenden, sondern bei den Werbenden.

Eine weitere Bemerkung zum Spielerschutz: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchgeführt; in 47.5 % der Fälle wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Diese Zahl steht hier nicht, weil Verkaufsstellen schlecht geschützt sind (sie sind geschützt), sondern weil das BGS alleine den Schutz nicht garantiert – Testkäufe sind ein kontrolliertes Korrektiv. Bei Schweizer Online-Konten wird die Identität über die hochgeladene Ausweis-Prüfung gesichert; Minderjährige können kein Konto eröffnen.

Vergleich der zehn Anbieter im Testfeld

Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter, die im Testfeld stehen, nach Bewilligungsstatus und ordnet sie nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Eine Reihenfolge nach «bester Bonus» wird absichtlich nicht angegeben, weil es im Schweizer Markt keinen vergleichbaren grossen Willkommensbonus gibt und das Ranking nach Werbeversprechen irreführend wäre.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung Loterie Romande, Sitz Lausanne
Betovo Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert
IviBet Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert
1Bet Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert
bet365 Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert
X3Bet Ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz
DirectionBet Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert
Betwinner Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert
Coolzino Ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert

Die Reihenfolge folgt der Hervorhebung im Schweizer Markt: die beiden bewilligten Anbieter zuerst, die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung danach in alphabetischer Anordnung. Die Spalte «Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz» ist deshalb nicht so gefüllt wie bei internationalen Vergleichstabellen üblich, weil die meisten ausländischen Anbieter keine Lizenz haben, die im Schweizer Recht anerkannt wäre. Eine Lizenz aus Curaçao oder Malta wäre eine Information, aber Art. 4 BGS macht sie für die Schweiz gegenstandslos.

Was die Tabelle bewusst nicht enthält, sind Spalten «Bonus», «Mindestquote» und «Wettsteuer», die in internationalen Vergleichstabellen oft stehen. Wer wissen will, was Betovo an Bonus anbietet, muss auf der Seite selbst nachlesen – und zwar unter der Prämisse, dass diese Seite in der Schweiz nicht bewilligt ist und das BGS nicht gilt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und Liechtensteins; ihr Sitz ist Basel, ihr Statut ergibt sich aus der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sie führt Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip durch; ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet eröffnen, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, im Tessin oder in Liechtenstein.

Sporttip ist die Anlaufstelle für die Deutschschweiz. Die Produktpalette umfasst Prematch-Wetten, Livewetten, Systemwetten und Cash-Out – Letzteres nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Die regulären Einsätze liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, mit einer Obergrenze von CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos behält sich vor, diese Limits jederzeit zu ändern, was operativ bedeutet: ein Wettender, der kurz vor der Wette steht und das Limit prüfen will, sollte es auf der Spielregel-Seite nachsehen. Wer eine Wette über dem Limit platziert, wird zurückgewiesen.

Die Bonusstruktur ist begrenzt und klar kalibriert. Der Kombiboost staffelt die Bonushöhe nach Anzahl der Voraussagen (5 % bei 4, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15) und ist auf eine Mindestquote von 1.50 pro Auswahl angewiesen; Cash-Out und Kombiboost schliessen sich aus. Quotenboosts und Profitboosts sind einmalig pro Wettende nutzbar. Sporttip hat eine breite Abdeckung im Wettprogramm, hält sich aber an die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen – was bedeutet, dass Märkte wie Ecken, Karten oder Esports fehlen, weil sie nicht auf der Liste stehen.

Die Reingewinn-Verwendung ist ein eigenes Kapitel: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Millionen ausgeschüttet, davon CHF 506 Millionen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Millionen davon stammten aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Millionen). Wer bei Sporttip wettet, speist also einen nicht unerheblichen Beitrag in die Schweizer Sportförderung; das ist kein Marketingversprechen, sondern eine buchhalterische Tatsache aus dem Geschäftsbericht 2025.

Das Urteil zu Swisslos Sporttip: Die Plattform ist die erste Adresse im Deutschschweizer Markt und die einzige regulierte Option für Sportwetten in den genannten Kantonen. Die Bonusstruktur ist einfach, die Limits sind klar, das Spielerschutz-Regime ist gesetzlich vorgeschrieben und wird operativ umgesetzt. Wer eine Plattform sucht, die unter Schweizer Aufsicht steht und nicht durchsucht oder gesperrt werden kann, ist hier richtig; wer nach grossen internationalen Bonusaktionen sucht, wird nicht fündig, weil das BGS das nicht zulässt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Westschweizer Schwester von Swisslos, ebenfalls eine interkantonale Anbieterin, die in sechs Kantonen aktiv ist: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz liegt in Lausanne, mit über 2’350 Verkaufsstellen und rund 221 Mitarbeitenden führt sie ein analoges Geschäftsmodell zu Swisslos, aber im kleineren Massstab und in einer anderen Sprachregion.

Jouez Sport folgt derselben Logik wie Sporttip, was die Bewilligungslage betrifft: Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, nur Online-Konten für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Die Spielregeln und Bonusstrukturen sind im Detail anders, weil die Loterie Romande eigenständige Regeln führt, aber die Regulierung folgt demselben Rahmen. Promotionen sind bewilligungspflichtig; die Gespa hat 2025 24 Bewilligungen ausgesprochen (gegenüber 8 an Swisslos), was die Promotionsaktivität der Westschweizer Anbieterin in einen konkreten Rahmen einordnet.

Die Promotionen sind, Stand der verfügbaren Bedingungen, ähnlich kalibriert wie bei Sporttip: kleine Aktionen auf definierte Märkte, klare Mindestquoten, klare Bonusstrukturen. Wer in der Romandie wettet, hat im Rahmen des Möglichen denselben Schutz, denselben Ausschluss und dieselbe Aufsicht wie die Deutschschweizer Spielenden bei Swisslos; wer in der Deutschschweiz wettet, kann kein Konto bei Loterie Romande eröffnen, weil der Wohnsitz nicht im Vertragsgebiet liegt.

Das Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport: Im Westschweizer Markt ist Loterie Romande die einzige regulierte Option; das Angebot ist konzeptionell vergleichbar mit Swisslos, aber im Umfang kleiner. Wer in der Romandie wohnt und dort wetten will, kommt an dieser Plattform nicht vorbei – sie ist keine Alternative zu Sporttip, sondern das regionale Pendant.

Betovo

Betovo ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie ausweist, ist im Schweizer Recht gegenstandslos, weil Art. 4 BGS eine in der Schweiz erteilte Bewilligung verlangt und keine ausländische Lizenz als gleichwertig anerkennt. Ein Konto bei Betovo lässt sich in der Schweiz eröffnen, aber es steht ausserhalb des Schweizer Ausschlussregisters, der Schweizer Aufsicht und des Schweizer Rekurswegs.

Die Sperrliste der Gespa kann Domains blockieren, die ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten. Eine Auflistung, ob Betovo konkret auf der Sperrliste steht oder gestanden hat, ist nicht Teil der verfügbaren Informationen; was hingegen feststeht, ist, dass die DNS-Sperre funktioniert und die Gespa die Liste regelmässig aktualisiert. Wer in der Schweiz auf Betovo spielen will, kann also auf eine geblockte Domain stossen und über VPN oder Domain-Hopping ausweichen – was die Frage aufwirft, ob das legal oder zumindest sinnvoll ist. Die Antwort ist: Es ist im Sinn des BGS unerwünscht, der Spieler wird nach BJ-Lesart nicht bestraft, aber Stakes und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Das Urteil zu Betovo: Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung nutzt, übernimmt das Risiko selbst. Boni sind möglich, aber durch das Schweizer Recht nicht geschützt; eine Auszahlung läuft über die Auszahlungspolitik des Anbieters, nicht über das Schweizer VGS-Recht. Wer trotzdem spielt, sollte die Regeln des Anbieters lesen, sich nicht auf den Schweizer Schutzrahmen verlassen und die Sperrliste der Gespa als Hinweis darauf lesen, dass die Plattform aus Schweizer Sicht unerwünscht ist.

IviBet

IviBet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Profil gleicht Betovo im Grundmuster: eine Plattform mit internationalem Footprint, die in der Schweiz keine Bewilligung hat, nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen ist und keinen Schweizer Rekursweg bietet. Eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Kraft hätte, gibt es nicht.

Die Konsequenz für Schweizer Spielende ist identisch zur Situation bei Betovo. Wer auf IviBet spielt, ist nicht durch das BGS geschützt, kann im Streitfall nicht auf die Gespa zugehen und muss sich an die Regeln des Anbieters halten. Boni werden so beworben, wie internationale Anbieter sie bewerben – mit Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen. Diese Bedingungen stehen im Kleingedruckten und sind nicht durch Schweizer Recht kontrolliert.

Das Urteil zu IviBet: Es gilt, was zu Betovo gesagt wurde. IviBet ist eine von mehreren ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, der «Bonus» ist im Schweizer Vergleich gross, aber im Schweizer Schutzrahmen wertlos – oder genauer: der Bonus gehört dem Anbieter, nicht dem Spielenden, und ist nur so viel wert, wie das Kleingedruckte zulässt.

1Bet

1Bet reiht sich in das Muster ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Lizenzausweisungen, die auf der Plattform zitiert werden, haben in der Schweiz keine Wirkung, und ein Konto bei 1Bet steht ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.

Das Spielerschutz-Regime ist das der Plattform selbst: eigene Ausschlussmechanismen, eigene Limits, eigene Beschwerdewege. Wer auf 1Bet spielt, hat mit einer Schweizer Sperre nichts zu tun – eine Sperre bei Swisslos sperrt das Konto bei Swisslos, nicht bei 1Bet. Wer sich selbst bei mehreren Anbietern sperren lassen will, muss jeden Anbieter einzeln ansprechen.

Das Urteil zu 1Bet: Auch diese Plattform gehört für eine Schweizer Bewertung in die Kategorie «ohne Schweizer Bewilligung». Der Vergleich mit den beiden bewilligten Anbietern fällt kurz aus, weil das BGS nicht gilt.

bet365

bet365 ist einer der grössten internationalen Buchmacher und wird in der Schweiz oft als Referenz genannt – in der Werbung, im Marketing und in Forendiskussionen. In der Schweiz hat bet365 keine Bewilligung; die Lizenz, die bet365 ausweist, ist im Schweizer Recht gegenstandslos. Die Gespa hat bet365 in der Vergangenheit explizit als Beispiel für eine Plattform genannt, die auf der Sperrliste steht oder stand; das ist im BGS kein Tadel an bet365, sondern eine Konsequenz des Fehlens einer Schweizer Bewilligung.

Die Konsequenz für Schweizer Spielende ist ernst zu nehmen. Wer bet365 in der Schweiz nutzt, ist nicht durch das BGS geschützt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rekursweg. Die Plattform selbst hat eigene Schutzmechanismen, die internationalen Standards folgen; sie sind aber nicht die Mechanismen, die das BGS für Schweizer Bewilligungsinhaber vorschreibt.

Das Urteil zu bet365: Die Plattform ist international sehr gut aufgestellt; in der Schweiz ist sie ohne Bewilligung, und ein Schweizer Spieler, der sie nutzt, ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Schweizer Regeln – einschliesslich der Steuerfolgen, die je nach Kanton variieren. Wer mit bet365 in der Schweiz wettet, sollte sich der Sperrliste-Risiken und der fehlenden Schweizer Aufsicht bewusst sein.

X3Bet

X3Bet ist eine Plattform, deren Lizenz laut verfügbaren Drittquellen aus Tobique (Kanada) stammt. Eine solche Lizenz hat im Schweizer Recht keine Wirkung, weil Art. 4 BGS eine in der Schweiz erteilte Bewilligung verlangt. X3Bet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und hat keinen Schweizer Rekursweg.

Die Tatsache, dass die Lizenz überhaupt benannt wird, ist im Schweizer Kontext eine Information: Es zeigt, dass die Plattform sich ihrer fehlenden Schweizer Bewilligung bewusst ist und eine andere Lizenz ausweist, ohne dass diese etwas an der Schweizer Rechtslage ändert. Wer mit X3Bet spielt, ist auf den Schutz angewiesen, den die kanadische Regulierung bietet – nicht auf Schweizer Schutz.

Das Urteil zu X3Bet: Das Muster gleicht dem der anderen ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung; der konkrete Lizenzhinweis ändert die Schweizer Rechtslage nicht.

DirectionBet

DirectionBet reiht sich in das gleiche Muster ein: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg. Die ausgewiesene Lizenz – soweit auf der Plattform zitiert – hat in der Schweiz keine Wirkung.

Das Urteil zu DirectionBet: Es gilt, was zu den anderen ausländischen Anbietern gesagt wurde.

Betwinner

Betwinner ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielerschutz-Mechanismen sind die der Plattform selbst, nicht die des BGS; eine Schweizer Spielsperre wirkt nicht auf Betwinner.

Das Urteil zu Betwinner: Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Aufsicht.

Coolzino

Coolzino schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier: Art. 4 BGS, fehlende Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, fehlender Schweizer Rekursweg.

Das Urteil zu Coolzino: Wer in der Schweiz auf Coolzino spielt, übernimmt das volle Risiko selbst; das BGS schützt nicht, die Gespa greift nicht ein, und die Sperrliste kann jederzeit aktualisiert werden.

Wer vom Sportwettenangebot profitiert – und wer nicht

Die Frage, wer von der Schweizer Sportwettenlandschaft profitiert, hat zwei Antworten, je nach dem, was «profitieren» bedeutet.

Wer in der Deutschschweiz wohnt und mit einem klar definierten Schutzrahmen online Sportwetten platzieren will, profitiert von Swisslos Sporttip: zwei klare Bonusstrukturen (Kombiboost, Quotenboost/Profitboost), verständliche Limits, eine nachvollziehbare Auszahlung auf das eigene Konto, und das Ganze unter Schweizer Aufsicht. Wer in der Romandie wohnt, profitiert in vergleichbarer Weise von Loterie Romande Jouez Sport; die Promotion-Aktivität ist tendenziell etwas höher (24 Bewilligungen im Jahr 2025 gegenüber 8 bei Swisslos), das Produkt selbst ist konzeptionell vergleichbar.

Wer von einem grosszügigen Bonus profitieren will, der bei internationalen Buchmachern Standard ist, profitiert nicht im Schweizer Markt – nicht, weil die Plattformen schlecht wären, sondern weil das BGS diese Boni nicht erlaubt. Wer einen 100 %-Willkommensbonus mit niedriger Mindestquote und kurzer Umsatzfrist sucht, muss auf eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung ausweichen – und übernimmt damit das volle Risiko: fehlende Schweizer Aufsicht, fehlende Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, mögliche Blockierung der Domain über die Sperrliste, kantonal unterschiedliche Besteuerung von Gewinnen.

Wer als Sportförderer profitiert, profitiert ebenfalls: CHF 56 Millionen sind 2025 aus dem Swisslos-Reingewinn an die Stiftung Sportförderung Schweiz geflossen, mit Mitteln an Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Wer auf Sporttip wettet, ist also Teil einer Wertschöpfungskette, die über die kommerzielle Logik eines Buchmachers hinausgeht.

Was sich nicht rentiert, ist das Spielen ohne Schweizer Bewilligung in der Annahme, man erhalte denselben Schutz. Diese Annahme ist schlicht falsch, und die Gespa-Statistiken zu den DNS-Sperren zeigen, dass die Aufsicht die Liste aktualisiert. Wer ausländisch spielt, spielt mit offenen Augen.

Eine ungeschminkte Bemerkung zu Werbeversprechen

Eine ehrliche Bemerkung zum Schluss: «Bonus» ist im Schweizer Markt ein anderer Begriff als bei internationalen Buchmachern, und wer die beiden Wortbedeutungen verwechselt, kommt zu falschen Erwartungen. Ein 100 %-Bonus auf den Nettogewinn einer 15er-Kombination bei Sporttip sieht gross aus, bedeutet aber im statistischen Mittel eine Aufwertung eines Tickets, das ohnehin schon eine sehr niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit hat; die Marge des Marktes verschwindet nicht durch den Bonus. Ein «risikofreier»-Werbespruch, den internationale Anbieter nutzen, ist im Schweizer Markt nicht zu finden, weil das BGS irreführende Werbung verbietet; wer diesen Slogan trotzdem liest, liest ihn auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung und damit ausserhalb des Werbeschutzes des BGS.

Das ist keine Verteufelung der ausländischen Anbieter; es ist eine Beschreibung der Schweizer Realität. Wer die Realität akzeptiert, findet bei Swisslos und Loterie Romande ein reguliertes Angebot mit begrenzten, aber klaren Bonusstrukturen. Wer die internationale Bonuslogik will, findet sie – nur nicht im Schweizer Schutzrahmen. Die Entscheidung ist individuell, aber sie sollte informiert getroffen werden, und die Information ist: «Bonus im Schweizer Sinn» und «Bonus im internationalen Sinn» sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beide gleich heissen.

Häufige Fragen

Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz verfügen ausschliesslich Swisslos (mit Sporttip) und Loterie Romande (mit Jouez Sport) über eine Bewilligung für Sportwetten. Alle anderen Anbieter – einschliesslich grosser internationaler Marken – haben keine Schweizer Bewilligung und können von der Gespa über die Sperrliste geblockt werden. Bonusaktionen der Schweizer Anbieter unterliegen der vorherigen Zustimmung der Gespa.

Weshalb sind Boni bei Swisslos und der Loterie Romande klein und selten?

Das Geldspielgesetz verlangt, dass jede Aktion mit Gratisspielguthaben oder Gratiswetten vorab von der Gespa bewilligt wird. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was die begrenzte Anzahl an Aktionen erklärt. Die Vorgabe schränkt die Möglichkeit für grosse Willkommenspakete, wie sie internationale Buchmacher anbieten, rechtlich ein.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Bedingungen gelten?

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer online platzierten Kombinationswette je nach Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Auswahlen mit Mindestquote 1.50 pro Auswahl. Cash-Out schliesst den Boost aus, und die Bonushöhe ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Die Aktion gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten).

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei Sporttip nicht – der Nettogewinn ist Einsatz mal Gesamtquote minus Einsatz, gerundet auf 5 Rappen genau. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um den angegebenen Prozentsatz, nicht den Einsatz. Bei Gratisspielguthaben, das unter die Bedingungen für die Online-Teilnahme fällt, ist zudem die Barauszahlung des Guthabens ausgeschlossen; es kann nur eingesetzt werden.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten mit grossen Bonusangeboten?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz blockiert werden, weil sie ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten. Die Sperrung erfolgt über DNS durch Schweizer Internetanbieter. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains und wird laufend aktualisiert. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rekursweg.

Wie wirken sich Mindestquote und Umsatzbedingungen auf den Wert eines Bonus aus?

Eine Mindestquote von 1.50 pro Auswahl beschränkt die Märkte, auf die der Bonus anwendbar ist, auf Wettmärkte mit moderater Auszahlungsquote. Eine Umsatzbedingung vervielfacht den erforderlichen Einsatz, bevor ein Bonus ausgezahlt wird; ohne sie ist ein Bonus sofort verfügbar. Im Schweizer Markt sind die Bedingungen kürzer als bei internationalen Anbietern, weil das BGS die Bewilligungspflicht an die Aufsicht bindet.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»