Online Curling Wetten in der Schweiz – Spielplan, Regeln und was ein Einsatz kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Curling ist eine Randsportart, schon auf dem Eis und erst recht im Wettprogramm. Wer in der Schweiz auf Curling wetten will, hat rechtlich wie faktisch nur zwei Wege: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind die einzigen Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung; ausländische Marken dürfen hierzulande keine Sportwetten anbieten, auch wenn sie über das Internet erreichbar sind. Das Curling-Angebot, die geltenden Spielregeln und die Berechnung der Quoten und Margen sind an spezifische Schweizer Vorgaben gebunden.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Stand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten und gegen die Spielregeln Sporttip Version 4.2.

Curling als Wettsport: Was im Spielplan steht

Curling ist olympisch, das WM-Programm ist eng getaktet, und trotzdem gehört die Sportart nicht in jede Wettliste. Das hat weniger mit Nachfrage als mit Regelwerk zu tun: Wer in der Schweiz eine Wette auf ein Sportereignis anbieten will, braucht eine Bewilligung, und die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – auch wenn der Weltverband einen Wettbewerb austrägt.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Turniere, die für Wetten in Frage kommen

Die grossen Curling-Turniere folgen einem festen Rhythmus. Im Herbst startet die Weltcup-Saison, im Winter steigt die Europameisterschaft, im Frühjahr die Weltmeisterschaft, und alle vier Jahre rahmen die Olympischen Winterspiele den Kalender ein. Dazu kommen die World Mixed Doubles, die Continental Championships und das World Curling Tour im Sommer. In der Schweiz selbst sind das Shoot-Out-Turnier in Arlesheim und das Berner Cup-Pendant kleine, aber feste Termine. Welche davon Eingang in das Wettprogramm finden, entscheidet die Gespa gemeinsam mit den Veranstalterinnen.

Was den betroffenen Wettenden vor allem interessiert: Wettbewerbe, die durchgehend von Sendeanstalten begleitet werden, schaffen überhaupt erst die Voraussetzung für Livewetten, und die Regulierung erlaubt Livewetten nur dort, wo ein entsprechender Entscheid vorliegt. Die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaft und Olympia sind die üblichen Verdächtigen; die kleinen nationalen Events tauchen typischerweise nur in der Prematch-Liste auf, wenn überhaupt.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wettmärkte, die bei einer Randsportart Sinn ergeben

Bei einer Sportart mit wenigen Spielen pro Runde ist das Marktangebot schmaler als im Fussball. Was im Curling sinnvoll gesetzt werden kann, sind wenig mehr als die Spielausgänge: Sieg der einen oder der anderen Mannschaft, allenfalls ein Unentschieden, je nach Modus. Hinzu kommen Over/Under-Linien für die Gesamtzahl der Ends, gelegentlich eine Handicap-Option und Over/Under auf Steine oder einzelne Ends – vorausgesetzt, die Gespa-Liste lässt die Wettart zu. Spezialmärkte, die im Fussball selbstverständlich sind – Eckbälle, Karten, Torschützen – gibt es im Curling strukturell nicht. Wer auf der Suche nach einem spezifischen Spielermarkt ist, liest sich am besten vor dem Spiel ins Wettprogramm ein und prüft die verfügbaren Voraussagen im Wettschein.

Das hat praktische Folgen: Wer auf ein End setzen will, muss mit einem kleineren Quotenangebot leben als bei einem populären Sport, und die Quoten schwanken weniger stark als in einem Markt mit vielen Buchmachern und viel Liquidität. Für die Marge, die eine Wette über alles eingepreist trägt, hat das unmittelbare Konsequenzen – darauf geht der Abschnitt «Wie Wettquoten entstehen und was die Marge bedeutet» noch ein.

Wer in der Schweiz Curling-Wetten anbieten darf

Anders als in vielen anderen europäischen Märkten hat die Schweiz den Kreis der Veranstalterinnen von Sportwetten gesetzlich eng gezogen. Wer hierzulande Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung, und es gibt genau zwei Veranstalterinnen, die diese Bewilligung halten dürfen: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip anbietet, und die Loterie Romande, die für die Westschweiz unter Jouez Sport auftritt.

Das ist nicht ein Nebeneinander mehrerer Buchmacher wie in England oder Malta, sondern ein im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) angelegtes Duopol. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht bei einer kantonalen Stelle. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung; die Anbieter dürfen Werbung hier gar nicht erst schalten, und wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar.

Was die Bewilligung konkret bedeutet

Die Bewilligung ist zweistufig: Eine Veranstalterbewilligung erlaubt es, überhaupt Wetten anzubieten, eine Spielbewilligung deckt das einzelne Spiel oder die einzelne Wettart ab. Bewilligungen gelten nur in der Schweiz. Eine Online-Kontoeröffnung setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin voraus, und Swisslos prüft die Identität anhand der hochgeladenen Ausweisdaten und gegen Adressdatenbanken. Wer im westlichen Aargau wohnt und ein Konto in Lausanne eröffnen will, fällt durch dieses Raster; beide Anbieterinnen lassen sich zudem nur einmal pro Person registrieren, und eine bestehende Spielsperre ist ein absolutes Hindernis.

Diese Konstruktion schützt die Spielerin stärker, als ein offener Markt es tun würde: Die Spielsperre gilt unter den Schweizer Veranstalterinnen gemeinsam, die Einzahlung wird über ein Konto im eigenen Namen abgewickelt, und die Auszahlung erfolgt auf ein schweizerisches Bank- oder Postkonto. Der Preis dafür ist eine kleinere Auswahl und ein engeres Wettprogramm, weil nur das angeboten werden darf, was die Gespa bewilligt hat.

Welche Anbieterinnen für wen erreichbar sind

Die Swisslos betreibt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – das ist das so genannte Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren und über die Swisslos-Website oder die Sporttip App spielen. Wer in der Westschweiz wohnt, geht zur Loterie Romande und ihrem Produkt Jouez Sport, das die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura abdeckt. Praktisch heisst das: Wer an der Sprachgrenze wohnt, wählt die Veranstalterin seines Kantons; ein Wohnsitzwechsel ändert die Zuordnung.

Für Sportarten wie Curling, die nicht in jedem Wettprogramm auftauchen, hat diese Trennung eine einfache Konsequenz: Ein Spiel auf ein Curling-End ist nur dann verfügbar, wenn die zuständige Veranstalterin es ins Programm genommen hat. Wer sich zwischen den beiden Anbieterinnen entscheiden muss, sollte vor der Registrierung ins Wettprogramm schauen, nicht erst danach.

Ausländische Anbieter und der Vollzug in der Schweiz

Im Internet trifft eine Schweizer Spielerin auf eine ganze Reihe von Marken, die Sportwetten anbieten, Curling im Programm führen und mit Bonusangeboten werben. Keine dieser Marken hat in der Schweiz eine Bewilligung, denn eine solche Bewilligung gibt es hier nur für die zwei Veranstalterinnen, die der vorherige Abschnitt nennt. Eine Lizenz aus einem anderen Land – etwa Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung, und der Zugang zu diesen Seiten kann über die Sperrliste der Gespa gesperrt sein.

Wie die Sperrliste funktioniert

Die Gespa führt eine Liste von Domainnamen ausländischer Anbieterinnen, die in der Schweiz nicht zugänglich sein sollen. Schweizer Internetanbieter sperren diese Domains in der Regel über DNS, sodass ein direkter Aufruf scheitert. Das Verfahren ist im Geldspielgesetz geregelt (Art. 86-93 BGS); die Liste wird regelmässig aktualisiert, und bekannte Namen wie Interwetten oder Bet-at-Home standen oder stehen auf dieser Liste. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wer mit einem VPN auf eine nicht gesperrte Domain ausweicht, ändert an der Rechtslage nichts: Die Wette bleibt in der Schweiz ohne Bewilligung, ohne Spielerschutz und ohne funktionierende Beschwerdestelle.

Was eine Wette bei einem ausländischen Anbieter kostet

Ein ausländischer Anbieter kann heute seinen Sitz in Malta haben und morgen in Curaçao – die Lizenz wandert, der Markenname bleibt. Für die Spielerin heisst das: Eine Auszahlung erfolgt nach den Regeln dieses Anbieters, in einer Währung, die nicht der Franken ist, und auf ein Konto, das auf ihren eigenen Namen lauten muss, damit es schweizerisch überhaupt ankommt. Es gibt im Ernstfall keinen Schweizer Ansprechpartner; die Spielsperre einer Schweizer Veranstalterin hindert ausländische Anbieter nicht, ein Konto zu führen, und eine selbst gesetzte Verlustlimite gilt nur dort, wo sie gesetzt wurde. Wer dort spielt, fällt ausserhalb des Schutzes, den die Schweizer Aufsicht bietet – das ist kein moralisches Urteil, sondern die Beschreibung dessen, was im Streitfall passiert.

Wie Wettquoten entstehen und was die Marge bedeutet

Eine Wettquote ist eine subjektive Wahrscheinlichkeit in einer Marketinghülle. Wer eine Mannschaft mit Quote 2.10 spielt, sagt nicht, dass sie gewinnt, sondern dass sie aus Sicht der Veranstalterin in etwa 48 % der Fälle gewinnen sollte – denn eine «faire» Quote von 2.10 entspricht einer Siegwahrscheinlichkeit von 1/2.10, also gut 47.6 %. Eine faire Quote wäre zugleich wertlos für die Veranstalterin, weil sie auf Dauer weder gewinnt noch verliert. Was aus einem Markt tatsächlich zurückfliesst, ist die Auszahlungsquote – der Anteil aller Einsätze, der über die Quoten zusammen wieder ausgeschüttet wird.

Was die Marge mit dem Curling zu tun hat

Bei einer Randsportart ist die Marge höher als bei einem Massenmarkt. Das hat mit der Liquidität zu tun, also mit dem Volumen, das ein Anbieter in einem Markt überhaupt bewegen kann. Eine Veranstalterin hat im Fussball mehr Wetten, kann die Quoten enger kalkulieren und die Marge drücken; im Curling ist die Zahl der Wetten pro Spiel begrenzt, das Wettrisiko aus Sicht der Veranstalterin höher, die Marge entsprechend weiter. Hinzu kommt: Viele Randsportarten werden überhaupt nur von wenigen Anbieterinnen gespielt, was den Wettbewerb um die Quote weiter einschränkt.

Rechnerisch zeigt sich das so: Hat ein Zwei-Wege-Markt beide Seiten mit Quote 1.90, so ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte – 1 / (1/1.90 + 1/1.90) – was etwa 0.5263 ergibt, also gut 52.6 %. Die Marge, also der Anteil, der bei der Veranstalterin bleibt, ist dann 100 % minus 52.6 %, also rund 47.4 %. Das ist drastisch: Jeder Einsatz, der in diesen Markt fliesst, gibt im Mittel nur etwa 53 Rappen zurück; der Rest ist die eingepreiste Buchmachermarge. Ein realistischerer Curling-Markt dürfte näher an einer Quote von 1.85 / 1.85 liegen und in einer Marge um die 8 % resultieren – bei einem Markt mit wenigen Spielerinnen und einem überschaubaren Wettvolumen immer noch deutlich über dem, was im Fussball üblich ist.

Die Konsequenz für die Spielerin: Eine Wette auf Curling ist teurer, gemessen am erwarteten Verlust pro Einsatz, als eine vergleichbare Wette auf ein Massensportereignis. Wer trotzdem spielt, weil ihn die Sportart interessiert, weiss um diesen Preis; wer das beste Quoten-Niveau sucht, vergleicht vor dem Spiel die Quoten beider verfügbaren Anbieterinnen – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport –, wo verfügbar.

Wie ein Gewinn rechnerisch entsteht

Eine Wette ist mathematisch einfach: Der Gewinn ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, wobei bei einer Kombinationswette die einzelnen Quoten zum Produkt, der so genannten Gesamtquote, verrechnet werden. Beispiel: Eine Einzelwette von CHF 10 zu Quote 2.10 gibt im Erfolgsfall CHF 21 zurück, also CHF 10 Einsatz und CHF 11 Nettogewinn. Eine Kombiwette mit drei Spielen zu Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 hat eine Gesamtquote von 1.80 × 2.20 × 1.95 = rund 7’722, ein Einsatz von CHF 5 gibt im Erfolgsfall CHF 38.61 zurück, abzüglich Einsatz also CHF 33.61 Nettogewinn. Der Betrag wird bei Sporttip auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – CHF 38.61 in diesem Beispiel, weil die Rundung das Ergebnis bereits auf 5 Rappen trifft.

Wer mit Kombinationen arbeitet, sollte im Kopf behalten, dass die Marge mit jedem weiteren Spiel zunimmt. Eine Kombiwette mit drei 1.85-Quoten hat eine Gesamtquote von etwa 6.33 – aber die Auszahlungsquote dieses kombinierten Marktes liegt wegen der drei eingepreisten Margen noch einmal deutlich tiefer als die Marge eines einzelnen Spiels. Sporttip belohnt das mit einem Kombiboost, der den Nettogewinn bei mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 stufenweise aufstockt – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Boost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, nicht für andere Wettarten.

Spielregeln, die eine Curling-Wette überhaupt betreibbar machen

Die Sporttip-Spielregeln sind die Spielregeln, mit denen die meisten Schweizer Spielerinnen ihre Wetten abschliessen, weil die Veranstalterin in den meisten Kantonen Sporttip heisst. Die Regeln sind im Detail nachzulesen, einige Punkte verdienen aber hier Erwähnung, weil sie entscheiden, wann eine Wette gültig ist und wann nicht.

Was die reguläre Spielzeit umfasst

Eine Sporttip-Wette bezieht sich auf die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit. Im Fussball sind das die üblichen 90 Minuten plus Nachspielzeit; im Curling ist die «reguläre Spielzeit» das, was die Sportregeln als Spiel ohne Verlängerung vorsehen. Verlängerung und ein allfälliges Penaltyschiessen – oder im Curling ein Extra-End – zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette ausdrücklich darauf gerichtet ist. Für eine Wette auf «Sieg nach regulärer Spielzeit» zählt eine Verlängerung also nicht; wer auf den Ausgang nach allfälliger Verlängerung setzt, muss das im Wettschein entsprechend markiert finden.

Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird

Wird ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder innerhalb des Rahmens eines Turniers nicht nachgeplant –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, was den Effekt hat, dass sie aus der Berechnung herausfällt. Diese 48-Stunden-Regelung gilt für alle Sportarten gleichermassen und ist bei einer Sportart wie Curling, wo Spielverschiebungen aus Witterungs- oder Logistikgründen häufiger vorkommen, ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Cash-Out – was es ist und was es kostet

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt immer unter dem möglichen Gewinn, wenn die Wette normal zu Ende laufen würde; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos ist nicht verpflichtet, Cash-Out für alle Wetten anzubieten. Wer Cash-Out nutzt, verzichtet auf den Restwert: Eine Wette, die zum Zeitpunkt des Cash-Outs «im Geld» ist, gibt weniger zurück, als sie später wert sein könnte; eine Wette, die «ausserhalb des Geldes» ist, gibt überhaupt nur den Cash-Out-Wert zurück. Wer mit der Sportart vertraut ist und das Risiko selbst steuern will, verzichtet eher auf Cash-Out als die Spielerin, die einfach «etwas zurückholen» möchte.

Livewetten und das In-Game-Verhalten

Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, vorbehältlich der jeweiligen Bewilligung. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; entscheidend ist, dass die Wette vor dem Eintreffen des Wettausgangs platziert wurde. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – die Spielerin hat in diesem Moment das Ergebnis bereits gesehen und die Wette wird ausgeglichen. In spielentscheidenden Situationen – einem Elfmeter im Fussball, einer Roten Karte, einer Videobild-Entscheidung – kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten, um Missbrauch zu verhindern. Im Curling sind solche «spielentscheidenden Situationen» seltener, aber das Prinzip gilt für jede Livewette.

Abhängige Wetten und Bet-Builder

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Sieg Team A» und «über 9.5 Ends» im selben Spiel – dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt die Veranstalterin irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf Curling spielt, ist mit dem Bet-Builder eher zurückhaltend, weil die abhängigen Märkte die Marge weiter aufblähen.

Limits, Auszahlung und wie das eigene Konto funktioniert

Wer bei Sporttip online spielt, hat es mit einer Reihe von Regeln zu tun, die nicht im Wettschein stehen, aber jede Wette betreffen: den Mindest- und Höchsteinsatz, die Verlust- und Einzahlungslimiten, die Auszahlungswege und die Bedingungen für Gratisspielguthaben aus Promotionen. Die zweite Schweizer Veranstalterin, die Loterie Romande, hat ein vergleichbares Regelwerk, weil beide die Vorgaben des Geldspielgesetzes umsetzen.

Einsatzlimiten pro Wettschein

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Veranstalterin kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen. Diese Beträge sind nicht der gesetzliche Rahmen – sie sind die hauseigenen Spielregeln, und sie sind im internationalen Vergleich eher zurückhaltend. Wer mehr setzen will, spielt System; wer weniger, ist auf den Mindesteinsatz von CHF 1 limitiert.

Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielerinnen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Spielerinnen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die ein impulsives Hochsetzen verhindern soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, was parallel zu den Verlustlimiten läuft. Die Loterie Romande bietet ein vergleichbares System an. Was die Limite kostet: Wer mitten im Monat feststellt, dass die eigenen Verluste höher sind, kann nicht spontan die Limite anheben, sondern muss 72 Stunden warten.

Kontoaufladung und Auszahlung

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auf der Auszahlungsseite zahlt Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Promotionen, Boosts und Gratisspielguthaben

Die Quotenschübe, die Sporttip bewirbt, sind kein Geschenk: Ein Quotenboost erhöht eine Voraussage auf einen ausgewählten Markt, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Wettender nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer eine Wette vorzeitig auscash’t, verliert die zusätzliche Erhöhung. Was als «kostenlos» beworben wird, ist Gratisspielguthaben aus Promotionen und wird von Swisslos definiert; dieses Guthaben ist nicht auszahlbar, es kann nur zum Spielen verwendet werden.

Verantwortungsvolles Spielen: Spielsperre, Selbstausschluss und Hilfsangebote

Ein Text über Wetten ohne Abschnitt zum verantwortungsvollen Spielen wäre unvollständig – nicht aus Marketinggründen, sondern weil die Regulierung den Schutz der Spielerin in den Vordergrund stellt und jede seriöse Plattform das in ihren Regeln verankert. Die Schweizer Regelung dazu unterscheidet drei Stufen: selbst gesetzte Limiten, freiwillige Pausen und die Spielsperre.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Sporttip lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande teilt sich in dieses Register, weil es interkantonal angelegt ist. Wer sich sperren lässt, kann sich nur über eine spezialisierte Stelle und nach einer Mindestfrist von drei Monaten wieder freischalten lassen. Eine Spielsperre gilt absolut: Wer gesperrt ist, kann kein neues Konto eröffnen, kein Geld einzahlen und keine Wette platzieren.

Selbst gesetzte Pause und Schutz vor Spielsucht

Eine Wettende kann sich für eine Pause von bis zu sechs Monaten selbst aussperren. Wer ohne Spielsperre einfach aufhören will, kann die Verlustlimite auf CHF 0 setzen, was faktisch das eigene Konto stilllegt. Die Krux: Wer das nicht tut, kann weiter spielen. Die Spielsperre ist die strengere und klarere Variante; die Verlustlimite ist ein Selbstschutz-Mechanismus, der Disziplin voraussetzt. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, die Möglichkeit zur Pause und zur Spielsperre aktiv anzubieten – sie tun das im Kontobereich und an prominenter Stelle in den Spielregeln.

Was im Streitfall bleibt

Wer im Inland spielt, hat mit der Gespa eine funktionierende Aufsichtsstelle. Eine Spielerin, die mit der Auszahlung oder einem Bonus nicht einverstanden ist, kann sich an den Kundendienst der Veranstalterin wenden; verweigert diese die Auszahlung, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – das ist in den Sporttip-Spielregeln so vorgesehen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Diese Frist ist kein Zufall: Wer eine Wette platziert und sich nicht um die Auszahlung kümmert, soll das Geld nicht endlos parken. Wer im Ausland spielt, hat all diese Wege nicht – die Sperrliste sperrt zwar den Zugang, ersetzt aber keine Beschwerdestelle.

Die zehn Anbieterinnen im Überblick

Die folgende Übersicht vergleicht zehn Plattformen nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Die ersten beiden sind die einzigen Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung; die übrigen acht sind internationale Marken ohne Schweizer Bewilligung, die aber im Netz erreichbar sind und teilweise auf dem Schweizer Markt werben.

Anbieterin Bewilligung in der CH Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) – Sporttip wird in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein betrieben SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) – Jouez Sport wird in der Westschweiz betrieben (FR, GE, JU, NE, VD, VS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
1Bet Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
BetFury Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
IviBet Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
BassBet Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein
20Bet Keine Schweizer Bewilligung – ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Lizenz als angegeben: nicht belegt; Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert sein

Die Spalte «Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz» bezieht sich bei den ausländischen Marken auf das, was die Plattformen selbst angeben. In der Schweiz ist diese Angabe ohne rechtliche Bedeutung, weil das Geldspielgesetz ausländische Lizenzen für nichtig erklärt; sie hat aber praktische Bedeutung, weil eine Plattform mit Sitz in Malta oder Curaçao dennoch Verträge schliesst und Zahlungen leistet – nur eben nicht unter Schweizer Schutz. Wer das Risiko einer ausländischen Plattform eingeht, sollte vor der Registrierung prüfen, in welcher Jurisdiktion der Betreiber sitzt und welche Aufsichtsbehörde dort zuständig wäre.

Swisslos Sporttip

Swisslos Sporttip ist die Standortbestimmung im Inland: Schweizer Bewilligung, Deutschschweiz und Tessin, Sporttip als Produktname, Sitz in Basel. Die Veranstalterin ist eine Genossenschaft – kein gewinnorientiertes Unternehmen –, und der Reingewinn fliesst zurück in die Kantone und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Für die Curling-Frage heisst das: Was Sporttip anbietet, ist im Schweizer Regelrahmen, und was nicht angeboten wird, hat einen regulatorischen Grund, nicht ein Versäumnis.

Die Plattform ist für Schweizer Spielerinnen erreichbar, die in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen; die Anmeldung läuft online über die Swisslos-Website oder die Sporttip App, die Identität wird über das hochgeladene Ausweisdokument verifiziert. Sporttip setzt im Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ein, CHF 506 Mio. davon an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Swisslos spielt, spielt bei einer Genossenschaft, die per Gesetz nicht Gewinn, sondern Gemeinwohl-Zwecke verfolgt.

Die Spielregeln sind klar: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Verlust- und Einzahlungslimiten werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Cash-Out gibt es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, immer als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Kombiboost belohnt lange Wetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, der maximale Bonus von 100 % auf den Nettogewinn wird bei fünfzehn Voraussagen erreicht.

Wertung: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf Curling wetten will, kommt an Swisslos Sporttip nicht vorbei – es ist eine der beiden Bewilligungsinhaberinnen überhaupt. Wer an einer Funktion wie dem Cash-Out, am Bet-Builder oder am Kombiboost interessiert ist, findet sie hier in ausgereifter Form. Wer auf der anderen Seite ein grösseres Sportarten- und Wettmärktesortiment sucht, ist mit der Schweizer Lösung an einer natürlichen Grenze angelangt; die liegt im Gesetz, nicht im Angebot der Veranstalterin. Im engeren Vergleich zwischen den beiden Bewilligungsinhaberinnen entscheidet der Wohnsitz, nicht das Programm.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos, mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, einem eigenen Vertriebsgebiet und einer eigenen Plattform. Ihr Produkt heisst Jouez Sport, sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende – das sind Zahlen aus dem Geschäftsbericht.

Was die Loterie Romande von Swisslos strukturell unterscheidet: Sie ist historisch aus den Kantonen hervorgegangen und teilt deren Aufgabe, Lotterien und Sportwetten zugunsten gemeinnütziger Zwecke zu betreiben. Für die Spielerin ist vor allem die Sprach- und Kantonszugehörigkeit entscheidend: Wer im Kanton Waadt wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen, weil er ausserhalb des Vertragsgebiets liegt. Wer an der Sprachgrenze wohnt, wählt die Veranstalterin des eigenen Kantons – eine Wahl, die durch das Geldspielgesetz vorgegeben ist. Curling ist im Wettprogramm beider Anbieterinnen, wenn überhaupt, nur in den grossen Turnierwochen präsent; ein aktiver Markt für die nationale Meisterschaft der Schweiz oder das Berner Cup-Pendant ist nicht zu erwarten.

Wertung: Die Loterie Romande ist die einzige seriöse Adresse in der Westschweiz, und sie ist es aus den gleichen Gründen wie Swisslos – Bewilligung, Schutz, Spielregeln. Wer in den sechs Kantonen wohnt, hat zu Jouez Sport keine Alternative, wenn es um eine legale Wette geht; wer Curling sucht, prüft das Wettprogramm vor der Registrierung. Im direkten Vergleich der beiden Bewilligungsinhaberinnen liegt der Unterschied in der Sprachregion und im Vertrieb; das Spielregelwerk ist im Kern dasselbe, weil beide Anbieterinnen die Vorgaben des Geldspielgesetzes umsetzen.

Betwinner

Betwinner ist eine internationale Marke mit Wurzeln im osteuropäischen Raum und einem breiten Wettprogramm, das auch Randsportarten einschliesst. Die Marke hat in der Schweiz keine Bewilligung und taucht in der internationalen Berichterstattung wiederholt mit wechselnden Lizenzangaben auf, was keine juristische Belastbarkeit in der Schweiz begründet. Was die Spielerin in der Schweiz davon hat, hängt davon ab, ob die Domain über die Gespa-Sperrliste blockiert ist; die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend aktualisiert. Wer die Sperre mit technischen Mitteln umgeht, ändert die Rechtslage nicht, sondern entfernt sich vom Schutz der Schweizer Aufsicht.

Für Curling kann ein internationaler Anbieter ein breiteres Programm bieten als die Schweizer Veranstalterinnen, weil die Regulierung dort weniger eng ist und die Gespa-Liste für Sportarten und Wettarten keine Geltung hat. Wer Curling sucht und bei einer Schweizer Veranstalterin nicht fündig wird, mag bei einer internationalen Marke auf mehr Auswahl treffen – zahlt aber den Preis, der in der vorherigen Beschreibung ausländischer Anbieter steht: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre in der Schweiz, keine Schweizer Beschwerdestelle, eine Auszahlung nach den Regeln des Anbieters.

Wertung: Wer eine breitere Curling-Auswahl sucht und bereit ist, ohne Schweizer Schutz zu spielen, findet bei Betwinner ein umfassenderes Programm als bei den Schweizer Veranstalterinnen. Wer Wert auf Spielerschutz, Beschwerdemöglichkeit und die Einhaltung der Schweizer Bewilligungsvorgaben legt, ist hier falsch und sollte bei Swisslos oder Loterie Romande bleiben. Die Attraktivität ist eine Funktion der eigenen Erwartungen und nicht der Aufsichtsqualität, die hier nicht besteht.

Fezbet

Fezbet gehört in dieselbe Kategorie wie Betwinner: eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren Lizenz – wo auch immer sie ausgewiesen sein mag – in der Schweiz keine rechtliche Wirkung entfaltet. Die Plattform wirbt mit einem breiten Sportwettenangebot und Bonusaktionen, was für eine breite Palette an Kunden wirken soll. Für die Schweiz gilt, was für jede ausländische Marke gilt: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre, keine funktionierende Beschwerdestelle.

Im Vergleich zu Betwinner ist Fezbet eine kleinere, jüngere Marke mit etwas weniger Marktdurchdringung; beide Marken arbeiten mit ähnlichen Strukturen, was Bonusangebote, Wettmärkte und Zahlungsoptionen angeht. Wer Curling sucht, kann bei beiden fündig werden, wenn die Plattform das Turnier im Programm hat; wer auf die Lizenz achtet, sollte die Plattform meiden.

Wertung: Fezbet positioniert sich ähnlich wie Betwinner, mit etwas weniger Reichweite und etwas jüngerer Geschichte. Für die Schweizer Spielerin ist die Frage der Lizenz identisch zur Situation bei Betwinner: kein Schutz, kein Schweizer Recht, kein Zugriff auf die Schweizer Spielsperre. Wer zwischen den beiden ausländischen Marken wählt, wählt nicht zwischen zwei Qualitätsstufen, sondern zwischen zwei Marketingkonzepten.

1Bet

1Bet ist eine weitere internationale Marke mit Schwerpunkt auf Sportwetten und Casino, angesiedelt in einer Jurisdiktion, die in der Schweiz nicht anerkannt ist. Die Marke spricht ein internationales Publikum an und hat ein Wettprogramm, das über die grossen Sportarten hinausgeht; Curling kann im Programm auftauchen, wenn die grossen Turniere stattfinden. Schweizer Spielerinnen treffen auf eine Plattform, die für ein anderes regulatorisches Umfeld gebaut ist und ihre Spielregeln, Limits und Schutzmechanismen nach diesem Umfeld ausrichtet.

Der praktische Unterschied zu Swisslos Sporttip liegt nicht im Wettprogramm allein, sondern in der Frage, was im Streitfall passiert: Eine Schweizer Spielerin hat im Inland die Gespa als Ansprechpartnerin; eine ausländische Marke hat ihre Aufsichtsbehörde im Sitzland, und die praktische Reichweite einer dortigen Beschwerde ist begrenzt. Die Spielsperre, die sie in der Schweiz gesetzt hat, hindert 1Bet nicht, ein Konto zu führen; eine Auszahlung erfolgt nach den Regeln von 1Bet.

Wertung: 1Bed ist eine ausländische Marke mit begrenzter Sichtbarkeit auf dem Schweizer Markt und ohne Schweizer Bewilligung. Für eine Schweizer Spielerin bringt die Plattform kein zusätzliches Sicherheitsnetz, dafür ein breiteres Sportangebot – je nach Marktlage. Im Vergleich der drei genannten ausländischen Marken Betwinner, Fezbet und 1Bet sind die Unterschiede eher Markenpositionierung als regulatorische Substanz; in der Schweiz haben alle drei denselben rechtlichen Status.

BetFury

BetFury tritt mit einem anderen Geschäftsmodell auf als die klassischen Sportwettenanbieter: Die Plattform kombiniert Sportwetten mit einem Krypto-Casino und spricht damit ein Publikum an, das mit Kryptowährungen statt mit klassischen Banküberweisungen einzahlt. Die Lizenz ist auch hier ausländisch – BetFury operiert aus einer Jurisdiktion, die in der Schweiz nicht anerkannt ist. Auszahlung und Spielerschutz folgen den Regeln der Plattform, nicht den Regeln der Schweizer Aufsicht.

Für die Curling-Frage heisst das: Die Plattform kann Curling im Programm führen, ist aber thematisch weiter weg als ein reiner Sportwettenanbieter. Wer dort spielt, spielt in einem Ökosystem, das sich um andere Wettprodukte dreht als eine europäische Sportwette. Inhaberinnen von Krypto-Wallets mögen die Plattform als bequem empfinden, der Schutzstandard entspricht dem einer Offshore-Lizenz, nicht einer Schweizer Bewilligung.

Wertung: BetFury ist eine Nischenplattform für Spielerinnen, die ohnehin Krypto nutzen; für die klassische Sportwette ist die Plattform ein Umweg. Die Curling-Verfügbarkeit ist nicht der Hauptgrund, sich für BetFury zu entscheiden, sondern eine Nebenwirkung des breiten Wettprogramms. Wer eine Schweizer Lösung sucht, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande; wer eine ausländische Lösung mit Krypto-Bezug sucht, findet bei BetFury eine Option, deren Schutzstandard sich nicht von dem anderer Offshore-Marken unterscheidet.

Playzilla

Playzilla gehört in die Kategorie der Mainstream-Sportwetten-Plattformen ohne Schweizer Lizenz: ein breites Wettprogramm, klassische Sportarten, dazu Casino und Livewetten. Die Plattform positioniert sich als Alternative zu den grossen Buchmachern und spricht damit Spielerinnen an, die im europäischen Markt eine Auswahl suchen. In der Schweiz hat eine solche Marke keine Bewilligung und ist deshalb denselben Einschränkungen ausgesetzt wie die anderen hier genannten Anbieterinnen: Zugang über die Sperrliste kann gesperrt sein, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Spielsperre.

Für die Frage nach Curling kann Playzilla das Programm führen, wenn die Plattform den Sportmarkt integriert hat; bei einer kleineren Nische wie Curling entscheidet das Programm jedes einzelnen Anbieters, wie das Angebot aussieht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Curling fehlt, auch wenn andere Wintersportarten wie Skifahren angeboten werden.

Wertung: Playzilla ist eine weitere ausländische Plattform, deren Stärke im breiten Mainstream liegt und deren Schutzstandard für die Schweiz nicht gilt. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform kein Äquivalent zur Schweizer Bewilligung bietet. Im Vergleich zu Betwinner oder Fezbet liegt Playzilla in derselben Liga, was das Funktionieren im Schweizer Umfeld angeht: technisch erreichbar, rechtlich aussen vor.

IviBet

IviBet ist im weiteren Sinne eine Tochter- oder Schwestermarke aus dem internationalen Sportwettenmarkt mit einem vergleichsweise jungen Profil. Die Plattform hat ein klassisches Sportwettenprogramm und tritt mit Standard-Bonusstrukturen auf. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz im Ausland, Zugang in der Schweiz über die Gespa-Sperrliste potenziell blockiert. Die Spielregeln sind die Spielregeln der Plattform, nicht die Regeln der Schweizer Aufsicht.

Im Vergleich der Plattformen, die ohne Schweizer Lizenz operieren, ist IviBet eine der jüngeren Marken mit geringerer Marktdurchdringung; die Curling-Verfügbarkeit hängt von der Programmgestaltung ab und kann von Saison zu Saison schwanken.

Wertung: IviBet unterscheidet sich für die Schweizer Spielerin strukturell nicht von den anderen ausländischen Marken ohne Schweizer Lizenz. Wer die Plattform nutzt, akzeptiert die fehlende Schweizer Aufsicht. Wer Curling sucht, sollte das Wettprogramm prüfen, bevor er ein Konto eröffnet – und sich bewusst sein, dass eine Auszahlung im Streitfall nach den Regeln der Plattform und ihrer Lizenzjurisdiktion erfolgt.

BassBet

BassBet gehört zu den neueren Marken im internationalen Sportwettenmarkt und tritt mit einem Programm auf, das die klassischen Sportarten und ein Casino-Angebot umfasst. Die Lizenz ist wiederum ausländisch und in der Schweiz nicht anerkannt; die Plattform folgt ihren eigenen Regeln, nicht den Anforderungen des Schweizer Geldspielgesetzes. Wer BassBet nutzen will, muss den Schweizer Rechtsrahmen verlassen und sich den Regeln des Betreibers unterwerfen.

Praktisch gilt: BassBet hat Curling möglicherweise im Programm, möglicherweise nicht; die kleineren Randsportarten sind nicht selbstverständlich abgedeckt. Was die Plattform von den anderen ausländischen Marken unterscheidet, ist vor allem der Markenauftritt und das Bonusprogramm, nicht der regulatorische Status.

Wertung: BassBet ist eine weitere ausländische Plattform ohne Schweizer Lizenz, deren Schutzstandard nicht über dem der anderen hier genannten Marken liegt. Für eine Schweizer Spielerin ist die Plattform unter dem Strich keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande, weil weder die Bewilligung noch die Schweizer Spielsperre noch die Schweizer Beschwerdemöglichkeit gegeben sind. Die breite Programmstruktur kann für Curling einen Versuch wert sein, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben dieselben wie bei den anderen Offshore-Marken.

20Bet

20Bet ist eine etabliertere internationale Marke mit Sportwetten und Casino, die in mehreren Märkten tätig ist und Curling in das Programm aufnehmen kann. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz im Ausland, Zugang in der Schweiz potenziell blockiert. Die Plattform folgt ihren eigenen Regeln und hat ihre eigene Aufsichtsbehörde am Sitzstandort.

Im Vergleich zu den anderen Offshore-Marken ist 20Bet eine der bekannteren Marken mit höherer Marktdurchdringung und möglicherweise etwas längerer Marktpräsenz; das kann die Curling-Verfügbarkeit erhöhen, ändert aber nichts an der Rechtslage in der Schweiz.

Wertung: 20Bet hat unter den ausländischen Marken ohne Schweizer Lizenz eine grössere Bekanntheit und bietet entsprechend möglicherweise ein stabileres Curling-Programm. Die Schweizer Spielerin bleibt aber mit allen Nachteilen einer Offshore-Plattform konfrontiert: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre in der Schweiz, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer Curling bei einer Schweizer Veranstalterin nicht findet, mag hier eine Alternative prüfen – unter Inkaufnahme aller genannten Einschränkungen.

Quoten, Margen und die Frage, was ein Curling-Markt kostet

Wer auf Curling wettet, zahlt im Vergleich zu einem Fussballmarkt eine höhere Marge. Der Grund ist mechanisch: Eine Randsportart hat weniger Marktteilnehmerinnen, weniger Liquidität und weniger Wettbewerb zwischen Veranstalterinnen um die Quote. Wer das wissen will, rechnet es sich selbst aus.

Ein typisches Curling-Spiel hat zwei mögliche Ausgänge ohne Unentschieden – Sieg Team A, Sieg Team B. Sind beide Seiten mit Quote 1.90 quotiert, ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte: 1 / (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also 52.6 %. Die Marge, also der Anteil der Einsätze, der im Mittel bei der Veranstalterin bleibt, beträgt 100 % − 52.6 % = 47.4 %. Bei Quoten von 1.85 / 1.85 fällt die Auszahlungsquote auf etwa 1 / (1/1.85 + 1/1.85) ≈ 0’525, also 52.5 %, mit einer Marge von rund 47.5 % – praktisch identisch.

Ein realistischerer Curling-Markt dürfte näher an Quoten von etwa 1.80 / 1.80 liegen, was zu einer Auszahlungsquote von 1 / (1/1.80 + 1/1.80) ≈ 0’474 und einer Marge von etwa 52.6 % führt. Das ist im Mittel das, was eine Wettende pro Einsatz «verliert»: Bei Quote 1.80 auf Team A und einem Einsatz von CHF 10 gibt es im Erfolgsfall CHF 18 zurück (CHF 8 Nettogewinn), im Misserfolgsfall 0; der faire Wert bei einer angenommenen 50/50-Wahrscheinlichkeit wäre CHF 10, der Spread zwischen dem CHF 18 im Erfolgsfall und dem fairen Wert von CHF 10 ist die Marge.

Die Bandbreite, mit der eine Spielerin rechnen muss, bewegt sich je nach Markt zwischen etwa 5 % und 10 % Marge in einem günstigen Fall und deutlich darüber in einem ungünstigen Fall. Schweizer Veranstalterinnen geben ihre Margen nicht öffentlich bekannt, und die Gespa schreibt keine Marge-Höchstwerte vor. Wer die Wahl hat, vergleicht die Quoten unmittelbar vor dem Spiel – nicht den Tag vorher, weil sich die Linien kurzfristig verschieben können.

Besteuerung: Wo die Grenze für steuerfreie Gewinne liegt

Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen – und Sportwetten sind ein Grossspiel – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Oberhalb des Freibetrags wird vom Veranstalter die Verrechnungssteuer von 35 % zurückbehalten und kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden.

Eine typische Curling-Wette liegt deutlich unter dem Freibetrag, weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fallen an. Wer einen aussergewöhnlichen Gewinn erzielt – etwa durch eine hohe Kombinationswette –, sollte die Quellensteuer im Wettauswertungsbeleg prüfen und sich für die Rückforderung an die kantonale Steuerverwaltung wenden. Für die Frage «steuerfrei oder nicht» ist das Ergebnis die Faustregel: Solange der einzelne Gewinn unter dem Freibetrag bleibt und es sich um eine inländische Wette handelt, ist die Besteuerung kein Thema.

Für Gewinne aus ausländischen Wettplattformen gilt eine andere Logik: Sie unterliegen keiner Verrechnungssteuer aus Schweizer Sicht, weil die Schweizer Veranstalterinnen nicht involviert sind, aber die kantonale Steuerpraxis – namentlich des Kantons Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone verfahren milder. Wer im Ausland spielt und gewinnt, sollte die Frage mit dem kantonalen Steueramt oder einer Steuerberatung klären, nicht im stillen Kämmerlein.

Es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz; das ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Wer von einer «5 %-Wettsteuer auf den Einsatz» liest, blickt in ein anderes Rechtssystem – in Deutschland gibt es eine solche Steuer, in der Schweiz nicht. Was es gibt, ist die Verrechnungssteuer auf Gewinne, und die greift erst oberhalb des Freibetrags.

Werbung und das, was nicht auf die Seite gehört

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS); wer in der Schweiz für einen ausländischen Anbieter wirbt, kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), was die Werbelandschaft verzerrt: Weniger laute Versprechen, weniger bunte Boni, dafür ein verlässlicherer Rahmen.

Diese Konstruktion ist einer der Gründe, warum das Schweizer Wettangebot enger aussieht als das internationale. Für die Spielerin heisst das: Wer in der Schweiz spielt, wird nicht mit unaufhörlichen Bonusangeboten konfrontiert; wer das Angebot sucht, muss wissen, dass die Werberegeln nicht alle Versprechen zulassen, die international gang und gäbe sind. Gratisspielguthaben, das Swisslos in Promotionen einsetzt, ist nach den eigenen Bedingungen nicht auszahlbar – es lässt sich nur verspielen. Das ist kein Trick, sondern die regulatorische Folge.

Wer auf einem ausländischen Anbieter eine Grosszügigkeit sieht, die bei Swisslos fehlt, dem fehlt der Kontext: Die ausländische Grosszügigkeit wird auf einem Markt verkauft, der die Schweizer Schutzregeln nicht kennt. Die Spielerin, die beides vergleicht, vergleicht Versprechen gegen Versprechen, nicht gleiches Risiko gegen gleiches Risiko. Das gilt in beide Richtungen: Eine Schutzmassnahme, die auf einer Plattform fehlt, ist keine Lücke im Angebot, sondern ein Marker dafür, dass die Plattform nicht im Schweizer Recht steht.

Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?

Die Veranstalterinnen führen Curling nur, wenn die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten den Wettbewerb enthält. Bei grossen Turnieren wie Europameisterschaft, Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen ist die Aufnahme in das Programm wahrscheinlich, bei kleineren Events nicht. Wer auf Curling wetten will, prüft das aktuelle Wettprogramm der für den Wohnsitz zuständigen Veranstalterin vor der Registrierung.

Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Aufstellung: Sie nennt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten und definiert damit das maximal zulässige Angebot. Auf der Liste erscheinen zum Beispiel Quoten auf Sportereignisse, Wetten vor Spielbeginn und im Live-Modus, sofern bewilligt; nicht auf der Liste stehen Eckballmärkte, Kartenmärkte oder ein separater Esports-Abschnitt. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; die aktuelle Version ist auf der Gespa-Website einsehbar.

Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Eine Marge ist der Anteil der Einsätze, den die Veranstalterin im Mittel behält. Eine Randsportart wie Curling hat weniger Wettbewerb zwischen Veranstalterinnen und weniger Liquidität, entsprechend höher fällt die Marge aus. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten zu Quote 1.85 / 1.85 liegt die Marge bei rund 47,5 %, bei Quoten von 1.80 / 1.80 sogar bei etwa 52,6 % – deutlich über dem, was im Fussballmarkt üblich ist.

Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?

Der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten. Bei einem Einsatz von CHF 5 und Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 ergibt sich eine Gesamtquote von etwa 7’722, der Gewinn also CHF 38.61. Bei Sporttip wird der Betrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; bei Loterie Romande gelten vergleichbare Rundungsregeln.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Wird ein Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder innerhalb des Turnierrahmens – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, was sie aus der Berechnung herausfallen lässt. Für die Spielerin bedeutet das: Der Einsatz wird für die betroffene Voraussage zurückerstattet; die übrigen Voraussagen der Kombination werden normal ausgewertet.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Bundesrechtlich liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, weshalb die genaue Grenze vom Wohnsitzkanton abhängt. Oberhalb des Freibetrags wird die Verrechnungssteuer von 35 % vom Veranstalter zurückbehalten. Bei einem typischen Curling-Gewinn liegt die Frage ohnehin unter der Freibetragsgrenze.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»