Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: Was in der Schweiz möglich ist

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Bewilligungsregister und die Spielregeln der bewilligten Veranstalter.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

«Ohne Einzahlung» klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist es das nicht. Wer hierzulande Sport wetten will, kann nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport spielen, beide mit einer Bewilligung der Gespa. Beide Veranstalter dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Aufsicht anbieten. Genau diese Bewilligungspflicht hält das Angebot klein. Wer dennoch im Ausland einen Bonus ohne Einzahlung findet, hat es mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu tun, und dessen Bonus ist im Streitfall wertlos.

Hier erfahren Sie, was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz bedeutet, welche Bedingungen gelten, welches Angebot die bewilligten Veranstalter haben und warum das Angebot für Schweizer Spielende limitiert ist.

Warum die Schweiz kaum Gratisspiele kennt

Ein Bonus ohne Einzahlung bedeutet im Kern: ein Guthaben, mit dem gespielt werden kann, ohne dass eigenes Geld fliesst. Was wie ein Geschenk aussieht, hat in der Schweiz zwei Haken. Das Guthaben lässt sich nicht auszahlen, und an seinem Einsatz hängen meistens Bedingungen, die einen Teil des Wertes wieder auffressen.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Das Werberecht macht diese Aktionen selten. Das Geldspielgesetz untersagt Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, und es verbietet irreführende Versprechen ausdrücklich. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist eine Widerhandlung und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Beide Veranstalter gehen daher mit Gratisspielen sparsam um und holen für jede Aktion die Zustimmung der Gespa ein: nach deren eigenen Angaben im Jahr 2025 vierundzwanzig Zusagen an die Loterie Romande und acht an Swisslos.

Dazu kommt ein zweiter, technischer Punkt: ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist im Geldbeutel des Spielenden nie ein Vermögen. Es ist ein Vorschuss, eingeschlossen im Spiel, mit Verfall und Beschränkungen.

Was Gratisspielguthaben wirklich bedeutet

Spielguthaben aus einer Aktion, ob bei Swisslos oder bei der Loterie Romande, lässt sich nach den jeweiligen Bedingungen nicht auszahlen. Es kann eingesetzt werden, mit ihm erzielte Gewinne werden, wenn die Aktion es vorsieht, dem Spielkonto gutgeschrieben und unterliegen dort den normalen Regeln. Das Guthaben selbst ist im Streitfall nichts wert. Wer das übersieht, hat später den Eindruck, hereingelegt worden zu sein, und ist es im strengen Sinn nicht: es stand so in den Bedingungen.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 ein konkretes Beispiel geliefert: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion war an einen Stadionbesuch gebunden und lief ausschliesslich in der Romandie. Das ist, was Gratisspiel in der Schweiz heute heisst: klein, befristet, an eine Handlung gekoppelt, klar in der Auszahlungsregel.

Bei Swisslos ist die Logik dieselbe. Gratis-Spielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar, der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt, und das Spielguthaben ist befristet. Das passt zur Logik des Geldspielgesetzes: Geld, das als Einsatz in einer Wette dient, soll auch wieder als Einsatz dienen, nicht als Transfer aus dem Glücksspielkreis heraus.

Die zwei Wege, die es in der Schweiz gibt

Die Schweiz hat auf dem Papier keinen Wettmarkt mit zwei Dutzend Anbietern. Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalterinnen für Sportwetten und Lotterien auf zwei begrenzt. Beide sind gemeinwirtschaftlich organisiert und schütten ihre Erträge in AHV, Sport, Kultur und weitere gemeinnützige Zwecke aus.

Für Spielende heisst das: in welchem Kanton sie wohnen, entscheidet, bei wem sie spielen können. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist im Vertragsgebiet der Swisslos und spielt bei Sporttip. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, gehört zum Gebiet der Loterie Romande und spielt bei Jouez Sport. Eine Online-Registrierung ist nur möglich, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt und volljährig ist.

Damit ist die «Auswahl», die in Marketingtexten suggeriert wird, faktisch eine geografische Frage, keine Wahlfrage. Wer online spielen will, ohne umzuziehen, hat genau eine Anlaufstelle.

Swisslos Sporttip

Swisslos führt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet und einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage kommt dazu. Dieses Limitengerüst ist nicht ein Bonus, sondern der Rahmen, in dem überhaupt ein Bonus möglich wäre.

Bei Sporttip existieren zwei Bonusformen, die einem Bonus ohne Einzahlung nahekommen, aber beide sind an Bedingungen geknüpft, die mit «gratis» wenig zu tun haben.

Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus wird auf den Nettogewinn aufgeschlagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Bonus ist nicht einfach «Geschenk», sondern eine Aufwertung einer Wette, die ihrerseits Geld kostet.

Quoten- und Profitboost. Beide Boosts sind nur online für Prematch-Einzelwetten nutzbar, jeweils einmal pro Wettenden, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Beim Profitboost wird der mögliche Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentwert erhöht; beim Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier kommt der Bonus nicht ohne Gegenleistung.

Was beide Formen nicht sind: ein Startguthaben oder eine Gratiswette bei Kontoeröffnung. Beides wäre eine Aktion im Sinne von Art. 75 Abs. 2 BGS und bräuchte die vorgängige Zustimmung der Gespa, die Sporttip nicht regelmässig dafür beantragt. Wer sich bei Sporttip eine Gratiswette erhofft, weil sie bei einem ausländischen Anbieter zur Standarderöffnung gehört, wartet hier vergeblich.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt ihr Sportwetten-Angebot unter dem Namen Jouez Sport. Die Rahmenbedingungen sind mit Sporttip vergleichbar: die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone und volljähriges Alter; die persönlichen Daten werden gegen die Adressregister geprüft; für die erste Wetten setzen Spielende eigene Limiten. Wallet-Guthaben und Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN.

Die Romandie hat, wie oben erwähnt, in den letzten Jahren mehr und kleinere Aktionen gesehen als die Deutschschweiz. Das Bild ist jeweils dasselbe: ein Code, eine Frist, ein kleiner Betrag, keine Auszahlung des Guthabens. Wer gezielt auf der Suche nach einer Aktion ist, schaut am besten regelmässig in die Aktionsbedingungen auf der Seite seines Veranstalters.

Für beide Veranstalter gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist nicht ein Bonus, der weggeschnitten wird, sondern die Grundregel: was als Aktion ins Konto fliesst, wird im Konto wieder eingesetzt. Wer ein Gratisguthaben erwartet und sich später darüber ärgert, dass es nicht aufs Bankkonto geht, hat keine böse Überraschung erlebt, sondern die Bedingungen übersehen.

Welche Bonusform passt, und was sie kostet

Ein Bonus in diesem Markt ist kein Geschenk. Er ist eine Kondition, die an eine Wette gehängt wird. Die Frage «ist das Bonus gut?» übersetzt sich in zwei andere: was muss ich tun, um den Bonus zu erhalten, und was bleibt am Ende übrig, wenn ich es tue? Die Mathematik dahinter ist mit wenigen Sätzen erklärt, und sie fällt für die meisten Angebote nicht gross aus.

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist ein Sonderfall. Angenommen, ein Gratisspielguthaben über CHF 10 wird auf eine Wette mit Quote 1.90 gesetzt. Gewinnt die Wette, ist der Einsatz verloren, und nur der Nettogewinn von CHF 9 wird dem Konto gutgeschrieben. Geht die Wette auf, hat die CHF 10 aus der Aktion effektiv CHF 9 erbracht. Geht sie verloren, ist der Einsatz weg, und das ist ein rein hypothetisches Geld, das nie auf dem Bankkonto war. Das ist der Wert, den die Aktion im günstigsten Fall hat: die ausgelobte Wette, nicht mehr.

Eine Rechnung, die zeigt, was so eine Aktion langfristig wert ist, geht vom Markt aus, nicht vom Einzelfall. Bei einer angenommenen Wettquote von 1.90 in einer Zwei-Wege-Wette zahlt der Markt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95 eines Einsatzes zurück. Mit dem nicht zurückbezahlten Einsatz landet der erwartete Wert eines CHF 10-Gutscheins damit in der Grössenordnung von wenigen Rappen pro Franken, je nach Auszahlungsquote des Markts und genauen Aktionsbedingungen. Die Grösse ist nicht der Punkt: der Punkt ist, dass «gratis» über die Summe vieler kleiner Wetten kein Geschenk ist, sondern ein Rabatt auf den erwarteten Verlust, den der Buchmacher einkalkuliert hat.

Eine zweite Rechnung gehört zu fast jeder Bonusform, die man im Markt findet, und sie ist hier trotzdem nicht quantifiziert, weil die offiziellen Aktionen das nicht ausweisen: ein Bonus, der an Umsatzbedingungen hängt, ist so viel wert wie sein Bruttobetrag multipliziert mit dem Anteil des Marktes, der nicht beim Veranstalter bleibt. Es ist die Margenrechnung, die jeder Buchmacher täglich anwendet. Wer einen Bonus von CHF 100 unter Bedingungen freispielen muss, die einen Markt mit 5 % Marge voraussetzen, hat nicht CHF 100 erhalten, sondern statistisch weniger. Die genaue Zahl hängt vom Markt ab, den der Bonus zwingend voraussetzt, und genau dieser Markt ist in den offiziellen Aktionen der bewilligten Veranstalter nicht offen spezifiziert.

Wer eine Aktionsform prüft, prüft also zwei Punkte, nicht einen: was bringt die Aktion im Erfolgsfall, und was kostet sie im Misserfolgsfall, gemittelt über die Wetten, die zur Auszahlung führen müssen? Wer das rechnet, sieht, warum die beworbenen Beträge klein sind.

Was ein Bonus bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung taugt

Wer im Netz eine Werbung für «Wettbonus ohne Einzahlung» sieht, hat es in aller Regel mit einem Anbieter zu tun, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten ausschliesslich über die zwei genannten Veranstalterinnen zu, und eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft. Werbung für solche Anbieter ist verboten, der Anbieter selbst macht sich strafbar, und wer spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Internetprovider über DNS blockieren, und ersetzt sie innert Stunden, wenn neue Domains nachgeschoben werden.

Das klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen für jede einzelne Wette. Eine Auszahlung lässt sich in der Schweiz nicht erzwingen; bei Streit mit dem Anbieter bleibt nur der Weg über die Behörden, in dessen Rechtsraum der Anbieter sitzt, was für eine Streitsumme von ein paar Hundert Franken praktisch nicht beschritten wird. Gewinne aus solchen Wetten fallen zudem je nach Kanton in die Einkommenssteuer, anders als Gewinne aus bewilligten Spielen bis zum Freibetrag. Wer in einem Kanton mit der Praxis des Kantons Thurgau wohnt, der Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt, bekommt das am Ende in der Steuerveranlagung zu spüren.

Eine ausländische «Gratiswette» ist also im Schnitt nicht günstiger als eine bewilligte Aktion, im Detail schlechter, und im Streitfall nicht durchsetzbar. Das ist der Vergleich, der in Marketingmaterial fehlt: der Preis ist kein Preis, wenn der Anbieter nicht liefern muss.

Welche Auswahl bleibt realistisch

Wer in der Schweiz wettet, hat drei ehrliche Wege.

Der erste ist der bewilligte Veranstalter im eigenen Vertragsgebiet. Hier ist die Auswahl an «Bonus ohne Einzahlung» klein bis inexistent, dafür sind die Regeln klar, die Spielsperre greift, und das Guthaben bleibt im Schweizer Rechtsraum. Wer ein Aktionsangebot will, schaut regelmässig in die Aktionsbedingungen.

Der zweite Weg ist, auf Aktionen zu warten, die es in der Schweiz gibt. Das sind kleine Beträge, oft orts- oder zeitspezifisch gebunden, immer nicht auszahlbar, mit einer Verfalldauer. Wer nichts zahlt, kann auch nichts verlieren, und ein ausgelobter Franken ist besser als ein abgelehnter Versuch, eine ausländische Gratiswette durchzusetzen.

Der dritte Weg, der offen bleibt, hat einen Namen, der ihn gleich entwertet: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er ist hier als Auswahl aufgeführt, damit er als Auswahl sichtbar wird, nicht weil er empfehlenswert ist. Wer ihn geht, geht ihn um den Preis, später keine Handhabe zu haben.

Vergleich der in der Schweiz tätigen Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Bewilligter Veranstalter
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Vertragsgebiet Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura
20Bet Nein keine Schweizer Bewilligung
myBet Nein keine Schweizer Bewilligung
BC.Game Nein keine Schweizer Bewilligung
BassBet Nein keine Schweizer Bewilligung
Unibet Nein keine Schweizer Bewilligung
22Bet Nein keine Schweizer Bewilligung
bet-at-home Nein keine Schweizer Bewilligung
1Bet Nein keine Schweizer Bewilligung

Die Tabelle zeigt die Lage, wie sie im Geldspielgesetz steht: zwei Bewilligungen, acht Stellen ohne. Sie zeigt nicht, welche der «ohne»-Marken ein Gratisguthaben ausloben würden, das zeigen die jeweiligen Bonusbedingungen, und in Schweizer Recht bleibt es trotzdem ein Bonus, der nicht im Schweizer Schutzraum liegt. Wer in der Tabelle nur zwei «Ja» sieht, sieht genau das, was die Aufsicht meint, wenn sie sagt, der Markt sei klein.

Swisslos Sporttip — Vergleich der in der Schweiz tätigen Anbieter

Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip im gesamten Deutschschweizer Vertragsgebiet, im Tessin und in Liechtenstein. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz in diesem Gebiet, Volljährigkeit und einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressregister geprüft werden. Vor der ersten Wette setzen Spielende eigene Verlust- und Einzahlungslimiten, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was eine Schutzfunktion ist und das Tempo eines Spiels vorsätzlich entschleunigt.

Beim Bonusthema ist Swisslos zurückhaltend: Gratis-Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Die hauseigenen Bonusformen sind der Kombiboost und der Quoten- und Profitboost, die beide nur online und an Mindestquoten und Voraussagenanzahlen gebunden sind. Wer hier spielt, spielt in einem sauber definierten Rahmen mit klaren Regeln, aber ohne den grosszügigen «Willkommensbonus»-Stil, den ausländische Anbieter bewerben.

Loterie Romande Jouez Sport — Vergleich der in der Schweiz tätigen Anbieter

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt ihr Sportwettenangebot als Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Strukturen ähneln Swisslos: verifiziertes Konto, eigene Verlust- und Einzahlungslimiten, Wallet-Guthaben und Einzahlungen auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, alles darüber auf die hinterlegte IBAN. Die Loterie Romande hat in den letzten Jahren konkrete Aktionen durchgeführt und dafür die Gespa-Zustimmung eingeholt, sie sind jedoch klein und meist orts- oder zeitspezifisch gebunden.

Der Vorteil gegenüber dem Deutschschweizer Pendant ist eine etwas grössere Sichtbarkeit von Aktionen, der Nachteil für Spielende ist, dass sie nur im Vertragsgebiet der Romandie spielen dürfen. Wer in Genf wohnt und bei Sporttip spielen wollte, scheitert an der Wohnsitzregel, und umgekehrt.

20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home, 1Bet

Diese acht Marken haben eines gemeinsam: in der Schweiz keine Bewilligung. Sie sind in dieser Liste aufgeführt, weil die meisten Spielenden in der Werbung mindestens eine von ihnen sehen, und zwar genau in der Form, die sie bei Swisslos und Loterie Romande nicht finden: ein Bonus ohne Einzahlung, oft gross, oft ohne erkennbare Einschränkung beworben.

Die Werbung ist in der Schweiz verboten. Die Anbieter selbst sind in der Schweiz strafbar. Für Spielende heisst das: das beworbene Guthaben mag in Euro, Dollar oder Kryptowährung auf einem Konto landen, das diese Marke führt, ausgezahlt wird es, wenn überhaupt, nach den Bedingungen dieser Marke; Schweizer Recht hilft dabei nicht. Die Gespa führt diese Domains auf einer Sperrliste, schweizerische Internetprovider blockieren sie über DNS, und die Liste wird fortlaufend aktualisiert, weil Anbieter neue Domains nachschieben.

Für wen diese Marken dennoch eine Option sein können: für niemanden in der Schweiz, der sein Geld nicht verlieren will. Wer ein «kostenloses» Guthaben annimmt, akzeptiert im selben Schritt, dasselbe auf einem Spielkonto ohne Schweizer Schutz zu tun.

Welcher Anbieter zu welchem Spielprofil passt

Bei der Wahl geht es um zwei sehr unterschiedliche Fragen: was die bewilligten Anbieter leisten, und was die nicht bewilligten versprechen. Die Antwort auf die erste Frage ist geografisch, die auf die zweite rechtlich.

Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, ist automatisch bei Sporttip richtig, wenn er online wetten will. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, genauso bei Jouez Sport. Das ist keine Wahl, das ist eine Voraussetzung. Wer Sporttip scheut, kann vor Ort in einer Verkaufsstelle spielen, was die Loterie Romande parallel ebenfalls anbietet, was die Aktionsbedingungen für Gratisspiele allerdings nicht zwingend abdeckt.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielen will, sollte sich mindestens fragen, was im Streitfall passieren wird. Gibt es eine Beschwerdestelle im Land des Anbieters? Wie lange dauert eine Auszahlung wirklich? Welche Belege muss man vorlegen? Auf diese Fragen findet sich oft erst dann eine Antwort, wenn das Geld schon weg ist. Genau das ist die Erfahrung, die ein Bonus ohne Einzahlung im Ausland am häufigsten macht: das «Gratisgeld» funktioniert im Marketing, aber das Geld, das damit erspielt werden soll, funktioniert im Ernstfall nicht.

Was sich bei Gewinnen steuerlich verhält

Gewinne aus bewilligten Grossspielen wie Sporttip und Jouez Sport sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag von der Einkommenssteuer befreit. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, die Kantone haben eigene Schwellen, die je nach Kanton deutlich darunter liegen. Wer regelmässig spielt und ab und zu vierstellige Beträge gewinnt, liegt im Normalfall unter beiden Schwellen und hat mit dem Finanzamt nichts zu tun. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen; das lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, wenn nichts anderes dazukommt.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen je nach Kanton in die Einkommenssteuer, unabhängig vom Betrag. Der Kanton Thurgau zum Beispiel behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und eine Auszahlung von einem nicht bewilligten Anbieter erhält, muss den Betrag in der Steuererklärung deklarieren. Das ist ein weiterer Punkt, an dem das «gratis» teuer wird: ein Bonus, der zwingend ins Ausland spielt, schiebt Gewinne in eine andere Steuerlogik als den Freibetrag.

Die Auskunft ist nur allgemein, nicht persönlich. Wer sich für die eigene Situation interessiert, fragt beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung nach; das ist die Antwort, die hier nicht gegeben werden kann.

Verantwortungsvolles Spielen

Die Frage, was ein Bonus ist und was er kostet, hat immer zwei Hälften: das Angebot und das eigene Verhalten. Das Geldspielgesetz schreibt deshalb nicht den Bonus klein, sondern das Verhalten gross. Wer ein Gratisspielguthaben annimmt, soll nicht ungebremst spielen, sondern mit derselben Sorgfalt, die er auch eigenem Geld entgegenbringen würde, und mit den Limiten, die das Gesetz von ihm verlangt.

Vor der ersten Wette verlangt Sporttip die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage möglich. Wer diese Limiten nicht setzt, kann nicht spielen. Damit ist das Limitengerüst nicht ein Sicherheitsnetz zum Aussuchen, sondern eine Pflicht.

Die Loterie Romande legt die Struktur ähnlich an, mit ähnlichen Höchstgrenzen für Wallet und Einzahlung. Das Prinzip ist dasselbe: das System verlangt vom Spielenden, dass er vor dem Spiel sagt, wie viel er verlieren darf.

Selbstsperren sind der zweite Hebel. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Loterie Romande unterhält ein vergleichbares Verfahren. Diese Sperren sind nicht strafend, sondern entlastend; sie sind die richtige Antwort, wenn das Spielen überhandnimmt.

Eine Selbstsperre hebt sich frühestens nach drei Monaten auf Antrag auf, mit Einbezug einer Fachstelle und einer Sperre von mindestens drei Monaten Werbung. Wer länger gesperrt war, hat einen geordneten Weg zurück; wer den Weg nicht geht, wird ohne Druck nicht spielen.

Wer merkt, dass er zu spielen beginnt, was er nicht spielen wollte, oder wer ein Gefühl hat, dass das Wetten nicht mehr zum Zeitvertreib gehört, spricht am besten direkt mit dem Veranstalter über eine Sperre. Die Gespa, die interkantonale Aufsicht, hält zudem eine Sperrliste für Domains ausländischer Anbieter bereit, die von Schweizer Providern geblockt werden. Wer den Weg über die Sperrliste sucht, findet auf deren Seite die Domains, die aktuell geblockt sind.

Die Aufsicht führt ausserdem jedes Jahr Testkäufe durch, und sie dokumentiert, wie oft die Praxis vom Standard abweicht. Bei Verkaufsstellen etwa wurde 2025 in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer annimmt, das System schütze schon automatisch, irrt: Tests sind notwendig, weil die Praxis nicht von alleine hält. Genau das ist der Punkt, an dem Spielende selbst Verantwortung übernehmen, auch dann, wenn das Angebot klein und die Werbung harmlos aussieht.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Echte Willkommensbonse, wie sie ausländische Anbieter bewerben, gibt es bei beiden nicht. Was es gibt, sind kleine Aktionen wie die «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen, oder vergleichbare Codes bei Swisslos. Beide brauchen für jede Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa, und das hält das Angebot klein. Wer eine konkrete Aktion sucht, prüft die Aktionsbedingungen direkt beim Veranstalter.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zusagen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Die Regeln für Werbung sind streng, und das Werbeverbot für in der Schweiz nicht bewilligte Anbieter sorgt zusätzlich dafür, dass auch Werbung für bewilligte Aktionen zurückhaltend bleibt.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Es bleibt an Bedingungen gebunden und ist in aller Regel nicht auszahlbar. Das ist die Grundregel bei beiden Veranstaltern. Wer ein Gratisspielguthaben annimmt, spielt damit und kann mit ihm erzielte Gewinne gemäss den Aktionsbedingungen behalten, das Aktionsguthaben selbst aber nicht. Wer mit dem Gedanken spielt, das Guthaben einfach auszahlen zu lassen, hat die Bedingungen nicht gelesen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei beiden Veranstaltern wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Eine Wette zur Quote 2.00 mit einem CHF 10 Einsatz aus Gratisspielguthaben zahlt im Erfolgsfall nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz. Wer das nicht weiss, hat im Erfolgsfall weniger auf dem Konto, als das Werbeversprechen suggeriert hat.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und Werbung für solche Anbieter ist verboten. Wer dort spielt, hat kein Schweizer Recht als Hebel, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und Gewinne fallen je nach Kanton in die Einkommenssteuer. Im Streitfall mit dem Anbieter bleibt der Weg zu ausländischen Stellen, was für kleine Beträge praktisch nicht beschritten wird. Der Bonus ist daher real weniger wert, als die Zahl auf der Werbung suggeriert.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen wie Sporttip und Jouez Sport sind bis zum Freibetrag von der Einkommenssteuer befreit. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, die Kantone haben eigene Schwellen, die tiefer liegen können. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen und können mit der Steuererklärung zurückgeholt werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton voll steuerbar. Für die persönliche Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»