Sportwetten für Schweizer: was legal ist, was es kostet, wer wo wetten darf

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand, dahinter schneebedeckte Alpengipfel im klaren Morgenlicht

*Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Website der Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.*

Wer in der Schweiz wettet, hat nicht die Wahl, die Schweizer Werbung suggeriert. Auf dem Papier stehen zehn internationale Marken nebeneinander. Bewilligt sind deren genau zwei: Swisslos mit ihrem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutzrahmen, den das Geldspielgesetz hier aufbaut. Diese Seite sortiert, was das für jemanden bedeutet, der heute in der Schweiz eine Wette platzieren will: welche Veranstalterin für welchen Kanton zuständig ist, was bei einer Anmeldung verlangt wird, was eine Wette rechnerisch kostet, wie Boni und Boosts wirklich funktionieren, und was es heisst, bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu spielen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Die Reihenfolge folgt einer Frage: was kostet es, in der Schweiz zu wetten? Erst der Schutzrahmen, der eine Wette erst möglich macht. Dann die Angebote, die Boosts und Gratiswetten, die beide Veranstalter aufs Spiel setzen. Dann die App und das Verkaufsstellengeschäft, weil dort zwei verschiedene Zugänge zum selben Produkt bestehen. Dann die Sportarten und Turniere, die überhaupt angeboten werden dürfen. Dann die zwei bewilligten Veranstalter im direkten Vergleich. Dann die Rechtslage in einer Form, die über das Konzept hinausgeht. Den Abschluss bilden jene ausländischen Anbieter, denen Schweizer Wettende im Internet begegnen, mit Blick auf das, was ihre Lizenz dort wert ist.

Spielerschutz und Selbstkontrolle als Voraussetzung

Wer in der Schweiz wettet, wird vom Staat nicht geschützt, indem dieser ihm verbietet, zu spielen. Er wird geschützt, indem er sich selber Grenzen setzt, bevor er die erste Wette platziert. Bei Sporttip, dem Online-Angebot von Swisslos, ist das Verfahren so eingebaut, dass eine Anmeldung ohne gesetzte Limite gar nicht abgeschlossen werden kann. Wer sich registriert, muss zuerst Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage festlegen. Der Maximalbetrag pro Tag und Woche und Monat liegt für Volljährige bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000 pro Periode. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage gesetzt werden.

Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch, ruhiges Tageslicht fällt von der Seite ein
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Was oft übersehen wird: diese Limite sind nicht symmetrisch. Eine Senkung der Limite greift sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, und zwar als bewusste Sperre gegen impulsive Nachschüsse in einer Verlustphase. Das ist nicht der schwächere Punkt des Systems, das ist seine Antwort auf das schwächste Verhalten: wer verliert, hebt Limits an. Die Sperrfrist bricht diesen Reflex.

Daneben gibt es die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, Online-Casinos und für Liechtenstein. Wer einmal ausgeschlossen ist, kann in dieser ganzen Breite nicht mehr spielen. Exkludierte oder minderjährige Personen haben nach dem Geldspielgesetz keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, weshalb eine Spielsperre praktisch alle Türen schliesst.

Was die selbst gesetzten Limite nicht können: sie ersetzen keine Glücksspielsucht-Beratung. Wer das Gefühl hat, dass Kontrolle wegbricht, hat in jedem Kanton eine Fachstelle. In dieser Sache sind die Limits kein Ersatz, sondern ein Werkzeug.

Die Limits sind strenger als der Durchschnitt dessen, was ausländische Anbieter ihren Schweizer Kunden anbieten. Das ist Absicht. Ausländische Anbieter sind nicht in das Schweizer Sperrregister eingebunden, und ihre eigenen Werkzeuge sind freiwillig und schweizerisch nicht anerkannt. Wer sich im Inland sperrt, sperrt sich dort mit.

Boni, Gratiswetten, Boosts: was die Anbieter wirklich verschenken

Schweizer Veranstalter vergeben keine klassischen Willkommensboni. Das ist nicht Zufriedenheit, sondern Geldspielrecht. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und sie werden dem Gewinnzweck der Lotterie zugeführt, wenn sie nicht in der Frist beansprucht werden. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solche Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist ein sehr begrenztes Volumen für zwei Veranstalter, die zusammen fast den gesamten Schweizer Sportwettenmarkt bedienen.

Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse, nasses Kopfsteinpflaster und gedämpftes Licht eines bewölkten Morgens
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Sporttip setzt stattdessen auf zwei klar definierte Bonusmechaniken: den Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts. Beide sind in den Spielregeln geregelt und insofern transparent, als sich ihre Wirkung rechnerisch zeigen lässt.

Der Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch, Live oder Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen, jede einzelne zu einer Quote von 1.50 oder höher. Der Bonus erhöht den Nettogewinn, nicht den Einsatz. Auf den Nettogewinn werden 5 % aufgeschlagen bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Bonus ist nach oben gedeckelt und in Einsatz und Gewinn limitiert. Was das in Franken heisst: bei einer Vierer-Kombi mit Einsatz CHF 10 und angenommenem Bruttogewinn von CHF 250 steigt der Nettogewinn um 5 % auf CHF 237, also einen Zuschlag von rund CHF 12. Bei einer Fünfzehn-Kombi mit demselben Bruttogewinn wäre der Bonus CHF 250, also der Nettogewinn verdoppelt. Das klingt grosszügig, aber die kombinierte Quote einer Fünfzehn-Kombi liegt weit über 100, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle 15 Voraussagen treffen, ist sehr klein. Hier ist Marketing-Sprache «Boost» das Wort, das angeben soll, etwas zu verschenken, was tatsächlich an eine sehr hohe Trefferquote gebunden ist.

Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung gedeckelt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost nutzt, gibt ihn mit dem Cash-Out auf. Das ist eine kausale Verbindung, die in der Werbung selten auftaucht.

Was heisst das praktisch? Ein Bonus, der an eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage gebunden ist, schliesst aus, was viele Anfängerinnen wählen: hohe Favoriten mit Quote 1.20 oder 1.25. Wer die Mechanik umgeht, indem er sehr kurze Quoten wählt, ist raus aus dem Bonus. Wer das System ausreizt, akzeptiert sehr lange Kombis, deren Trefferwahrscheinlichkeit gegen null geht. Was hier «Boost» heisst, ist die Steuer, die der Wettende zahlt, indem er seine Auswahl verändert.

Was ein Bonus wert ist und was er kostet

Diese Mechanik lässt sich in einer einzigen Zahl fassen: dem rechnerischen Wert einer Gratiswette. Wenn das Spielguthaben aus einer Promotion stammt, ist es nach den Online-Bedingungen von Swisslos nicht auszahlbar und kann nur für Wetten verwendet werden. Bei einer regulären Wette wird der Einsatz zurückbezahlt, und der Gewinn hängt an der Quote. Bei einer Gratiswette ist der Einsatz typischerweise verloren; nur der Nettogewinn zählt. Auf einen Franken Gratiseinsatz bei Quote 2.50 kommt also ein rechnerischer Nettogewinn von 1.50 Franken, und der Auszahlungsschlüssel eines Marktes (1 − Margin) bestimmt, wie viel davon im Mittel wirklich ankommt. In einem Markt mit 5 % Margin liegt der mittlere Wert bei rund 1.43 Franken pro Franken Gratiseinsatz.

Das ist die Rechnung, die Werbung verschweigt. Sie nennt den Bruttobetrag («Gratiswette im Wert von CHF 50»), nicht den Nettowert nach Einsatzausschluss und Margenverlust. Wer weiss, dass der Einsatz nicht zurückkommt, weiss auch, dass eine einzelne Quote 2.50 das Versprochene nicht in CHF 50 verwandelt, sondern in einen Mittelwert von rund CHF 71, falls die Wette gewinnt, und der Einsatz in jedem Fall weg ist, falls sie verliert.

Die gleiche Mechanik trifft für Quotenboosts zu. Ein Boost erhöht die Quote für eine Einzelwette um einen genannten Prozentsatz. Mit dieser Erhöhung bewegt sich die Wette weg von der Quote, die der Markt hergibt. Der Wettende nimmt den «Mehrwert» mit, den der Boost abwirft, und der ist wieder nur ein statistischer Mittelwert über die Spielzeit. Die Mechanik ist klar.

Was Boni in der Schweiz nicht können, ist das, was sie auf ausländischen Seiten können: wöchentliche Reload-Boni ohne Grenze, Verlustrückzahlungen, Treueprogramme mit Cashback. Solche Angebote gibt es nur dort, und sie sind in der Schweiz verboten.

Sporttip unterwegs: App, Verkaufsstelle, QR-Code

Sporttip lässt sich auf zwei Wegen spielen: online und am Verkaufsstellenterminal. Beide Wege führen zum selben Produkt und zur selben Abrechnung, aber sie unterscheiden sich in dem, was sie voraussetzen.

Auf dem Smartphone läuft Sporttip als App für iOS und Android sowie direkt im Browser auf der Website von Swisslos. Beides setzt voraus, dass eine Online-Registrierung abgeschlossen ist. Dafür braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Die Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, und die Registrierung wird erst freigegeben, wenn die Prüfung durch ist.

Wer das Swisslos-Konto hat, kann auf drei Wegen Geld auf das Spielguthaben bringen. Die Mindesteinzahlung beträgt CHF 20, die Höchstmenge pro 30 Tagen CHF 10’000, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine konkrete Zahlungsart ist PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Welche weiteren Methoden im Spielerkonto auftauchen, hängt von der Anzeige im Konto ab; die Regeln dazu sind die genannten Höchstgrenzen, nicht einzelne Anbieter.

Am Verkaufsstellenterminal, also bei einer Swisslos- oder einer Sporttip-Verkaufsstelle, gilt dasselbe Spielerkonto. Was die App besonders macht: eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden, und umgekehrt lassen sich an der Verkaufsstelle gekaufte Wetten online weiter verfolgen. Das System ist ein durchgehendes, nicht zwei getrennte Produkte.

Die Einsatzgrenzen sind im Online- und am Terminal gleich: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Ein Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung, und nicht in jedem Markt garantiert.

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport auf einer eigenen Online-Plattform und in 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Hier laufen Registrierung und Spielkonto nach denselben Regeln, nur eben für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Warum das Identifikationsverfahren zentral ist

Die Schweizer Identitätsprüfung ist keine Schikane. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Spielsperre funktioniert, dass die Verlustlimite greift, dass eine Gewinnauszahlung auf das Konto läuft, das auf den Namen des Spielenden lautet, und dass eine allfällige Verrechnungssteuer korrekt abgerechnet werden kann. Wer sich ausweisen muss, hat Rechte. Wer sich nicht ausweisen muss, hat im Streitfall keine.

Das gilt auch im umgekehrten Sinn. Eine ausländische Seite, die den Kunden ohne nennenswerte Prüfung annimmt, hat im Streitfall genauso wenig Grundlage. Die Schweizer Sperrliste, gespeist von der Gespa, blockiert inländische Zugriffe über die DNS-Sperre nicht direkt, aber über Druck auf Schweizer Telekomanbieter. Wer trotzdem spielt, spielt ohne den Schutz, den die inländische Registrierung bietet.

Fussball, Tennis, Eishockey: was auf den Wettschein darf

Das Schweizer Sportwettenangebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine genehmigte Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, deren aktuelle Version vom 10.09.2026 stammt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind in der Schweiz nicht erlaubt. Was auf der Liste steht, darf angeboten werden; was nicht draufsteht, nicht. Das gilt für Swisslos und Loterie Romande gleichermassen.

Für Fussball heisst das: die grossen Ligen und die grossen Turniere sind abgedeckt, Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, und Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Klassische «Tore, Karten, Ecken»-Märkte, die das internationale Sportwettenbild prägen, tauchen in dieser Liste nicht auf. Für Fussball bietet Sporttip primär die Drei-Wege-Wette (Heim/Unentschieden/Auswärts), Über/Unter und Resultatmärkte, ausserdem Handicap-Linien und Langzeitwetten auf Titel und Aufstieg, soweit diese im Wettprogramm sind.

Tennis folgt dem Turnierkalender, in dem Grand Slams, ATP- und WTA-Touren sowie Länderspiele auftauchen, sobald sie gelistet sind. Auf Trainingsläufe wird nicht gewettet; das ist im Gesetz so vorgegeben. Eishockey, hierzulande National League und internationale Ligen, gehört zu den Kernsportarten, und Sporttip hat Fussball und Eishockey in seiner Sportförderung namentlich verankert.

Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, wenn der Veranstalter die Bewilligung dafür hat. Eine Wette zählt mit Quote 1.00, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird. In spielentscheidenden Situationen, etwa Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Das ist eine Schutzregel gegen Wetten, die auf Information beruhen, die der Markt noch nicht gesehen hat.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette explizit darauf zielt. Das klingt wie eine Fussnote, ist aber ein häufiger Streitpunkt. Wer auf «Resultat nach 90 Minuten» wettet, liegt in der Verlängerung 0:0, und wer auf «Sieger nach Verlängerung» wettet, hat ein anderes Spiel als die reguläre Auswahl.

Was nicht angeboten wird: Eckbälle, Karten, Spielerstatistiken, esports. Die Schweizer Liste ist im internationalen Vergleich sehr eng. Wer aus dem Ausland eine breite Marktübersicht gewohnt ist, wird sie hier nicht finden.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Bet Builder

Bei Sporttip besteht eine Einzelwette aus einer Voraussage, eine Kombinationswette aus mehreren, die miteinander zur Gesamtquote multipliziert werden, und eine Systemwette aus mehreren, die in einer Struktur kombiniert sind, in der auch ein Teilerfolg ausbezahlt wird. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung, etwa Heimsieg und Über 2.5 Tore im selben Spiel, werden ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine kleine Hürde, die bei Livewetten in Echtzeit zu Buche schlägt: wer die Funktion verwechselt, verliert am Ende die Wette.

Ein Systemwettensatz, der CHF 10’000 erreichen kann, ist für sehr hohe Payouts auf Mehrfachauswahlen gedacht, etwa eine Pferdewetten-Yankee- oder Heinz-Struktur. Die Höchstlimite für eine Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1’000, weil bei zwei oder mehr Voraussagen die Multiplikation der Quoten leicht zu sehr grossen Auszahlungen führt, und genau diese sollen gedeckelt bleiben.

Wenn ein Spiel ausfällt

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die ausgefallene Voraussage Quote 1.00. Das schützt davor, dass eine ganze Kombi an einem verschobenen Spiel stirbt, und es hält die Auszahlungsmechanik einfach: 1.00 ist neutral.

Wie viel der Markt von jeder Wette behält

Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, den der Veranstalter im Mittel an die Wettenden zurückgibt. Der Rest ist die Marge, der Anteil, den der Veranstalter einbehält. Wer einen Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 auf beiden Seiten spielt, erhält im Mittel 1 − Marge zurück. Bei 1.90 / 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also eine Marge von rund 5 %. Diese Spanne ist nicht ein konstanter Preis, sondern der Wert, der pro Wette im Mittel als Kostenpunkt übrig bleibt.

Für unterschiedliche Märkte ist die Marge unterschiedlich. Drei-Wege-Fussball mit Unentschieden hat meist eine leicht höhere Marge, Asiatische Handicaps wiederum eine niedrigere, Über/Unter eine ähnliche wie das Drei-Wege. Wer Margen vergleicht, vergleicht nicht Anbieter, sondern Märkte: bei demselben Veranstalter ist Fussball-Über/Unter preislich anders als Torwetten, und Über/Unter wiederum anders als Asiatische Handicaps.

Die hier genannten 5 % sind ein Beispielwert, kein vorgeschriebener Preis. Was die Rechnung zeigt, ist das Prinzip. Es gilt für jeden Wettanbieter, gleich ob bewilligt oder nicht, und es erklärt, warum der Auszahlungsschlüssel nie über 100 % liegt und ein «sicheres System» mathematisch nicht existiert.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich

Hier kommt der Vergleich der zwei bewilligten Anbieter nebeneinander. Beide tragen eine Schweizer Bewilligung unter dem Geldspielgesetz, beide arbeiten im Auftrag ihrer Kantone, beide finanzieren mit ihren Reingewinnen öffentliche Zwecke.

Veranstalter Produkt Sitz Kantone
Swisslos Sporttip Basel AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Lausanne FR, GE, JU, NE, VD, VS

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: die Aufteilung ist entlang der Sprachgrenze, was historisch gewachsen ist. Wer in Lausanne wohnt, fällt automatisch in die Westschweiz-Lotterie, wer in Zürich in die Deutschschweizer-Lotterie, im Tessin in die Deutschschweizer-Lotterie mit italienischsprachiger Bedienoberfläche. Eine Anmeldung bei der «falschen» Lotterie ist nicht möglich. Zweitens: beide haben genau dasselbe rechtliche Fundament, beide haben Gespa-Aufsicht, beide haben denselben Schutzrahmen. Was sie unterscheidet, sind Vertrieb, Produktname, Sprachraum und die Sportförderbeiträge.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen ausgeschütteten Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das ist der Massstab, in dem diese beiden Veranstalter denken: nicht Gewinnmaximierung, sondern Mittel für gemeinnützige Zwecke und Sportförderung.

Im Online-Angebot erscheinen Fussball, Eishockey, Tennis und eine wechselnde Auswahl weiterer Sportarten mit ausreichender Listung. Die Einsatzlimite sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette, CHF 1 bis CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt dann innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, was bedeutet: was als Bonus aufs Konto kommt, muss auch verspielt werden, weil es sich nicht in Bargeld umwandeln lässt.

Das Verkaufsstellennetz ist gross, und es ist der einzige physische Zugang zur Plattform. Wer keinen Personalausweis scannen will und lieber an einem Schalter mit Ausweiskontrolle spielt, hat hier einen Anlaufpunkt. Was die Verkaufsstelle nicht kann, ist der Zugriff für Ausländerinnen oder Ausländer ohne CH-/FL-Wohnsitz, denn das Online-Konto und der Verkauf am Terminal sind an die Wohnsitzregel gebunden.

Die Bewertung fällt geradeheraus aus. Swisslos Sporttip ist der einzige bewilligte Anbieter in 19 Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein, mit grossem Verkaufsstellennetz, klar geregelten Boni, App und Online-Plattform, und einem Schutzrahmen, der vom Sperrregister bis zur Verlustlimite alles abdeckt, was das Geldspielgesetz verlangt. Wer in seinem Servicegebiet wohnt, hat im Inland keine zweite Wahl, und wer eine zweite will, geht offshore mit allen Konsequenzen, die unten stehen.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die Westschweiz mit dem Produkt Jouez Sport. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende, was die Grösse des Vertriebs in den sechs Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura illustriert. Sie ist unter derselben interkantonalen Vereinbarung wie Swisslos bewilligt, ihre Spiele unterstehen derselben Gespa-Aufsicht, und sie hat im Jahr 2025 von der Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben erhalten, was auf einen relativ stark beworbenen Promotionkanal hindeutet.

Für die Wettenden ändert sich gegenüber Sporttip wenig. Dieselben Limits nach demselben Gesetz, dieselbe Identitätsprüfung bei Registrierung, dieselbe Verlustlimite, dieselbe Spielsperre, dieselbe Auszahlungsmechanik. Was unterschiedlich ist, ist die Plattform selbst, der Sprachraum, das Sportwettenprogramm und der Markenname. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren, weil die Anmeldung am Wohnsitz hängt, und wer in Freiburg wohnt, hat mit Jouez Sport das funktionale Äquivalent.

Die Bewertung ist daher nicht eine Frage, welcher Veranstalter besser ist. Sie ist eine Frage, welcher Veranstalter für den Wohnort zuständig ist. Innerhalb seines Servicegebiets ist Jouez Sport das, was Swisslos im seinen ist: einzige legale Quelle, mit dem vollständigen Schutz des Geldspielgesetzes. Wer ein bestimmtes Spiel erwartet, das Sporttip anbietet und Jouez Sport nicht, hat keine innereuropäische Alternative inländisch.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Hier stehen die Marken, die in der internationalen Sportwettenwerbung dominant sind und mit denen Schweizer Wettende täglich in Berührung kommen. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung. Sie dürfen in der Schweiz Sportwetten weder anbieten noch bewerben; tun sie es, ist das eine Straftat nach Art. 130 BGS, mit einer Strafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe, in kommerzieller Form bis zu 5 Jahren. Wer ihre Werbung in der Schweiz sieht, sieht sie über Kanäle, die das Gesetz eigentlich unterbindet.

Marke Schweizer Bewilligung Lizenz wie angegeben
Unibet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
IviBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert

Was diese Marken gemeinsam haben: die Zulassung im Ausland, die in der Schweiz nichts zählt. Eine Lizenz in Curaçao, Malta oder Deutschland hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Die Gespa führt keine Liste von ausländischen Lizenzen, weil die Schweiz keine gegenseitige Anerkennung ausländischer Sportwettenbewilligungen eingegangen ist. Was die Marken mitbringen, ist eine Aufsicht in einem anderen Rechtsraum, die nur dort gilt, wo sie erteilt wurde.

Die Spielsperre greift im Inland. Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande selbst sperrt, ist dort raus. Bei einer ausländischen Marke bleibt er ohne Schweizer Sperrregister angenommen. Wer dort spielt, weil er glaubt, dort anonymer zu sein, hat keinen Schutz, den er bei einem Konflikt einklagen könnte. Schweizer Streitigkeiten mit ausländischen Veranstaltern sind kaum führbar.

Die Gespa-Sperrliste schweizweit blockierter Domains hat Ende 2025 671 Einträge. Betroffene Domains tauchen auf, verschwinden, neue tauchen auf: das Phänomen «Domain-Hopping» ist in der Aufsicht namentlich benannt, etwa mit Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele. Wer mit VPN arbeitet, erreicht die ausländische Seite; wer es nicht tut, bekommt eine Sperrseite.

Die Bewertung fällt eindeutig aus. Wer in der Schweiz wohnt und sich an die beiden bewilligten Veranstalter hält, bekommt das vollständige Schutzsystem. Wer stattdessen zu Unibet, Cloudbet, IviBet, DirectionBet, BillyBets, Boomerang Bet, Jackbit oder N1 Bet geht, verzichtet auf Schutz, Spielsperre und Schweizer Rechtsweg. Das ist keine persönliche Entscheidung, die moralisch zu werten ist; es ist die Mechanik des Geldspielgesetzes.

Was das Gesetz tatsächlich sagt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es ordnet Sportwetten als Grossspiel ein. Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Konkordat zum Geldspiel ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft; damit ist die Aufsicht der Online-Sportwetten in einer Hand, nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht.

Ein Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung nach Art. 21-25 BGS. Beide gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Es gibt keine Liste weiterer Schweizer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa führt nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains, keine Positivliste.

Für die Wettenden gilt: 18 Jahre Mindestalter (Art. 72 BGS), höchstens ein Konto pro Person nach verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS). Die Verlustlimiten sind vom Veranstalter zu verlangen, der Staat schreibt keine fixe Obergrenze vor (Art. 87 VGS). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen nach 24 Stunden, wobei die beiden Schweizer Veranstalter in ihren Bedingungen 72 Stunden anwenden. Spielsperren sind selbst- oder drittgesetzt, eingetragen ins Schweizer Register (Art. 80-82 BGS); eine selbstgewählte Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS).

Was nicht erlaubt ist: Wetten auf Wetter, Politik, TV-Shows. Was nur erlaubt ist, wenn es auf der Liste steht: einzelne Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Qualifikationsrunden nur, wenn gelistet. Die Liste zeigt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine esports. Das ist die Enge, die das schweizerische System gegenüber dem internationalen Markt ausmacht.

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keinen rechtlichen Boden. Wer organisiert, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar. Der Wettende selber wird nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt kein schweizerisches Schutznetz für ihn.

Was es kostet, eine Wette zu platzieren

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz im Mittel einbehält; sie ist im Preis eingebaut und entspricht der Differenz zwischen 100 % und dem Auszahlungsschlüssel des Marktes. Zwei Quoten von 1.90 für einen Zwei-Wege-Markt ergeben einen Auszahlungsschlüssel von rund 95 %, also eine Marge von 5 %. Pro CHF 100 Einsatz bleiben rechnerisch CHF 5 beim Veranstalter.

Drei-Wege-Märkte wie 1/X/2 im Fussball haben typischerweise eine leicht höhere Marge, weil ein dritter Ausgang hinzukommt. Asiatische Handicaps haben oft eine niedrigere, weil dort kein Unentschieden existiert. Über/Unter-Märkte liegen nahe am Drei-Wege. Das sind Marktcharakteristika, keine Markeneigenschaften: derselbe Veranstalter hat auf Fussball-1X2 eine andere Marge als auf Über/Unter, und auf eine amerikanische Sportart wieder eine andere.

Was die Marge praktisch heisst: wer jede Woche gleich viel setzt, verliert im Mittel seinen Umsatz mal Marge. Bei 5 % Marge und CHF 1’000 Wochenumsatz sind das CHF 50 Verlust pro Woche, nicht weil die Wetten «schlecht» waren, sondern weil die Mechanik jeden Einsatz im Mittel um diesen Satz schmälert. Variationen nach oben und unten gibt es, die Erwartung über die Zeit aber liegt fest.

Steuern: was bleibt, was abgegeben wird

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt die Schwelle ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000, der Kanton kann darunter liegen. Wer einen kleineren Gewinn macht, bekommt ihn ohne Einkommensteuer und ohne Verrechnungssteuer. Wer über der Schwelle liegt, hat 35 % Verrechnungssteuer auf den darüberliegenden Teil, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der typische Wettende liegt weit unter der Schwelle, weshalb im Alltag weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn anfallen.

Wichtig: das gilt für Gewinne aus Schweizer bewilligten Wetten. Für Gewinne aus ausländischen Wetten gilt das nicht automatisch. Der Kanton Thurgau zum Beispiel behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben es unterschiedlich. Wer in einem Thurgauer Steuerfall ausländische Gewinne ansetzt, muss das in der Steuererklärung tun. Wer in einer anderen Kantonsregelung spielt, informiert sich am besten bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Das, was in Deutschland als 5 %-Steuer vom Einsatz abgezogen wird, gibt es hier nicht. Wer schon einmal im Inland gewettet und dort verloren hat, hat die Marge verloren und keine zusätzliche Steuer. Wer im Ausland spielt und dort eine solche Steuer zahlt, zahlt sie zusätzlich zur Marge.

Werbe- und Bonusregeln

Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer Werbung für nicht bewilligte ausländische Seiten sieht, sieht Werbung, die das Gesetz bricht. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Volumina, die oben genannt sind, 24 für Loterie Romande und 8 für Swisslos im Jahr 2025, zeigen, wie eng das Aufsichtsregime das hält.

Kundinnen und Kunden: was die Praxis mit sich bringt

Die Schweizer Spielerin kann zwischen den beiden Veranstalterinnen wählen, je nach Kanton. Sie kann nicht im selben Spiel auf beiden Seiten Konten haben; sie kann auch nicht beim «passenden» Veranstalter spielen und parallel offshore weiterwetten. Sie kann ein Konto haben und muss dort ihre Verlustlimite setzen, bevor sie die erste Wette platziert. Sie kann sich selbst sperren für bis zu 180 Tage oder unbefristet, und diese Sperre gilt im Inland überall.

Wer ein Problem hat und mit dem Veranstalter nicht weiterkommt, kann sich an die Gespa wenden. Wer beim ausländischen Anbieter ein Problem hat, hat in der Schweiz keinen Ansprechpartner.

Sportförderung: was übrig bleibt, geht an Kantone und Sport

Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio., was im Vergleichsjahr 2024 CHF 122 Mio. waren. Die Sportförderung finanziert Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe.

Das ist der politische Grund, warum die Schweiz nur zwei Veranstalter kennt: nicht weil das Gesetz keine anderen liesse, sondern weil der Gewinn daraus an die Kantone und den Sport fliesst, nicht an Aktionäre. Was hier an Lockangeboten wegfällt, ist die Differenz, die den beiden Veranstaltern die Mittel gibt.

Wer eine ausländische Seite wählt, gibt diesen Beitrag nicht. Das ist eine eigene Überlegung, die am Anfang jeder Werbeentscheidung steht.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind nur die Sportwetten der beiden Veranstalterinnen bewilligt, die das Geldspielgesetz dafür vorsieht: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, und eine dritte Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter explizit auf zwei begrenzt hat.

Welche Veranstalterin ist für welche Kantone zuständig?

Swisslos mit Sporttip bedient die 19 Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Lausanne wohnt, fällt in den Westschweizer-Veranstalter, wer in St. Gallen in den Deutschschweizer.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einmalige Registrierung pro Person. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, und die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor dem ersten Wettschein festgelegt. Erst dann wird das Konto freigeschaltet.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?

Bei Sporttip muss die spielende Person Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit Höchstbeträgen von CHF 9’999 pro Periode für Volljährige und CHF 1’000 pro Periode für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 ist der Bruttogewinn CHF 25, der Nettogewinn CHF 15, der zurückgezahlte Gesamtbetrag bei Treffer CHF 25. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten zur Gesamtquote multipliziert; ein 4er-Kombi mit Quoten 2.00, 2.50, 3.00 und 1.80 hat eine Gesamtquote von 27.00 und einen Bruttogewinn von CHF 270 auf einen CHF-10-Einsatz. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was bedeutet es, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Es bedeutet, dass die Seite in der Schweiz keine Aufsicht hat, dass die Spielsperre im Inland dort nicht greift, dass Gewinne im Konfliktfall im Schweizer Recht schwer durchsetzbar sind und dass die Seite in der Schweiz Werbung gar nicht machen dürfte, wenn jemand sie gerade sieht. Der Wettende wird in der Schweiz nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen die ausländische Anbieterin eingezogen werden. Auf den Gewinnen ausländischer Wetten lastet zudem je nach Kanton eine andere Steuerpraxis, im Kanton Thurgau zum Beispiel die volle Einkommensteuer unabhängig vom Betrag.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»