Gratis-Startguthaben bei Schweizer Sportwetten: was es bringt, was es kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach «Sportwetten mit Gratis-Startguthaben» sucht, stösst rasch auf eine Realität, die in der Werbung selten so klar steht: Einlagenfreie Boni sind in der Schweiz nicht frei verfügbar, sondern bewilligungspflichtig. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, und Gratis- oder Aktionsguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer in den letzten Jahren trotzdem CHF 10 Startguthaben ohne Einzahlung gesehen hat, war Teil einer konzessionierten Aktion – nicht eines beliebigen «Willkommensbonus», wie ihn ausländische Plattformen bewerben.
Diese Seite ordnet ein, was es in der Schweiz an Gratis-Startguthaben gibt, was es wert ist und unter welchen Bedingungen es gilt. Der Schwerpunkt liegt auf den beiden bewilligten Veranstalterinnen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – und auf den ausländischen Plattformen, denen Schweizer Spielende im Internet begegnen, die aber keine Schweizer Bewilligung haben. Die Sortierung folgt der Frage, welche Wege offenstehen und welcher Weg zu welchem Spielprofil passt.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielregeln von Swisslos (Version 4.2) und Loterie Romande sowie gegen die Angaben der Gespa zu Grossspielen.
Was Gratis-Startguthaben in der Schweiz tatsächlich heisst
Ein «Gratis-Startguthaben ohne Einzahlung» ist in der Schweizer Werbelogik kein Willkommensgeschenk, das die Wettanbieterin aus eigener Initiative verteilt. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das macht jedes Angebot, das tatsächlich ohne Einzahlung auf das Spielkonto fliesst, zu einer bewilligten Aktion – geplant, befristet, oft an einen Anlass gebunden.

Was Suchende in der Regel finden, sind drei Erscheinungsformen:
- Aktionsguthaben einer konzessionierten Aktion, das an eine konkrete Handlung geknüpft ist (eine Registrierung, einen Code, einen Anlass). Beispiel: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zwischen Dezember 2025 und März 2026, bei der an sieben Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben ausgegeben wurden.
- Werbliche Werbeversprechen ausländischer Plattformen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind und mit der Schweizer Rechtsordnung nichts zu tun haben. Solche Angebote mögen locken, sind aber weder von der Gespa geprüft noch an die Schweizer Sperrliste angeschlossen.
- Quoten- und Kombiboosts der Schweizer Veranstalterinnen, die zwar den möglichen Gewinn erhöhen, aber kein einlagenfreies Startguthaben sind: Sie setzen einen Einsatz voraus.
Allen gemeinsam ist eine entscheidende Klausel: Aktionsguthaben ist in der Regel nicht auszahlbar. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette gewinnt, sieht in den meisten Fällen nur den Nettogewinn – nicht das ursprüngliche Guthaben – auf dem Spielkonto, und dieser Gewinn lässt sich erst nach weiteren Umsetzungen oder gar nicht auszahlen. Das ist der Punkt, an dem die Werbung ihre Luft verliert.
Der Wert eines CHF 10-Aktionsguthabens
Die Frage «Was ist ein Gratis-Startguthaben wert?» hat eine präzise Antwort, sobald man weiss, dass der Einsatz selbst nicht ausbezahlt wird. Bei einer Wette mit Quote 1.90 (eine illustrative Quote auf einem Zweiwege-Markt, kein notierter Preis) ergibt sich der durchschnittliche Wert eines CHF 10-Freiwettguthabens nach der Formel Wert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × Auszahlungsquote. Bei einer Auszahlungsquote des Marktes von rund 95 % (entsprechend einem Buchmachermargen von 5 %) liegt der mittlere Wert des CHF 10-Aktionsguthabens in der Grössenordnung von etwa CHF 4.5 – genauer: in einem Band zwischen CHF 4 und CHF 5, je nach tatsächlicher Auszahlungsquote des gewählten Marktes.
Das ist die ehrliche Zahl, die hinter «CHF 10 gratis» steht: nicht 10, sondern rund die Hälfte, weil der Buchmachermargen schon eingepreist ist und der Nominalbetrag der Wette bei einer Gratiswette üblicherweise verfällt. Wer mit höheren Quoten wettet, verschiebt das Band nach oben; wer auf ausgeprägte Favoriten setzt, nach unten. Die Bedingung, unter der diese Zahl gilt, ist die Annahme, dass das Aktionsguthaben nur einmal, mit einer Einzelwette und ohne weitere Auflagen, eingesetzt wird – die meisten Schweizer Aktionen sind tatsächlich so strukturiert, verlangen aber ein Zeitfenster (im genannten Beispiel 30 Tage ab Gutschrift).
Neukundenangebote mit Startguthaben in der Schweiz
Die Auswahl an Neukundenangeboten, die in der Schweiz tatsächlich nutzbar sind, ist eng. Sie umfasst die beiden bewilligten Veranstalterinnen und – im weiteren Sinne – die gelegentlichen Aktionen, die sie für Neukunden durchführen.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt das Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Online-Registrierung erfordert Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Identitätsprüfung. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Was Sporttip an Neukundinnen und Neukunden bietet, ist kein pauschales «CHF 10 bei Anmeldung», sondern eine breite Palette laufender Aktionen: Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten, der Kombiboost auf Kombinationswetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, sowie gelegentliche Aktionen, die im Spielerkonto sichtbar werden. Der Kombiboost staffelt sich nach Anzahl Voraussagen (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn), ist online auf Prematch, Live und Systemwetten beschränkt und in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Kontaktadresse ist Lausanne, das Vertriebsnetz umfasst über 2’350 Verkaufsstellen. Die Online-Registrierung läuft nach demselben Muster: Mindestalter 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet, Identitätsprüfung.
Auch hier sind die regelmässigen Aktionen boosts- und nicht-startguthabenorientiert. Die explizite «CHF 10 bei Anmeldung»-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026 war an die National-League-Stadien gebunden: Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Insgesamt waren 7’000 Stück verfügbar. Das ist das Format, in dem in der Schweiz ein Gratis-Startguthaben ohne Einzahlung tatsächlich auftaucht: anlassbezogen, befristet, an ein definiertes Kontingent gebunden.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda sind Beispiele für Plattformen, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbieten. Sie werben oft mit «100 % Bonus» oder «Gratiswette», sind aber weder an die Schweizer Sperrliste angeschlossen noch von der Gespa beaufsichtigt. Eine ausländische Lizenz – ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement stellt klar, dass die Spielenden selbst nicht bestraft werden, dass aber im Strafverfahren gegen die Anbieterin Einsätze und Gewinne eingezogen werden können und dass kein Schweizer Schutzregime greift.
Für die Sortierung heisst das: Solche Plattformen mögen nominell «gratis» bieten, aber ein gratis dort ist kein gratis in der Schweiz. Wer aus dieser Liste wählt, akzeptiert fremdes Recht, fremden Schutz und im Konfliktfall fremde Gerichte. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen – ein laufendes Katz-und-Maus-Spiel, in dem Domains innert Stunden ersetzt werden.
Die Schweizer Veranstalterinnen im Vergleich
Die folgende Übersicht stellt die beiden bewilligten Veranstalterinnen einander gegenüber. Sie unterscheiden sich geografisch, in der Spielmechanik und in den konkreten Aktionen; gemeinsam ist ihnen die gesetzliche Grundlage und das Schutzregime.
| Veranstalterin | Schweizer Bewilligung | Gebiet und Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos, Genossenschaft mit Sitz in Basel | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa | Sporttip für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande, Lausanne | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa | Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS |
Die Spalte «Schweizer Bewilligung» hält fest, was die Gespa-Kartei führt: Beide sind die einzigen Inhaberinnen einer Veranstalterbewilligung für Sportwetten als Grossspiel. Wer sich ausserhalb ihres Vertragsgebiets aufhält, kann sich weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport online registrieren – das ist eine technische Voraussetzung der Online-Teilnahmebedingungen, nicht eine beliebige Sperre.
Die Spalte «Gebiet und Produkt» zeigt, warum die Auswahl schon im eigenen Land nicht «swisslos oder Loterie Romande» heisst, sondern «das, was für meinen Kanton zuständig ist». Ein Deutschschweizer mit Wohnsitz in Zürich spielt Sporttip, ein Genfer spielt Jouez Sport. Beide haben in ihren jeweiligen Vertragsgebieten das Monopol, nicht aber schweizweit.
Diese geografische Aufteilung ist im Geldspielkonkordat festgeschrieben und hat Folgen für jede Aktion: Ein «nationaler» Willkommensbonus existiert nicht, weil es keine nationale Veranstalterin gibt. Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» bleiben an die Westschweiz gebunden, weil nur die Loterie Romande dort Sportwetten anbieten darf.
Boni und Freiwetten: Wie die Schweizer Angebote funktionieren
Wer in der Schweiz nach Bonus oder «Freiwette» sucht, findet zwei Sorten: die echte Gratiswette (Aktionsguthaben, nicht auszahlbar) und die unechte in Form von Boosts, die einen Einsatz voraussetzen. Beide haben eigene Spielregeln.
Aktionsguthaben
Aktionsguthaben wird von beiden Veranstalterinnen gezielt für Aktionen eingesetzt. Bei Swisslos und Loterie Romande ist es nicht auszahlbar; wer mit CHF 10 Spielguthaben wettet und gewinnt, sieht den Nettogewinn auf dem Spielkonto – das ursprüngliche CHF 10 verbleibt in der Regel als weiteres Spielguthaben oder verfällt. Das ist der Mechanismus, der aus «gratis» einen klar messbaren Wert macht, der unter dem Nominalwert liegt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» illustriert das Muster: 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nur über die Verkaufsstellen der Stadien verteilt. Wer keine Westschweizer National-League-Stadien besuchte, kam nicht an den Code. Wer einen Code hatte, bekam CHF 10 auf das verifizierte Konto. Die Auszahlungsbedingungen waren die normalen: Gewinne bis CHF 1’000 werden dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht es aufs Bankkonto.
Kombiboost Sporttip
Der Kombiboost ist kein Gratisguthaben, sondern eine Gewinnaufstockung. Er gilt nur online, nur für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 und staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert – die genauen Grenzen stehen in den aktuellen Spielregeln, die Swisslos auf der Webseite führt.
Wer den Kombiboost mit Quotenboosts kombiniert, sollte die Spielregeln genau lesen: Beide Boni sind an eigene Bedingungen geknüpft, und nicht jeder Markt nimmt an jedem Boost teil. Cash-Out und Boosts vertragen sich schlecht: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Quoten- und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip betreffen Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Stelle, an der die Werbung «bis zu 100 % mehr Gewinn» ihre wahre Form zeigt: nicht eine Verdoppelung des Einsatzes, sondern eine Aufstockung des Nettogewinns auf einem vorher definierten Markt.
Auszahlung von Gewinnen und Guthaben
Die Auszahlungsmechanik ist bei beiden Veranstalterinnen ähnlich, aber unterschiedlich kalibriert:
- Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
- Loterie Romande: Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf maximal CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Die Trennung von «Spielguthaben» (Aktionsguthaben) und «Gewinn» (was wirklich bares Geld wird) ist der entscheidende Punkt, an dem viele Werbeversprechen kippen. Wer CHF 10 Aktionsguthaben bekommt und daraus CHF 12.50 erspielt, hat am Ende CHF 12.50 auf dem Wallet – nicht CHF 22.50. Und von den CHF 12.50 ist nur das, was aus echten Einzahlungen stammt oder den Freibetrag nicht überschreitet, ohne weitere Auflagen auszahlbar.
Geld einzahlen und auszahlen: Welche Wege es gibt
Das Zahlungsprofil beider Veranstalterinnen ist konservativ und an die Schweizer Bankenstruktur angepasst. Anonyme Zahlungsmittel, Kryptowährungen oder Kreditkarten mit ausländischer IBAN sind tabu.
Swisslos
Swisslos akzeptiert das Aufladen des Spielkontos per PostFinance Pay. Die Bestätigung erfolgt direkt in der PostFinance-App. Daneben sind Online-Zahlungsmöglichkeiten und Einzahlungsscheine möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Aufladung und einer 30-Tage-Obergrenze von CHF 10’000. Eine Aufladung ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet.
Loterie Romande
Die Loterie Romande verlangt für Auszahlungen eine IBAN, und Gewinne über CHF 1’000 werden auf das angegebene Konto überwiesen. Einzahlungen sind an die 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 gebunden, das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 gedeckelt. Welche konkreten Zahlungsmittel (Kreditkarte, Banküberweisung, Twint) angeboten werden, ist Sache der aktuellen Spielbedingungen und sollte vor der ersten Einzahlung geprüft werden.
Die wichtigste Einsicht aus beiden Profilen: Die Zahlungswege sind auf Schweizer Konten beschränkt. Wer im Ausland lebt, kann Gewinne nicht ohne Weiteres empfangen; wer mehrere Konten hat, sollte das im Spielkonto hinterlegte Konto sorgfältig wählen, weil eine spätere Änderung mit erneuter Identitätsprüfung verbunden sein kann.
Limits, Höchsteinsätze und Wettregeln
Sporttip legt seine Wettregeln in den «Spielregeln und Teilnahmebedingungen» (Version 4.2) fest. Sie gelten unabhängig von Kontoart und Aktion.
- Mindesteinsatz: CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten.
- Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
- Mindestalter: 18 Jahre. Wer am Wettereignis als Wettkämpferin oder Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
- Reguläre Spielzeit: umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
- Abhängige Ereignisse: voneinander abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine irrtümlich angenommene Kombination kann für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
- Gewinnberechnung: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
- Annulierung: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.
- Verfall: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese letzte Klausel ist eine der wenigen, bei der die Veranstalterin das Risiko ungewöhnlicher Spielsituationen von der Wettenden weg und zu sich zieht.
Cash-Out und Livewetten
Cash-Out bei Sporttip ist nur online, nur als vollständiges Cash-Out (kein Teilauszahlung) und nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar – vor Spielbeginn und live. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert einen Abschlag auf den «wenn alles ausgeht»-Gewinn und damit eine vom Buchmacher kalkulierte Marge, die sich zwischen Cash-Out-Wert und tatsächlichem Wettausgang bewegt.
Wann Cash-Out sinnvoll ist – und wann nicht
Cash-Out ist ein Werkzeug für Spielsituationen, in denen die ursprüngliche Prognose zu kippen droht. Wer mit einer Kombiwette auf vier Voraussagen liegt und die erste Voraussage zu wackeln beginnt, kann mit Cash-Out den Gewinn mitnehmen, bevor eine Quote-1.00-Wertung eintritt. Wer eine Einzelwette mit hoher Quote laufen hat und das Spiel sich gegen die Wette entwickelt, kann mit Cash-Out einen Teil des Einsatzes retten.
Wer hingegen ohne Not verkauft, lässt Geld liegen. Der Cash-Out-Wert ist so kalkuliert, dass er unter dem Erwartungswert der offenen Wette liegt – andernfalls würde die Veranstalterin Verlust machen. Die Frage «Cash-Out ja oder nein» ist daher weniger eine Frage des Werkzeugs als eine der eigenen Disziplin: Wer Cash-Out nutzt, sollte es als Versicherung gegen einen klaren Risikofall verstehen, nicht als Taktik, um jeder Wette vorzeitig Gewinn mitzunehmen.
Rechtslage: Was bewilligt ist und was nicht
Die Schweiz hat 2019 mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) den Markt für Grossspiele – darunter Sportwetten – neu geordnet. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die Casinos beaufsichtigt.

Was erlaubt ist
- Veranstalterinnen: Nur Swisslos und Loterie Romande. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
- Vertragsgebiete: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
- Was gewettet werden darf: Nur Sportereignisse. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026); Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn gelistet, Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet, Rangwetten nur, wenn das Ranking den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte sind nicht gelistet, Esport nicht.
- Livewetten: erlaubt, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS enthält keine pauschale Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
- Minderjährige: Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Online-Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich.
Was bewilligungspflichtig ist
- Gratis- und Aktionsguthaben: Brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
- Werbung: Darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft.
Was nicht erlaubt ist
- Ausländische Veranstalterinnen: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber im Strafverfahren gegen die Anbieterin können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
- Sperrliste: Die Gespa führt eine Liste blockierter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Per Ende 2025 waren 671 Domains gelistet. Bei Domain-Hopping (interwetten, bet-at-home und bet365 sind namentlich genannt) werden blockierte Domains innert Stunden ersetzt.
- Kredit an Spielende: Art. 75 Abs. 1 BGS verbietet die Gewährung von Kredit an Spielerinnen und Spieler. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Markt nicht.
Steuern
- Einkommensteuer: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; massgebend ist das jeweilige kantonale Steuerrecht.
- Verrechnungssteuer: Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer deutlich unter dem Freibetrag bleibt – und das ist der Normalfall – zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer.
- Ausländische Gewinne: Ausländische Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einer ausländischen Plattform spielt, sollte das kantonale Steuerregime kennen.
- Wettsteuer auf Einsätze: Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine Wettsteuer liest, liest von einer ausländischen Regelung.
Die Frage, ob ein Angebot «legal» ist, hat in der Schweiz also eine sehr konkrete Form: Es ist bewilligt, wenn es von Swisslos oder Loterie Romande stammt, im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin liegt und die Aktion von der Gespa bewilligt ist. Alles andere ist es nicht.
Spielerschutz und Verlustlimiten
Das BGS verpflichtet die Veranstalterinnen, von den Spielenden vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen zu lassen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Die Schutzlogik ist zweistufig: Eine vom Staat gesetzte fixe Obergrenze für Einzahlungen existiert in der Schweiz nicht. Die Limite wird von der spielenden Person selbst gesetzt – mit der Auflage, dass sie überhaupt gesetzt werden muss. Das ist ein anderer Ansatz als der vieler ausländischer Märkte, die mit harten Tageslimits arbeiten, aber es funktioniert nur, wenn die Limite auch tatsächlich gesetzt und nicht ständig erhöht wird.
Spielsperre und Sperrregister
Spielende können den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register wird von der Gespa geführt; eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden.
Für ausländische Plattformen gilt dieses Register nicht. Wer sich bei einer Schweizer Veranstalterin sperren lässt, ist nicht automatisch bei Betclic, Fezbet oder einer anderen Offshore-Plattform gesperrt. Wer seinen Schutz ausweiten will, muss das pro Plattform separat tun – und stösst bei nicht-bewilligten Anbietern auf sehr unterschiedliche Standards.
Die Frage, die ein Startguthaben nicht beantwortet
Ein Gratis-Startguthaben verführt dazu, «es einfach mal zu versuchen». Genau das ist die Situation, in der das Schutzsystem arbeiten soll: Wer ohne eigenes Geld startet, mag das Gefühl haben, nichts zu riskieren, lernt aber den Mechanismus von Wetten in einem Zustand kennen, in dem die Disziplin erst entstehen muss. Die Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt wird, ist der Moment, in dem festgelegt wird, was ein schlechter Tag kosten darf. Das sollte vor dem Aktionsguthaben passieren, nicht danach.
Wie unterscheidet man ein echtes von einem unechten Angebot?
In der Werbung verschwimmen die Grenzen zwischen «CHF 10 Aktionsguthaben», «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», «Gratiswette» und «Quotenboost». Wer die Begriffe sauber trennt, sieht klarer, was ein Angebot tatsächlich kostet.
- Aktionsguthaben: Wird ohne Einzahlung auf das Spielkonto gebucht, ist befristet, nicht auszahlbar, unterliegt den Wett- und Auszahlungsregeln der Veranstalterin.
- Einzahlungsbonus: Verdoppelt (oder prozentual ähnlich) die erste Einzahlung, ist eine Vervielfachung des eigenen Geldes, nicht ein Geschenk. Die Auszahlung hängt von Umsatzbedingungen ab, die in den Spielregeln stehen.
- Gratiswette / Freiwette (im Markt): Wird als Gutschein für eine konkrete Wette gegeben, ist nicht auszahlbar, der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückerstattet.
- Quotenboost: Erhöht die Quote einer vordefinierten Wette, ist einmalig pro Person nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert.
- Kombiboost: Erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette, gilt nur ab einer Mindestanzahl Voraussagen mit Mindestquote 1.50.
In der Schweiz sind die ersten drei nur als bewilligte Aktionen verfügbar, und die ersten beiden (Aktionsguthaben, Gratiswette) sind in der Praxis anlassbezogen. Wer dauerhaft nach «Gratis-Startguthaben» sucht, sucht etwas, das es in der Schweiz strukturell kaum gibt – und landet fast zwangsläufig bei Offshore-Plattformen, die mit dem Begriff Werbung machen, ihn aber mit anderen Mechanismen füllen.
Praktischer Ablauf: Von der Registrierung zur ersten Auszahlung
Wer in der Schweiz erstmals Sportwetten mit Aktionsguthaben nutzen will, geht einen klaren Weg. Der Weg ist nicht kompliziert, aber er hat ein paar nicht-offensichtliche Schritte.
1. Vertragsgebiet prüfen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, ist bei Sportrip richtig; wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, bei Jouez Sport. Eine Registrierung bei der «falschen» Veranstalterin ist nicht möglich.
2. Verlust- und Einzahlungslimiten setzen. Vor der ersten Wette müssen 1-, 7- und 30-Tage-Limiten gesetzt werden. Die Obergrenze für die Verlustlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Die Einzahlungslimite ist freiwillig, aber sinnvoll.
3. Online-Registrierung. Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, einmalige Registrierung pro Person. Identitätsnachweis per Ausweis-Upload, Adressabgleich gegen Datenbanken.
4. Aktionsguthaben sichern. Falls eine Aktion läuft – typischerweise regional und befristet – den Code oder das Aktionsfenster im Spielerkonto aktivieren. Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar.
5. Wette platzieren. Wettregeln lesen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 (Einzel/Kombi) bzw. CHF 10’000 (System), Cash-Out-Bedingungen, Boosts. Bei Livewetten die Regeln zur Quote-1.00-Wertung in spielentscheidenden Situationen beachten.
6. Gewinn verbuchen und auszahlen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen (Swisslos) aufs Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal jährlich gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Wer bei einer ausländischen Plattform spielt, geht im Grundsatz denselben Weg – Registrierung, Einzahlung, Wette, Auszahlung –, aber ohne die Schweizer Schutzmechanismen. Die Auszahlung läuft auf eine ausländische IBAN oder E-Wallet, der Kundendienst reagiert in einer anderen Sprache, im Konfliktfall ist die Anlaufstelle eine ausländische Lizenzbehörde.
Steuerliche Einordnung für die Praxis
Das steuerliche Ergebnis einer Sportwette hängt von zwei Grössen ab: der Höhe des Gewinns und dem Kanton. Die wichtigsten Punkte, die in der Praxis anders liegen als in der Werbung:
- Wer unter dem bundesrechtlichen Freibetrag bleibt (CHF 1’071’000 seit 1.1.2026), zahlt auf den Wettgewinn keine Einkommensteuer. Das ist der Normalfall.
- Wer den Freibetrag überschreitet, bekommt 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die Veranstalterin behält automatisch ein.
- Die kantonale Schwelle weicht vom Bund ab. Wer im Kanton Thurgau wohnt und bei einer ausländischen Plattform spielt, sollte das kantonale Steuerregime prüfen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen.
- Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf Einsätze.
Die Frage «Muss ich meine Wettgewinne versteuern?» hat also für die meisten Spielenden die Antwort «nein, solange es kein hoher sechsstelliger Betrag wird». Die Frage «Muss ich ausländische Gewinne versteuern?» hängt vom Kanton ab. Die Frage «Zahlt die Veranstalterin Verrechnungssteuer?» nur, wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt.
Wer in der Schweiz wettet, wählt zwischen zwei Welten
Die Sortierung am Schluss ist eine einfache. Wer in der Schweiz wettet, hat zwei strukturell verschiedene Wege:
Der bewilligte Weg: Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, je nach Wohnkanton. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Schutz durch das schweizweite Sperrregister, Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto, klare Spielregeln, anlassbezogene Aktionen mit bewilligtem Aktionsguthaben. Keine Willkommensboni auf Einzahlungen in dem Sinn, wie sie ausländische Plattformen bewerben. Kein «100 % Bonus», kein «Gratiswette bis CHF 100». Stattdessen: Quoten- und Kombiboosts, gelegentliche Aktionsguthaben an konkrete Anlässe gebunden, ein klarer Schutzrahmen.
Der unbewilligte Weg: Eine von dutzenden Offshore-Plattformen – Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home, BetPanda und andere. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, fremdes Recht, im Konfliktfall fremde Gerichte. Die Werbung verspricht, was die Schweizer Veranstalterinnen nicht versprechen dürfen: hohe Boni, Gratiswetten, schnelle Auszahlungen. Was sie verschweigt, ist die fehlende Schweizer Bewilligung und die fehlende Konsequenz im Konfliktfall.
Beide Wege sind in der Schweiz verfügbar, der erste legal und geschützt, der zweite formal strafbar auf Anbieterseite. Welcher Weg zu wem passt, hängt davon ab, was dem Spielenden wichtig ist: Schutz und klare Regeln, oder Auswahl und hohe Boni. Für Spielende, die in der Schweiz leben und auf den Schutzrahmen des BGS angewiesen sind, ist der bewilligte Weg der einzig konsequente.
Häufige Fragen zu Gratis-Startguthaben in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber nur als bewilligte Aktion. Die Schweizer Veranstalterinnen – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – vergeben gelegentlich CHF 10 oder ähnlich grosse Beträge als Aktionsguthaben. Solche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, sind anlassbezogen, befristet und in der Regel nicht auszahlbar. Dauerhafte «Willkommensboni» ohne Einzahlung, wie sie ausländische Plattformen bewerben, gibt es in der bewilligten Schweiz nicht.
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien der Westschweiz. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt waren 7’000 Stück verfügbar, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion war regional auf die Westschweiz und auf die Loterie-Romande-Kundschaft beschränkt.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Nein, in der Regel nicht. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen explizit nicht auszahlbar. Wer mit CHF 10 Aktionsguthaben eine Wette gewinnt, sieht den Nettogewinn auf dem Spielkonto – das ursprüngliche Aktionsguthaben verfällt in den meisten Fällen oder bleibt als weiteres Spielguthaben bestehen. Eine Auszahlung erfolgt erst, wenn Gewinne aus echten Einzahlungen stammen oder die normalen Auszahlungsbedingungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?
Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin oder Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und pro Person nur eine Registrierung. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, die Adresse gegen Datenbanken geprüft. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000).
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limiten sind Anbieterregeln, nicht im Gesetz festgelegt.
Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Weil Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Bewilligung der Aufsichtsbehörde bindet. Die Gespa prüft dabei, ob die Aktion mit den Spielregeln und dem Schutzrahmen vereinbar ist. Ohne diese Zustimmung darf eine Schweizer Veranstalterin kein Aktionsguthaben ausgeben. Die Gespa hat 2025 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Bonus – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
