Neukundenbonus Sportwetten Schweiz: Angebote, Regeln, Kosten im Überblick

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 und abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos sowie dem Règlement Général der Loterie Romande.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer in der Schweiz nach einem «Neukundenbonus für Sportwetten» sucht, stösst schnell auf eine Eigenheit des Marktes: Die Auswahl an bewilligten Veranstaltern ist gesetzlich auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport decken die Deutschschweiz und die Romandie ab, mehr gibt es nicht. Was beide an Neukundenangeboten führen, ist kleiner als das, was ausländische Buchmacher bewerben, und der Grund liegt nicht in der Fantasie der Marketingabteilungen, sondern in der Geldspielaufsicht.

Die Seite erklärt, was Willkommensangebote hier konkret enthalten, welche Regeln für Gratisspiele und Startguthaben gelten, was ein Boost wirklich zur Auszahlung beiträgt und was eine Gratiswette im Gewinnfall auszahlt. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, die ihre erste Wette platzieren oder einen Anbieter wechseln wollen und wissen möchten, was die Bedingungen vor der ersten Einzahlung bedeuten.

Was ein Neukundenangebot in der Schweiz überhaupt sein darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) behandelt Sportwetten als Grossspiel. Veranstalter brauchen eine Veranstalterbewilligung und für jedes Spiel eine Spielbewilligung, beides erteilt von der Gespa. Die Kantone haben den Kreis der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Das ist keine Marktbeschränkung durch Zufall, sondern das Ergebnis der interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020), die den gemeinnützigen Charakter der Erträge sichern soll.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für Gratisspiele und Startguthaben gilt zusätzlich: Werbung und Boni für Geldspiele, die nicht bewilligt sind, sind verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Für bewilligte Spiele brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, jede einzelne Aktion also einzeln genehmigt. Das erklärt, warum die beworbenen Summen bescheidener ausfallen als bei Malta- oder Curaçao-lizenzierten Anbietern, und warum praktisch jedes Angebot zeitlich befristet und an konkrete Aktionen gebunden ist.

Die Folge für Spielende: Wer hier ein Konto eröffnet, bekommt keinen «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» im Stil ausländischer Anbieter. Stattdessen stehen Kombiboosts auf den Nettogewinn, kleine Aktionen mit fixem Guthaben, Quoten- und Profitboosts oder befristete Promotionen wie die Patinoires-Aktion der Loterie Romande zur Verfügung. Das klingt nach weniger, ist aber regulatorisch gewollt: Die Aufsicht will verhindern, dass ein Bonus die Spiellust über die Verlustlimite hinaus treibt.

Für Leserinnen und Leser hat das eine praktische Konsequenz: Bevor sie ein Angebot annehmen, lohnt sich der Blick in die Spielregeln und Teilnahmebedingungen. Was als «Willkommensgeschenk» angekündigt wird, ist meistens ein Bonus auf den Nettogewinn, der an eine Mindestanzahl Voraussagen und eine Mindestquote gebunden ist und nur online funktioniert.

Die Startangebote der bewilligten Veranstalter im Vergleich

Die Tabelle «Die Startangebote der bewilligten Veranstalter im Vergleich» stellt die beiden bewilligten Veranstalter nebeneinander. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung werden im Abschnitt «Die Startangebote ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung» separat behandelt, weil sie einer ganz anderen rechtlichen Kategorie angehören und nicht mit den Schweizer Veranstaltern in einen Topf gehören.

Anbieter Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsgrundlage
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Produkt Sporttip; Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne, Produkt Jouez Sport; Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa
PowBet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
myBet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
1xBet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BDMBet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Coolzino keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Bahigo keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Fezbet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Die Spalte «Bewilligung» trägt bewusst nur zwei Zustände: Schweizer Veranstalterbewilligung oder keine. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, deshalb steht bei den letzten acht Marken ein klares «keine Schweizer Bewilligung». Wer dort ein Konto eröffnet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Zugang zum hiesigen Ausschlussregister.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost im Detail

Der Kombiboost ist das auffälligste Startangebot bei Swisslos und das, was Neukunden zuerst sehen. Er erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette, wenn mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50 zusammengeführt werden. Der Bonus ist gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Er gilt nur online, also für Prematch, Live und Systemwetten über das Swisslos-Spielkonto, nicht an den Verkaufsstellen.

Wichtig ist, was der Boost nicht tut: Er wird auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz. Wer CHF 10 auf eine Viererkombi mit Einzelquoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 setzt, bekommt im Gewinnfall zuerst den normalen Wettgewinn aus Einsatz mal Gesamtquote und obendrauf 5 % des Nettogewinns. Der Einsatz wird nicht zusätzlich zurückgezahlt, das ist bei Kombiwetten ohnehin der Normalfall.

Was die Bedingungen weiter sagen: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den vollen Bonus von 100 % bei fünfzehn Voraussagen mitnehmen will, braucht ein Vielfaches des Mindesteinsatzes und eine Wettstruktur, die alle fünfzehn Auswahlen zu Quoten von 1.50 oder höher liefert, gleichzeitig über die reguläre Spieldauer, Nachspielzeit inklusive, ohne dass eine Voraussage Quote 1.00 erhält, etwa weil ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird.

Rechenbeispiel für den Kombiboost: Eine Viererkombi mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 hat eine Gesamtquote von 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 97.92, abgerundet auf 5 Rappen genau also CHF 97.90. Der Nettogewinn beträgt CHF 87.90. Mit 5 % Boost werden zusätzlich CHF 4.40 (5 % von CHF 87.90, abgerundet auf 5 Rappen genau) ausbezahlt. Die Auszahlung steigt damit von CHF 97.90 auf CHF 102.30.

Bei einer Siebenerkombi mit angenommenen Quoten von 1.60, 1.65, 1.70, 1.75, 1.80, 1.85, 2.00 liegt die Gesamtquote bei rund 62.90. Aus CHF 10 Einsatz wird ein Bruttogewinn von etwa CHF 629.00, der Nettogewinn etwa CHF 619.00. Bei 20 % Boost kommen rund CHF 123.80 dazu, die Auszahlung erreicht rund CHF 752.80.

Diese Zahlen stehen als Band, nicht als Versprechen. Die wirkliche Auszahlung hängt von den tatsächlichen Quoten der Voraussagen ab, und jede Voraussage muss am Ende mindestens 1.50 stehen, sonst greift der Boost nicht. Wer die Bedingung nicht erfüllt, bekommt den normalen Wettgewinn ohne Aufschlag, der Boost verfällt.

Neben dem Kombiboost gibt es Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Prematch-Wette, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide funktionieren nur online und sind pro Person nur einmal nutzbar. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Loterie Romande Jouez Sport: befristete Aktionen statt Dauerbonus

Die Loterie Romande verfolgt eine andere Strategie als Swisslos: Statt eines dauerhaft verfügbaren Boosts gibt es zeitlich befristete Promotionen, die jeweils einzeln von der Gespa bewilligt werden. Ein Beispiel aus dem Winter 2025/26 war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt waren 7’000 solcher Gutschriften verfügbar, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar.

Die Aktion zeigt das Muster: Es geht um kleine Beträge, kurze Fristen und eine feste Stückzahl. Wer zu spät kommt, geht leer aus. Das ist regulatorisch gewollt, weil die Aufsicht verhindern will, dass ein Dauerbonus die Spiellust über die Verlustlimite hinaus verstärkt.

Das Spielguthaben auf dem Konto der Loterie Romande unterliegt klaren Regeln: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben selbst darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus einer Aktion wie den Patinoires ist nicht auszahlbar, ein Gewinn daraus aber kann, sobald er netto über die Wallet-Schwelle fällt, regulär ausbezahlt werden.

Für Neukunden in der Romandie heisst das, den Newsletter und die Aktionsseite von Jouez Sport im Auge zu behalten. Eine Aktion wie die Patinoires läuft typischerweise einige Wochen, und die nächste Aktion kommt frühestens nach Ende der vorherigen.

Warum die Startangebote hier kleiner ausfallen

Der Grössenunterschied zu ausländischen Buchmachern ist kein Zufall und kein Wettbewerbsnachteil, sondern die direkte Folge des Geldspielgesetzes. Drei Mechanismen wirken hier zusammen.

Erstens die Bewilligungspflicht. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung. Beides wird nur an die zwei interkantonalen Lotteriegesellschaften erteilt, die für die gemeinnützige Verwendung der Erträge bürgen. Ein Dritter kann nicht in den Markt eintreten.

Zweitens die Werberegeln. Werbung für bewilligte Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Spiele ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Werbung, die ein «100 % Bonus»-Versprechen in den Vordergrund rückt, wäre auf dem bewilligten Markt kaum durchsetzbar.

Drittens die Zustimmungspflicht für Gratisspiele. Jedes einzelne Gratisspiel und jedes Startguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 zeigen, dass die Aufsicht jeden Einzelfall prüft. Eine grosszügige Daueraktion wie «Bonus auf erste Einzahlung» wäre unter dieser Regelung schwer zu rechtfertigen.

Das Ergebnis ist ein Markt mit kleinen, klar befristeten Aktionen, die sich an konkrete Anlässe binden: an ein Stadion, einen Spieltag, eine Sportart. Das ist regulatorisch gewollt, weil die Aufsicht verhindern will, dass ein Bonus den Schutzrahmen aus Verlustlimiten und Selbstausschluss unterläuft.

Welche Bedingungen vor der Annahme zu lesen sind

Ein Neukundenangebot ist erst dann ein gutes Angebot, wenn die Regeln bekannt sind, unter denen es gilt. Bei Sporttip und Jouez Sport sind es im Wesentlichen vier Bedingungsfelder, die jede und jeder kennen sollte.

Mindestquote und Voraussagenanzahl. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Wer eine Quote knapp darunter wählt, verliert den Anspruch auf den Boost, nicht auf den normalen Wettgewinn. Bei einer Aktion mit festem Guthaben wie den Patinoires gilt die Bedingung nicht für das Guthaben selbst, sondern für den Gewinn, der daraus entstehen soll.

Online-Pflicht. Sowohl der Kombiboost als auch Quoten- und Profitboosts bei Sporttip funktionieren nur online, also über das Swisslos-Spielkonto, nicht an den Verkaufsstellen. Wer seine Wetten am Schalter abgibt, bekommt keinen Boost. Das gilt auch für die meisten Aktionen der Loterie Romande, die typischerweise an einen Code im verifizierten Online-Konto gebunden sind.

Befristung und Stückzahl. Befristete Aktionen haben ein Enddatum und oft eine maximale Anzahl Gutschriften. Wer am letzten Tag kommt, findet möglicherweise keine Gutschrift mehr. Die Frist steht in den Teilnahmebedingungen, in der Regel zusammen mit der Höchstzahl der Aktionscodes.

Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar. Das heisst: Wer CHF 10 Spielguthaben aus der Patinoires-Aktion bekommt, kann diese CHF 10 nicht als Cash ausbezahlen, sondern muss sie als Wetteinsatz nutzen. Der Gewinn aus einer Wette mit diesem Guthaben ist, sobald er netto die Wallet-Schwelle übersteigt, regulär auszahlbar, das Guthaben selbst aber nicht.

Ein letzter Punkt, der leicht übersehen wird: Wer den Bonus nutzt, muss weiterhin die Verlustlimiten einhalten, die vor der ersten Wette gesetzt werden. Der Bonus lockert diese Pflicht nicht, er macht sie nicht überflüssig. Die Limite gilt unabhängig davon, ob mit Echtgeld oder mit Aktionsguthaben gespielt wird.

Was die Auszahlung bei einer Gratiswette tatsächlich bedeutet

Ein Punkt, der in den Spielregeln von Gratiswetten oft unscharf bleibt, betrifft den Einsatz. Bei Sporttip und bei der Loterie Romande gilt, wie bei den meisten Buchmachern: Wird eine Wette mit Gratisspielguthaben platziert und gewinnt, wird der Einsatz nicht zusätzlich zum Gewinn ausbezahlt. Der Gewinn ist der Reingewinn, der Einsatz aus dem Aktionsguthaben ist verbraucht.

Konkret: Wer mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette zu Quote 2.50 platziert und gewinnt, bekommt CHF 25 ausgezahlt, nicht CHF 35. Das ist der branchenübliche Umgang mit Gratiswetten und sollte bei der Bewertung eines Angebots mitgedacht werden. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben und Quote 2.50 spielt, hat einen erwarteten Gewinn von rund CHF 15 abzüglich der Marge des Marktes, nicht einen erwarteten Gewinn von CHF 25.

Diese Eigenheit gilt auch für ausländische Buchmacher. Die Werbung mit «Gratiswette im Wert von CHF 50» suggeriert oft mehr, als der Einsatz faktisch wert ist. Wer das Angebot mit dem Echtgeldwert vergleicht, muss den verlorenen Einsatz mitrechnen. Im Fall der Sporttip-Kombiboosts und der Jouez-Sport-Promo-Guthaben ist das genauso: Das Aktionsguthaben ist ein Wettbudget, kein Cash-Equivalent.

Die Zahlungswege und ihre Grenzen

Ein Blick auf die Zahlungswege hilft, die Spielmechanik zu verstehen. Bei Swisslos kann das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer viel einzahlen will, muss zuerst spielen, sonst blockiert die Limite die nächste Einzahlung.

PostFinance Pay ist eine der möglichen Zahlungsarten zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Damit ist der Kreis der klassischen Banken- und Post-Zugänge abgedeckt, die in der Schweiz üblich sind.

Bei Gewinnen gilt eine zweistufige Logik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen vom Wallet selbst sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei der Loterie Romande gilt analog: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben selbst darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Beide Veranstalter zahlen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Spielenden. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen auf Drittkonten sind im bewilligten Markt ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das unterscheidet den Schweizer Markt grundlegend von ausländischen Anbietern, die teilweise Krypto-Auszahlungen anbieten.

Was beim ersten Konto zu setzen ist: Verlustlimiten und Sperren

Bevor die erste Wette platziert wird, müssen bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren gilt eine niedrigere Limite von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Die Logik dahinter: Wer eine höhere Limite setzen will, muss eine Bedenkzeit einhalten. Das ist eine Schutzmassnahme gegen impulsive Erhöhungen, die das eigene Budget überschreiten. Bei der Loterie Romande gilt Vergleichbares, da die Gespa für alle bewilligten Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS).

Daneben gibt es die Möglichkeit der Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Eintragung erfolgt über die Gespa und ist nicht aufgehoben, bevor die zuständige Fachstelle involviert war.

Für Neukunden heisst das: Wer ein Konto eröffnet, sollte sich vor der ersten Einzahlung überlegen, welche Verlustlimite sinnvoll ist. Eine Erhöhung der Limite ist möglich, aber mit einer Wartefrist verbunden, und das ist gewollt. Wer die Limite als lästige Hürde empfindet, sollte sich fragen, warum das eigene Spielbudget eine Erhöhung braucht.

Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Auswahl an bewilligten Veranstaltern ist gesetzlich auf zwei begrenzt, und das ist die direkte Folge der interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020). Die Kantone haben den Kreis der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst eng gehalten, um die gemeinnützige Verwendung der Erträge zu sichern. Ein dritter Anbieter, ob Schweizer Startup oder internationale Plattform, kann nicht in den Markt eintreten, solange diese Vereinbarung gilt.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Sie prüft die Bewilligungen, überwacht die Spielregeln und führt die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.

Für Spielende hat das zwei Konsequenzen. Erstens gibt es keine Auswahl unter Schweizer Veranstaltern. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist auf Sporttip angewiesen; wer in der Romandie wohnt, auf Jouez Sport. Zweitens gilt das Spielerkonto nur im Vertragsgebiet. Ein Konto bei Swisslos kann nur von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet eröffnet werden, also in den Deutschschweizer Kantonen, in Ticino und in Liechtenstein. Ein Konto bei der Loterie Romande nur von Personen mit Wohnsitz in den Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS.

Dazu kommt die Pflicht zur Identitätsprüfung. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, ein zweites Konto wird nicht eröffnet und ein bestehendes doppeltes Konto wird gesperrt.

Was bewilligte Veranstalter von ausländischen Buchmachern unterscheidet

Wer nach «Neukundenbonus Sportwetten» sucht, stösst früher oder später auf Marken wie PowBet, myBet, 1xBet, BDMBet, Coolzino, Bahigo, N1 Bet oder Fezbet. Diese Marken werben typischerweise mit hohen Boni auf die erste Einzahlung, mit «Gratiswetten» und mit aggressiven Quotenboosts. Sie haben eines gemeinsam: Keine Schweizer Bewilligung.

Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die von Schweizer Telekomanbietern per DNS gesperrt werden. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; neue Domains werden typischerweise innert Stunden ersetzt, wenn die Anbieter auf neue Domains ausweichen.

Für Spielende hat das mehrere Konsequenzen, die in der Werbung selten erwähnt werden. Erstens kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister: Wer sich in der Schweiz selbst sperren lässt, sperrt sich nur bei Swisslos, Loterie Romande und den Schweizer Casinos, nicht bei einem Curaçao-lizenzierten Anbieter. Zweitens kein Schweizer Rechtsweg: Im Streitfall mit dem Anbieter bleibt nur der Weg ins Ausland, was die Durchsetzung eigener Ansprüche teuer und unsicher macht. Drittens Steuerfragen: Gewinne ausländischer Grossspiele fallen je nach Kanton unter das normale Einkommen, die Steuerfreigrenze für Grossspiele gilt nur für bewilligte Schweizer Veranstalter. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrieb als voll steuerbares Einkommen behandelt.

Viertens das Werbeverbot: Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Wer in der Schweiz Werbung für einen ausländischen Anbieter macht, macht sich strafbar, und wer über einen Werbelink ein Konto bei einem solchen Anbieter eröffnet, kann sich zumindest nicht auf die Werbung als Empfehlung berufen.

Fünftens, und das ist der Punkt, der am leichtesten übersehen wird: Die ausländischen Anbieter unterliegen keiner Schweizer Aufsicht, weder was die Quoten, noch was die Spielregeln, noch was den Umgang mit gesperrten Personen betrifft. Ein Spielender, der sich in der Schweiz hat sperren lassen, kann bei einem ausländischen Anbieter weiterspielen, ohne dass der Anbieter davon erfährt. Die bewilligten Schweizer Veranstalter sind verpflichtet, gesperrte Personen abzuweisen, und sie tun das auch.

Die Startangebote ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Marken in der Vergleichstabelle oben haben keine Schweizer Bewilligung. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein, die im vorherigen Abschnitt stehen. Was die Angebote selbst betrifft, werben diese Marken typischerweise mit «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», «Gratiswetten im Wert von CHF 50» und ähnlichen Versprechen.

Diese Versprechen haben im bewilligten Schweizer Markt keine Grundlage, weil ein 100-%-Bonus auf eine Einzahlung gegen das Werberecht und die Bewilligungspflicht für Gratisspiele verstossen würde. Sie funktionieren nur in Märkten ohne vergleichbare Regulierung, und die Aufsicht in Curaçao, Malta oder anderen Jurisdiktionen ist nicht mit der Schweizer Aufsicht vergleichbar.

Wer eines dieser Angebote nutzt, sollte drei Dinge prüfen, bevor er einzahlt: die Umsatzbedingung (wie oft muss der Bonus umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist), die Mindestquote (welche Quote muss eine Wette haben, damit sie zur Umsatzbedingung zählt), und die maximale Auszahlung (gibt es eine Obergrenze für Gewinne aus dem Bonus). Alle drei Bedingungen sind in den AGB des jeweiligen Anbieters geregelt und sollten vor der Annahme gelesen werden.

Für eine Bewertung dieser Angebote im Detail fehlt auf dieser Seite die Grundlage, da keiner dieser Anbieter von einer Schweizer Behörde geprüft ist. Was im Schweizer Markt zählt, ist die Schweizer Bewilligung, und die haben nur zwei.

Steuerliche Einordnung von Wettgewinnen

Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag liegt bei CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026 (im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstaler abgezogen, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Steuerfreibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt.

Für die meisten Spielenden ist der Freibetrag irrelevant, weil ihre Gewinne ihn nicht erreichen. Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat keine Einkommensteuer auf den Wettgewinn zu zahlen und keine Verrechnungssteuer zu tragen. Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil des bewilligten Marktes.

Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen gilt die Schweizer Verrechnungssteuer nicht. Die kantonale Praxis variiert: Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Der Bruttoeinsatz, der auf dem Wettschein steht, ist auch der Einsatz, der vom Wallet abgeht. Wer den Wettschein prüft, sieht den Einsatz und die Quote, den potenziellen Gewinn und die Marge des Marktes, nicht aber eine Wettsteuer.

Cash-Out bei Sporttip: was es kann und was nicht

Cash-Out ist eine Funktion, die bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar ist, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out, eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer mit einem Boost spielt und cashed out, verliert den Boost, weil ein Cash-Out den Boost verfallen lässt.

Für Neukunden heisst das: Cash-Out ist kein Selbstläufer. Es ist eine Funktion, die in bestimmten Situationen sinnvoll ist, etwa wenn ein späteres Spiel unerwartet kippt und die bisherigen Voraussagen retten will, was zu retten ist. Sie ist aber keine Garantie, dass das Cash-Out-Angebot zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht, und sie kostet fast immer einen Teil des Gewinns.

Wer Cash-Out nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Funktion einen Teil der Marge des Marktes einbehält, und dass die Anbieter sie nicht zu jedem Zeitpunkt anbieten müssen. Wer eine Wette platziert, sollte sich vorab überlegen, ob und wann ein Cash-Out sinnvoll wäre, und sich nicht erst während des Spiels dazu entscheiden.

Wie eine Wette bei Sporttip technisch funktioniert

Wer zum ersten Mal bei Swisslos wettet, sollte die Grundmechanik verstehen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Fussball geht von 90 Minuten plus Nachspielzeit, andere Sportarten entsprechend. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wetten auf voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung, etwa Heimsieg und Tore in einem Spiel, werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00, der Rest der Kombination läuft mit den verbliebenen Voraussagen weiter.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, hat 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.

Mindest- und Höchsteinsätze

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für Gelegenheitsspielende mit kleinem Budget ist der Mindesteinsatz von CHF 1 das entscheidende Merkmal. Wer mit kleinen Beträgen ausprobieren will, kann das ohne grossen Kapitaleinsatz tun, und der Kombiboost steht auch kleinen Einsätzen offen.

Für Spielende mit grösserem Budget ist die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette der Punkt, an dem eine Wette nicht mehr angenommen wird. Wer einen höheren Einsatz platzieren will, muss die Wette aufteilen oder die Systemwette-Funktion nutzen, die bis CHF 10’000 erlaubt.

Die Limiten sind betreiberinterne Bedingungen, nicht gesetzliche Vorgaben. Wer eine Erhöhung der persönlichen Limite wünscht, etwa weil die reguläre Limite zu tief erscheint, sollte das mit dem eigenen Spielbudget abgleichen und nicht versuchen, die Anbieterlimite zu umgehen.

Was passiert, wenn ein Spiel live übertragen wird oder nicht

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, ohne den Livestream zu sehen, hat die gleiche Wette wie jemand, der den Livestream sieht. Was zählt, ist das tatsächliche Ereignis, nicht die Übertragung.

Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Das heisst: Wer eine Wette auf den Sieg einer Mannschaft platziert, nachdem das Spiel bereits entschieden ist, bekommt im Gewinnfall nur den Einsatz zurück, nicht den Wettgewinn. Das ist der typische Schutz gegen verspätete Wetten.

In spielentscheidenden Situationen, etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann Wetten mit Quote 1.00 gewertet werden. Wer in einer solchen Situation eine Wette platziert, riskiert, dass sie nicht als reguläre Wette zählt. Swisslos behält sich vor, in diesen Momenten kurzzeitig den Markt zu schliessen.

Wer mit Livewetten beginnt, sollte sich bewusst sein, dass die Quote sich in Sekunden ändern kann und dass spielentscheidende Situationen den Markt kurzzeitig schliessen können. Das Livewetten ist keine Frage des Timings im Sinn eines Moments, sondern eine Frage des Verständnisses der Spielmechanik und der eigenen Reaktionszeit.

Welche Sportarten bewilligt sind

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die regelmässig aktualisiert wird. Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie Wettgegenstand.

Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich. Wer auf E-Sport wetten will, ist auf ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung angewiesen, mit allen Konsequenzen, die im vorherigen Abschnitt stehen. Wettereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was das für Neukunden heisst: Das Wettprogramm bei Sporttip und Jouez Sport ist breit, was Fussball, Eishockey, Tennis und Wintersport betrifft, aber nicht beliebig erweiterbar. Wer eine bestimmte Liga oder einen bestimmten Markt sucht, sollte vor der Kontoeröffnung prüfen, ob sie im Programm ist.

Wer ab 18 ist, darf wetten: das Mindestalter und seine Kontrolle

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung dient der Durchsetzung dieser Regel, und die Gespa prüft sie mit Testkäufen.

Im Jahr 2025 hat die Gespa an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchgeführt, in 47.5 % der Fälle wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen das bewilligte System, es ist ein Argument dafür, dass der Online-Kanal mit Identitätsprüfung der zuverlässigere Weg ist.

Wer ein Konto eröffnet, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass die Identitätsprüfung kein Hindernis ist, sondern eine Schutzmassnahme. Wer Minderjährige im Haushalt hat, sollte das eigene Konto so sichern, dass kein Zugriff möglich ist.

Wie die Zahl der Aktionen zustande kommt

Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 32 Zustimmungen für Gratisspiele und Startguthaben erteilt, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede einzelne Aktion wird von der Aufsicht geprüft, ob sie den Regeln entspricht, insbesondere was die Zielgruppe, die Frist und die Auszahlungsbedingungen betrifft.

Eine Aktion wie die Patinoires der Loterie Romande ist typisch: 7’000 Stück Spielguthaben zu CHF 10, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar, eingebunden an eine konkrete Aktion in den National-League-Stadien. Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel: kleine Beträge, klare Fristen, klare Auszahlungsregeln.

Wer in den Genuss einer solchen Aktion kommen will, muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein oder den Newsletter und die Aktionsseite des Veranstalters im Auge behalten. Wer eine Aktion verpasst, hat in der Regel innerhalb weniger Wochen eine neue Chance, weil die Veranstalter regelmässig befristete Aktionen einreichen.

Wer ist Swisslos, wer ist die Loterie Romande

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet lotterlose und Sportwetten gestützt die interkantonale Vereinbarung 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein.

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Beide Veranstalter sind Genossenschaften und keine gewinnorientierten Unternehmen. Die Erträge fliessen in öffentliche und gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist ein Punkt, der bei der Bewertung der Startangebote mitgedacht werden sollte: Die Veranstalter sind nicht darauf angewiesen, mit Bonusversprechen neue Spielende zu gewinnen, weil ihr Auftrag nicht die Gewinnmaximierung ist.

Wann ein Neukundenangebot sich für wen lohnt

Ein Neukundenangebot in der Schweiz lohnt sich vor allem dann, wenn die Bedingungen zur eigenen Spielweise passen. Der Sporttip-Kombiboost etwa ist für Spielende sinnvoll, die ohnehin Kombiwetten mit vier oder mehr Voraussagen platzieren. Wer Einzelwetten bevorzugt, profitiert nicht vom Kombiboost, sondern allenfalls von einem Quoten- oder Profitboost.

Eine Aktion wie die Patinoires der Loterie Romande ist für Spielende sinnvoll, die ohnehin ein National-League-Spiel besuchen und den Code vor Ort einlösen können. Wer nicht in den Stadien ist, bekommt den Code möglicherweise nicht und kann die Aktion nicht nutzen.

Wer einen Bonus aus einer Promotion bekommt, sollte sich bewusst sein, dass das Aktionsguthaben ein Wettbudget ist, kein Cash-Equivalent. Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zusätzlich ausbezahlt, und das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Wer diese Mechanik versteht, kann das Angebot realistisch einschätzen.

Wer sich unsicher ist, ob ein Angebot zur eigenen Spielweise passt, sollte die Bedingungen lesen, bevor er das Konto eröffnet oder die Einzahlung macht. Die Bedingungen sind in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen des Veranstalters geregelt und sollten vor der Annahme zur Kenntnis genommen werden.

Verantwortungsvolles Spielen: was bei den ersten Wetten zu beachten ist

Das Geldspielgesetz verlangt von den bewilligten Veranstaltern, dass sie Spielerinnen und Spieler schützen. Dazu gehören die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, die Möglichkeit der Spielsperre und der Eintrag in das Sperrregister bei einer unbefristeten Sperre.

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich bemerkt, sollte die Verlustlimite senken oder eine Spielsperre beantragen. Die zuständigen Fachstellen sind auf der Website der Gespa und der Veranstalter aufgeführt. Eine Spielsperre ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Zeichen von Selbstfürsorge.

Wer mehr über verantwortungsvolles Spielen erfahren möchte, findet auf der Website der Gespa weitere Informationen, etwa zur Spielsperre und zum Sperrregister. Die Beratungsangebote der kantonalen Suchthilfe sind ebenfalls eine Anlaufstelle für Fragen und Unterstützung.

Häufige Fragen zu Neukundenangeboten bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

Ja, aber in anderer Form als bei ausländischen Buchmachern. Die bewilligten Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bieten Kombiboosts auf den Nettogewinn, kleine Aktionsguthaben und befristete Promotionen an. Hohe «100 %-Bonus»-Versprechen sind im bewilligten Markt nicht möglich, weil Gratisspiele der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen und die Aufsicht grosszügige Dauerboni ablehnt.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Ticino, Liechtenstein) und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Das ist die direkte Folge der Regulierung. Werbung für bewilligte Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, Gratisspiele brauchen die Zustimmung der Gespa, und die Veranstalter sind gemeinnützige Genossenschaften ohne Gewinnmaximierungsinteresse. Hohe Boni würden gegen das Werberecht verstossen und sind von der Aufsicht nicht bewilligungsfähig.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Der Einsatz wird nicht zusätzlich zum Gewinn ausbezahlt. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette zu Quote 2.50 platziert und gewinnt, erhält CHF 25 ausgezahlt, nicht CHF 35. Das ist die branchenübliche Mechanik für Gratiswetten und gilt auch für die Aktionsguthaben bei Swisslos und Loterie Romande.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter werben mit hohen Boni, sind aber nicht von einer Schweizer Behörde geprüft, haben keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Gewinne ausländischer Grossspiele sind je nach Kanton voll steuerbar, und die Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten. Wer dort spielt, sollte sich der fehlenden Schutzmechanismen bewusst sein.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»