Squash wetten in der Schweiz – was bei Sporttip und Jouez Sport wirklich im Programm steht

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) sowie die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Rahmenbedingungen für Squash-Wetten in der Schweiz

Squash gehört zu den Randsportarten, die in Wettprogrammen selten auftauchen. Wer in der Schweiz auf Squash wetten will, hat es mit einer doppelten Einschränkung zu tun: Erstens dürfen nur die zwei bewilligten Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten, und zweitens führen diese nur, was die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten tatsächlich vorsieht. Beide Filter zusammen entscheiden, ob ein Spiel überhaupt gewettet werden kann – und nicht ein vermeintlich besseres Quotenangebot auf einer ausländischen Plattform.

Squash-Wetten in der Schweiz unterliegen strengen Regeln. Das Angebot der zwei bewilligten Veranstalter, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung der Marge für die Wettquoten bestimmen den Markt. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung operieren ausserhalb dieses Schutzrahmens. Wetten auf Squash bleiben, wie jeder Sport, unvorhersehbar.

Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – die bewilligten Veranstalter im Vergleich

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter Gebietszuständigkeit
Sporttip (Swisslos) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Liechtenstein
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS)

Die Tabelle zeigt, was die Rechtslage selbst liefert – zwei Veranstalter mit unterschiedlichen Einzugsgebieten. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren; wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Diese Trennung ist nicht ein Marketingschachzug, sondern eine Folge der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, die im Mai 2019 verabschiedet wurde und seit 2020 gilt.

Die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung – 22Bet, Coolzino, 1xBet, myBet, Pribet, Funbet, Boomerang Bet und Roobet – tauchen im Vergleich bewusst nicht in derselben Spalte auf, weil sie keine vergleichbare Bewilligung haben. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Dazu später mehr im Abschnitt zur Rechtslage.

Was Squash als Wettsport in der Schweiz ausmacht

Squash wird auf nationaler Ebene vor allem über die PSA World Tour und die World Squash Federation organisiert. Die Spielstruktur ist eindeutig: Einzel- und Teamformate, klare Punkte- und Satzregeln, in der Regel Best-of-Five-Games. Für eine Wette interessant sind vor allem zwei Dinge – das Match-Resultat und, je nach Gespa-Liste, mögliche Handicap- oder Satzmärkte. Welche Märkte konkret angeboten werden, hängt davon ab, ob die Gespa den Wettbewerb auf die Liste setzt.

Das Hauptproblem für Schweizer Spielerinnen und Spieler ist die Programmlänge bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Die grossen Fussball-Ligen, Tennis-Grand-Slams und Eishockey-Ligen sind durchgängig im Programm. Squash gehört zu den Sportarten, die in vielen Saisons nur sporadisch auftauchen oder ganz fehlen. Wer ein bestimmtes Turnier wetten will, prüft das Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport vor Turnierbeginn – erst dort sieht sich, ob die Gespa den Wettbewerb zugelassen hat und ob der Veranstalter ihn ins Programm genommen hat.

Die zweite Eigenheit betrifft das Format selbst. Squash-Spiele können wegen Verletzungen oder Aufgabe verkürzt enden. Bei Sporttip gilt deshalb: Verlängerung oder Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Squash heisst das: die reguläre Spieldauer plus eventuelle Nachspielzeit, alles andere nur bei explizitem Hinweis. Wer auf Satzresultate wettet, sollte prüfen, ob das Wettprogramm Aufgabe als Wettausgang vorsieht.

Rechtslage das Quotient – was erlaubt ist und was nicht

Was das Geldspielgesetz erlaubt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie werden von der Gespa – der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – beaufsichtigt, nicht von der ESBK. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz – eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was auf die Wettliste darf

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im BGS nicht vorgesehen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste – die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Abschnitt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Squash erscheint nur dann im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport, wenn das entsprechende Turnier auf der Liste steht und der Veranstalter das Ereignis ins Programm genommen hat. Wer Squashturniere aus der ganzen Welt sucht, stösst bei den bewilligten Veranstaltern regelmässig an die Grenze der geschlossenen Liste.

Wer mitmachen darf

Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist nur ein Konto zulässig, das mit einer verifizierten Identität hinterlegt ist. Eine Online-Registrierung braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters – bei Swisslos in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein, bei Loterie Romande in den Westschweizer Kantonen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Werbung und Boni

Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – die Gespa hat 2025 mit Loterie Romande 24 und mit Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Bonusbedingungen stehen nur in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Spielerschutz – Limiten, Pausen und Sperre

Verlustlimiten setzen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielerinnen und Spieler Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 – für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer die Limite setzt, behält die Kontrolle darüber, wie viel Geld in einem definierten Zeitraum eingesetzt werden kann – unabhängig davon, wie viele Wetten abgeschlossen werden.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Statuten verlangen diese Limiten, nicht der Staat. Das BGS schreibt vor, dass der Veranstalter eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen muss. Die Gespa gibt den Rahmen vor, die konkreten Werte kommen aus den Spielregeln des Veranstalters. Loterie Romande wendet das eigene Limitenreglement an; Details stehen in den Bedingungen von Jouez Sport.

Spielsperre und Selbstsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause ist bis sechs Monate möglich; eine Aufhebung der Sperre vor Ablauf von drei Monaten ist gesetzlich nicht möglich und braucht eine Fachstelle.

Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – eine harte Klausel im BGS (Art. 45), die den Ernst der Sperre unterstreicht. Spielsperren sind keine Formsache; sie sind ein Mechanismus, der mit Geldmitteln durchgesetzt wird.

Ein- und Auszahlungen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Testkäufe und ihre Aussage

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: in 47,5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist keine Petitesse – es zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht so funktioniert wie gesetzlich verlangt. Wer die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung nutzt, umgeht diese Schwäche; an der Verkaufsstelle geht das nicht.

Veranstalter im Profil

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter

Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Für 2026 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Dieser Geldfluss zeigt den gemeinwirtschaftlichen Charakter: Was nicht ausgeschüttet wird, fliesst in die Sportförderung.

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wetten können online oder in der App (iOS, Android) abgegeben werden. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden – eine Brücke zwischen Online-Programm und Verkaufsstelle, die für jene relevant ist, die ihre Wetten lieber am Schalter spielen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – eine strenge Form, die in der Praxis nur selten nötig wird.

Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Aufteilung zwischen Deutschschweiz und Westschweiz ist nicht symmetrisch, was die Verkaufsstellendichte angeht – die Loterie Romande ist dichter im Einzugssträger pro Fläche.

Das Schutzregime entspricht dem von Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, Spielsperre im gemeinsamen Register, verifizierte Identität, Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wo Sporttip Sporttip schreibt, schreibt die Loterie Romande Jouez Sport. Beide sind Grossspielveranstalter unter dem gleichen BGS-Rahmen; beide fallen unter die Gespa-Aufsicht.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Acht Marken erscheinen immer wieder in Werbung und Affiliate-Vergleichen: 22Bet, Coolzino, 1xBet, myBet, Pribet, Funbet, Boomerang Bet und Roobet. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft; Einsatz und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomprovider per DNS sperren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter solche von Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Sperre nie vollständig macht.

Was bedeutet das für jemanden, der eine ausländische Plattform in Betracht zieht? Kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, keine Gespa-Aufsicht über das Wettprogramm, kantonale Besteuerung der Gewinne nach dem thurgauischen Modell (Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen), keine Verrechnungssteuer, keine Pflicht zur Spielsperre im Schweizer Register. Das «günstigere Quotenbild» der Offshore-Anbieter erkauft sich der Spieler mit dem vollständigen Wegfall des Schutzes.

Was eine Quote über die Marge erzählt

Eine Wettquote ist kein Zufall und kein Geschenk – sie ist die andere Seite der Marge. Für einen Zwei-Wege-Markt mit zwei Ausgängen A und B und Quoten qA und qB berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 / (1/qA + 1/qB), die Marge als 1 minus Auszahlungsquote. Bei einem fairen 50/50-Markt ohne Marge stünden beide Seiten auf 2.00; die Auszahlungsquote läge bei 100 %.

Nehmen wir ein illustratives Beispiel: zwei Quoten auf 1.90 und 1.90. Die Auszahlungsquote beträgt 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (2 × 0.5263) = 1 / 1.0526 ≈ 0.95. Die Marge liegt bei 1 − 0.95 = 0.05, also 5 %. Von jedem Franken Einsatz, der auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Veranstalter rund 5 Cent; 95 Cent werden als Gewinne wieder ausgeschüttet.

Was heisst das praktisch? Eine Quote von 1.90 auf einen Ausgang klingt grosszügig, aber der Markt ist über beide Seiten gemessen zu etwa 95 % effizient. Bei einem fairen Markt ohne Marge stünde 2.00. Die fehlenden 5 Cent sind der Preis des Wettens – nicht eines bestimmten Tipps, sondern des Marktes an sich. Wer langfristig wettet, zahlt diese 5 Cent auf jeden eingesetzten Franken; wer einmal wettet und gewinnt, nimmt sie nicht wahr, zahlt sie aber bei einer verlorenen Wette trotzdem.

Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball mit Quoten 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden und 3.50 für Auswärtssieg ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 / (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.50) ≈ 0’954, die Marge bei etwa 4.6 %. Die Marge ist von Markt zu Markt unterschiedlich – populäre Märkte wie die grossen Fussballligen haben oft tiefere Margen, Nischenmärkte höhere. Bei Squash, wo das Wettvolumen klein ist, ist mit höheren Margen zu rechnen als bei Fussball-Bundesliga-Spielen.

Wie der Gewinn einer Wette entsteht

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 1.90 beträgt die Rückzahlung CHF 95 (50 × 1.90). Davon sind CHF 50 der Einsatz und CHF 45 der Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote: drei Voraussagen mit Quoten 1.50, 2.20 und 1.80 ergeben eine Gesamtquote von 5.94; bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt die Rückzahlung CHF 59.40, der Nettogewinn CHF 49.40.

Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine kleine Finesse, die bei kleinen Einsätzen praktisch nichts ausmacht, bei grossen Einsätzen einen messbaren Effekt haben kann. Die Auszahlung folgt nach Wettauswertung: bei Gewinnen bis CHF 1’000 geht es automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto.

Cash-Out, Kombiboost und Livewetten

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn – eine Progression, die mit jedem zusätzlichen Bein stärker wird. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten – ein Sicherheitsmechanismus, der Spieler schützt, die versehentlich auf einen toten Ausgang wetten. Bei Squash heisst das: Wer nach dem Spielstand 3:0 in Sätzen noch auf einen fünften Satz wettet, bekommt diese Wette zu Quote 1.00 gewertet.

Bet-Builder und abhängige Ereignisse

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Squash – wo Matchresultat, Satzwetten und Handicap-Märkte oft aus demselben Spiel stammen – ist die Unterscheidung zwischen abhängig und unabhängig relevant. Wer auf den Match-Sieger und auf «über 3.5 Sätze» kombiniert wetten will, nutzt den Bet-Builder.

Was bei Absage und Ungültigkeit passiert

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Diese Regelung ist strikt: Eine Absage, die innerhalb der Frist nicht nachgeholt wird, macht die Wette nicht automatisch zu einer Niederlage, sondern zu einer Nicht-Wette.

Squash-Turniere sind anfällig für Verschiebungen – ein verletzungsbedingter Ausfall, ein Hallenwechsel, eine Reisebeschränkung. Wer auf ein konkretes Spiel wettet, geht das Risiko der Absage bewusst ein. Die 48-Stunden-Regel mildert das Risiko; sie macht es nicht verschwindend.

Steuern und Erträge

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – «je nach Kanton» ist die ehrliche Formulierung, nicht eine einzelne kantonale Zahl. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Für die meisten Spielerinnen und Spieler liegt jeder Einzelgewinn deutlich unter dem Freibetrag – kein Einkommensteuerabzug, keine Verrechnungssteuer, kein Aufwand. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis – Thurgau als ausdrücklich genanntes Beispiel – besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als Einkommen unabhängig von der Höhe. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz – wer eine Wette platziert, zahlt keine staatliche Abgabe auf den Einsatz.

Eine verbindliche Auskunft für den eigenen Kanton gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater. Die Bundes- und die Verrechnungssteuer folgen klaren Regeln, der kantonale Anteil nicht.

Warum kein Tipp sicher ist

Kein Wettanbieter kennt das Ergebnis eines Spiels vor seinem Ende. Auch nicht der beste Algorithmus, der schärfste Blick auf die Formkurve oder die intimste Kenntnis der Spieler. Ein Tipp ist eine Einschätzung, mehr nicht. Die Marge des Marktes sorgt zusätzlich dafür, dass der erwartete Wert jedes Tipps im Schnitt negativ ist – bei einer 5-Prozent-Marge verliert der Spieler im Durchschnitt 5 Cent pro Franken. Das ist die Mathematik, nicht die Meinung.

Wer trotzdem einen Tipp wagt, begründet seine Einschätzung – nicht das Ergebnis. Quotenvergleich zwischen Buchmachern, Formkurve über die letzten zehn Spiele, Head-to-Head, Verletzungen, Belag, Tagesform. Ein Tipp ohne Begründung ist Spekulation; ein Tipp mit Begründung bleibt Spekulation, nur besser informiert. Beides ersetzt das Ergebnis nicht.

Bei Squash kommt ein strukturelles Problem dazu – die Auswahl an liquiden Märkten ist klein. Wer auf Squash wettet, findet selten Dutzende Anbieter mit ähnlichen Quoten, an denen sich der faire Preis ablesen liesse. Die Quote, die ein einzelner Anbieter stellt, ist die einzige Quote. Sie ist nicht falsch, aber sie hat keine Konkurrenz, an der man sie messen könnte.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Dürfen in der Schweiz online auf Squash gewettet werden, und wenn ja, bei welchem Veranstalter?

Ja – aber nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, je nach Wohnsitzkanton. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten vermitteln; ihre Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland haben hier keine Kraft. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens – kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit.

Ist Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten verzeichnet?

Die Gespa-Liste führt Sportarten und Wettbewerbe auf, die in der Schweiz gewettet werden dürfen. Ob ein konkretes Squashturnier auf der Liste steht, hängt vom jeweiligen Wettbewerb ab und ändert sich mit den Versionen der Liste. Die zugelassenen Sportarten und Wettarten werden von der Gespa in Form einer geschlossenen Liste veröffentlicht; was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Vor Turnierbeginn lohnt sich ein Blick in das aktuelle Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport, um zu sehen, ob das Turnier ins Programm genommen wurde.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Eine Wettquote ist die Sicht des Veranstalters auf die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs, korrigiert um seine Marge. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote – der Anteil der Einsätze, der als Gewinn zurückfliesst – bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Das heisst: Von jedem Franken Einsatz behält der Veranstalter 5 Cent; 95 Cent werden ausgeschüttet. Bei Squash-Märkten mit geringem Wettvolumen ist die Marge tendenziell höher als bei grossen Fussballmärkten.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 1.90 beträgt die Rückzahlung CHF 95; davon sind CHF 50 der Einsatz und CHF 45 der Nettogewinn. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; drei Voraussagen mit Quoten 1.50, 2.20 und 1.80 ergeben eine Gesamtquote von 5.94. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine kleine Korrektur, die bei kleinen Einsätzen praktisch nichts ausmacht.

Warum gilt auch bei Squash kein Wetttipp als sicher?

Weil niemand das Resultat vor dem Spielende kennt. Ein Tipp ist eine Einschätzung, nicht ein Versprechen. Die Marge sorgt zusätzlich dafür, dass der durchschnittliche erwartete Wert jedes Tipps negativ ist – langfristig zahlt der Spieler die Marge des Marktes, nicht den Tipp. Auch eine noch so gute Begründung – Head-to-Head, Form, Verletzungen – ersetzt das Ergebnis nicht. Wer wettet, wettet auf eine Wahrscheinlichkeit, nicht auf eine Sicherheit.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Obergrenze CHF 9’999 – bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Spielsperren sind als produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»