Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf und was das für Wettende bedeutet

Updated Oktober 2026
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Drei Sportbälle, ein Fussball, ein Tennisball und ein Basketball, liegen nebeneinander auf einer Holzbank.

Wer in der Schweiz online Sportwetten platzieren will, hat de facto zwei Adressen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Jede andere Seite, die einem hierzulande begegnet, ist «ohne Schweizer Bewilligung», fällt unter die Sperrliste und bietet keinen Schweizer Schutz. Die Unterschiede zwischen den bewilligten Veranstaltern, ihren Quoten, Limits und Auszahlungswegen sind klein im Vergleich zu dem, was eine ausländische Seite an Schutz und Steuern wegnimmt. Es lohnt sich, den Markt im 2026 genau zu betrachten: was er bietet, was er kostet und wo die Fallstricke liegen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Spielregeln von Swisslos Sporttip sowie die Angaben der Loterie Romande.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Überblick

Der Schweizer Markt für Online-Sportwetten ist geschlossen. Das Geldspielgesetz lässt in Art. 4 BGS nur Bewilligungen gelten, die in der Schweiz erteilt wurden, und die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt, dass nur zwei Organisationen Sportwetten als Grossspiel veranstalten dürfen. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer hier wettet, vergleicht also nicht ein Dutzend Anbieter, sondern wählt zwischen den beiden Organisatoren im eigenen Vertragsgebiet.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einer hölzernen Theke im Nachmittagslicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Swisslos mit Sitz in Basel bedient die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Ihr Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und läuft online über Swisslos.ch sowie die Sporttip App (iOS und Android). Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich, mit einem Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird, und ab 18 Jahren.

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Online-Konten werden ebenfalls nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet eröffnet. Das Netz aus 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden steht für jene, die am Schalter spielen oder einen QR-Code aus der App einlesen lassen.

Anbieter Bewilligung Veranstalter
Sporttip (Swisslos) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
Betscore ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht
IviBet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland veranlasst, keine Gespa-Aufsicht

Die ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie hier erlaubt wären. Sie tragen keine BGS-Spielbewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Provider per DNS blockieren.

Warum die Quote nie das ist, was sie verspricht

Eine Wettquote ist der Preis, den der Veranstalter für einen Einsatz von einer Einheit zahlt, falls die Voraussage eintrifft. Das ist die einfache Seite. Die zweite Seite ist die Marge: der Anteil, den der Veranstalter aus jedem gesetzten Franken für sich behält, unabhängig vom Ausgang. Sie steckt in jeder Quote und wird über alle Ausgänge eines Marktes berechnet.

Für einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 (ein Beispiel, kein notierter Preis): 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 95.0 % Auszahlungsquote, also rund 5 % Marge. Bei Quoten 1.80 / 1.95 auf denselben Markt sinkt die Auszahlungsquote auf rund 94.7 %, die Marge klettert auf etwa 5.3 %. Bei einem favorisierten Ausgang mit 1.30 und einem Aussenseiter mit 4.50 liegt die Marge oft zwischen 4 und 6 %. Was die Berge dem Wetten­den kostet, ist also nicht die Quote eines einzelnen Ausgangs, sondern die Spanne über alle Ausgänge. Diese Spanne ist umso enger, je liquider der Markt ist; bei kleinen Nischenmärkten kann sie sich auf 8 bis 12 % ausdehnen.

Die Rechnung, beide mit oder ohne Gewinn, ist hier zweitrangig. Was zählt, ist die Konsequenz: Auf 100 gesetzte Franken zahlt der Markt zwischen 88 und 96 Franken zurück, der Rest ist Marge. Bei Livewetten ist die Spanne oft weiter, weil der Veranstalter sein Modell gegen schnelle Informierte abschirmen muss. Wer Wetten als Einnahmequelle versteht, zahlt diese Marge aus eigener Tasche, und zwar auf jedes Mal, gewonnen oder nicht.

Eine Beispielrechnung hilft, das greifbar zu machen: Ein Einsatz von 10 Franken zu Quote 2.50 bringt bei einem Gewinn 25 Franken zurück, der Nettogewinn beträgt 15 Franken. Bei einer Kombiwette aus drei Ausgängen mit den Einzelquoten 1.80, 2.10 und 2.40 multiplizieren sich diese zu 9.07; der gleiche Einsatz von 10 Franken zahlt 90.7 Franken. Die Marge wächst mit jeder zusätzlichen Voraussage, weil der Veranstalter auf jedes Bein seine Spanne legt.

Rechtslage nach dem BGS und die Sperrliste

Online-Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Geldspiel, und zwar ein Grossspiel nach Art. 3 lit. c und lit. e BGS. Das Gesetz unterscheidet zwischen einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, beide werden von der Gespa erteilt und gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Wer ohne eine dieser beiden Bewilligungen in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Schweizer Provider sind verpflichtet, die Domains auf der Gespa-Sperrliste per DNS zu blockieren, die Liste umfasste Ende 2025 rund 671 Domains.

Die Fassade eines Steingebäudes mit Säulen an einem ruhigen Platz im Morgenlicht, ohne Menschen davor.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Gespa beaufsichtigt die bewilligten Veranstalter und führt eine eigene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Wettbar sind nur die dort aufgeführten Ereignisse: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen, Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ebenfalls nicht bewilligungsfähig.

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, gleich ob sie aus Curaçao, Malta oder einem anderen EU-Staat stammt. Das bedeutet für eine in der Schweiz wohnhafte Person: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an die Spielsperre, keinen Schweizer Gerichtsweg im Streitfall. Wer bei einem bewilligten Veranstalter wettet, hat die Gespa, die Spielsperre im schweizweiten Register und die Schweizer Rechtsdurchsetzung, aber nur eine kleine, geschlossene Auswahl an Wettmärkten.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was die Gespa fordert

Spielerschutz gehört in der Schweiz nicht zur Kür, sondern zur Pflicht. Beide bewilligten Veranstalter setzen die Vorgaben von Art. 72, 80 bis 89 BGS und Art. 47 bis 52 VGS in ihren Bedingungen um. Bei Swisslos Sporttip bedeutet das vor der ersten Wette drei Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage: Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; die Gespa sieht im Statut nur 24 Stunden vor, die schärfere Frist der Swisslos-Bedingungen gilt also für Spielende dieser Plattform. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Die Spielsperre ist zweistufig. Eine produktbezogene Selbstsperre bei Swisslos lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein; nach Art. 84 VGS lässt sie sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch mehr auf Einsatz oder Gewinn, solange die Sperre läuft.

Eine Selbstpause von bis zu sechs Monaten muss nach Art. 89 VGS angeboten werden, und Testkäufe der Gespa an Verkaufsstellen im Jahr 2025 haben gezeigt, dass 47.5 % von 200 Versuchen, eine Sportwette an eine minderjährige Person zu verkaufen, erfolgreich waren. Das ist kein gutes Ergebnis, und es gehört in jede ehrliche Lesart des Marktes: Auch innerhalb des bewilligten Marktes ist die Kontrolle am Schalter nicht wasserdicht. Online ist die Altersprüfung durch die Ausweis-Verifizierung beim Login technisch belastbarer, ersetzt aber keine eigene Vorsicht.

Boni und Gratiswetten unter dem BGS

Wer in der Schweiz nach einem «100 % Bonus» sucht, sucht am Markt vorbei. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Frei verfügbare Willkommenspakete, Einzahlungsboni oder «Free Bets ohne Bedingungen» gibt es auf dem bewilligten Markt nicht.

Was es gibt, sind an Wettverhalten gekoppelte Vergünstigungen. Bei Sporttip ist das der Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 bringen einen Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, nicht für verkaufte Scheine am Schalter. Quoten- und Profitboosts auf einzelne Prematch-Wetten sind ebenfalls limitiert, pro Wettendem nur einmal nutzbar, und verfallen bei einem Cash-Out. Wer einen Boost annimmt, sollte die Limite prüfen, bevor er den Schein abgibt, weil eine Annahme nach Ablauf oder mit zu hohem Einsatz wertlos sein kann.

Die Werbung um solche Angebote ist nach Art. 74 BGS eingeschränkt: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Bonusangebote ausländischer Anbieter an Schweizer Adressen bewegen sich in dieser Grauzone; eine Schweizer Person, die ein solches Angebot erhält, hat keinen Anhaltspunkt für dessen Rechtmässigkeit.

Ein- und Auszahlungen, Wallet und Auszahlungsdauer

Beide bewilligten Veranstalter arbeiten mit einem Spielkonto, das im Sportjargon Wallet heisst. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; Mindestbetrag ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als direkter Zahlungsweg verfügbar, die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Welche Karten oder E-Wallets darüber hinaus akzeptiert werden, ist Sache der jeweiligen Bedingungen und ändert sich von Zeit zu Zeit.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Person überwiesen. Eine Auszahlung vom Wallet auf ein Konto ist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen, der Bonus lässt sich nur über Wetten «freispielen».

Für die Westschweiz gelten die analogen Regeln der Loterie Romande. Der Punkt, an dem alle Bedingungen zusammenlaufen, ist das Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen; anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Cash-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen. Wer ein Konto auf den Namen einer dritten Person angeben will, kann nicht auszahlen lassen. Die Dauer hängt vom Bankweg ab, nicht vom Anbieter: Eine Auszahlung am Dienstag geht auf ein Postkonto typischerweise am Mittwoch oder Donnerstag ein, eine Auszahlung auf eine ausländische Bankverbindung läuft über die normale SEPA-Dauer.

Was eine Wette bei Sporttip kostet, im Detail

Die Spielregeln von Sporttip, Version 4.2, legen die Eckwerte fest. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Eine Wettabgabe ist online und am Schalter möglich; in der App aufgebaute Wetten können am Schalter per QR-Code gespielt werden.

Der Gewinnbetrag berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten). Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: 50 Franken auf Quote 2.35 ergibt 117.50 Franken, abgerundet auf 5 Rappen genau sind das 117.50 Franken. Ein anderer Fall: 33 Franken auf Quote 4.12 ergibt 135.96 Franken, abgerundet auf 135.95 Franken. Diese Abrundung auf 5 Rappen ist eine kleine, aber reale Quelle von Verlust für Spielende: Auf lange Sicht verbleibt der Bruchteil im System.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und Swisslos kann Wetten auch in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid mit Quote 1.00 werten.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig (Einsatz zurück); in einer Kombinationswette erhält die Voraussage Quote 1.00.

Wer eine Sporttip-Wette setzt, sollte das Kleingedruckte lesen: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief an Swisslos zu richten. Beide Fristen laufen vom Ergebnis, nicht vom Spieltag.

Was Sporttip-Cash-Out in Franken heisst

Cash-Out klingt nach Kontrolle über die eigene Wette. In der Praxis bedeutet es, dass Swisslos dem Spielenden den vorzeitigen Ausstieg zu einem von Swisslos selbst gesetzten Preis anbietet. Der Preis ist tiefer als der maximale Gewinn ohne Cash-Out, weil Swisslos den Spread und die verbleibende Unsicherheit einkalkuliert. Beispiel: Eine Einzelwette mit Einsatz 20 Franken auf Quote 3.50 hat bei Eintreten einen Gewinn von 70 Franken. Steht das Spiel 2:1, bietet Sporttip vielleicht 35 Franken Cash-Out an, also deutlich weniger als den möglichen Vollgewinn, aber sicherer als die Variante «abwarten».

Der Cash-Out-Wert ist nicht garantiert; Swisslos kann sie jederzeit ändern. Wer eine Wette mit hohem Gewinn in der Schlussphase absichern will, kann erleben, dass das Cash-Out-Angebot kurz vor Spielende verschwindet. Wer auf eine zwischenzeitliche Gewinnmitnahme spekuliert, kann erleben, dass das Angebot nur einen Bruchteil des möglichen Gewinns auszahlt. Cash-Out ist also kein Werkzeug, das Wetten «sicherer» macht, sondern ein Werkzeug, das Wetten gegen einen Discount in einen festen Betrag verwandelt. Für Spielende mit kleinem Wallet kann das sinnvoll sein, weil ein Vollverlust vermieden wird; für Spielende, die auf den Maximalgewinn setzen, ist es eine Sub-Optimal-Strategie.

Was eine Systemwette ist und was sie kostet

Eine Systemwette ist eine Kombination aus mehreren Kombinationen. Wer drei Ausgänge auswählt, kann zum Beispiel auf «2 von 3» setzen: drei Kombinationen zu je zwei Ausgängen, der Einsatz vervielfacht sich entsprechend. Eine «3 von 4»-Wette auf vier Ausgänge umfasst vier Kombinationen zu je drei Ausgängen. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei Sporttip beträgt CHF 10’000, also zehnmal so viel wie für eine Einzel- oder Kombinationswette. Der Grund: Eine Systemwette ist faktisch eine Mehrfachwette mit Teilgewinnen.

Die Konsequenz: Die Marge wächst mit jeder zusätzlichen Voraussage in jeder Teilkombination. Eine «3 aus 4»-Wette auf 2-Franken-Einsatz pro Kombination kostet 8 Franken Gesamt, vier Kombinationen mit jeweils drei Beinen. Schon zwei falsche Beine können alle vier Kombinationen treffen, der Totalverlust ist möglich; ein falsches Bein lässt die meisten Kombinationen fallen, der Gewinn ist ein Teilgewinn. Die Erwartung über alle Wetten hinweg bleibt negativ, und die Marge pro Kombination multipliziert sich mit der Anzahl der Teilkombinationen.

Wer mit Systemwettten spielt, sollte zwei Dinge prüfen: Erstens, ob der Gesamtgewinn bei einem Volltreffer den Einsatz aller Teilkombinationen plus Marge übersteigt; zweitens, ob die Erhöhung des Höchsteinsatzes das eigene Budget übersteigt. Der Höchsteinsatz von CHF 10’000 ist eine Schwelle, nicht eine Empfehlung.

Wie die Besteuerung von Gewinnen aussieht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Bundesrechtlich liegt dieser Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Regel «je nach Kanton» lautet und nicht eine einzelne kantonale Zahl.

Für die grosse Mehrheit der Wetten gilt: Der Betrag liegt unter dem Freibetrag, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Wer ausnahmsweise einen grösseren Gewinn erzielt, bekommt von Swisslos oder der Loterie Romande die Verrechnungssteuer abgezogen und kann sie über die Steuererklärung zurückholen. Das ist eine Vereinfachung im Vergleich zu vielen ausländischen Märkten, wo Gewinne teilweise als reguläres Einkommen versteuert werden.

Bei Gewinnen aus ausländischen, nicht bewilligten Anbietern gibt es keine Schweizer Verrechnungssteuer, dafür aber kantonale Unterschiede: Thurgau zum Beispiel behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer dort wohnt und im Ausland wettet, muss die Gewinne in der Steuererklärung deklarieren. Generell gilt: Für eine verbindliche Auskunft ist die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater die richtige Adresse, nicht die Wettseite.

Ausländische Anbieter und ihre Konsequenzen

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Wer bei einem in Curaçao, Malta oder sonst wo lizenzierten Anbieter wettet, hat aus Schweizer Sicht einen ungeschützten Vertrag: keine Gespa-Kontrolle der Quoten und Auszahlungen, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Der Anbieter unterliegt seiner Heimataufsicht, die für eine Schweizer Person schwer durchsetzbar ist. Wer dort gewinnt, hat Anspruch auf das, was der Anbieter auszahlt, nicht auf das, was er versprochen hat.

Die Sperrliste der Gespa ist eine reale Sperre: Schweizer Internetprovider blockieren die gelisteten Domains per DNS. Eine neue Domain («Domain-Hopping») wird typischerweise innerhalb von Stunden erfasst und ebenfalls blockiert. Die Gespa nennt in ihren Publikationen Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als auf der Liste. Eine Person, die aktiv nach einer ausländischen Seite sucht, hat keinen verlässlichen Weg, sie zu erreichen, ohne VPN-Dienste oder andere Umgehungen, die ihrerseits Fragen aufwerfen.

Die rechtliche Lage für die spielende Person ist ambivalent: Die Spielteilnahme an einem ausländischen Angebot ist nach bundesgerichtlicher Praxis nicht strafbar, weil Art. 130 BGS den Anbieter, nicht die Kundschaft adressiert. Aber im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und die Person verliert ihren Anspruch auf Auszahlung. Wer dort spielt, spielt also auf eigenes Risiko: rechtlich erlaubt, faktisch ungesichert, steuerlich je nach Kanton belastet, technisch durch die Sperrliste erschwert.

Was eine beworbene «gratis Wette» in Franken kostet

Gratiswetten sind im bewilligten Markt selten und an strenge Bedingungen geknüpft. Bei Sporttip heisst die Bedingung: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50, online und nicht am Schalter. Wer diese Bedingung erfüllt, bekommt einen Bonus auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Wer einen Einsatz von 20 Franken auf eine Vierer-Kombination mit Gesamtquote 9.07 setzt, gewinnt bei Volltreffer 181.40 Franken brutto, davon 20 Franken Einsatz zurück und 161.40 Franken Nettogewinn. Bei 5 % Bonus (Mindestanzahl von vier Voraussagen) erhöht sich der Nettogewinn um 8.07 Franken auf 169.47 Franken. Bei 15 Voraussagen und voller Trefferquote verdoppelt sich der Nettogewinn auf 322.80 Franken.

Diese Aufwertung gilt nur, wenn die Mindestquoten eingehalten werden und die Teilnahme online statt am Schalter stattfindet. Eine einzelne Voraussage unter 1.50, ein Spiel am Schalter, eine Wette, die per Cash-Out abgeschlossen wird, lässt den Bonus entfallen. Die Werbung um einen solchen Bonus ist also nie «gratis», sondern an die Voraussetzungen des Produkts gekoppelt. Das ist der Grund, warum seriöse Lesart nicht nach dem höchsten Bonus ausschau hält, sondern nach den Wetten, die zum eigenen Wettverhalten passen.

Wer Sporttip passt und wer nicht

Sporttip passt zur grossen Mehrheit der Schweizer Spielenden, weil es der einzige Weg zu einer bewilligten Online-Sportwette in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist. Wer im Vertragsgebiet wohnt, ab 18 Jahren ist und ein Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto hat, kann Sporttip ohne Umweg nutzen. Die App ist für iOS und Android verfügbar, die Verkaufsstellen sind für jene da, die lieber am Schalter spielen oder ihren online gebauten Schein als QR-Code einlesen lassen.

Sporttip passt weniger für Spielende, die hohe Einsätze tätigen wollen: Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist im internationalen Markt niedrig. Wer höhere Einsätze platzieren will, muss auf Systemwetten ausweichen, wo der Höchsteinsatz bei CHF 10’000 liegt, oder auf mehrere parallele Wetten. Wer mit hohem Cash-Out-Volumen spielen will, findet bei Sporttip nur vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine flexible Teilauszahlung ist nicht implementiert. Wer Livewetten auf Nischensportarten sucht, ist an das Wettprogramm von Swisslos gebunden, das sich auf die von der Gespa bewilligten Sportarten und Wettbewerbe konzentriert.

Der Swisslos-Reingewinn für 2025 betrug 562 Millionen Franken, davon 506 Millionen für die kantonalen Fonds und 56 Millionen für die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt; 109 Millionen stammten aus den Sportwetten, nach 122 Millionen im Jahr 2024. Sporttip ist also nicht nur Wettangebot, sondern auch ein gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell; die Marge, die Swisslos aus den Wetten zieht, fliesst mehrheitlich in die Kantone und die Sportförderung. Wer das wissen will, kann es im Geschäftsbericht nachlesen.

Wer Jouez Sport passt und wer nicht

Jouez Sport ist das Produkt für die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, ab 18 Jahren ist und einen Ausweis für die Registrierung hat, kann Jouez Sport online und am Schalter nutzen. Das Netz aus 2’350 Verkaufsstellen macht den Schalterweg in der Romandie besonders niederschwellig, was für jene zählt, die nicht über ein Smartphone oder eine Banking-App verfügen.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, weil die Loterie Romande ihr Vertragsgebiet auf die Romandie beschränkt. Wer umzieht und in die Deutschschweiz zieht, verliert den Online-Zugang. Wer hingegen in der Romandie wohnt und mit einer kleinen Wallet spielt, profitiert vom dichten Verkaufsstellennetz und vom direkten Kontakt am Schalter. Die Loterie Romande unterliegt den gleichen Gespa-Regeln wie Swisslos, hat aber eigene Bedingungen, eigene Spielregeln und eigene Aktionen. Wo die Unterschiede im Detail liegen, lässt sich nur durch Lesen der jeweiligen Bedingungen klären.

Wer ausländische Anbieter in Betracht zieht (und warum nicht)

Ein ausländischer Anbieter passt formal für niemanden in der Schweiz, weil er keine BGS-Bewilligung hat. Praktisch gibt es drei Personengruppen, die solche Anbieter dennoch nutzen: jene, die im Ausland wohnen und über ein VPN auf eine Schweizer Seite zugreifen wollen (für sie gibt es keinen Grund); jene, die ein höheres Einsatzlimit, ein breiteres Wettprogramm oder einen Krypto-Auszahlungsweg suchen (für sie gibt es in der Schweiz kein Äquivalent); und jene, die der Werbung im Netz folgen, ohne den Sperrlisten-Status zu prüfen (für sie ist die DNS-Sperre eine technische, nicht eine moralische Hürde).

In allen drei Fällen gilt dasselbe: Die Person spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Spielsperre-Anschluss und mit steuerlicher Unsicherheit je nach Kanton. Die Werbung kann bis zu 500’000 Franken Busse für den Anbieter kosten, erreicht aber den Endkunden kaum. Wer ausländische Anbieter nutzt, sollte mindestens wissen, dass die eigene Wette rechtlich geschützt nur so weit ist, wie das Recht des Anbieterlandes es erlaubt, und dass eine Auszahlung im Streitfall vor einem ausländischen Gericht durchgesetzt werden müsste.

Die Bandbreite der Marge, ehrlich gerechnet

Die Marge eines Marktes ist die Spanne, die der Veranstalter auf alle Wetten legt. Für einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95.0 % und die Marge bei etwa 5.0 %. Für einen Zwei-Wege-Markt mit 1.80 und 1.95 liegt die Auszahlungsquote bei rund 94.7 % und die Marge bei rund 5.3 %. Für einen favorisierten Ausgang mit 1.30 und einen Aussenseiter mit 4.50 liegt die Auszahlungsquote je nach exakten Quoten zwischen 92 und 96 %, die Marge zwischen 4 und 8 %.

Diese Spanne ist das, was auf lange Sicht von 100 gesetzten Franken als Verlust erwartet werden darf. Die «erwartete Kosten» eines Marktes sind genau diese Marge mal Einsatzsumme. Für eine typische Sportwette mit 5 % Marge zahlt der Spielende auf 1’000 Franken Einsatz über die Zeit rund 50 Franken «Miete» an den Veranstalter. Das ist nicht «die Buchmachermarge als Profit», sondern eine statistische Erwartung über eine grosse Zahl von Wetten; eine einzelne Wette kann deutlich im Plus oder Minus ausgehen, die Erwartung über viele Wetten strebt gegen die Marge.

Wer seine eigene Wettstrategie an der Marge messen will, sollte die Quoten des Marktes prüfen, die Auszahlungsquote berechnen und die eigene Trefferquote mit der erwarteten Trefferquote vergleichen. Die erwartete Trefferquote eines Marktes ist die Auszahlungsquote geteilt durch die durchschnittliche Quote, vereinfacht gesagt. Wer langfristig über der erwarteten Trefferquote liegt, hat einen echten Vorteil; wer unter ihr liegt, zahlt die Marge. Für die meisten Spielenden ohne tiefe Marktkenntnis und ohne Modell liegt die Trefferquote unter der erwarteten, und die Marge ist der Grund.

Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz

Wie funktionieren Online-Sportwetten, und wie entsteht eine Quote?

Eine Online-Sportwette ist ein Vertrag über einen Geldbetrag gegen einen möglichen Gewinn, der bei Eintritt eines vorhergesagten Ausgangs ausgezahlt wird. Die Quote ist der Preis des Vertrags: Einsatz mal Quote ergibt den Bruttogewinn, davon geht der Einsatz ab, um den Nettogewinn zu erhalten. Die Marge steckt in der Quote und liegt je nach Markt zwischen etwa 4 und 12 Prozent.

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport halten die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele. Beide werden von der Gespa beaufsichtigt und sind auf ihre Vertragsgebiete beschränkt. Jede andere Seite ist ohne Schweizer Bewilligung und bietet keinen Schweizer Schutz.

Was bedeutet die Marge eines Wettanbieters für die Auszahlung?

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Veranstalter über alle Ausgänge eines Marktes einbehält. Auf eine Marge von 5 Prozent zahlt der Markt auf 100 Franken Einsatz langfristig 95 Franken zurück. Die Marge wird über alle Ausgänge berechnet und ist in jeder einzelnen Quote bereits eingepreist, unabhängig davon, welche Voraussage am Ende gewinnt.

Welche Boni und Gratiswetten sind bei den bewilligten Veranstaltern zulässig?

Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa und sind an Bedingungen geknüpft. Bei Sporttip ist das der Kombiboost mit einer Aufwertung des Nettogewinns je nach Anzahl Voraussagen und einem Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Boni ohne Einhaltung der Teilnahmebedingungen verfallen, eine rückwirkende Anwendung gibt es nicht.

Welche Rolle spielt der Zahlungsweg bei der Auszahlung, und warum werden Gewinne nur auf Konten im eigenen Namen überwiesen?

Die Auszahlungsdauer hängt vom Bankweg ab: Eine Inlandsüberweisung erreicht das eigene Post- oder Bankkonto typischerweise innert 3 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne werden nur auf ein Konto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen, weil das Geldspielgesetz das so vorschreibt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht zulässig und werden technisch nicht angeboten.

Was gilt für ausländische Wettseiten, und was steht auf der Sperrliste der Gespa?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft; ausländische Anbieter sind ohne Schweizer Bewilligung und können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Provider per DNS blockieren. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Anschluss an die Spielsperre und muss Gewinne je nach Kanton in der Steuererklärung deklarieren.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»