Radsport-Wetten in der Schweiz: Tour de France und Klassiker verstehen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister (Stand: 10.09.2026) und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Wer in der Schweiz auf Radrennen wetten will, hat genau zwei seriöse Türen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind von der interkantonalen Vereinbarung als Veranstalter von Sportwetten eingesetzt, beide unterstehen der Aufsicht der Gespa, beide dürfen nur Rennen und Wettarten anbieten, die auf einer geschlossenen Liste stehen. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ausserhalb dieses Schutzes — die Seite kann von Schweizer Providern via DNS blockiert werden, Gewinne fallen je nach Kanton anders in die Steuererklärung, und eine Schweizer Spielsperre greift dort nicht.

Das Wettangebot für Schweizer Sportinteressierte umfasst zwei Hauptwege: Swisslos und die Loterie Romande. Um diese einzuordnen, strukturiert dieser Text die Radsport-Saison (Frühjahrsklassiker im März und April, Grand Tours im Mai, Juli und September, WorldTour als Dachserie), beschreibt die gängigsten Märkte (Gesamtsieger, Etappensieg, Trikotwertungen) und arbeitet die rechnerische Seite heraus, die in jeder Quote steckt. Eine Beispielrechnung an einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt zeigt, wie viel Marge im Quotenniveau tatsächlich enthalten ist. Am Ende stehen die beiden Schweizer Veranstalter mit ihren Regeln und zehn ausländische Marken, die in der Werbung sichtbar sind, hier aber klar als «ohne Schweizer Bewilligung» markiert werden — als Referenz, nicht als Empfehlung.

Der Spielplan der Radsport-Saison

Frühjahrsklassiker: Eintagesrennen ab Februar

Die Saison im Strassenradsport beginnt nicht mit einer Rundfahrt, sondern mit einer Reihe von Eintagesrennen über Kopfsteinpflaster, Hügel und Ardennen-Anstiege. Drei dieser Klassiker sind seit über einem Jahrhundert im Programm: Mailand–San Remo (seit 1907), das flachste und mit rund 290 Kilometern längste Eintagesrennen des Frühjahrsklassiker-Kalenders, Paris–Roubaix (seit 1896), berühmt für seine Pavé-Sektoren, und Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), die «La Doyenne» mit ihren kurzen, steilen Anstiegen in den Ardennen. Davor liegt mit den «Openings» im Februar bereits der Auftakt — Omloop Het Nieuwsblad, Kuurne–Brüssel–Kuurne und Strade Bianche mit seinen Weissstrassen-Abschnitten in der Toskana.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Was diese Rennen für Wettende interessant macht, ist ihre Struktur: ein Sieger, ein Tag, klare Ergebnisliste. Eine Wette auf den Gesamtsieg eines Frühjahrsklassikers ist eine Wette auf ein einziges Ereignis. Die Formkurve vor dem Saisonbeginn ist kürzer, die Quoten reagieren auf wenige Renneinsätze, und die Stärke der Teams ist besser einschätzbar als bei einer dreiwöchigen Rundfahrt. Für Wettende zählt das — ein Markt mit einem klar definierten Ergebnis lässt sich besser lesen als einer, der über drei Wochen Etappen zählt.

Grand Tours: drei Rundfahrten von je etwa drei Wochen

Die Grand Tours sind das Herzstück des Strassenradsports, und sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen dauern dürfen. Drei zählen offiziell dazu: der Giro d’Italia im Mai, die Tour de France im Juli und die Vuelta a España seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Jede davon besteht aus rund zwanzig Etappen mit unterschiedlichen Profilen — Flachetappen für die Sprinter, Mittelgebirgs- und Hochgebirgsetappen für die Kletterer, Eintageszeitfahren und Mannschaftszeitfahren.

Die Tour de France, 1903 zum ersten Mal ausgetragen mit Start am 1. Juli in Montgeron bei Paris, ist das älteste und bekannteste dieser Rennen. Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). Etwa 21 bis 22 Profimannschaften stehen am Start, darunter 18 UCI WorldTeams; die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen nach dem Grand Départ, dem ersten Etappenstart, zwanzig Etappen auf dem Programm. Vier Wertungen laufen parallel: das Gelbe Trikot für den Gesamtsieger, eingeführt 1919 von Henri Desgrange, das Gepunktete Trikot für die Bergwertung, das Grüne Trikot für die Punktewertung und das Weisse Trikot für die Nachwuchswertung. Rekordsieger mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar; Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026.

Der Giro und die Vuelta haben eigene Regeln und eigene Wertungen (Maglia Rosa, Maglia Ciclamino; Maillot Rojo, maillot de lunares). Für Wettende bedeutet das: Bei jeder Grand Tour laufen mehrere Wertungen parallel, auf die gesetzt werden kann — Gesamtsieg, Etappensieg, Bergtrikot, Punktewertung. Dazu kommen Spezialwetten auf die Teamwertung, auf die ersten drei Plätze oder auf die Frage, ob ein Fahrer ein Zeitfahren gewinnt.

UCI WorldTour als Dachserie

Seit 2011 veranstaltet der Radsport-Weltverband UCI die WorldTour als Dachserie, eine Nachfolgerin der 2005 gestarteten und 2010 gescheiterten ProTour. Die WorldTour umfasst 36 Rennen der höchsten Kategorie, darunter die drei Grand Tours, die Eintagesrennen des Frühjahrsklassiker-Kalenders und eine Reihe weiterer Eintagesrennen und Rundfahrten (Dauphiné, Tour de Suisse, Tirreno–Adriatico, Vuelta al País Vasco und andere). Die WorldTour ist nicht der einzige Radsport-Zyklus — die UCI ProSeries liegt eine Stufe darunter, kontinentale Meisterschaften und nationale Meisterschaften sind eigene Anlässe —, aber sie strukturiert den Kalender der Spitzenteams.

Für Wettende in der Schweiz zählt vor allem, welche Rennen überhaupt auf der Gespa-Liste der bewilligten Wettanlässe stehen. Die Veranstalter dürfen nur Ereignisse anbieten, die dort eingetragen sind — eine Liste, die die Gespa bei jeder Saisonaktualisierung veröffentlicht. Wettende finden sie auf der Gespa-Website oder bei den Spielregeln der beiden Schweizer Anbieter.

Welche Wettarten der Radsport überhaupt trägt

Nicht jeder Wettmarkt passt zu jedem Radsport-Rennen. Drei Achsen strukturieren das Angebot:

Die Schweizer Anbieter unterscheiden zudem Systemwetten, bei denen mehrere Kombinationen aus denselben Auswahlen gebildet werden — eine Möglichkeit, das Risiko zu staffeln, ohne auf die Einzelwette zurückzufallen.

Was eine Quote sagt, und was die Marge verschweigt

Eine Quote ist das Verhältnis zwischen Einsatz und möglichem Gewinn. Bei Swisslos Sporttip rechnet die Quote dezimal: Wer CHF 10 auf eine Quote 2.50 setzt, erhält im Erfolgsfall CHF 10 × 2.50 = CHF 25 zurück, davon CHF 15 Reingewinn. Wer CHF 100 auf 3.20 setzt, erhält CHF 320, davon CHF 220 Reingewinn. Die Faustregel: Nettoergebnis = Einsatz × (Quote − 1). Eine Wette ist «gewonnen», wenn sie angenommen ist; sie ist «ausbezahlt», wenn das Ergebnis formal feststeht und keine Annullierung greift.

Was in einer Quote nicht steht, ist die Marge des Marktes. Eine faire Wette hätte auf beiden Seiten dieselbe Auszahlungsquote; der Buchmacher baut jedoch in jede Seite der Wette einen kleinen Abschlag ein, der ihm gehört. Für einen Zweiwege-Markt mit geraden Quoten 1.90 und 1.90 lässt sich das nachrechnen:

Die Auszahlungsquote ist 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (2/1.90) = 1.90 / 2 = 0.95, also 95 %. Die Marge ist 100 % − 95 % = 5 %. Von jedem CHF 100, die auf diesen Markt gesetzt werden, behält der Veranstalter CHF 5, die restlichen CHF 95 werden als Gewinne ausgeschüttet. Das ist der Normalbereich für einen gut bewerteten Zweiwege-Markt. Bei Dreiwege-Märkten (z. B. einem Eintagesrennen, das zu einem Zeitfahren wird und eine dritte Option «sonstige» erhält) liegt die Auszahlungsquote tiefer, üblich sind Werte zwischen 88 % und 92 %, entsprechend Marge 8 % bis 12 %. Diese Marge ist der Preis, den jede Wette zahlt — unabhängig davon, ob sie gewinnt.

Warum das den Wettenden betrifft: Wer viele kleine Wetten abschliesst, verliert langfristig genau diese Marge. Wer eine einzelne Wette platziert, sieht die Marge nicht direkt — sie ist im Quotenniveau eingepreist. Wer Sportwetten als Freizeit betreibt, akzeptiert die Marge als Preis für die Teilnahme; wer daraus ein System machen will, muss eine Quote finden, die das eigene Fachwissen konsequent über die Marge hebt — was nur geht, wenn das Wissen tatsächlich besser ist als das, das die Quoten bereits enthalten.

Bei Radsport-Quoten kommen zwei Besonderheiten hinzu. Erstens sind die Felder gross — 21 Teams mit 8 Fahrern, das sind 168 Starter bei einer Tour, ähnlich viele beim Giro und bei der Vuelta —, und Stürze, Ausreisser und Defekte sind häufig. Ein Fahrer, der als Favorit gilt, kann schon am ersten Tag gestürzt sein; ein Aussenseiter kann eine Etappe gewinnen, ohne dass die Gesamtwertung sich verschiebt. Zweitens sind die Etappenprofile heterogen: Eine Flachetappe gehört Sprintern, eine Bergetappe Kletterern, ein Zeitfahren Spezialisten. Ein Markt auf «Etappensieger Etappe 12» hat mit dem Markt auf «Etappensieger Etappe 14» wenig gemeinsam. Die Marge ist auf jedem dieser Märkte separat kalkuliert.

Eine Beispielrechnung

Als Grössenordnung, was ein ausgeglichener Markt kostet: Ein Zweiwege-Markt zu Quoten 1.90 / 1.90 hat eine Marge von rund 5 %, wie oben gerechnet. Bei einem Dreiwege-Markt zu Quoten 2.80 / 4.20 / 2.80 liegt die Auszahlungsquote tiefer:

1 ÷ (1/2.80 + 1/4.20 + 1/2.80) = 1 ÷ (0’357 + 0’238 + 0’357) = 1 ÷ 0’952 ≈ 1’050. Eine Auszahlungsquote von > 100 % ist mathematisch unmöglich (der Buchmacher würde verlieren); ein solches Resultat entsteht nur bei Rundungsfehlern oder bei falschen Quotenansätzen. Quoten, die formal über 100 % Auszahlungsquote liegen, nennt die Branche «Overround-Fehler»; sie sind selten.

Korrekte Rechnung: Die Summe 1/2.80 + 1/4.20 + 1/2.80 = 0’357 + 0’238 + 0’357 = 0’952. Die reziproke Summe ist 1’050. Das ist mathematisch > 100 %, was im realen Markt nicht vorkommt. Ein realistischer Dreiwege-Markt hat z. B. Quoten 2.80 / 3.50 / 2.80 — die Summe der Kehrwerte ist 0’357 + 0’286 + 0’357 = 1’000, Auszahlungsquote 100 %, Marge 0 %. Quoten 2.60 / 3.40 / 2.60 ergeben 0’385 + 0’294 + 0’385 = 1’064, Auszahlungsquote 1/1’064 ≈ 94 %, Marge ca. 6 %.

Korrekt zusammengefasst: Bei einem typischen Dreiwege-Markt mit Quoten um 2.50 / 3.50 / 2.50 (Sieger A / Unentschieden / Sieger B analog) liegt die Marge im Bereich 6 % bis 10 %; bei einem Zweiwege-Markt mit geraden Quoten 1.90 / 1.90 liegt sie bei rund 5 %. Schweizer Veranstalter publizieren ihre Margen nicht; sie sind aus den angebotenen Quoten rekonstruierbar.

Die Rechtslage in der Schweiz

Wer Sportwetten anbieten darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und fallen damit unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019. Aufsichtsbehörde ist die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Eine Sportwette braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für Online-Casinos ist eine andere Behörde zuständig (ESBK), nicht die Gespa.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, ein interkantonales Genossenschaftsgebilde mit Sitz in Basel, Produktname Sporttip; und die Loterie Romande, Produktname Jouez Sport. Beide unterstehen der Gespa-Aufsicht, beide sind Grossspiel-Veranstalter im Sinne des BGS. Für beide ist die Online-Teilnahme an einen Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet gebunden; ein Schweizer Konto, das bei Swisslos eröffnet wird, gilt nur in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande deckt die Westschweiz ab (FR, GE, JU, NE, VD, VS).

Wer in der Schweiz wettet, wettet also fast immer bei einem dieser beiden Anbieter — oder er wettet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der vom Netz aus erreichbar ist, aber nicht von der Gespa kontrolliert wird und dessen Domain auf der Gespa-Sperrliste stehen kann.

Was gewettet werden darf

Die zugelassenen Wetten sind eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Was drauf steht, ist abschliessend — Eckball-Märkte und Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, erscheinen auf der Liste nicht, und ein eigener Bereich für E-Sports fehlt. Qualifikationsspiele sind nur dann bewilligt, wenn die Gespa sie ausdrücklich aufgenommen hat; Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie gelistet sind; Ranglisten-Wetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie Wettgegenstand. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind zugelassen, Prematch und live, soweit der betreffende Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt — es ist ein Feature, das ein Anbieter nach eigenen Regeln anbietet; bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.

Zu virtuellen Sportarten schweigt das BGS; die Gespa-Liste schweigt ebenfalls. Wer auf Virtual Sports wetten will, muss die Liste prüfen — und die ist bisher nicht abschliessend dokumentiert. E-Sports taucht auf der Liste nicht auf. E-Sports-Wetten gehören damit zu den Dingen, die Schweizer Veranstalter nicht anbieten dürfen.

Wer mitwetten darf

Sportwetten sind Volljährigkeitssache. Die Gespa setzt die Schwelle bei 18 Jahren; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto zugelassen, mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS). Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Spielerinnen und Spieler setzen sich ihre eigenen Limiten, nicht der Staat. Der Veranstalter muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden gesetzlich — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine fixe staatliche Einsatzobergrenze pro Tag oder Monat gibt es in der Schweiz nicht. Sporttip gibt eigene Limiten vor: Einsatzminimum CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette; der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Spielsperre und Selbstausschluss

Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) ist das schärfste Instrument. Ausgeschlossen werden überschuldete oder spielsüchtige Personen; daneben steht die Spielsperre auf eigenen Antrag zur Verfügung. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei Sporttip ist eine Selbstausschluss-Sperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in das Register eingetragen.

Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beizug einer Fachstelle (Art. 81 BGS); ein selbst gewählter Pause-Taster von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Wettende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa führt Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft — ein Warnwert, kein Beruhigungsmittel. Wer online spielt, hat diese Schutzlücke nicht.

Werbung, Boni und Steuer

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS) — beschrieben werden darf das Angebot, beworben werden darf es nicht. Frei- oder Guthabenaktionen brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen veröffentlicht jeder Veranstalter selbst. Eine Werbezeit-Sperre zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz nicht.

Gewinne aus Schweizer Grossspielen (die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich) sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundesschwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen darunter und zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; im Kanton Thurgau werden sie jedoch unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht — niemand darf behaupten, dass 5 % des Einsatzes automatisch an den Staat gehen. Allgemeine Auskunft: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung anfragen.

Offshore und Sperrliste

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Wettenden werden nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; ein Schutz im Streitfall existiert nicht.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter via DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains erfasst). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home in diesem Zusammenhang, bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Wer eine blockierte Seite öffnet, kann sie in der Regel über einen DNS-Wechsel dennoch erreichen; rechtlich ändert das nichts.

Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne werden je nach Kanton besteuert. Wer mit Schweizer Bewilligung spielt, hat vollen Schutz — aber zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Keines davon ist «die sichere Wahl» von vornherein.

Verantwortlich wetten

Radsport-Saison bedeutet lange Wetthorizonte. Wer auf den Gesamtsieger der Tour de France setzt, bindet seinen Einsatz rund einen Monat. Wer über die Saison mehrere Eintagesrennen spielt, verteilt die Einsätze über sechs Monate. Wer auf Kombiwetten steht, kombiniert Etappensieger von Mai und Juli in einem Wettschein — und sieht das Ergebnis frühestens Ende Juli.

Drei Punkte verdienen Aufmerksamkeit:

Auf einer Grand Tour wird über drei Wochen jeden Tag gefahren; Wettende, die auf Etappen setzen, treffen jeden Tag eine neue Entscheidung. Wer nach zehn Etappen merkt, dass die Saisonlimite zu hoch angesetzt war, kann sie mit sofortiger Wirkung senken. Wer sie nicht gesetzt hat, merkt es erst am Monatsende.

Die Anbieter im Vergleich

Die Tabelle ordnet die zehn im Folgenden besprochenen Marken nach Schweizer Bewilligungsstatus und Hintergrund ein. Die Spalten folgen den Angaben, die zu jeder Marke vorliegen; Zellen ohne Datenpunkt bleiben ohne Eintrag, kein Mittelwert, keine Schätzung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS (Gespa) Loterie Romande, Lausanne
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa-Sperrliste
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trägt zwei Dinge: erstens, dass Swisslos und Loterie Romande die einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalter sind; zweitens, dass für die übrigen acht Marken kein tragfähiger Lizenzanspruch gegenüber dem Schweizer Recht besteht, gleich welche Lizenz sie aus ihrer Werbung mitführen. Für Wettende folgt daraus: Wer dort spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Gespa führt keine «sicheren ausländischen Anbieter», sondern veröffentlicht die Sperrliste der Domains, die sie für unerlaubt hält.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist mit Abstand der grösser der beiden Schweizer Veranstalter. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; CHF 109 Mio. davon stammten 2025 aus Sportwetten (gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip.

Wer bei Sporttip online mitspielen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen und eine verifizierte Identität hochladen; die Spielsperre darf nicht bestehen. Die Online-Registrierung liest den Ausweis aus und gleicht ihn mit Adress-Datenbanken ab. Vor der ersten Sportwette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette (CHF 10’000 pro Systemwette). Beide Limiten kann Swisslos ohne Angabe von Gründen ändern.

Was Sporttip anbietet, ist die durch die Gespa-Liste zugelassene Auswahl an Sportereignissen — das reicht von Fussball über Eishockey bis zum Radsport, sofern gelistet. Quotenboosts sind online, für Prematch-Einzelwetten, einmal pro Wettendem nutzbar; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn für ein definiertes Ereignis um einen angegebenen Prozentsatz; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Verlauf ab und wird nicht für alle Wetten garantiert. Die reglementarisch relevante «Spielzeit» umfasst die reguläre Dauer plus Nachspielzeit — beim Radsport ohnehin irrelevant, weil das Rennen entweder stattfindet oder nicht.

Wettangebot für Radsport ist bei Sporttip verfügbar; das Wettprogramm für die laufende Saison listen die Spielregeln dynamisch. Wer dort eine Wette auf Gesamtsieger oder Etappensieger platzieren will, prüft das aktuelle Wettprogramm — die verfügbaren Märkte schwanken je nach Rennenkalender. Cash-Out wird nicht für alle Wetten angeboten.

Für Radsport-Wettende ist Sporttip die Referenz. Schweizer Bewilligung, Schweizer Spielsperre, Schweizer Rechtsweg, vollständig regulierter Markt. Wer ausserhalb der zugelassenen Kantone wohnt, kann sich kein Konto eröffnen — diese Hürde ist hart, aber genau der Punkt des dualen Veranstaltersystems.

Verdikt: Der einzige Anbieter, der in der Deutschschweiz und im Tessin offiziell Sportwetten anbieten darf — und wer hier spielt, spielt unter dem vollen Schutz des BGS. Wer ein Konto in einem anderen Kanton braucht, hat keine zweite Schweizer Tür.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient die Westschweiz — die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist Lausanne, Avenue de Provence 14; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Produkt für Sportwetten ist Jouez Sport, das Pendant zu Sporttip.

Was Jouez Sport von Sporttip unterscheidet, ist weniger die Spielmechanik als die Sprachregion und das Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kann ein Loterie-Romande-Konto führen und damit in den Westschweizer Kantonen wetten; ein Swisslos-Konto bekommt er nicht. Beide Anbieter sind an ihre Region gebunden — eine Selbstregistrierung über die Kantonsgrenze hinweg ist nicht möglich.

Die Spielregeln für Jouez Sport sind im Aufbau mit denjenigen für Sporttip vergleichbar, was die Online-Bedingungen, die Identitätsprüfung, die Spielsperre und das Cash-Out-Modell angeht; die exakten Limiten, Wettmärkte und besonderen Aktionen veröffentlicht die Loterie Romande in ihren eigenen Spielbedingungen. Wer dort spielt, sollte die aktuelle Version gelesen haben, weil einzelne Regelungen (Mindesteinsatz, maximale Wette, Cash-Out-Verfügbarkeit) ähnlich, im Detail aber verschieden sind.

Für Radsport-Wettende im französischsprachigen Landesteil ist Jouez Sport die naheliegende Wahl. Wer ein Konto eröffnen will, braucht ein Schweizer Bankkonto oder eine Schweizer Zahlungsverbindung im eigenen Namen — eine Drittperson einzusetzen ist nicht erlaubt.

Verdikt: Das Gegenstück zu Sporttip für die Westschweiz; wer dort wohnt und radsportwetten will, bekommt hier das vollständig regulierte Angebot mit Gespa-Aufsicht. Inhaltlich steht es Sporttip kaum nach — die Auswahl an Wetten ist über die Gespa-Liste deckungsgleich, die Spielregeln unterscheiden sich aber punktuell.

WirWetten

WirWetten wirbt im Schweizer Markt mit Wettangebot, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Eine ausländische Lizenz, die das Angebot in der Schweiz legitimieren würde, ist nicht etabliert (Art. 4 BGS). Wer hier spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht; die Seite kann von Schweizer Providern via DNS blockiert werden, ohne dass die Wettenden davon erfahren.

Wer dort spielen will, sollte die eigene Bank oder Kartenherausgeberin fragen, ob Zahlungen an solche Anbieter akzeptiert werden — die Gespa kann Zahlungen nicht sperren.

Für Radsport-Wettende ist WirWetten aus den genannten Gründen problematisch, selbst wenn das Radsport-Wettprogramm breit wirkt: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis besteuert.

Verdikt: Plattform wirbt, Schweizer Recht lässt sie aussen vor — wer hier spielt, tauscht den Schweizer Schutz gegen einen Bonus ohne belegte Konditionen.

BC.Game

BC.Game ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; die Lizenzangaben aus dem internationalen Auftritt entfalten in der Schweiz keine Wirkung. Eine Aufnahme in die Gespa-Sperrliste ist möglich und gehört zum üblichen Vorgehen der Gespa bei nicht bewilligten ausländischen Angeboten.

Die Plattform tritt vor allem mit Krypto-Wettmärkten in Erscheinung, was im Schweizer Recht eine eigene Schicht hat: Auszahlungen auf anonyme Wallets oder Krypto-Adressen, die nicht auf den Kontoinhaber lauten, sind mit der Schweizer Vorschrift, wonach Gewinne nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS), ohnehin nicht in Einklang zu bringen — diese Norm gilt für bewilligte Schweizer Anbieter, nicht für BC.Game, zeigt aber, dass die Spielregeln der Schweizer Behörden mit diesem Modell nicht harmonieren.

Das konkrete Radsport-Wettprogramm, die Quoten und die Bonusbedingungen nennt der Anbieter in den eigenen AGB; eine Bewertung wäre Spekulation.

Verdikt: Ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — wer dort spielt, verzichtet auf den Schutz der Schweizer Aufsicht, und die Krypto-Auszahlung steht quer zu den Schweizer Auszahlungsregeln.

BillyBets

BillyBets erscheint im internationalen Wettvergleich ohne Schweizer Bewilligung. Es liegt keine Schweizer Zulassung vor; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Regeln und Wettangebot sind nicht schweizspezifisch dokumentiert.

Wer hier spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Anknüpfungspunkt — das ausländische Recht gilt, soweit das Schweizer Recht es zulässt. Schweizer Spielsperre greift nicht.

Verdikt: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, keine schweizspezifischen Schutzmechanismen — Status wie die übrigen ausländischen Marken in dieser Liste.

Donbet

Donbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben aus dem Ausland haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden; Schweizer Provider blockieren sie via DNS. Die Bedingungen für Radsport-Wetten, Quoten und Bonus nennt der Anbieter in den eigenen AGB.

Verdikt: Einer von mehreren Anbietern im gleichen Status; eine besondere Eignung für Radsport-Wettende in der Schweiz lässt sich nicht ableiten.

bet365

bet365 ist im internationalen Markt einer der grössten Anbieter, in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Gespa hat bet365 namentlich als auf der Sperrliste stehend benannt — die Domain kann von Schweizer Providern via DNS blockiert werden. Ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.

Was die Plattform an Radsport-Wetten, Quoten oder Funktionen international anbietet, steht im internationalen Auftritt von bet365, nicht in einem Schweizer Angebot. Die Marke ist hier wegen ihrer Sichtbarkeit in der Schweizer Werbung — Werbung, die nach Art. 74 Abs. 3 BGS grundsätzlich unzulässig ist, was Anbieter und Vermarkter gleichermassen betrifft — aufgeführt, nicht wegen eines dokumentierten Schweizer Mehrwerts.

Verdikt: Markenstarker Anbieter, in der Schweiz ohne Bewilligung; wer die internationale Plattform nutzt, spielt ausserhalb des BGS, mit allen Konsequenzen, die eine ausländische Lizenz in der Schweiz nach sich zieht.

22Bet

22Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben aus dem Ausland sind in der Schweiz unwirksam (Art. 4 BGS). Die Domain steht möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste. Die Bedingungen für Radsport-Wetten, Quoten, Bonus und Auszahlungswege nennt 22Bet in den eigenen AGB.

Verdikt: Anbieter im Status der anderen ausländischen Marken — kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Spielsperre, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis besteuert.

BetOnRed

BetOnRed ist im internationalen Wettvergleich sichtbar, in der Schweiz ohne Bewilligung. Lizenzangaben aus dem Ausland entfalten keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Bedingungen für Radsport-Wettprogramm, Quoten und Cash-Out nennt der Anbieter in den eigenen AGB.

Verdikt: Ausländische Plattform, schweizbezogen ohne Status; eine besondere Eignung lässt sich nicht ableiten.

IviBet

IviBet schliesst die Liste der zehn Marken ab, wiederum ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben aus dem Ausland sind im Schweizer Recht nicht massgeblich (Art. 4 BGS). Die Bedingungen nennt der Anbieter in den eigenen AGB.

Verdikt: Ein weiterer Anbieter im einheitlichen Status «ohne Schweizer Bewilligung»; keine Differenzierung gegenüber den übrigen ausländischen Marken möglich.

Was Schweizer Wettende konkret beachten

Vier Hinweise, die aus den Regeln folgen und beim ersten Konto, bei der ersten Wette und bei der ersten Verlustlimite zählen:

Wer keine Schweizer Verlustlimite möchte, will eine ausländische Plattform nutzen — was die vorherigen Abschnitte dieser Seite in jedem Fall anders einordnen.

Häufige Fragen

Welche Rennen und Wettarten sind bei den Schweizer Veranstaltern bewilligt?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026). Was dort steht, darf Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport anbieten; was nicht dort steht, ist tabu — auch wenn es im Radsport-Kalender steht.

Wie wird die Marge in einer Quote berechnet?

Aus den Kehrwerten der Quoten aller Ausgänge eines Marktes wird die Auszahlungsquote berechnet (1 ÷ Summe der Kehrwerte); die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem Zweiwege-Markt 1.90 / 1.90 ergibt das rund 95 % Auszahlungsquote, also etwa 5 % Marge. Bei Dreiwege-Märkten liegt die Marge höher, typisch im Bereich 6 % bis 12 %.

Wer darf online ein Konto bei Sporttip oder Jouez Sport eröffnen?

Volljährige Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet — Deutschschweiz und Tessin für Sporttip, Westschweiz für Jouez Sport —, ohne bestehende Spielsperre, mit verifizierter Identität. Minderjährige sind nicht zugelassen; eine Person darf nur ein Konto führen.

Wann lohnt sich Cash-Out?

Cash-Out ist ein Werkzeug gegen den ungeplanten Verlauf, kein Werkzeug gegen eine schlechte Wette. Wer auf eine Etappenwette gesetzt hat und der Favorit ist gestürzt, kann mit Cash-Out einen Teil retten. Wer auf einen Sieger gesetzt hat und das Rennen verliert, gewinnt mit Cash-Out nichts zurück, was die ursprüngliche Wette nicht auch gebracht hätte — nur eben garantiert.

Was geschieht mit Gewinnen aus ausländischen Wettanbietern bei der Steuer?

Verrechnungssteuer fällt keine an, da diese nur Schweizer Veranstalter einbehalten. Die kantonale Einkommensteuer behandelt ausländische Wettgewinne unterschiedlich — im Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag, in anderen Kantonen je nach Praxis. Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung; pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Warum werden ausländische Buchmacher in der Schweiz gesperrt?

Weil sie keine Schweizer Bewilligung haben und das BGS Sportwetten ohne Bewilligung als Straftat behandelt (Art. 130 BGS). Die Sperrliste ist DNS-basiert und kann umgangen werden, ändert aber nichts an der Rechtslage. Wer eine blockierte Seite trotzdem nutzt, spielt weiterhin ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»