League of Legends in der Schweiz wetten: was die Bewilligungslage für Spielende konkret bedeutet

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Becher mit dampfendem Tee.

Wer in der Schweiz auf League of Legends wetten will, kommt an einer einfachen Tatsache nicht vorbei: E-Sport steht nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten der Gespa, und nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten. Beide führen den Titel nicht im Programm. Das verschiebt die Frage: Nicht «welcher Anbieter passt zu mir», sondern «was bekomme ich überhaupt, und was kostet es, das zu umgehen». Wer die Spielregeln kennt, weiss: Im Inland ist das Angebot geschlossen, und das Tableau der Anbieter zeigt, wer hier zugelassen ist und wer nicht.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig.

Stand: Oktober 19, 2026 – die Angaben zu Bewilligungen und Spielregeln wurden gegen die Sporttip-Teilnahmebedingungen Version 4.2 und die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten vom 10.09.2026 abgeglichen.

Spielplan und Ligen: was eine League-of-Legends-Saison hergibt

Welche Wettbewerbe es gibt und was sie für Wettende bedeuten

Die Liga-Saison beginnt im Januar mit dem Spring Split, gipfelt im Mid-Season Invitational im Mai/Juni und läuft im Summer Split weiter, gefolgt von den Worlds im September/Oktober. Regionale Ligen, LCK, LEC und LCS, qualifizieren Teams für internationale Turniere, dazu kommen Second-Division-Ligen wie LPL Div2 und Academy-Ligen. Der Spielplan ist auf den offiziellen League-Seiten vollständig einsehbar; er ist die Voraussetzung jeder Wette und für Schweizer Spielende der einzige Teil, der unabhängig von der Anbieterwahl feststeht.

Ein Stadtbus fährt an einem regnerischen Abend durch eine Strasse mit Pfützen, die Lichter spiegeln sich im Asphalt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Ein Match dauert im Schnitt 30 bis 40 Minuten, in Bo5-Serien bis zu fünf Maps. Wettmärkte, die im klassischen Sport funktionieren, haben im E-Sport ein ungewohntes Profil: Eine «Halbzeit» gibt es nicht, ein «Satz» heisst Map, und Spielverläufe kennen plötzliche Wendungen nach Baron- oder Dragon-Steals, die in keiner Statistik auftauchen. Wer E-Sport quotieren will, muss das Spiel kennen.

Warum dieser Spielplan hier nicht reicht

In der Schweiz ist nur erlaubt, was auf der Gespa-Liste steht. Die Liste ist eine geschlossene Aufzählung: erlaubte Sportarten, erlaubte Wettbewerbe, erlaubte Wetttypen. Die Liste vom 10.09.2026 führt einen E-Sport-Abschnitt nicht auf. Was die Liste nicht führt, dürfen Swisslos und Loterie Romande nicht ins Programm nehmen. Was die Veranstalterinnen nicht anbieten, ist im Inland legal nicht erhältlich. Daraus ergibt sich die Ausgangslage dieser Seite: Die Wettbewerbe existieren, der Markt in der Schweiz tut es nicht.

Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht Lücken

Wer hier überhaupt auftaucht und nach welchen Kriterien

Die zwei bewilligten Veranstalterinnen mit Schweizer Sportwetten-Bewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) stehen unter der Aufsicht der Gespa. Daneben finden Schweizer Spielende acht ausländische Marken, die online werben, im Inland aber keine Bewilligung haben. Die Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrem Status: Schweizer Bewilligung ja oder nein, und, soweit ausgewiesen, die ausländische Lizenz. Das zeigt die klare Trennung zwischen dem bewilligten Markt und dem Angebot ohne Schweizer Anerkennung.

Die Tabelle ist nach demselben Raster aufgebaut, nach dem die Seite argumentiert: Wer ist hier überhaupt zugelassen, und auf welcher Grundlage.

Anbieter Schweizer Bewilligung Ausgewiesene Bewilligung ausserhalb der Schweiz
Swisslos Sporttip Gespa (BGS) –
Loterie Romande Jouez Sport Gespa (BGS) –
Betovo keine nicht ausgewiesen
Coolzino keine nicht ausgewiesen
PowBet keine nicht ausgewiesen
Betwinner keine nicht ausgewiesen
Betify keine nicht ausgewiesen
Jackbit keine nicht ausgewiesen
Sportaza keine nicht ausgewiesen
BetAlright keine nicht ausgewiesen

Die Spalte «ausgewiesene Bewilligung» ist absichtlich knapp. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie besagt, dass die Marke in jenem Land registriert ist; sie besagt nicht, dass sie in der Schweiz anbieten darf. Wer das gleichsetzt, legt die Spalte anders aus, als sie gemeint ist.

Was diese Tabelle einem Leser konkret sagt

Die Tabelle zeigt eine 2:8-Aufteilung, die sich nicht aus den Marken, sondern aus dem Gesetz ergibt. Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Veranstalterinnen mit Bewilligung; alle anderen Spalteneinträge in der dritten Spalte stehen unter «nicht ausgewiesen», weil die Marken zu ihrer eigenen Bewilligungslage schweigen. Das ist keine Bewertung der Anbieter, sondern der Datenstand. Eine Curaçao-Lizenz, die viele dieser Marken tatsächlich führen, würde hier als formaler Hinweis stehen, änderte aber nichts an der fehlenden Schweizer Anerkennung. Wer die Seite liest, sieht auf einen Blick: Hier gibt es zwei sichere Plätze und eine lange Liste, auf der jeder selbst prüfen muss, was «keine Schweizer Bewilligung» für ihn bedeutet.

Grundlagen: was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz zählt Grossspiele – Sportwetten sind eines davon – zu den bewilligungspflichtigen Spielen. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung von 2019 (in Kraft 2020) die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, der Passus «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) ist wörtlich zu lesen. Die Gespa, mit Sitz in Bern, führt die Aufsicht; das ESBK ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.

Eine Reihe leerer Bürostühle steht vor einer dunklen Wand in einem Raum mit gedämpftem Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das hat zwei sichtbare Konsequenzen. Erstens: Eine «dritte» Schweizer Sportwetten-Marke kann es nach dem heutigen Recht nicht geben. Zweitens: Jeder, der hier ohne diese beiden Bewilligungen wirbt, verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, was mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann (Art. 131 BGS). Es geht nicht um eine Lücke im Markt; es geht um eine absichtlich geschlossene Liste.

Welche Spiele in welcher Region

Die Veranstalterinnen sind nach Sprachregion und Kanton aufgeteilt. Swisslos bedient die Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei Swisslos lässt sich nur eröffnen, wenn man im Vertragsgebiet wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat; dasselbe gilt für die Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden; wer in Zürich wohnt, nicht bei der Loterie Romande. Das ist kein Vertriebsdetail, sondern Voraussetzung der Registrierung.

Was auf den Wettschein kommt und was nicht

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen bestimmt das Programm. Auf der Liste vom 10.09.2026 steht E-Sport nicht. Was nicht auf der Liste steht, fällt durch; unabhängig davon, ob ein Anbieter das Programm führen will, ist es ihm verboten. Die Liste ist abschliessend. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Liste sie für die direkte Qualifikation oder das Podium vorsieht. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein E-Sport-Abschnitt. Eine Wette auf den Sieger des Worlds-Turniers existiert in der Schweiz schlicht nicht, und zwar nicht, weil die Wettbewerbe fehlen, sondern weil die Bewilligung sie nicht abdeckt.

Veranstaltungen mit Minderjährigen sind tabu

Wetten auf Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS unzulässig. League-of-Legends-Turniere sind Profiwettbewerbe, die Grenze ist also nicht hier zu ziehen. Der Punkt steht hier, weil er erklärt, warum die Liste so knapp gehalten ist: Die Auswahl folgt einem Schutzgedanken, nicht einem Marktgedanken.

Livewetten und Cash-Out als betreiberseitige Auslegung

Livewetten sind im Gesetz nicht auf einzelne Märkte eingeschränkt; sie sind erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist nicht eigens geregelt; was Swisslos darunter versteht, ergibt sich aus den Spielregeln: Cash-Out gibt es bei Swisslos nur online und nur als vollständige Auszahlung, ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn oder live, und nur, wenn Swisslos es für den konkreten Markt anbietet. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Durchhalten der Wette; Swisslos kann ihn jederzeit ändern. Was die Loterie Romande an Cash-Out anbietet, regelt sie in ihren eigenen Bedingungen, die hier nicht eigens zitiert sind.

Verrechnungssteuer, Freibetrag und was eine Wette konkret kostet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag ist abhängig vom Kanton; ab 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 noch bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für die allermeisten Wetten fällt nichts an: der Betrag liegt unter dem Freibetrag, kein Abzug, keine Erklärung. Anders bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern: Hier fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an, dafür behandelt mindestens der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das macht die Frage «wie wird besteuert?» zur Standortfrage, nicht zu einer pauschalen Auskunft. Keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert; wer das behauptet, erfindet eine Abgabe.

Spielerschutz: was die Bewilligung tatsächlich einbringt

Identitätsprüfung und ein Konto pro Person

Die Registrierung bei Swisslos verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre, und die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft, nachdem der Ausweis hochgeladen wurde. Jede Person darf genau ein Konto führen; Mehrfachkonten sind unzulässig. Die Loterie Romande folgt demselben Muster. Die Punkte klingen bürokratisch, sind aber der Grund, warum der Geldfluss zurückverfolgbar bleibt und ein gesperrter Spieler nicht über ein zweites Konto wieder einsteigen kann.

Selbst gesetzte Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Das ist nicht die ganze Palette: Die Loterie Romande hat eigene, parallele Limitenregelungen. Die Logik dahinter ist in Art. 87 VGS festgehalten: Der Veranstalter muss eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen, der Staat setzt sie nicht.

Eine Erhöhung der Limite wird nach 72 Stunden wirksam, das Gesetz sieht 24 Stunden vor. Swisslos und die Loterie Romande gehen mit 72 Stunden bewusst darüber hinaus. Wer seine Limite erhöht, hat drei Tage Zeit, den Entschluss zu prüfen. Das ist die praktische Konsequenz der Schutzregel.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein paralleles Sperrsystem; das Register ist interkantonales Gemeingut. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); in den Prozess ist eine Fachstelle eingebunden (Art. 81 BGS). Wer im Register steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Spielsperre ist nicht dafür gemacht, das Konto vorübergehend stillzulegen, sondern dafür, eine Pause durchzuhalten.

Werbung: was erlaubt ist und was verboten

Werbung darf nicht in aufdringlicher oder irreführender Weise erfolgen, nicht an Minderjährige gerichtet sein und nicht an gesperrte Personen. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine Anbieterin sieht, die hier «Gratisgeld» verspricht, sieht keine Gespa-bewilligte Aktion.

Wo es dennoch klemmt: Testkäufe 2025

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt; in 47.5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Das ist die Hälfte der Punkte, an denen der Schutz greifen soll. Wer den Verkaufsschutz als «streng» beschreibt, beschreibt ihn falsch. Online ist die Identitätsprüfung enger; am Schalter in der Dorfstrasse ist sie es nicht.

Was die Rechnung zeigt: Marge und Quote

Wieviel die Wette kostet, an einem Beispiel

Die Wettmarge ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder gesetzten Einheit einbehält – das, was am Ende nicht als Gewinn zurückfliesst. Bei einer angenommenen Zweiweg-Wette mit Quote 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert, also rund 5 %. Eine 5-%-Marge ist ein brauchbarer Anhaltspunkt, kein Fixwert. Bei einer Dreiweg-Wette mit Quoten 3.10, 3.40, 2.20 läge die Auszahlungsquote tiefer, die Marge höher, im Bereich von etwa 6 bis 7 %. Die Marge ist also kein Merkmal des Anbieters, sondern ein Merkmal des Marktes: Je mehr mögliche Ausgänge ein Markt hat, desto grösser die eingebaute Marge, und desto weniger vom Einsatz fliesst im Schnitt zurück.

Welche Konsequenz das für den Wettenden hat

Eine Marge von 5 % heisst: Von 100 gesetzten Franken kommen im langjährigen Schnitt 95 zurück, bevor der Gewinn überhaupt entsteht. Wer auf lange Sicht mit einer Trefferquote wettet, die höher ist als das Inverse der Marge, kann das schlagen, aber die meisten tun es nicht. Eine «gute Quote» allein hilft wenig, wenn das Programm nicht zu dem passt, was die Wettenden suchen. Die Schweiz hat hier eine Besonderheit: Die Swisslos-Marge ist nicht in jedem Markt dieselbe, und sie ist nicht in jedem Sport dieselbe, weil die Bewilligung das Programm vorgibt. Wer das genau prüft, schaut in die Sporttip-Bedingungen.

Die Anbieter einzeln

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung von 2019 (in Kraft 2020). Das Online-Angebot ist über Swisslos und die Sporttip-App (iOS, Android) erreichbar; in der App gebildete Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Wer hier spielt, spielt innerhalb der Schweizer Bewilligung. Die Spielregeln Version 4.2 regeln das Tagesgeschäft: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette, Swisslos kann die Limiten jederzeit anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme zu setzen (1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), die Spielsperre ist produktbezogen 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Sperre trägt das schweizweite Register. Auszahlung: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wird automatisch dem Wallet gutgeschrieben, über CHF 1’000 folgt die Überweisung innert drei Arbeitstagen, vorausgesetzt, die Bankverbindung ist hinterlegt. Auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto zahlt Swisslos zweimal pro 365 Tage kostenlos aus, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Aufladen geht per PostFinance Pay (Bestätigung direkt in der PostFinance App), online oder per Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen.

Das Sporttip-Programm ist breit, aber an die Gespa-Liste gebunden. League of Legends ist nicht auf der Liste, also ist E-Sport nicht im Programm. Wer bei Sporttip League of Legends wetten will, kann das hier nicht tun. Wer Fussball, Eishockey, Tennis und ähnliche Sportarten sucht, findet sie im Programm, mit Prematch- und Livewetten, mit Cash-Out, mit Kombiboost (mindestens vier Voraussagen, Mindestquote 1.50 pro Voraussage, 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen) und Quotenboosts (Prematch-Einzelwetten, pro Wettender einmal nutzbar, Cash-Out hebt den Boost auf).

Verdienst: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, in Liechtenstein wohnt, eine breite, beworbene Wettauswahl jenseits von E-Sport sucht, mit Schweizer Identitätsprüfung, selbstgesetzten Verlustlimiten und Sperrregister spielen will, ist hier richtig. Wer E-Sport wetten will, ist hier nicht richtig, und das ist kein Versäumnis des Anbieters, sondern die Konsequenz der Liste.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS, mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Online-Konten sind nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zugänglich, die Identitätsprüfung folgt demselben Muster wie bei Swisslos. Das Programm folgt ebenfalls der Gespa-Liste, also kein E-Sport.

Was die Loterie Romande vom Schweizer Mitbewerber unterscheidet, ist vor allem die Region: Wer in Genf, Lausanne, Neuenburg, Freiburg, im Wallis oder in Jura wohnt, kann hier spielen, und das Westschweizer Vertriebsnetz ist dichter als anderswo. Die genauen Limiten, Auflade- und Auszahlungsmodalitäten sind in den eigenen Bedingungen der Loterie Romande geregelt, die hier nicht im Detail zitiert sind, weil die Seite die zwei Bewilligten nicht ausschliesslich aufzählt, sondern sie gemeinsam der Gruppe der nicht bewilligten Anbieter gegenüberstellt.

Verdienst: Wer in der Romandie wohnt und ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter führen will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, und wer lieber vor Ort am Schalter spielt, findet mit 2’350 Verkaufsstellen ein dichteres Netz als in der Deutschschweiz. Wer E-Sport sucht, sucht auch hier vergebens.

Betovo

Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, die das Unternehmen ausweist, hat im Inland keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Unternehmen ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, ein Auschluss auf eigene Faust wirkt nur betreiberseitig und nicht im Inland. Schweizer Spielende, die hier spielen, haben im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und dann per DNS-Block nicht mehr erreichbar sein. Die Gespa führt eine solche Liste von Domains ausländischer Anbieter; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Liste wird in einem mehrtägigen Turnus aktualisiert. Es gehört nicht viel dazu, in einem Werbevideo eines ausländischen Anbieters zu landen, und es braucht keine Werbung, um die Marke zu kennen. Wer hier spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen, ohne zu wissen, was er dafür bekommt.

Verdienst: Wer bewusst einen ausländischen Anbieter mit E-Sport-Programm sucht, muss hier selbst prüfen, was das Haus tatsächlich anbietet, was eine Auszahlung in der Praxis kostet und wie die Sperre funktioniert, wenn sie denn funktioniert. Diese Seite beschreibt, was die Bewilligungslage bedeutet, sie empfiehlt nicht.

Coolzino

Coolzino, ohne Schweizer Bewilligung, ohne ausgewiesene Lizenz für die Schweiz, ohne Anschluss an das Sperrregister. Die Marke kann auf der Sperrliste landen. Wer hier spielt, tut das ausserhalb des Schutzrahmens, den Art. 4 BGS, Art. 47–52 VGS, Art. 80–82 BGS und die Spielsperre gemeinsam bilden, mit dem Risiko, dass die Domain per DNS-Block verschwindet, ohne dass das Geld auf dem Spielkonto zurück ist.

Verdienst: Für Schweizer Spielende, die einen E-Sport-Markt suchen, ist die Marke ein Kandidat unter vielen, nicht ein bevorzugter, und die fehlende Schweizer Bewilligung wiegt schwerer als jedes Bonusversprechen, das im Inland nicht erlaubt wäre.

PowBet

PowBet, ohne Schweizer Bewilligung. Keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet. Die Marke kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden; der DNS-Block ersetzt die Domain innert Stunden durch eine neue, wenn der Anbieter Domain-Hopping betreibt, ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Gespa offen benennt. PowBet-Spielende, die in der Schweiz wohnen, sind in der Schweiz nicht registriert, ihr Geld fliesst über die vom Anbieter gewählten Kanäle, eine Sperre wirkt nur auf der Seite des Anbieters. Eine Curaçao- oder MGA-Lizenz, die viele dieser Marken führen, besagt nicht, dass das Geld in der Schweiz geschützt ist, und sie ersetzt nicht die Schweizer Verlustlimiten, die das eigene Setzen erfordern.

Verdienst: Wer die Sperrliste-Risiken, die fehlende Schweizer Identitätsprüfung und die fehlende Selbstsperre mit E-Sport-Quoten abwägt, die in der Schweiz nicht erhältlich sind, muss selbst entscheiden, was ihm der Markt wert ist.

Betwinner

Betwinner, ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Die Marke gehört zu den internationalen Anbietern, die in Werbung und über Suchtreffer regelmässig präsent sind, und sie ist den Behörden nicht unbekannt. Die Gespa führt Domains blockierter Anbieter in der Sperrliste; ein DNS-Block ist möglich, Domain-Hopping ist möglich, das Wetten ist nicht strafbar für den Spieler, aber das Geld kann in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer hier spielt, verlässt den Rahmen, in dem die Spielsperre wirkt, und betritt einen Markt, der weder die Schweizer Verlustlimiten noch den Schutz des Sperrregisters kennt.

Verdienst: Solange die Domain erreichbar ist, ist die Handhabung einfach, und das Programm kann breit sein. Sobald sie blockiert ist, ist sie nicht mehr erreichbar, und das Wallet ist Teil des Spiels, das der Anbieter betreibt. Die Seite beschreibt das Risiko; sie empfiehlt die Marke nicht.

Betify

Betify, ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Lizenz mit Wirkung im Inland, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Identitätsprüfung, keine Schweizer Verlustlimiten. Die Marke kann auf der Sperrliste landen. Die übliche Bandbreite – ausländische Lizenz, Krypto-Einzahlung, schnelle Auszahlung, Bonusaktionen, die in der Schweiz der Gespa-Zustimmung bedürften – gehört zu diesem Marktsegment. Wer hier spielt, sollte sich nicht auf eine Schweizer Rechtsgrundlage verlassen, die nicht existiert.

Verdienst: Wer E-Sport-Quoten sucht, die in der Schweiz nicht erhältlich sind, findet bei Marken wie dieser eine Auswahl, aber kein Sicherheitsnetz. Das ist die Faustformel: ohne Schweizer Bewilligung ist die Spielsperre kosmetisch, der Schutz des Sperrregisters greift nicht, und die Besteuerung im Inland folgt kantonal unterschiedlichen Regeln.

Jackbit

Jackbit, ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Die Marke ist im Segment der ausländischen Wettanbieter zu verorten, die mit Casino-Angeboten und Sportwetten ein gemeinsames Spielkonto führen. Ein Jackbit-Konto wird nicht von der Schweizer Identitätsprüfung erfasst, eine Selbstausschluss-Sperre wirkt nur im Hause Jackbit, die Spielsperre in der Schweiz hat hier keine Wirkung. Die Sperrliste ist möglich.

Verdienst: Wer mit Krypto einzahlt, der mag die Krypto-Optionen der Marke schätzen, die in der Schweiz so nicht existieren. Wer Schweizerischen Schutz sucht, der ist hier falsch.

Sportaza

Sportaza, ohne Schweizer Bewilligung. Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Verlustlimiten, keine Schweizer Verlustsperre. Sportaza gehört zum internationalen Anbietermarkt und kann wie die übrigen Marken auf der Sperrliste landen. E-Sport ist im Programm dieser Marken typischerweise enthalten, was in der Schweiz das Hauptmotiv ist, sie überhaupt aufzurufen.

Verdienst: Auch hier zeigt sich, was die ausländische Lizenz bedeutet: ein eigener Markt, eigene Regeln, eigene Risiken, ohne Schweizer Auffangnetz.

BetAlright

BetAlright, ohne Schweizer Bewilligung. Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Die Marke kann auf der Sperrliste landen. Die Schweizer Regeln zur Werbung (Art. 74 BGS) gelten unabhängig davon, ob die Marke in der Schweiz sitzt; wer hier wirbt, riskiert eine Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Für Spielende bleibt das Risiko, dass die Domain blockiert wird und das Wallet nicht ohne Weiteres zurück ist, ohne Schweizer Rekursweg.

Verdienst: Der Markenname verspricht «alright», die Schweizer Bewilligungslage sagt: keine. Wer hier spielt, sollte sich auf die fehlende Schweizer Grundlage einstellen.

Was die Schweizer Regeln für die Praxis bedeuten

Wer in der Schweiz wettet, hinterlässt Spuren

Die Identitätsprüfung bei Swisslos und Loterie Romande ist nicht ein Bonus, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Konto überhaupt geführt werden darf. Die Auszahlung geht nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, schweizerisch oder liechtensteinisch, anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten sind nicht möglich. Das schränkt ein, es schützt aber auch: Der Geldfluss ist nachvollziehbar, eine allfällige Spielsperre ist technisch durchsetzbar, und die Verlustlimiten greifen auf dem Konto, nicht erst in der Selbstkontrolle.

Wer in der Schweiz wirbt, riskiert eine Busse

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, die Busse reicht bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Das gilt für den Anbieter, nicht für den Spieler; der Spieler macht sich nicht strafbar (BJ), aber sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. In der Praxis ist das selten; die Regel ist nicht dafür da, der Alltag zu sein, sondern dafür, den Markt zu rahmen. Werbung in sozialen Medien, in Suchtreffern, in Sport-Streams: Die Aufsicht schaut hin, und die Gespa-Sperrliste ist ein Mittel, die Domain zu blockieren.

Wer in der Schweiz spielt, wählt zwischen zwei Welten

Die Schweizer Bewilligung bedeutet: beworbene Spielregeln, identitätsgeprüftes Konto, selbstgesetzte Limiten, Spielsperre mit Register, gesetzliche Verlustfreibeträge, keine Wettsteuer auf den Einsatz, Auszahlung auf ein Schweizer Konto, Werbeaufsicht durch die Gespa. Sie bedeutet nicht: Zugang zu E-Sport, Zugang zu ausländischen Märkten, Zugang zu Marken, die im Inland blockiert werden können. Die ausländische Bewilligung bedeutet: Zugang zu Programmen, die in der Schweiz nicht erhältlich sind, oft mit Krypto-Optionen, oft mit Bonusangeboten, die in der Schweiz der Gespa-Zustimmung bedürften, und oft mit Margen, die niemand in der Schweiz kennt. Sie bedeutet nicht: Schweizer Identitätsprüfung, Schweizer Spielsperre, Schweizer Rekurs, Schweizer Sperrregister, kantonale Steuerpraxis im Griff.

Häufige Fragen zu League-of-Legends-Wetten in der Schweiz

Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?

Nein. E-Sport steht nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Fassung 10.09.2026). Swisslos und Loterie Romande dürfen den Titel nicht ins Programm nehmen, auch wenn sie es wollten. Wer auf League of Legends wetten will, ist im Inland auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung angewiesen, mit den Konsequenzen, die diese Seite beschreibt.

Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Liste der Gespa steht?

Die Liste ist eine geschlossene Aufzählung: Was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt. Die Liste wird von der Gespa gepflegt und ist im Internet abrufbar. Sie enthält einen E-Sport-Abschnitt nicht. Die Zulassung folgt einem Schutzgedanken und nicht einem Marktgedanken; sie ist absichtlich eng. Eine Aufnahme von E-Sport wäre eine Gesetzes- und Vollzugsfrage, die hier nicht offen ist.

Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?

Die Identitätsprüfung gegen Adressdatenbanken, das eine Konto pro Person, die selbstgesetzten Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, Erhöhung mit 72 Stunden Wartefrist), die Spielsperre mit Eintrag im schweizweiten Register, die Auszahlung ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, die Werbeaufsicht durch die Gespa und der fehlende Zugang zu Krediten für Spieler (Art. 75 Abs. 1 BGS). All das zusammen ergibt den Rahmen, den eine ausländische Seite nicht abbildet, weil die ausländische Seite dem BGS nicht untersteht.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Ausländische Gewinne unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis ist aber unterschiedlich: Mindestens der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone können milder oder strenger verfahren. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich; Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung geben Auskunft. Gewinne aus Schweizer bewilligten Wetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn (Bund ab 1.1.2026: CHF 1’071’000), darüber 35 % Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Welche Verlustlimiten müssen bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Loterie Romande hat parallele Limitenregelungen. Der Staat setzt keine fixe Obergrenze; die Limite ist Selbstdisziplin, vom Veranstalter eingefordert.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bedeutet sie für Wettseiten aus dem Ausland?

Die Gespa führt eine Liste von Domains ausländischer Anbieter, die per DNS-Block für Schweizer Internetanschlüsse unerreichbar gemacht werden (Art. 86–93 BGS, erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains). Die Liste wird regelmässig aktualisiert; blockierte Anbieter reagieren mit Domain-Hopping, die Gespa benennt das offen. Eine Domain auf der Liste bedeutet nicht, dass das Wetten für den Spieler strafbar ist, sondern, dass der Anbieter in der Schweiz nicht zugelassen und der Zugang erschwert ist. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»