CS 2 Wetten in der Schweiz: was bei ausländischen Buchmachern auf dem Spiel steht

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem Holzschreibtisch neben einer Tischlampe, draussen ist es Abend

Wer in der Schweiz auf Counter-Strike 2 wetten will, sucht einen Markt, der hier gar nicht existiert. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten, das die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) führt. Damit fällt CS 2 durch das Aufsichtsraster, bevor eine einzige Quote gesetzt wird. Was übrig bleibt, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die über das DNS erreichbar bleiben, solange die Gespa ihre Domain nicht auf die Sperrliste setzt. Dieser Text beschreibt, was dieser Markt kostet, was die Schweiz an Schutz schafft und was beim Verlassen des Bewilligungssystems verloren geht.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Die zwei Buchmacher mit Schweizer Bewilligung – und warum sie CS 2 nicht anbieten

In der Schweiz gibt es nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) genau zwei Veranstalterinnen für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, beide sind im kantonalen öffentlichen Interesse tätig – Swisslos verteilte 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., wovon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz flossen. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. – ein Geschäft, das die Kantonen über Art. 125 BGS an öffentliche Zwecke bindet. Dieser Mechanismus funktioniert nur, weil der Markt geschlossen ist: zwei Veranstalterinnen, ein Verzeichnis zugelassener Wettarten, klar definierte Vertragsgebiete.

Eine leere Holzbank am Seeufer in der Dämmerung, im Hintergrund dunkle Berge
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Lizenz gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft. Wer CS 2 anbieten will, brauchte einen Eintrag im Gespa-Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten (Stand 10.09.2026). Dieser Eintrag fehlt. Damit ist das, was die meisten Wettenden im Internet unter «CS 2 Wetten Schweiz» verstehen, juristisch ein Markt, den die Schweiz nicht öffnet. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist weniger «welcher Anbieter ist der beste», sondern «was kostet es, die Schweizer Bewilligung zu verlassen».

Warum CS 2 in der Schweiz keine zugelassene Wettart ist

Die Gespa führt das Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten auf der Grundlage von Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort steht, darf angeboten werden; was nicht dort steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste kennt klassische Sportarten mit klaren Wettkämpfen, Qualifikationsrunden und Rängen, die über Aufstieg oder Podium entscheiden – sie kennt keine E-Sport-Sektion, keine Karten- oder Eckenmärkte und keine Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind (Art. 25 Abs. 2 BGS). CS 2 ist ein Taktik-Shooter-Turniersport; die Wettkämpfe finden oft vor Publikum statt, die Preisgelder sind hoch, die Spielerschaft ist überwiegend volljährig. Der Ausschluss folgt nicht aus einem Verbot von E-Sport als Sport, sondern aus der fehlenden Listung. Eine Listung wäre eine politische Entscheidung der Gespa, kein Automatismus.

Eine Sanduhr steht auf einem Schreibtisch neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen im Licht einer Lampe
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die praktische Konsequenz ist hart: Weder Swisslos Sporttip noch Loterie Romande Jouez Sport darf eine CS-2-Wette annehmen, auch wenn beide über 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und ein dichtes Online-Angebot in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein verfügen. Anbieter, die das tun, tun es ohne Bewilligung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz.

Was die Schweizer Bewilligung schützt – und was nicht

Das Bewilligungssystem kostet den Spielenden wenig Komfort und gibt viel zurück. Vier Punkte, an denen sich das zeigt:

Identität und Alter. Eine Registrierung bei Swisslos verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren, einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden, sowie die Bestätigung, dass keine Spielsperre besteht. Pro Person ein Konto. Das schliesst Minderjährige aus und verhindert Mehrfachkonten.

Eigene Limiten. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer die Limite reisst, wird blockiert. Die BGS verlangt solche Selbstlimitierungen (Art. 87 VGS), lässt den Betreibern aber Spielraum – Swisslos wählt die 72-Stunden-Frist, weil eine Senkung sofort und eine Erhöhung mit Bedenkzeit erfolgen soll.

Spielsperre. Eine Selbstaussperrung kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage erfolgen. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Aufhebung erfolgt frühestens nach drei Monaten (Art. 84 VGS), eingebunden ist eine Fachstelle. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS) – das schützt vor Spontanentscheidungen.

Auszahlung. Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Swisslos zahlt das Wallet-Guthaben zweimal pro Jahr gratis aus, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto. Wer hier spielt, weiss, wohin das Geld geht.

Was beim Verlassen der Bewilligung verloren geht

Sobald eine Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung platziert wird, fallen diese Schutzmechanismen weg. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das hat Folgen, die für die meisten Spieler unsichtbar bleiben – bis etwas schiefgeht.

Streit um die Auszahlung. Im Inland steht der Weg zur Gespa und zu den ordentlichen Gerichten offen. Im Ausland gilt das Recht seines Sitzes, oft Curaçao oder Malta, mit den dortigen Klagefristen und Sprachen. Wer eine Auszahlung bestreitet, klagt im Ausland oder verzichtet. Sporttip sieht bei einer verweigerten Auszahlung eine Einsprachefrist von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief vor und verjährt Gewinne nach 26 Wochen – Regeln, die im Inland greifen.

Kein Anschluss an die Spielsperre. Die schweizweite Spielsperre gilt nur für bewilligte Schweizer Anbieter. Eine bei Swisslos gesetzte Sperre hindert niemanden, bei einem ausländischen Anbieter zu spielen. Wer sich selbst schützen will, muss bei jedem Anbieter einzeln sperren.

Sperrliste und DNS-Block. Die Gespa führt eine Sperrliste von Domainnamen ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Sperre wirkt nur Inland – wer ein VPN nutzt, umgeht sie. Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn der Anbieter die Domain wechselt (Domain-Hopping). Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für diesen Mechanismus und bet365 als gesperrte Domain. Eine fehlende Sperrung heisst nicht «legal», sondern nur «noch nicht gesperrt».

Strafbarkeit der Anbieter, nicht der Spieler. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Wer spielt, wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft. Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Werbung für nicht bewilligtes Glähen ist mit Busse bis CHF 500’000 belegt (Art. 131 BGS).

Kein Schweizer Spielerschutz-Tool, das blockiert. Die Schweiz hat kein Zahlungs- oder Karten-Sperr-Tool gegen ausländische Wettanbieter. Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an solche Anbieter nicht grundsätzlich. Wer hier spielt, bezahlt mit Schweizer Karte oder Krypto, je nach Anbieter.

Die Anbieter im Überblick

Die folgende Tabelle unterscheidet die zwei bewilligten Schweizer Veranstalterinnen von den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalte «Bewilligung» bezeichnet den Status nach BGS, die Spalte «Veranstalterin / Lizenz» nennt die genannte Lizenz oder deren Fehlen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Lizenz laut Eigenangabe
Swisslos Sporttip ja, BGS Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa-Aufsicht
Loterie Romande Jouez Sport ja, BGS Grossspiel Loterie Romande, Lausanne; Gespa-Aufsicht
HornetBet nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
Rollbit nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
Fezbet nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
GG.BET nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
Sportaza nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
Interwetten nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
BC.Game nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung
myBet nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Bewilligung

Die Tabelle trennt zwei Gruppen, die rechtlich nicht zusammengehören. Die zwei bewilligten Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, die anderen acht nicht. Was die Tabelle nicht zeigt: die ausländischen Anbieter tragen unterschiedliche Marken, bedienen unterschiedliche Märkte und verwenden unterschiedliche Lizenzmodelle. Was sie gemeinsam haben, ist das Fehlen einer Schweizer Bewilligung. Wer bei einem von ihnen spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Schweizer Rekursweg und keine Spielsperre-Anbindung.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip und sind über Swisslos sowie eine iOS- und Android-App erreichbar; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Die Spielregeln (Version 4.2) definieren alles, was das Wetten hier kostet und was es nicht darf.

Einsatz und Auszahlung. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz × Quote (bei Kombiwetten × Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten), auf zwei Nachkommastellen gerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Ein auf eine Karten- oder Eckenwette beschränkter Markt fehlt, weil das Gespa-Verzeichnis diese Märkte nicht listet.

Cash-Out. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn – was als Feature verkauft wird, kostet einen Teil der Quote.

Kombiboost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 und gilt nur online, prematch, live und für Systeme. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind gedeckelt. Wer bei Sporttip spielt, bekommt eine Bonus-Rampe, die mit der Auszahlung ansteigt.

Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Livewetten. Wetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten – das verhindert Wetten nach dem Ereignis.

Was beim Verlassen passiert. Wird ein Event abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält sie die Quote 1.00. Wer bei Swisslos spielt, hat definierte Regeln für die «Was wäre wenn»-Fälle.

Verdienst der Anbieterin. Sporttip-Quotenaddieren sich zu einer Auszahlungsquote, die kleiner als 100 % ist; die Differenz ist die Marge, die Swisslos pro Markt einbehält. Wie hoch sie liegt, hängt vom Markt ab. Die Marge ist Teil der Quote, nicht der Buchungsbestätigung.

Bewertung. Swisslos Sporttip ist die einzige legale Quelle für Sportwetten in der Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein, mit klaren Regeln, klaren Limiten und einer Aufsicht, die im Streitfall greift. Wer hier spielt, weiss, was ihn die Wette kostet (Marge) und was die Wette schützt (Geld-zurück-Regeln, Verifizierung, Spielsperre).

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende. Das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich. Wer hier spielt, zahlt auf einem Markt, der von der Gespa beaufsichtigt wird und nach BGS-Recht läuft.

Was Jouez Sport abdeckt. Das Wettenangebot folgt dem Gespa-Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten. E-Sport fehlt in diesem Verzeichnis. Was die Romandie an Wettenklasse bekommt, ist genau das, was die Deutschschweiz bekommt, mit lokalen Quoten, die sich an den gleichen Sportarten ausrichten.

Was es nicht gibt. Keine CS-2-Wetten, keine E-Sport-Sektion, keine Karten- oder Eckenmärkte, keine Wetten auf Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind. Was die Schweizer Bewilligung nicht listet, fällt durch.

Bewertung. Loterie Romande ist für die Romandie das, was Swisslos für die Deutschschweiz ist – die einzige legale Quelle. Wer in Genf, Waadt oder Wallis wohnt und legal wetten will, hat genau eine Adresse. Für CS 2 gilt dasselbe wie bei Swisslos: nicht im Programm, nicht im Bewilligungsumfang.

Die ausländischen Anbieter – was sie sind

Die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle sind alle in derselben Lage: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rekurs. Sie unterscheiden sich in Marke, Sitz, Zielgruppe und Produktpalette, aber in der Schweiz teilen sie denselben rechtlichen Status. Was hier beschrieben wird, sind ihre Eigenangaben. Was sie nicht tragen, wird offengelassen.

HornetBet

HornetBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Was er an Lizenzen nennt, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Sein Angebot umfasst Casino und Sportwetten; ein Schweizer Anbieter hat er nicht. Wer bei HornetBet spielt, hat keinen Zugang zur Gespa, zur Spielsperre oder zum Schweizer Recht. Seine Domain kann auf der Sperrliste landen, wenn die Gespa sie aufnimmt; aktuell ist sie dort nicht ausgewiesen.

Rollbit

Rollbit operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke kombiniert Sportwetten mit Casino und Krypto-Funktionen; eine schweizerische Lizenz liegt nicht vor. Auszahlungswege und Spielbedingungen richten sich nach dem Sitz des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht. Schweizer Spielerschutzmassnahmen greifen bei diesem Angebot nicht.

Fezbet

Fezbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Eigenangaben umfassen Sport und Casino; ein Schweizer Bezug fehlt. Wer hier spielt, ist auf das Recht des Sitzes angewiesen. Die Gespa führt eine Sperrliste; ob Fezbet dort steht, lässt sich nur auf der Sperrliste der Gespa selbst prüfen.

GG.BET

GG.BET ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der sich stark auf E-Sport-Märkte positioniert. Genau diese Stärke ist im Schweizer Kontext ein Problem: das Angebot umfasst das, was die Schweizer Bewilligung nicht listet. Wer bei GG.BET spielt, bezahlt mit Schweizer Karte oder Krypto an einen Anbieter, der in der Schweiz keine Aufsicht geniesst.

Sportaza

Sportaza ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke führt Sport und Casino; ein Schweizer Lizenz ist nicht ausgewiesen. Schweizer Spielerinnen und Spieler finden hier weder Schweizer Schutz noch Schweizer Sperre.

Interwetten

Interwetten ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt Interwetten als Beispiel für Domain-Hopping: die Domain wird gesperrt, der Anbieter wechselt auf eine neue Domain, die Gespa nimmt die neue auf. Schweizer Spielerinnen und ErSpieler sind über das DNS erreichbar, solange die neue Domain nicht auf der Liste steht. Ein Status, der sich täglich ändern kann.

BC.Game

BC.Game ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke konzentriert sich auf Krypto und Sportwetten; ein Schweizer Lizenz ist nicht ausgewiesen. Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz im bewilligten Markt ausgeschlossen – was BC.Game anbietet, ist im Inland nicht reguliert.

myBet

myBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist seit langem in Europa aktiv, ein Schweizer Lizenz ist nicht ausgewiesen. myBet ist ein Beispiel dafür, dass eine breite Marktpräsenz in Europa nicht heisst, dass eine Schweizer Bewilligung besteht. Wer hier spielt, hat in der Schweiz keinen Schutz.

Was Quoten, Margen und die Berechnung der Marge bedeuten

Eine Quote ist die Zahl, mit der der Einsatz multipliziert wird, um den Bruttogewinn zu erhalten. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 ist der Bruttogewinn CHF 25, der Nettogewinn CHF 15. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Drei Voraussagen mit 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 7.37; CHF 10 Einsatz werden bei einem Gewinn zu CHF 73.70.

Die Marge ist das, was die Wettanbieterin pro Markt einbehält. Sie wird sichtbar, wenn alle Quoten eines Markts zusammengezählt werden. Nimmt ein Markt nur zwei Ergebnisse an – Sieg Team A oder Sieg Team B – und liegen beide Quoten bei 1.90, dann beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ (0’526 + 0’526) ≈ 1 ÷ 1’053 ≈ 0.9500, also rund 95.0 %. Die Marge ist 100 % − 95.0 % = 5.0 %.

Band. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %. Bewegt sich eine Seite auf 1.85 und die andere auf 1.95, sinkt die Marge leicht; bewegt sich eine Seite auf 1.80 und die andere auf 2.00, sinkt sie weiter. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentsieg, Auswärtssieg) mit Quoten 1.50, 4.00 und 6.00 liegt die Auszahlungsquote bei rund 89.7 %, die Marge bei rund 10.3 %. Drei-Wege-Märkte sind für den Anbieter teurer als Zwei-Wege-Märkte, weil ein drittes Ergebnis die Wahrscheinlichkeitssumme verändert.

Was die Marge für die Wettenden bedeutet. Eine Marge von 5 % heisst: von jedem CHF 100, die auf diesen Markt gesetzt werden, zahlt der Anbieter rund CHF 95 als Gewinne aus und behält CHF 5. Über viele Wetten verliert die Wettende Person 5 % ihres Einsatzes an die Marge, unabhängig von der Trefferquote. Eine bessere Trefferquote gleicht die Marge teilweise aus; eine schlechtere wird durch die Marge verstärkt.

Schätzung statt Quotenlesen. Wer keine Quotenliste des Markts hat, kann die Marge nicht exakt berechnen, aber das Grössenverhältnis einschätzen. Ein Markt mit zwei Quoten bei 1.90 hat rund 5 % Marge; ein Markt mit zwei Quoten bei 1.80 hat rund 11 % Marge; ein Markt mit zwei Quoten bei 2.00 hat rund 0 % Marge. Bei Live-Wetten liegen die Margen höher, weil der Anbieter schneller reagieren muss; bei Prematch-Wetten auf populäre Ligen sind sie oft am niedrigsten. Exakte Margen gibt nur die Quotenliste des Markts.

Limits, Cash-Out und Livewetten bei Sporttip im Detail

Was die Spielregeln (Version 4.2) tragen, ist die einzige belastbare Information zu den Schweizer Bewilligungsinhaberinnen. Wer versteht, was bei Sporttip möglich ist, versteht, was im bewilligten Schweizer Markt überhaupt verfügbar ist – und was bei einer CS-2-Wette automatisch fehlt.

Mindest- und Höchsteinsätze. CHF 1 ist der Boden für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 die Decke. Systeme dürfen bis CHF 10’000 gehen. Diese Limiten sind nicht symbolisch; sie sind die operative Enge, in der sich das Spielen hier abspielt. Wer mehr riskieren will, hat kein Instrument dafür.

Limiten vor der ersten Wette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer am Sonntagabend eine höhere Limite höhere Trigger setzen will, kann das tun – aber das Setzen wird erst am Mittwoch wirksam. Das ist die kalte Dusche nach einer heissen Phase.

Spielguthaben und Auszahlung. Das Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Die Auszahlung erfolgt auf den eigenen Namen. Anonymität ist im bewilligten Markt ausgeschlossen.

Wallet-Auszahlungen pro Jahr. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – was als «Bonus» ankommt, bleibt im Wallet, bis es eingesetzt wird.

Einzahlungswege. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zur direkten Bestätigung in der PostFinance App. Welche weiteren Zahlungswege angeboten werden, hängt von den aktuellen Bedingungen ab; die Spielregeln nennen sie nicht im Detail. Eine Auszahlung auf eine Krypto-Wallet ist ausgeschlossen.

Bet-Builder und Kombinationen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das verhindert Auslegungsstreit über «Was war eigentlich abhängig?».

Kombiboost und Boosts. Der Kombiboost verlangt mindestens 4 Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 und gilt nur online (Prematch, Live, System). Der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei 4 Voraussagen auf 100 % bei 15 Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Events. Beide sind pro Person einmal nutzbar und verfallen bei Cash-Out.

Cash-Out. Nur online, nur vollständig, kein Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – eine Garantie pro Markt gibt es nicht.

Was passiert, wenn etwas schiefgeht. Wird ein Event abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wer darf CS 2 in der Schweiz wetten – und wer nicht

Wer in der Schweiz wohnt und auf CS 2 wetten will, hat drei Optionen.

Bewilligt spielen, ohne CS 2. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport decken das ab, was die Gespa listet – Fussball, Eishockey, Tennis und andere klassische Sportarten mit zugelassenen Wettarten. CS 2 ist nicht darunter. Wer sich an die Bewilligung halten will, weicht auf eine andere Sportart aus.

Unbewilligt spielen, mit CS 2. HornetBet, Rollbit, Fezbet, GG.BET, Sportaza, Interwetten, BC.Game und myBet bieten CS 2 an, jeder mit unterschiedlicher Marktpalette und Quote. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, spielt im offenen Markt – was bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Schutz im Streitfall, keine Garantie, dass die Domain morgen noch erreichbar ist.

Gar nicht spielen. Wer in der Schweiz CS 2 wetten will, ohne auf eine andere Sportart auszuweichen und ohne Schweizer Sprachen Sprachen zu verlassen, hat keine legale Adresse. Die Schweiz listet CS 2 nicht; ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Wer nicht gegen das BGS verstossen will, lässt es sein.

Wie sich die Auswahl liest – Konsequenzen für drei Lesertypen

Wer spielt, um Sport zu schauen. Für Fussball, Eishockey, Tennis und die anderen klassischen Sportarten ist Swisslos Sporttip (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) oder Loterie Romande Jouez Sport (Romandie) die einzige legale Adresse. CS 2 ist hier nicht im Programm. Wer eine legale Wette auf ein laufendes Szenenliga will, weicht auf Fussball oder Eishockey aus oder lässt es sein.

Wer auf E-Sport setzen will. Der Schweizer Markt gibt nichts her. Wer CS 2, Dota 2 oder League of Legends spielen will, geht zu einem ausländischen Anbieter – GG.BET für E-Sport-Fokus, HornetBet oder Fezbet für die breitere Palette, BC.Game für Krypto-Fans. Das ist im Inland kein Verbrechen, aber auch kein Schutz. Was bleibt, ist die Wahl zwischen Marktteilnahme und Schweizer Sprachen Sprachen.

Wer auf Sicherheit setzt. Die Sicherheit liegt nicht in der App, sondern in der Bewilligung. Ein bewilligter Anbieter garantiert die Auszahlung auf das eigene Konto, die Spielsperre, die Limiten, die Aufsicht. Was er nicht garantiert, ist eine CS-2-Wette – die gibt es hier nicht.

Häufige Fragen

Darf man in der Schweiz bei Swisslos oder Loterie Romande auf E-Sport wie CS 2 wetten?

Nein. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen CS 2 daher nicht anbieten, auch wenn sie alle anderen Voraussetzungen – Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa-Aufsicht – erfüllen. Wer in der Schweiz legal wetten will, weicht auf eine andere Sportart aus.

Warum steht E-Sport nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Die Gespa führt die Liste nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Welche Sportarten und Wettarten dort erscheinen, ist eine aufsichtsrechtliche Entscheidung. CS 2 ist als Taktik-Shooter-Turniersport nicht von einem Verbot als Minderjährigen-Sport (Art. 25 Abs. 2 BGS) ausgeschlossen, aber auch nicht in das Verzeichnis aufgenommen. Solange die Listung fehlt, ist das Angebot in der Schweiz unzulässig.

Was bedeutet es bei einem Streit um eine Auszahlung, bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu spielen?

Im Inland gilt Schweizer Recht und die Gespa als Anlaufstelle. Im Ausland gilt das Recht des Anbietersitzes – oft Curaçao oder Malta – mit den dortigen Klagefristen und Sprachen. Schweizer Spielerinnen und Spieler klagen im Ausland oder verzichten. Eine Schweizer Spielsperre greift nicht; wer sich selbst schützen will, muss bei jedem Anbieter einzeln sperren. Schweizer Gerichte können ausländische Anbieter nicht zur Auszahlung zwingen.

Wird man bestraft, wenn man bei einem ausländischen Anbieter wettet, und was regelt die Sperrliste?

Wer spielt, wird in der Regel nicht bestraft; das Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS, bis 3 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre). Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Sperrliste (Art. 86-93 BGS) führt ausländische Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren – Ende 2025 waren es 671 Domains. Domains werden ersetzt, wenn die Liste aktualisiert wird.

Wie lässt sich eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit umrechnen, und welche Marge steckt darin?

Die implizierte Wahrscheinlichkeit einer Quote ist 1 ÷ Quote. Bei Quote 2.00 sind es 50 %, bei Quote 1.50 sind es rund 66.7 %, bei Quote 4.00 sind es 25 %. Die Marge ergibt sich aus der Summe aller implizierten Wahrscheinlichkeiten eines Markts: 1 − (1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …)). Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei 1.90 beträgt die Marge rund 5 %.

Werden Gewinne ausländischer Anbieter besteuert, und was gilt je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei – die bundesweite Schwelle liegt 2026 bei CHF 1’071’000, die kantonale Schwelle variiert. Darüber zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton unter die Einkommensteuer. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig. Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»