Neuer Wettbonus freispielen – was Schweizer Buchmacher 2026 wirklich bieten
Ladevorgang...
Stand der Daten: Oktober 19, 2026; abgeglichen gegen die Bewilligungsregister von Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettbonus sucht, landet schneller bei der Aufsicht als beim Buchmacher. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten. Die Folge ist ein Markt, auf dem Aktionen selten, klein und streng reguliert sind – und auf dem ausländische Marken zwar sichtbar, aber ohne Schweizer Bewilligung bleiben. Was das für jemanden bedeutet, der einen «neuen Wettbonus freispielen» will, steht in den nächsten Abschnitten.
Was ein Wettbonus in der Schweiz sein kann – und was er kostet
Ein «Wettbonus» ist im Schweizer Recht kein Werbeversprechen, sondern eine Gratisspiel- oder Gratisguthaben-Aktion, die einer Bewilligung bedarf. Inhaber einer Wettbörse-Bewilligung sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide dürfen Boni ausgeben, aber nur nachdem die Aufsichtsbehörde Gespa jede Aktion einzeln genehmigt hat. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – viel weniger, als die Werbung andeutet, und jeweils mit klaren Bedingungen.
Drei Begriffe tauchen regelmässig auf, und sie meinen nicht dasselbe. Ein Gratisguthaben ist ein Betrag auf dem Spielerkonto, der eingesetzt, aber nicht ausgezahlt werden kann. Eine Gratiswette (auch Freiwette) ist ein Wettschein, dessen Einsatz im Gewinnfall nicht zurückerstattet wird – wer 50 CHF auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt 50 CHF Gewinn, nicht 100. Ein Quotenboost oder Profitboost erhöht die ausgeschriebene Quote oder den Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses; bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos.
Die wertvolle Information steckt nicht in der Höhe des beworbenen Betrags, sondern in den Bedingungen. Vier Punkte entscheiden, was ein Bonus tatsächlich taugt:
- Laufzeit. Wie lange gilt das Guthaben? Eine Aktion der Loterie Romande aus dem Winter 2025/26 gab 7’000 Spielguthaben zu je CHF 10 mit einer Gültigkeit von 30 Tagen aus – genug Zeit für eine Wette, knapp für mehrere.
- Mindestquote. Quotenboosts verlangen meist eine Untergrenze; der Sporttip-Kombiboost setzt 1.50 pro Voraussage voraus.
- Auszahlbarkeit. Gratisguthaben ist nach den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar; nur Gewinne daraus fliessen ins Wallet.
- Einsatzlimit. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Eine Aktion, die «bis CHF 500» bewirbt, ist nicht durch das eigene Budget gedeckelt, sondern durch die Wettlimite.
Dazu kommen zwei eherne Regeln: Niemand unter 18 darf teilnehmen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer mehrere Konten eröffnet, riskiert die Sperrung aller Konten und den Verlust offener Gewinne.
Neukundenangebote bei den beiden Schweizer Veranstaltern
Wer in der Deutschschweiz wettet, kommt an Swisslos Sporttip nicht vorbei; wer in der Romandie wohnt, an Jouez Sport. Beide unterscheiden sich in der Angebotsstruktur, nicht in der Logik eines Bonus.
Swisslos Sporttip – drei Aktionstypen unter einer Bewilligung
Sporttip kombiniert drei Aktionsformen. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette mit mindestens vier Voraussagen, jede zu einer Quote von mindestens 1.50. Die Staffelung beginnt bei 5 % Bonus auf den Nettogewinn mit vier Voraussagen und steigt auf 20 % mit sieben, 40 % mit zehn und 100 % mit fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; was genau, hält Swisslos in der jeweils gültigen Spielregel-Version fest.
Daneben stehen Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts wirken nur auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage und sind pro Person einmal nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen ausgeschriebenen Prozentsatz; auch sie sind pro Person einmal nutzbar. Bei beiden gilt: Einsatz und Erhöhung gedeckelt, Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Wer ein Gratisspielguthaben auf das Sporttip-Wallet laden will, kann dies ab CHF 20 tun, in 30 Tagen aber höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet nicht bereits CHF 9’999 überschreitet. Eine Auszahlung von Spielguthaben aufs Bank- oder Postkonto ist zweimal pro Jahr kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten. Gutschriften aus Aktionen werden, wie bei der Loterie Romande, nicht ausgezahlt.
Loterie Romande Jouez Sport – strenger Wallet-Rahmen
Jouez Sport arbeitet mit einem engeren finanziellen Rahmen. Pro 30 Tage lassen sich höchstens CHF 10’000 auf das Spielerkonto einzahlen, und das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 Guthaben halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisguthaben aus Aktionen bleibt auf dem Wallet und wird nicht ausgezahlt.
Eine konkrete Aktion aus dem Winter 2026 zeigt, wie das in der Praxis aussieht: Die Loterie Romande verteilte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Spielguthaben à CHF 10. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, sieben Codes, sieben Tausend Stück – eine Aktion in dieser Grössenordnung ist in der Schweiz kein Standard.
Wer ist in der Schweiz überhaupt bewilligt – und wer nicht
Die Vergleichstabelle sortiert die zehn in diesem Ratgeber berücksichtigten Marken nach einem einzigen Punkt: der Schweizer Bewilligung. Nur zwei Marken haben eine, acht haben keine.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bahigo | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| HighFlyBet | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| Betwinner | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| bet-at-home | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| BetOnRed | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| Bruce Bet | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| Sportaza | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
| bet365 | Keine | Ausländisch, keine Swisslos/Loterie Romande-Bewilligung |
Die Aufteilung ist nicht zufällig: Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt Sportwetten in der Schweiz nur als Grossspiel und nur mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS sperren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.
Das bedeutet für Spielerinnen und Spieler: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, ist nicht kriminell, hat aber auch keinen Schweizer Schutz. Auszahlungen können blockiert werden, Konflikte fallen in die Zuständigkeit des ausländischen Rechts, und die Gespa-Sperre kann die Seite jederzeit unerreichbar machen. Die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen zudem als voll steuerbares Einkommen – ohne Berücksichtigung des Freibetrags.
Was die einzelnen Marken bieten – und wofür sie sich eignen
Swisslos Sporttip – der einzige Deutschschweizer Anbieter mit voller Schweizer Bewilligung
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet unter dem Namen Sporttip Sportwetten in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Das Sportwetten-Angebot steht unter Gespa-Aufsicht, jede Aktion braucht eine eigene Bewilligung. Für Bewohnerinnen und Bewohner des Vertragsgebiets ist Sporttip der einzige legal in der Schweiz zugängliche Anbieter mit Sportwetten; für alle anderen ist der Zugang zur Online-Teilnahme gesperrt.
Das Angebot deckt Prematch, Livewetten, Einzel-, Kombi- und Systemwetten ab; Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig von einer Übertragung, Wetten nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden. Das ist strenger als das, was internationale Anbieter ihren Kundinnen und Kunden zumuten.
Vorteile: Volle Schweizer Aufsicht, Schweizer Selbstsperre, Schweizer Steuerfreibetrag, identische Verlustlimiten wie für Casinospiele, anerkanntes Wallet mit Auszahlung aufs eigene Bank- oder Postkonto.
Nachteile: Geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte (kein Esports, keine Eckball- oder Kartenmärkte), keine Live-Streams im klassischen Sinn, kein Konkurrenzdruck durch andere Schweizer Anbieter.
Für wen es passt: Für jeden, der im Vertragsgebiet wohnt und einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung sucht. Wer ein internationales Wettprogramm mit Asienhandicap, Kartenwetten oder Esports erwartet, ist hier falsch.
Loterie Romande Jouez Sport – das Pendant in der Romandie
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und rund 221 Mitarbeitenden. Die Aufsichtslogik ist identisch mit der von Swisslos; die Bewilligung gilt nur im Geigericht der Romandie, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz dort voraus.
Jouez Sport arbeitet mit dem gleichen Wallet-Limit (maximal CHF 10’000 pro 30 Tage Einzahlung, maximal CHF 10’000 Wallet-Guthaben), Gewinne bis CHF 1’000 gehen direkt aufs Wallet, Gewinne darüber per IBAN-Überweisung. Die Aktionen sind ähnlich klein und bewirtschaftet wie bei Swisslos.
Vorteile: Identisch mit Swisslos – Schweizer Aufsicht, Selbstsperre, Steuerfreibetrag, anerkanntes Wallet.
Nachteile: Gleicher geschlossener Wettkatalog wie Sporttip, dazu regionale Verfügbarkeit nur für die Romandie und damit faktisch doppelt eingeschränkt.
Für wen es passt: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Romandie, die einen Schweizer Anbieter mit Bewilligung suchen. Für alle anderen: Zugang gesperrt.
Bahigo, HighFlyBet, Betwinner, bet-at-home, BetOnRed, Bruce Bet, Sportaza, bet365 – acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Selbstsperre, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Streitbeilegung; bei Konflikten mit der Auszahlung gilt ausländisches Recht, und die Gespa-Sperre kann den Zugang jederzeit unterbrechen.
Der Reiz dieser Anbieter liegt auf der Hand: Sie werben mit hohen Boni, breiten Wettprogrammen und internationalen Märkten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Was sie dafür bieten, ist im Inland strafrechtlich heikel – Art. 130 BGS droht bei gewerbsmässiger Organisation bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – und der Spieler selbst riskiert nichts Strafrechtliches, allerdings die Konfiszierung von Einsätzen und Gewinnen in Verfahren gegen den Anbieter.
Die konkreten Bonusbedingungen dieser Marken nennen allein die AGB der Anbieter: Keine der acht Marken legt für die Schweiz eine konsistente Bewilligungs- oder Bonusstruktur vor, und es gehört zum Wesen der Gespa-Sperre, dass die Aufsicht nicht prüft, was diese Anbieter anbieten.
Vorteile: Was diese Marken an internationalem Wettprogramm und Bonusstruktur bieten, ist im Inland nicht zugänglich.
Nachteile: Keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Selbstsperre, jederzeitige Sperrung per DNS-Block, kantonale Steuerpflicht auf jeden Gewinn ohne Freibetrag, im Konfliktfall ausländisches Recht.
Für wen sie passen: Für niemanden, der in der Schweiz wettet. Wer dennoch spielt, sollte verstehen, dass er sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens bewegt und keine der Garantien hat, die das BGS vorsieht.
Grundlagen eines Wettbonus – wie Bonus, Gratiswette und Boost wirklich funktionieren
Wer einen Bonus bewertet, vergleicht nicht die Zahl auf dem Werbeplakat, sondern die Mechanik dahinter. Drei Begriffe decken fast alles ab.

Gratisspielguthaben – der häufigste «Bonus» in der Schweiz
Ein Gratisspielguthaben ist ein Betrag auf dem Spielerkonto, der nicht ausgezahlt werden kann. Bei Swisslos lässt sich das Wallet ab CHF 20 aufladen, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet nicht bereits CHF 9’999 überschreitet. Bei der Loterie Romande ist der Rahmen enger CHF 10’000 pro 30 Tage, maximal CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Bei beiden fliesst nur der Gewinn aus einer mit Gratisspielguthaben platzierten Wette ins auszahlbare Wallet; das Guthaben selbst bleibt im Topf.
Das ist der Mechanismus, der «100 % Bonus»-Werbung in der Schweiz meist meint: Die Gespa lässt keinen auszahlbaren Bargeldbonus zu, nur Gratisspielguthaben. Wer mit einem 30-Sinfranken-Guthaben eine Wette zu 1.60 platziert, gewinnt bei einem Erfolg 18 CHF ins auszahlbare Wallet und behält das Guthaben als Einsatzträger; verliert die Wette, ist das Guthaben weg.
Gratiswette – Einsatz fällt, Gewinn zählt
Eine Gratiswette funktioniert auf den ersten Blick wie eine normale Wette, aber der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückerstattet. Wer eine 50-CHF-Gratiswette zu Quote 2.50 setzt und gewinnt, erhält 125 CHF ausgezahlt, nicht 175. Der eingesetzte «Einsatz» ist Teil der Bewilligung, nicht des Gewinns. Das gilt für alle Gratisspiel- und Freiwettenstrukturen in der Schweiz; eine Auszahlung des Einsatzes ist in der Regel ausgeschlossen.
Auf eine Beispielrechnung mit einer 50-CHF-Gratiswette zu Quote 2.00:
- Einsatz, der im Gewinnfall zurückkäme: 50 CHF
- Tatsächliche Auszahlung bei Gewinn: 100 CHF
- Differenz: 50 CHF – der «Einsatz» der Gratiswette
In den Spielregeln von Sporttip wird diese Logik konsequent durchgehalten: Gewinnbeträge ergeben sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen gerundet, auf fünf Rappen abgerundet. Gratiswetten sind in dieser Mechanik ein Sonderfall mit eingesetztem, aber nicht rückzahlbarem «Einsatz».
Quotenboost und Profitboost – höhere Quote, festgelegter Markt
Ein Quotenboost erhöht die ausgeschriebene Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines ausgeschriebenen Sportereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind bei Sporttip pro Person nur einmal nutzbar; bei Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Bei Loterie Romande gilt Vergleichbares.
Die Marge, die im Boost steckt, hängt vom Markt und vom Zeitpunkt ab. Die Gespa genehmigt den Boost nicht als Sonderaktion, sondern als verbesserte Quote auf einem konkreten Markt; die Bewilligung sagt nichts darüber, wie viel Marge der Buchmacher im Boost verkauft. Wer einen Boost bewertet, vergleicht die geboostete Quote mit der Quote, die ein anderer Marktteilnehmer auf demselben Markt anbietet – oder schätzt die faire Quote aus den impliziten Wahrscheinlichkeiten.
Eine Beispielrechnung zum Sporttip-Kombiboost
Wer den Sporttip-Kombiboost mit vier Voraussagen auf Quote 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 nutzt, alle über der geforderten Mindestquote 1.50, erhält 5 % Bonus auf den Nettogewinn. Mit einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten:
- 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792
- Auszahlung bei Gewinn: 10 × 9’792 = 97.92 CHF
- Einsatz zurück (nicht Teil des Nettogewinns): 10 CHF
- Nettogewinn vor Boost: 87.92 CHF
- Bonus 5 % auf den Nettogewinn: 4.40 CHF
- Auszahlung bei Gewinn mit Boost: 102.32 CHF
Der effektive Mehrwert gegenüber einer Wette ohne Boost liegt also bei 4.40 CHF, das sind rund 4.5 % auf den Einsatz. Bei sieben Voraussagen steigt der Bonus auf 20 %, bei zehn auf 40 %, bei fünfzehn auf 100 % – allerdings multiplizieren sich dann auch die einzelnen Quoten, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle Voraussagen eintreffen, sinkt mit jeder weiteren Auswahl. Das ist die Mechanik, die einen «Boost» von einem Geschenk unterscheidet: Je höher der Bonus, desto höher auch das Risiko, dass die Wette leer ausgeht.
Wann ein Bonus sich rechnet – und wann nicht
Drei Faktoren entscheiden, ob ein Bonus wirtschaftlich sinnvoll ist:
- Die Marge des Marktes. Eine Wette zu 1.50 trägt bereits einen Gutteil der Buchmachermarge in sich; ein Boost von 5 % darauf ist eher Marketing als Vorteil.
- Die Mindestquote. Eine Bonusaktion, die Quote 1.80 verlangt, filtert risikoreiche Märkte heraus und macht den Bonus de facto zu einer Wette auf die korrekte Auswahl – nicht auf den Bonus selbst.
- Die Laufzeit. 30 Tage sind für eine einzelne Grossveranstaltung knapp; eine Aktion, die das Guthaben längerfristig offenlässt, lässt Spielenden mehr Zeit für die Platzierung.
Wer einen Bonus «freispielen» will, sollte verstehen, dass ein Bonus in der Schweizer Mechanik kein Vielfaches des Einsatzes ist, sondern eine Vergrösserung des Gewinns – der Bonus kommt nur dann zur Auszahlung, wenn die Wette gewinnt. Ein Bonus, der nicht zur Auszahlung kommt, ist verloren.
Rechtslage – was das Geldspielgesetz erlaubt und was nicht
Die Rechtslage in der Schweiz ist eng, vorhersehbar und gut dokumentiert. Wer hier wettet, bewegt sich in einem dreifachen Rahmen: Bundesrecht (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), interkantonales Recht (Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021), und Aufsicht durch die Gespa in Bern.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des BGS (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft.
Wer wo spielen darf
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet der Loterie Romande umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters voraus; die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitznachweis und eine Identitätsprüfung.
Was gewettet werden darf
Die Gespa führt eine Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Stand 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – inklusive Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows. Eckballmärkte, Kartenmärkte und Esports sind nicht zugelassen; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Werbung und ihre Grenzen
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer einen Bonus bewirbt, wirbt also bereits am Rand des Erlaubten – die Beschreibung eines Bonus ist erlaubt, die direkte Aufforderung zur Teilnahme an einer ausländischen Plattform nicht.
Bonusbewilligung – warum Gratisspiele so selten sind
Gratis- und Promotionsspiele brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede einzelne Aktion wird geprüft – auf Werbeaussage, auf Auszahlbarkeit, auf Spielerschutz. Eine Aktion wie die Winterkampagne 2025/26 der Loterie Romande (7’000 Stück à CHF 10, nicht auszahlbar) ist kein Standard, sondern eine bewilligte Ausnahme.
Offshore – das, was in der Schweiz nicht geht
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Spielerinnen und Spieler machen sich nicht strafbar, riskieren aber die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Spielerschutz – was die Selbstkontrolle tatsächlich bringt
Ein Wettbonus ist kein Grund, das eigene Budget zu erhöhen. Auch mit Bonusguthaben gelten die gesetzlich verlangten und die selbst gesetzten Limiten, und es gilt die Spielsperre. Wer einen Bonus «freispielen» will, sollte das vor der ersten Aktion verstanden haben.
Verlustlimiten – was Spielende sich selbst setzen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; Personen unter 21 Jahren liegt sie bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande kennt vergleichbare Limiten in ihrer eigenen Mechanik.
Diese Limiten sind keine Höchstbeträge, die der Anbieter vorschreibt, sondern Werte, die Spielende selbst setzen – der Anbieter muss sie aber durchsetzen (Art. 87 VGS). Wer die Limite erreicht, kann nicht weiter nacken, bis die Periode abläuft. Das gilt auch dann, wenn noch Bonusguthaben auf dem Wallet liegt.
Spielsperre – produktbezogen oder schweizweit
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause muss für eine bestimmte Mindestdauer angeboten werden (Art. 89 VGS); eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).
Wer sich hat sperren lassen, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen (Art. 45 BGS). Wer aus einer Sperre heraus spielt, verliert den Anspruch auf den Gewinn.
Testkäufe der Gespa – wo der Vollzug hapert
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein Ergebnis, das zeigt, dass der Vollzug am Verkaufspunkt nicht so eng ist, wie der gesetzliche Rahmen vermuten lässt. Die Gespa-Aussicht empfiehlt, sich nicht auf den Verkaufspunkt zu verlassen, sondern die eigene Alterskontrolle vorzunehmen.
Schulden und Sucht – wann der Anbieter eingreifen muss
Wer überschuldet oder spielsüchtig ist, wird von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 80–82 BGS). Die Gespa führt ein gemeinsames Sperrregister. Die Spielsperre ist keine Freiwilligkeitsmassnahme, sondern eine behördliche Massnahme, die der Anbieter bei bekannter Sperre umsetzen muss.
Häufige Fragen zum neuen Wettbonus in der Schweiz
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?
Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen Boni nur mit vorgängiger Bewilligung der Gespa anbieten. In der Praxis sind das Quoten- und Profitboosts auf konkrete Märkte, der Kombiboost bei Sporttip, sowie befristete Gratisspielguthaben-Aktionen wie die Winterkampagne der Loterie Romande mit 7’000 Stück à CHF 10. Bargeldboni, die einfach ausgezahlt werden, sind in der Schweizer Mechanik nicht vorgesehen.
Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), weil ein Bonus das Spielverhalten beeinflusst und damit in den Spielerschutz eingreift. Die Aufsicht prüft jede Aktion auf Werbeaussage, Auszahlbarkeit und Schutzrahmen. 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückerstattet?
Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückerstattet – wer eine 50-CHF-Gratiswette zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält 100 CHF ausgezahlt, nicht 150. Das ist die Mechanik, die den Unterschied zwischen einer «Gratiswette» und einem «Gratisguthaben» ausmacht: Gratisguthaben wird eingesetzt, der Gewinn fliesst ins auszahlbare Wallet, das ursprüngliche Guthaben bleibt im Topf.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette mit mindestens vier Voraussagen um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede Voraussage muss zu einer Quote von mindestens 1.50 platziert werden. Bei Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos, und der Bonus fliesst nur, wenn die Wette als Ganzes gewinnt.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos lässt sich das Wallet ab CHF 20 aufladen, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt das Maximum pro 30 Tage ebenfalls bei CHF 10’000, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Beide Limits werden bei der Registrierung und im Wallet angezeigt.
Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; der Bund setzt diesen Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 fest, der kantonale Freibetrag variiert, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» steht. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in der kantonalen Praxis – etwa in Thurgau – als voll steuerbares Einkommen behandelt, ohne Freibetrag.
Bonus – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
