Neue Online-Buchmacher in der Schweiz: Wer darf, wer darf nicht – und was «neu» im Schweizer Markt heisst
Ladevorgang...
Sportwetten sind in der Schweiz kein offener Markt. Das Geldspielgesetz (BGS) hat die Zahl der Veranstalter mit einer Bewilligung für Sportwetten begrenzt – auf zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer hier von «neuen Online-Buchmachern» spricht, muss diese Ausgangslage zuerst benennen, sonst läuft die Frage ins Leere.
Auf dieser Seite geht es genau darum: welche Buchmacher mit Schweizer Bewilligung es gibt, was deren Schutz im konkreten Fall bedeutet und welche Konsequenzen ein Wettangebot ohne diese Bewilligung nach sich zieht – für die Veranstalter und für die Spielenden. Daneben kommen die Mechanik hinter Quote und Marge zur Sprache, die Bonus- und Gratiswettenpraxis, die Spielsuchtprävention sowie das, was eine Auszahlung in Franken wirklich kostet.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026. Geprüft wurden die Angaben gegen das Geldspielgesetz (BGS), die Aufsichtsbehörde Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Rechtslage: warum «neu» in der Schweiz praktisch nichts heisst
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst eng gehalten. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) regelt, dass eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nötig sind, um Grossspiele anzubieten (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung (IKV 2020) festgelegt, dass nur zwei Lotterie- und Wettveranstalter Sportwetten durchführen dürfen. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren Bewilligten gibt.

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt die beiden Organisatoren. Sie führt keine Whitelist mit Buchmachern, sondern eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die via DNS gesperrt werden (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Blockierte Domains tauchen innert Stunden unter neuen Adressen wieder auf – das sogenannte Domain-Hopping, das die Gespa in ihren Berichten nennt.
Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet: Die beiden Veranstalter sind an die Regeln des BGS gebunden, ihre Spielregeln werden von der Gespa geprüft, und Spielende können sich an die Aufsicht wenden. Was eine fehlende Bewilligung bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum schweizweiten Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Das ausländische Recht – Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden strafrechtlich nicht verfolgt. Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es fehlt jede Kontrolle der Spielmechanik.
Was folgt daraus für jemanden, der «neue Online-Buchmacher» sucht? Wer eine Schweizer Bewilligung voraussetzt, hat genau zwei mögliche Veranstalter. Wer im internationalen Vergleich stöbert, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.
Was eine Schweizer Bewilligung voraussetzt
Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung sind zwei getrennte Schritte (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz ersetzt keine davon. Wer ohne diese Bewilligungen in der Schweiz wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar – die Sanktion reicht bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Gratiswetten, Boni oder Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), was die Werbelandschaft zusätzlich verkleinert.

Die Werbung der bewilligten Veranstalter darf weder irreführen, noch auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Eine Werbesperre zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz nicht. Die Beschränkung liegt in der Vorabgenehmigung von Bonusaktionen, nicht in einem Zeitfenster.
Wer die zwei Plätze hält: Swisslos und Loterie Romande
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2020 (IKV 2020). Sporttip wird im Swisslos-Vertragsgebiet durchgeführt. Dazu gehören die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist das Einzugsgebiet, in dem eine Online-Registrierung möglich ist.
Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne) führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Ihr Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren; in den übrigen Kantonen nicht.
Diese Aufteilung führt zu einer praktischen Frage: Wer im Kanton Bern wohnt, aber eine Westschweizer Verkaufsstelle besucht, kann dort kein Online-Spielerkonto eröffnen, sondern nur vor Ort spielen. Die Online-Registrierung hängt am Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters.
Was eine ausländische Seite in der Schweiz macht – rechtlich
Eine ausländische Seite, die Schweizer Spielende akzeptiert, verstösst gegen das BGS. Die Gespa kann ihre Domain auf die Sperrliste setzen, worauf Schweizer Internetanbieter den Zugang blockieren. Eine ausländische Lizenz, die im Herkunftsland gilt, hat hier keine rechtliche Wirkung; ein Spieler aus Genf, der über eine in Malta lizenzierte Seite wettet, hat gegenüber der Schweizer Aufsicht keinerlei Ansprüche. Steuerlich liegen die Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton anders. Der Kanton Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Wichtig: Es gibt in der Schweiz kein Zahlungsverbot für Lizenznehmer, keine Sperre durch Banken oder Kartensysteme, und die Spielenden sind nicht strafbar. Die Konsequenzen liegen vollständig beim Anbieter und in der fehlenden Schutzwirkung für den Spielenden.
Verantwortungsvolles Spielen: was die Schweiz vom Spielenden verlangt
Wer in der Schweiz wettet, hat vor der ersten Wette eine Selbstverantwortung zu übernehmen: Verlustlimiten. Die Spielenden setzen selbst Obergrenzen für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos liegt die Oberlimite bei CHF 9’999 pro Zeitraum, unter 21 Jahren bei CHF 1’000 pro Zeitraum. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Diese Selbstbindung ist nicht symbolisch. Sie ist im Geldspielgesetz verankert (Art. 87 VGS): der Veranstalter muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen. Welche Werte gelten, legt der Veranstalter fest; Swisslos und Loterie Romande haben ihre Sätze publiziert. Wer eine Limite senkt, fühlt sich sofort eingebremst. Wer sie erhöht, bekommt drei Bedenktage – eine Schutzfunktion, die nur wirkt, wenn man sie annimmt.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Wer sich vom Wetten ausschliessen will, kann sich selber sperren lassen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für die Casinos – einschliesslich der Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Statutarisch lässt sich eine freiwillige Spielsperre erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Bei einer selbst gesetzten Pause ist eine Dauer bis zu sechs Monaten anzubieten (Art. 89 VGS).
Wer einmal gesperrt ist und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das Sperrregister ist also nicht nur ein freiwilliger Schutzschalter – es schneidet Ansprüche ab. Genau das macht es wirksam.
Testkäufe 2025: was die Aufsicht im Verkauf sieht
Die Gespa führt Testkäufe durch. Im Verkauf wurde 2025 in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das klingt abstrakt, meint aber konkret: ein 16-Jähriger geht mit einem Ausweis zur Verkaufsstelle und bekommt fast jede zweite Wette ausgehändigt. Wer aus dieser Zahl schliesst, der Verkauf sei streng gesichert, liest die Statistik falsch. Wer aus dieser Zahl die Notwendigkeit der Online-Registrierung mit Ausweispflicht ableitet, liest sie richtig. Online ist die Ausweispflicht durchgesetzt (Adressabgleich bei der Registrierung), offline hängt sie an der Verkaufsstelle.
Boni und Gratiswetten: das kleine Werbeuniversum
Das Werberecht für Schweizer Buchmacher ist eng. Gratiswetten, Boni, Freispiele oder ähnliche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos ausgestellt. Diese Zahl sagt mehr als jede Liste: Es gibt in der Schweiz keine Casino-Bonus-Kultur.
Was bei Swisslos konkret läuft, ist die Liste der Spielbedingungen: Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten), verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinn sind limitiert, ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Dazu kommen Quoten- und Profitboosts: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Ereignisses. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Was diese Bonusstruktur lehrt: jedes «Gratis»-Versprechen hat einen Haken, und der Haken ist hier offensichtlich – eine Mindestquote von 1.50, eine Begrenzung der Teilnahmen, ein Cash-Out-Verlust. Wer das nicht liest, lässt sich später überraschen. Wer es liest, sieht, dass das Werberecht der Schweiz funktioniert: belohnt wird, wer mehrere Wagnisse eingeht.
Im internationalen Vergleich beworbene Boni – 100 % auf die erste Einzahlung, risikofreie Wetten, Cashback – sind in der Schweiz nicht zugelassen. Wer solche Angebote sieht, kommt über eine ausländische Seite, was die Frage nach dem Schutzrahmen aufwirft – siehe oben.
Zahlungen und Auszahlungsdauer: was geht, und wie schnell
Zahlungen laufen in Schweizer Franken. Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Konto oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind bei bewilligten Veranstaltern nicht möglich. Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen Bedingungen; eine Sperre durch Schweizer Banken oder Kartensysteme gegenüber ausländischen Anbietern gibt es nicht.
Konkret bei Swisslos: Das Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann über PostFinance Pay direkt in der PostFinance-App aufladen.
Bei Auszahlungen zahlt Swisslos zwei Mal pro 365 Tagen kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – eine harte Klausel, die viele überrascht.
Was sich daraus für den Alltag ergibt: Wer zweimal im Jahr gratis auszahlen lässt, kann unter dieser Regel ein normales Spielerverhalten abwickeln. Wer häufiger auszahlt, akzeptiert entweder die 3-%Kommission oder lässt Guthaben länger auf dem Wallet – und hat es damit nicht auf dem Bankkonto. Die 5 bis 10 Arbeitstage sind im Schweizer Vergleich normal.
Was Zahlungsmittel über den Anbieter verraten
Paysafecard, PayPal, Neteller, Trustly – solche Marken tauchen in der internationalen Szene als Kriterium für «seriöse» Zahlungen auf. In der Schweiz reguliert das BGS nicht, welche Mittel der Veranstalter anbietet; es reguliert nur, dass Gewinne auf das eigene Konto gehen. Wer prüft, ob eine ausländische Seite ein bestimmtes Zahlungsmittel anbietet, prüft die Seite selbst – und nicht den Schweizer Schutzrahmen.
Krypto-Buchmacher (Bitcoin, Kryptowährungen allgemein) sind in der bewilligten Schweizer Landschaft kein Thema. Die Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen schliesst anonyme Crypto-Payouts aus. Was das von Krypto-Buchmachern bekannte Werbeversprechen in der Schweiz bedeutet: Es verspricht dort etwas, was die bewilligten Veranstalter gar nicht anbieten dürfen.
Auszahlungsdauer im Vergleich
Wer bei Swisslos auszahlt, hat drei Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000, 5 bis 10 Arbeitstage für reguläre Wallet-Auszahlungen. Beide Zeiten beziehen sich auf Banktage, also ohne Wochenenden und Feiertage. Wer Loterie Romande nutzt, hat vertraglich ähnliche Fristen – der Punkt ist hier die Mechanik, nicht der Wettbewerb.
Auf ausländischen Seiten ist die Auszahlungsdauer oft kürzer, dafür gibt es keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung selbst – wer dort um eine Auszahlung kämpft, kämpft mit einer Stelle im Ausland, deren Recht nicht in der Schweiz durchsetzbar ist.
Vorhersagen, Strategie und das ehrliche Risiko
Eine Wettprognose ist eine Mischung aus drei Dingen: Form der Mannschaft, statistische Werte und das, was die Quote einem zahlt. Wer heute fragt, wer EM- oder WM-Favorit wird, kann eine begründete Vermutung abgeben – aber kein sicheres Resultat liefern. Quoten spiegeln Wahrscheinlichkeiten wider, mit einer Marge des Veranstalters obendrauf. Eine Quote von 2.10 auf ein Ereignis heisst nicht, dass das Ereignis in 47 % der Fälle eintritt; sie heisst, dass der Veranstalter nach seiner Einschätzung ein bestimmtes Risiko eingepreist hat.
Das praktische Problem: Wetten ist kein Einkommen. Wer das regelmässig versucht, bezahlt im Schnitt die Marge des Veranstalters und den Buchmachertugenden wie der Tendenz, beliebte Wetten zu niedrig und Aussenseiter zu hoch zu quotieren. Wer das versteht, setzt das, was er zu verlieren bereit ist – und zwar vollständig.
Wer mit Systemwetten, Kombiwetten oder Tipps experimentiert, sollte wissen, dass höhere Quoten mehr Verlustrisiko mitbringen. Kombiwetten multiplizieren die Quoten und damit die Varianz; eine Einzelwette ist leichter zu kontrollieren. Die populären «sicheren» Systeme, die online beworben werden, lösen das Varianzproblem nicht – sie verschieben es.
Was daraus folgt: Wer eine Prognose sucht, liest die Quoten und überlegt, was sie ihm sagen. Wer eine «sichere» Empfehlung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Wetten ist ein Risiko mit klarer Budgetgrenze.
Wettarten und Quoten: was die Marge mit jeder Wette macht
Eine Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu Bruttogewinn. Quote 2.10 bedeutet, dass ein CHF-10-Einsatz bei Gewinn CHF 21 zurückzahlt (10 × 2.10) – davon CHF 10 Einsatz, also CHF 11 Nettogewinn. So weit die Mechanik hinter jeder Wette.
Was viele nicht wissen: die Quote enthält schon eine Marge des Veranstalters. Der Quotenschlüssel eines Marktes – also die Summe der Kehrwerte aller angebotenen Quoten – liegt bei einem 1X2-Markt typischerweise zwischen 1.05 und 1.10, was einer Auszahlungsquote von 91 % bis 95 % entspricht und einer Marge von 5 % bis 9 %. Bei populären Ligen (Bundesliga, Champions League, NHL) sind die Margen oft am niedrigsten; bei Nischenmärkten deutlich höher.
Was eine höhere Marge für den Spielenden heisst: Wer auf einem Markt mit 9 % Marge spielt, verliert langfristig 9 Cent pro gesetztem Franken an den Veranstalter – bevor er irgendetwas anderes mit einrechnet. Das ist die wichtigste Zahl, die beim Quotenvergleich nicht steht; sie steht in der Differenz zwischen den Quoten und 100 %. Wer 1.90 statt 1.95 bekommt, gibt einen Teil seines Gewinns an die Marge ab, ohne es zu sehen.
Quotenvergleich nach Marken: Wo Swisslos und Loterie Romande stehen, hängt vom Event ab; die staatlich bewilligten Veranstalter quotieren oft nicht alle internationalen Spezialmärkte. Wer auf Handicap, Asian Handicap, Eckbälle oder Karten wettet, hat möglicherweise kein Angebot. Wer auf europäische Hauptmärkte (1X2, Über/Unter) wettet, findet normalerweise eine Quote.
Kombiwetten und Systemwetten: was multipliziert wird
Kombiwetten multiplizieren die Einzelquoten. Wer zwei Wetten à 1.80 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von 3.24 (1.80 × 1.80). Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Standardrechnung hinter jeder Sporttip-Wette. Bei Systemwetten werden mehrere Kombinationen aus den ausgewählten Voraussagen gebildet – mit steigender Anzahl Voraussagen wachsen die möglichen Kombinationen und der Einsatz, aber nicht die Gewinnerwartung im gleichen Verhältnis.
Wichtig: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Werden abhängige Wetten ohne diese Funktion angenommen, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden – der Vorteil liegt beim Veranstalter, nicht beim Spielenden.
Cash-Out: was die Funktion kostet
Cash-Out heisst, eine laufende Wette vorzeitig auszuzahlen. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer Cash-Out nutzt, sollte verstehen: er verzichtet auf den Restwert zugunsten eines jetzigen, geringeren Betrags. Das ist eine Sicherheitsoption mit Kosten, kein Geschenk. Wer damit Gewinne mitnimmt, die ohne Cash-Out verloren gegangen wären, hat Glück; wer damit einen sicheren Volltreffer gegen einen kleineren Betrag eintauscht, hat einen Teil des Gewinns abgegeben. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Livewetten und was über sie hinausgeht
Eine Livewette wird während des Sportereignisses platziert. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – eine Annahme, die sich aus den Spielregeln ergibt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Bei Livewetten ist die Zeit der entscheidende Faktor: die Quote schwankt sekündlich, die Spielenden müssen schneller reagieren als die Händler. Wer in diesem Tempo spielt, verliert oft auch gute Wetten an schlechte Zeitpunkte.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» wettet und mit Verlängerung rechnet, hat vorher nicht gelesen.
Sportarten und Turniere: was die Gespa-Liste zulässt
Die Schweiz wettet nicht auf alles. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS; Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, ist bei den bewilligten Veranstaltern nicht im Programm. Qualifikationsrunden sind nur wetbar, wenn sie gelistet sind; Frauen-Wettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten zählen nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wetbar; corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste; eine Esports-Sektion gibt es nicht.
Diese Einschränkung ist ein direkter Eingriff ins Wettangebot. Wer etwa auf Eckbälle oder «nächste Karte» setzen will, sucht in der Schweiz vergebens – das Angebot der bewilligten Veranstalter enthält diese Märkte nicht. Wer Eishockey liebt, ist gut bedient – die Schweizer Liga und internationale Top-Ligen sind im Programm. Handball und Boxen sind ebenfalls enthalten; die konkrete Tiefe variiert nach Saison und Anbieter.
Was die Liste nicht abdeckt: Esports
Esports ist in der Schweiz nicht zugelassen. Wer auf League of Legends, CS:GO, Dota 2 oder vergleichbare Titel wetten will, findet bei Swisslos und Loterie Romande kein Programm. Das «bester Esports-Buchmacher»-Ranking, das manche Vergleichsseiten führen, bezieht sich auf ausländische Anbieter – und damit auf den gleichen Schutzrahmen wie jedes andere Offshore-Angebot.
Bundesliga, Eishockey und die Schweizer Liga
Fussball ist der Kernmarkt. Die Bundesliga ist im Programm, Champions League und Europa League ebenso, dazu die Schweizer Super League und die unteren Ligen je nach Saison. Eishockey umfasst die National League und DEL ebenso wie NHL und WM-Turniere. Handball reicht von der Schweizer National League über die Bundesliga bis zu WM-Spielen. Boxen bedient vor den grossen Kämpfen – Titelkämpfe sind regelmässig im Programm, Karten- und Punktrundenwetten sind möglich, soweit die Liste es zulässt.
Was die Liste nicht abdeckt, ist die Breite der Spezialmärkte, die internationale Anbieter bieten. Das ist eine bewusste Einschränkung: weniger Auswahl, weniger risikoreiche Wetten.
Neue Buchmacher: warum der Begriff in der Schweiz fast leer ist
Ein «neuer Buchmacher» setzt normalerweise voraus, dass ein neuer Anbieter auf den Markt kommt. In der Schweiz ist der Markt seit Jahren geschlossen. Swisslos betreibt Sporttip unter den Bedingungen der IKV 2020; Loterie Romande betreibt Jouez Sport ebenfalls. Ein neuer Mitbewerber mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, weil die interkantonale Vereinbarung die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt.
Wer also heute einen neuen Online-Buchmacher sucht, sucht entweder eine Variante eines der bestehenden Anbieter – etwa ein neues Feature, eine App-Version, ein erweitertes Wettprogramm – oder eine ausländische Seite, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Beides verdient eine andere Behandlung.
Was «neu» im Jahr 2026 heisst
Was sich tatsächlich bewegt hat: Das Wettangebot wird saisonal angepasst, Turniere kommen hinzu, Quotenboosts werden bewilligt, einzelne Funktionen wie Cash-Out werden ausgeweitet. Wer sich für «neu» interessiert, schaut auf die News-Seiten der beiden Anbieter – nicht auf eine internationale Liste neuer Lizenzen.
Wer ein internationales Buchmacher-Ranking liest und nach Schweizer Boden überträgt, verwechselt zwei Regime. Die Schweiz vergibt keine zusätzlichen Buchmacher-Lizenzen; Malta, Curaçao und Co. ebenfalls nicht für die Schweiz. «Neu» hat hier vor allem eine Funktion: Suchmaschinen anzuziehen.
Was Offshore-Neue für Schweizer Spielende bringen
Wenn ein neuer Anbieter aus dem Ausland Schweizer Spielende akzeptiert, kommt er auf die Sperrliste der Gespa. Das passiert bei bekannten Marken, die den Schweizer Markt mit Werbung bearbeiten. Wer solche Angebote sieht, sollte prüfen: Schweizer Bewilligung oder nicht. Im zweiten Fall gelten die Einschränkungen, die oben beschrieben sind – kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle, ausländisches Recht, das hier nicht zieht.
Wie ein Buchmacher funktioniert: Marge als Geschäftsmodell
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an, zahlt Gewinne aus und verdient an der Marge, die in jeder Quote steckt. Das ist die ganze Mechanik. Was im Marketing «beste Quote» heisst, ist eine Quote, deren Marge etwas kleiner ist als bei einem Mitbewerber. Was «risikofrei» heisst, ist eine Wette, deren Verlust der Anbieter übernimmt – zu seinen Bedingungen. Was «100-%-Bonus» heisst, ist ein Geldbetrag, der erst nach Umsatz zur Auszahlung wird.
Das Verständnis dieser Mechanismen ist nicht akademisch. Es entscheidet, ob ein Angebot das hält, was es verspricht. Wer die Mechanik nicht kennt, lässt sich von Worten ködern, die Mechanik zu verdecken.
Marge konkret
Beispielrechnung für ein Fussballspiel 1X2: Der Buchmacher bietet Quote 2.10 auf Heimsieg, 3.40 auf Unentschieden, 3.60 auf Auswärtssieg. Der Quotenschlüssel ist 1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60 = 0’476 + 0’294 + 0’278 = 1’048. Die Auszahlungsquote beträgt 1/1’048 = 95.4 %, die Marge 4.6 %. Wer auf diesem Markt spielt, verliert langfristig 4.6 Cent pro eingesetztem Franken an den Veranstalter.
Was das in Euro heisst: Bei einem Markt mit 8 % Marge, der typisch für Nischenmärkte ist, verliert der Spielende 8 Cent pro Franken. Wer hier €1000 einsetzt, hat einen erwarteten Verlust von €80 – bevor er irgendetwas über die Trefferrate weiss. Das ist die Mechanik, die jedes Wettangebot trägt.
Vergleich und Einordnung: die zwei Bewilligten und der Rest
Bei Buchmachern in der Schweiz ist die Frage zuerst eine nach der Bewilligung. Wer sie hat, ist in der Schweiz geschützt; wer sie nicht hat, ist es nicht. Diese Tabelle ordnet die Anbieter ein – den Status, nicht den Markt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Was die Tabelle zeigt: nur zwei Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die übrigen internationalen Marken sind in der Schweiz auf der Sperrliste-fähigen Seite – verbindlich ist das, was die Gespa auf die Liste setzt. Wer hier eine Spalte aus den internationalen Vergleichstabellen sucht («Krypto ja/nein», «Bonus 100 % ja/nein»), sucht sie bei den ausländischen Anbietern, nicht bei den bewilligten.
Wer was taugt – und für wen
Für Spielende, die in der Schweiz legal wetten wollen, gibt es keine Auswahl: Swisslos oder Loterie Romande, je nach Wohnsitz. Beide bieten das volle Pflichtprogramm aus dem BGS: Limits, Spielsperre, Auszahlung auf das eigene Konto, Gespa-Aufsicht. Wer hier spielt, hat ein klares Schutzregime.
Für Spielende, die ein internationales Angebot suchen, gibt es eine breite Auswahl – mit dem Nachteil, dass Schweizer Schutz fehlt. Wer hier spielt, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein: ausländisches Recht, keine Schweizer Spielsperre, steuerliche Behandlung je nach Kanton (Thurgau: Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll steuerbar).
Wichtig: Es gibt keine internationale Marke, die in der Schweiz «die sichere Wahl» ist, sobald sie eine ausländische Lizenz trägt. Wer die Lizenz prüft und feststellt, dass sie aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land stammt, hat damit den Punkt erreicht, an dem die Schweiz nicht mehr mitredet.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die einzige Anlaufstelle in der Deutschschweiz. Die Anmeldung erfordert Wohnsitz im Vertragsgebiet, das 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein umfasst. Die Online-Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis, der gegen Adress-Datenbanken geprüft wird; pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Wer unter 18 ist, wird nicht zugelassen; wer eine Spielsperre hat, auch nicht.
Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die Limits können vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen geändert werden; eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen. Gewinne aus Sporttip verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden – das ist die Klausel, die viele überrascht, die nicht regelmässig spielen.
Die Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto erfolgt innert 3 Arbeitstagen für Gewinne über CHF 1’000; zwei Mal im Jahr ist sie kostenlos, ab der dritten Auszahlung können 3 % Kommission anfallen. Die App (iOS, Android) übernimmt das Wettprogramm und erlaubt QR-Codes für Verkaufsstellen.
Wettangebot und Plattform: Fussball dominiert, Eishockey ist stark, Handball, Boxen und Tennis ergänzen das Bild. Sporttip akzeptiert keine Wetten auf Esports, corner-Märkten oder Polit-Ereignissen – die Liste der Gespa legt fest, was geht. Cash-Out funktioniert für die Hauptwettarten, ist aber nicht garantiert für jeden Markt. Das Bonusregime ist klein: Kombiboost mit gestaffeltem Bonus auf vier bis fünfzehn Voraussagen, einzelne bewilligte Quoten- und Profitboosts.
Das Urteil: Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat an Swisslos keine ernsthafte Alternative – die Schweizer Bewilligung, der Schutzrahmen und das Wettprogramm sind hier vereint. Das Wettangebot ist enger als bei internationalen Anbietern, dafür ist die Aufsicht gewährleistet und die Auszahlung folgt klaren Regeln. Wer Eckballwetten oder Esports sucht, ist hier fehl am Platz; wer auf Bundesliga, NHL oder Schweizer Liga spielt, hat das volle Programm.
Loterie Romande Jouez Sport
Für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist Loterie Romande der bewilligte Veranstalter. Das Angebot folgt den gleichen BGS-Regeln wie Swisslos: Limits, Spielsperre, Auszahlung auf das eigene Konto. Was Jouez Sport besonders macht, ist weniger das Wettprogramm – das ist ähnlich – als die Verfügbarkeit im französischsprachigen Raum und die 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande, die einen niederschwelligen Zugang bieten.
Veranstaltet wird die Loterie Romande von der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet; die Verkaufsstellen ermöglichen auch Spielen ohne Online-Konto. Wer im Vertragsgebiet wohnt und ein Online-Konto eröffnen will, durchläuft die Ausweisprüfung wie bei Swisslos.
Was sich von Swisslos unterscheidet: Die Online-Plattform ist auf Französisch, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen sind in Französisch publiziert. Das Bonus- und Aktionsregime unterliegt ebenfalls der Gespa-Genehmigung und bleibt damit ähnlich überschaubar wie bei Swisslos.
Das Urteil: Für Westschweizer Spielende ist Loterie Romande die einzige bewilligte Adresse für Online-Sportwetten – strukturell vergleichbar mit Swisslos, mit dem französischsprachigen Zugang und dem Verkaufsstellennetz als praktische Unterschiede. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, hat keine schweizisch bewilligte Alternative zu Jouez Sport.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Anbieter sind in der Schweiz nicht zugelassen. Ihre Aufnahme hier dient allein der Information – wer sie nutzt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Keiner dieser Anbieter ist an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, keiner unterliegt der Gespa-Aufsicht, keiner kann vom Spielenden in der Schweiz rechtlich belangt werden.
FortuneJack
FortuneJack bewirbt sich als Krypto-Buchmacher und gehört damit in eine Kategorie, die bei den bewilligten Schweizer Anbietern nicht existiert. Auszahlungen auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto, wie sie Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt, sind hier nicht das Standardmodell. Für Schweizer Spielende heisst das: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht und steuerliche Behandlung nach kantonalem Recht – im Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen.
Für wen das trotzdem eine Option ist: jemand, der ausserhalb der Schweiz wohnt oder bewusst einen Offshore-Anbieter akzeptiert und die Konsequenzen trägt. Für wen nicht: jemand, der Schweizer Schutz erwartet.
Gamdom
Gamdom fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizweiten Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer hier spielt, hat im Streitfall einen ausländischen Ansprechpartner – dessen Recht in der Schweiz nicht durchsetzbar ist.
Wer sich für die Plattform interessiert, sollte sie als das sehen, was sie ist: ein nicht-schweizisches Angebot auf einem nicht-schweizischen Markt.
ZotaBet, 1Bet, IviBet, Fezbet, Cloudbet, Betwinner
Diese Anbieter teilen das gleiche Profil: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste. Inhaltliche Unterschiede – Wettprogramm, Zahlungsmittel, Boni – sind real, aber sie alle stehen ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Wer eines dieser Angebote nutzt, verzichtet bewusst auf Schweizer Aufsicht.
Das Urteil über alle sechs: Sie sind im Schweizer Kontext kein legaler Anbieter von Sportwetten. Die Plattformen sind nicht «besser» oder «schlechter» als die bewilligten; sie sind in einer anderen Kategorie. Wer dort spielt, sollte das so behandeln, wie es das Gesetz tut: als Aktivität ohne Schweizer Schutz, mit allen Konsequenzen für Spielsperre, Auszahlung und Besteuerung.
Häufige Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an und zahlt Gewinne aus. Verdient wird er an der Marge, die in jeder Quote steckt: Der Quotenschlüssel eines Marktes, also die Summe der Kehrwerte aller Quoten, liegt meistens zwischen 1.05 und 1.10. Der Rest zur Quote 1.00 (100 %) ist die Marge, die der Veranstalter langfristig behält.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten – per interkantonaler Vereinbarung IKV 2020. «Neu» bedeutet hier praktisch nichts: Neue Mitbewerber mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil die Vereinbarung die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Was als «neu» beworben wird, sind meistens ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Die Spielenden selbst sind in der Schweiz nicht strafbar. Aber: keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum schweizweiten Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ausländisches Recht hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang über Schweizer Provider blockiert.
Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist Einsatz × Quote. Bei Quote 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 beträgt die Rückzahlung CHF 21, davon CHF 10 Einsatz und CHF 11 Nettogewinn. Bei Kombinationswetten werden die Einzelquoten multipliziert; bei Sporttip wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen gerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?
Vor der ersten Wette setzen die Spielenden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos liegt die Oberlimite bei CHF 9’999 pro Zeitraum, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine Spielsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt 1.1.2026 den Freibetrag auf CHF 1’071’000 an (2025: CHF 1’070’400); die Kantone setzen eigene Schwellen. Bei typischen Wettbeträgen wird die Schwelle nicht erreicht, also fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen – andere Kantone gehen anders damit um, weshalb nur die allgemeine Empfehlung bleibt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Vergleich – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
