Gewinne aus Sportwetten steuerfrei – wo die Grenze wirklich liegt

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonale Steuerpraxis Thurgau (StP 25 Nr. 6).

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Die zwei Säulen der Schweizer Wettlandschaft und was sie für die Steuer bedeuten

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten als Grossspiel anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Bewilligung eines ausländischen Anbieters – gleich ob aus Curaçao, Malta oder einem EU-Staat – hat hier keine Gültigkeit. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum hiesigen Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsweg und muss nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau den Gewinn aus dem ausländischen Grossspiel unabhängig von der Höhe als Einkommen versteuern. Das ist der Grund, weshalb die Frage nach der Steuerfreiheit schon bei der Wahl des Anbieters entschieden wird – nicht erst bei der Höhe eines Gewinns.

Die Aufsicht über die beiden Bewilligungsinhaberinnen führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht. Sie prüft, ob das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) eingehalten wird, und sie führt die Sperrliste jener ausländischen Domains, die über DNS gesperrt werden. Das Geldspielgesetz verlangt von den Veranstalterinnen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und dass nur in der Schweiz bewirtschaftete Domains genutzt werden. Wer dort anbietet, ohne eine dieser beiden Bewilligungen zu haben, macht sich strafbar: bis fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei gewerbsmässigem Handeln.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die beiden Bewilligten decken zusammen die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein ab – aber jedes in seinem Vertragsgebiet:

Wer ein Online-Spielkonto eröffnen will, muss seinen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet haben (Art. 47 Abs. 3 VGS) und sich mit einem Ausweis identifizieren. Eine Kontoeröffnung ist nur einmal pro Person möglich.

Was an einem Gewinn aus Sportwetten steuerfrei ist – und ab wann die Steuer zuschlägt

Der Grundsatz: Gewinne aus Grossspielen – und damit aus Schweizer Sportwetten – unterliegen der Einkommensteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Einsätze sind nicht steuerbar, ein einzelner Gewinn erst oberhalb des Freibetrags.

Der Freibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer

Die ESTV legt den Freibetrag jährlich fest und gleicht die kalte Progression aus. Daraus ergibt sich:

Wer 2026 einen Gewinn aus einer Schweizer Sportwette von CHF 1’071’000 oder weniger erzielt, schuldet auf diesen Gewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer – auch keine Quellensteuer durch die Veranstalterin. Das ist der Alltag der meisten Spielenden: ein Treffer von ein paar hundert oder ein paar tausend Franken, und die Sache ist steuerlich erledigt.

Kommt der Gewinn über den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Teil die Verrechnungssteuer von 35 % fällig. Swisslos und Loterie Romande ziehen diese Steuer direkt bei der Auszahlung ab und stellen für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die Steuer wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern zurückgefordert: Der Gewinn wird in der Steuererklärung deklariert, der Ausweis beigelegt, und der Betrag fliesst über das ordentliche Verfahren zurück.

Ein Beispiel verbindet beide Sätze und macht die Mechanik sichtbar: Wer 2026 einen Gewinn von CHF 1’200’000 erzielt, hat vom Freibetrag her CHF 1’071’000 steuerfrei. Die restlichen CHF 129’000 sind verrechnungssteuerpflichtig – 35 % davon, also CHF 45’150, werden bei der Auszahlung abgezogen. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und den Ausweis einreicht, bekommt diese CHF 45’150 zurück; zugleich wird der CHF 129’000 übersteigende Anteil in die Einkommensteuer einbezogen. Bis der Freibetrag voll ist, ist der einzelne Gewinn steuerfrei; nur das, was ihn übersteigt, wird besteuert.

Kantonale Freibeträge: je nach Kanton verschieden

Der Freibetrag gilt für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer. Bei den Staats- und Gemeindesteuern weicht er je nach Kanton ab. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist je nach Kanton unterschiedliche Beträge aus – neben CHF 1’056’600 etwa CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000 und CHF 1’054’600. Wer Single ist und in einem Kanton mit tieferem Freibetrag wohnt, kann also unter dem Bundesfreibetrag bleiben und auf kantonaler Ebene trotzdem einen Teil des Gewinns versteuern.

Die kantonale Steuerpraxis Thurgau, die sich ausdrücklich auch zu Grossspielen äussert, zeigt das Nebeneinander: Bei den Staats- und Gemeindesteuern bleibt es im Kanton Thurgau bei pauschal 5 % vom steuerbaren Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten; bei der direkten Bundessteuer gilt 2026 der Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000.

Der Einsatzabzug bei Grossspielen

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’300 (Steuerperiode 2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für die Steuerperiode 2025 erhöht sich die Höchstgrenze auf CHF 5’400. Wer im selben Jahr mehrere Grossspiele spielt und Gewinne und Verluste gegeneinander aufrechnet, hat hier einen Hebel: Wer einen grossen Gewinn erzielt, kann einen Teil der Einsätze, die im selben Wettbewerb angefallen sind, vom steuerbaren Teil abziehen. Das ist kein Argument für hohe Einsätze – der Einsatzabzug ist gedeckelt und greift nur, wenn der Gewinn die Schwelle überhaupt übersteigt.

Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf

Die geschlossene Liste: nur zwei Veranstalterinnen

Das Geldspielgesetz kappt die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst. Art. 106 Abs. 6 der Bundesverfassung und das Geldspielgesetz lassen für Grossspiele nur die zwei interkantonalen Lotterien zu – Swisslos für die Deutschschweiz, Liechtenstein und das Tessin; Loterie Romande für die Romandie. Eine dritte Schweizer Veranstalterin für Sportwetten gibt es nicht und wird es nach der heutigen Rechtslage auch nicht geben.

Was die Schweizer Bewilligung abdeckt

Die Schweizer Bewilligung bringt vier Schutzmechanismen mit, die ein ausländischer Anbieter nicht bietet:

Was die Schweizer Bewilligung nicht abdeckt, ist die Frage, ob ein konkreter Markt zugänglich ist. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die laufend aktualisiert wird. Was dort nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden – das gilt für Eckball-Wetten, Kartenmärkte, eSports-Wettbewerbe und Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows gleichermassen.

Was sich beim Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ändert

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – gleich ob Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Sitz – ändert sich die steuerliche und rechtliche Lage grundlegend. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Die Verrechnungssteuer wird auf solche Gewinne nicht erhoben, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind – was bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht der Fall ist. Die Pflicht, das Geld in der Schweizer Steuererklärung zu deklarieren, bleibt aber bestehen.

Zugleich fehlt auf der Spielerseite jeder Schweizer Schutzmechanismus: kein Zugang zum Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, kein DNS-Block auf Schweizer Seite – die Gespa publiziert eine Sperrliste, auf der die Domains solcher Anbieter stehen, aber das Verzeichnis reagiert auf neue Domains jeweils mit Verzögerung.

Spielerschutz und die Frage, was ein hoher Gewinn ändert

Die Spielregeln sehen einen Mechanismus vor, der unabhängig von der Gewinnhöhe gilt: die selbst gesetzte Limite. Bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort – eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Damit wird der Spielraum, den das Geldspielgesetz den Veranstalterinnen gibt (Art. 87 VGS), vom Anbieter in Zahlen übersetzt.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Ein hoher Gewinn verändert diese Mechanik nicht. Wer sich selber eine Sperre auferlegt – produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne vorzeitige Aufhebung – behält sie auch nach einem grossen Gewinn. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie für Liechtenstein. Wer aus dem Ausland spielt, taucht in diesem Register nicht auf – das ist ein Schutz, den die Schweiz nur innerhalb der zwei bewilligten Anbieterinnen garantieren kann.

Verbindlich sind diese Schutzregeln nur bei den beiden Bewilligten. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, findet dort eigene Regeln – mit oder ohne Verlustlimite, mit oder ohne Selbstausschluss, mit fremder Aufsicht oder ohne Aufsicht. Das ist einer der Gründe, weshalb die Frage nach der Steuerfreiheit schon bei der Wahl des Anbieters entschieden wird: Wer sich für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, hat den Freibetrag bei der direkten Bundessteuer in der Regel nicht zur Verfügung – die Thurgauer Steuerpraxis besteuert den Gewinn vollständig.

Die zugelassenen Sportwetten im Überblick

Swisslos Sporttip – das Sportwettenangebot im Vertragsgebiet

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Bewilligungslage
Swisslos Sporttip Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung; Online-Konto nur für Wohnsitz im Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein)
Loterie Romande Jouez Sport Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung; Online-Konto nur für Wohnsitz im Vertragsgebiet (FR, GE, JU, NE, VD, VS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
Roobet keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
BC.Game keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
BetFury keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
IviBet keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Lizenzangaben unklar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS); kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden

Die Tabelle trennt zwei Fragen, die im Marketing regelmässig vermischt werden: Welcher Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung – und welcher hat irgendeine Bewilligung. Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land, gleich woher, hat hier keine Kraft. Wer dort spielt, verlässt den durch das BGS, die Aufsicht durch die Gespa und den Zugang zum Ausschlussregister geschützten Raum.

Was Sporttip konkret anbietet und wo es an Grenzen stösst

Bei Sporttip liegen die Einsatzlimiten zwischen CHF 1 (Mindesteinsatz) und CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten. Die Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die unmittelbare Spielregel – jenseits der steuerlichen Frage. Wer ein System mit vielen Wetten spielen will, kommt mit der höheren Limite weiter; wer viele kleine Einzelwetten setzt, sortiert die Wetten einzeln unter der Limite ein.

Die zugelassenen Wettarten sind jene, die auf der Liste der Gespa stehen. Die Liste erlaubt Live-Wetten vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin dafür eine Bewilligung hat; Cash-out funktioniert bei Sporttip, ist aber nicht garantiert und nur als voller Cash-out (single, combination und langfristige Wetten) verfügbar. eSports fehlt – die Liste enthält keinen entsprechenden Abschnitt – ebenso Eckball- und Kartenmärkte.

Jouez Sport für die Romandie

Jouez Sport richtet sich an dieselbe Wettlandschaft, aber in den sechs Westschweizer Kantonen. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; die Online-Teilnahme ist über jeux.loro.ch möglich, vorbehaltlich der Spielregeln der Loterie Romande. Wer in der Romandie wohnt, hat damit einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung – der Freibetrag bei der direkten Bundessteuer und die Verrechnungssteuer gelten hier gleich wie bei Sporttip.

Was eine Auszahlung bei einem Gewinn über dem Freibetrag kostet und was sie zurückbringt

Die ESTV und die Schweizer Veranstalterinnen arbeiten mit dem Mechanismus der Verrechnungssteuer: Wer den Freibetrag übersteigt, bekommt von der Veranstalterin nur den um 35 % gekürzten Betrag ausgezahlt, dazu einen Verrechnungssteuerausweis. Die 35 % werden später zurückgefordert, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Bis dahin sind die 35 % ein zinsloses Darlehen an den Bund, das zurückgefordert werden kann. Wer das Verfahren nicht kennt und den Gewinn auf dem Konto behält, ohne ihn zu deklarieren, schuldet die zurückgeforderten 35 % nicht – aber er schuldet die Einkommensteuer auf den gesamten über dem Freibetrag liegenden Anteil, weil ohne Deklaration keine Rückerstattung fliesst.

Wer welches Produkt bekommt und was die Unterschiede praktisch bedeuten

Swisslos Sporttip – das deutschsprachige Vertragsgebiet

Sporttip ist die einzige Schweizer Sportwette mit Bewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das hat drei praktische Folgen:

Für Spielende, die im deutschsprachigen Vertragsgebiet wohnen und Sportwetten als Freizeitbeschäftigung betreiben, ist Sporttip die einzige inländische Plattform mit der entsprechenden Bewilligung. Wer dort spielt, sollte das eigene Verlustlimit setzen, die Erhöhungsfrist von 72 Stunden kennen und die Verlustlimite bei Bedarf senken.

Loterie Romande Jouez Sport – die Romandie

Jouez Sport ist die einzige Schweizer Sportwette für die Westschweiz. Praktisch alles, was für Sporttip gilt, gilt für Jouez Sport ebenfalls – die Schutzmechanismen, die Aufsicht durch die Gespa, der Freibetrag und die Verrechnungssteuer. Die Verkaufsstellenstruktur in der Romandie (2’350 Stellen, Lausanne als Zentrale) ist eine eigene Note: Wer den Online-Konto nicht eröffnen will, kann mit dem Wettschein in eine Verkaufsstelle gehen. Die Einsatzlimiten sind jene, die die Loterie Romande in ihren Spielregeln festlegt.

Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat auch dort den vollen Schutz des BGS und die Frage nach der Steuerfreiheit stellt sich im Verhältnis zur direkten Bundessteuer, zur Verrechnungssteuer und zum kantonalen Freibetrag – nicht anders als bei Sporttip.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was sie leisten und was sie nicht leisten

Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet haben keine Schweizer Bewilligung. Diese Anbieter werben jeweils mit einer Lizenz aus einem anderen Land – Curaçao, Anjouan oder einer vergleichbaren Jurisdiction. Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Praktisch heisst das:

Ein Beispiel macht den Unterschied messbar: Wer 2026 bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung CHF 200’000 gewinnt und im Kanton Thurgau wohnt, muss diesen Betrag vollständig in der Steuererklärung deklarieren. Wer 2026 bei Sporttip oder Jouez Sport CHF 200’000 gewinnt, bleibt unter dem Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000 und schuldet weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf diesen Gewinn. Die Differenz ist nicht «etwa gleich viel Steuern» – sie ist «gar keine Steuer auf den Gewinn» gegen «vollständige Besteuerung des Gewinns».

Was ein einzelner Gewinn rechnerisch macht

Zwei Grössen prägen die Frage, was ein Gewinn kostet: die Höhe des Gewinns im Verhältnis zum Freibetrag und die Frage, ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat.

Wie viel ein Gewinn von CHF 100 bei Quote 2.00 zurückbringt

Ein Beispiel mit kleinen Zahlen macht die Mechanik sichtbar, ohne dass die Steuerfrage berührt wird. Eine Einzelwette von CHF 100 auf eine Quote von 2.00 bringt im Gewinnfall CHF 200 zurück (Einsatz × Quote = 100 × 2.00 = 200). Davon sind CHF 100 der Einsatz und CHF 100 der Nettogewinn. Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer ist der Gewinn von CHF 100 unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 (2026) – es fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Wer diesen Gewinn mit anderen Grossspielgewinnen aus dem gleichen Jahr vergleicht, sieht: Solange die Summe unter dem Freibetrag bleibt, ist sie steuerfrei; nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, wird steuerbar.

Die Bandbreite, die hier zählt, ist nicht ein einzelner Wert, sondern das Verhältnis zum Freibetrag: Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt nichts; wer knapp darüber liegt, zahlt auf den übersteigenden Teil 35 % Verrechnungssteuer, die später zurückgefordert werden können; wer weit darüber liegt, zahlt zusätzlich Einkommensteuer auf den gesamten über dem Freibetrag liegenden Anteil.

Wie eine Aufteilung über mehrere Gewinne aussieht

Die Verrechnungssteuer wird pro einzelnem Gewinn berechnet, nicht pro Summe. Wer im Januar CHF 800’000 und im Juni CHF 600’000 bei Sporttip gewinnt, hat jeden dieser Gewinne für sich mit dem Freibetrag zu vergleichen; keine Verrechnung findet statt. Der Januar-Gewinn bleibt unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 (2026) und damit steuerfrei; der Juni-Gewinn ebenso. Die Summe von CHF 1’400’000 sagt nichts über die Steuer, weil nicht die Summe, sondern der einzelne Gewinn zählt.

Wie die Auszahlung eines grossen Gewinns praktisch abläuft

Bei einem Gewinn über dem Freibetrag zahlt Swisslos nicht den vollen Betrag aus. Im Auszahlungsbeleg erscheinen der Bruttobetrag, der verrechnungssteuerpflichtige Anteil, der abgezogene Steuerbetrag und der Verrechnungssteuerausweis. Der Ausweis ist die Grundlage für die Rückforderung in der Steuererklärung. Wer den Ausweis verliert, hat es schwerer – die Rückforderung wird dadurch nicht unmöglich, aber sie verlangt einen Mehraufwand.

Wer was bekommt: die zwei Bewilligten im Vergleich

Anbieter Verbreitungsgebiet Einsatzlimiten Verlustlimit / Spielsperre
Swisslos Sporttip Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Liechtenstein CHF 1 – 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette; bis CHF 10’000 pro Systemwette Selbst gesetzte Verlustlimiten für 1/7/30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkung sofort, Erhöhung nach 72 h; Selbstausschluss 1–180 Tage produktbezogen, unbefristet im Register
Loterie Romande Jouez Sport Romandie (FR, GE, JU, NE, VD, VS) Limiten gemäss Spielregeln der Loterie Romande Selbst gesetzte Limiten und Selbstausschluss nach den Regeln der Loterie Romande; Zugang zum gemeinsamen Ausschlussregister

Die Tabelle zeigt, was die zwei Bewilligten gemeinsam haben: die Schweizer Bewilligung, die Aufsicht durch die Gespa, den gemeinsamen Selbstausschluss im schweizweiten Register. Sie zeigt auch, was die Limits angeht, wo die Spielregeln divergieren – die exakten Werte für Verlustlimiten und Selbstausschluss publiziert jede Veranstalterin in ihren eigenen Bedingungen.

Wer wo spielt: Welche Praxis zu den ausländischen Anbietern gehört

Bei Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet gilt:

Die Folgerung für jemanden, der mit einem dieser Anbieter spielt oder spielen will: Wer im Kanton Thurgau wohnt, deklariert den Gewinn vollständig; wer in einem anderen Kanton wohnt, klärt die kantonale Praxis bei der zuständigen Steuerverwaltung ab, bevor er die Steuererklärung ausfüllt.

Was sich zwischen 2026 und den Vorjahren verändert hat

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer wird jährlich an die Teuerung angepasst. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression (VKP); massgebend ist der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Daraus ergaben sich die hier genannten Werte:

Das ist eine nominale Anpassung, keine Ausweitung der Steuerfreiheit. Wer über mehrere Jahre spielt, sieht den Freibetrag langsam wachsen – ein Effekt der kalten Progression, nicht einer bewussten Ausweitung.

Die Liste der von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) hat sich gegenüber früheren Versionen verändert – die Liste wird laufend aktualisiert und liegt nicht in diesem Material. Wer eine Wettart spielen will, die nicht offensichtlich auf der Liste steht (Eckbälle, Kartenmärkte, eSports, Wetten auf Wetter oder Politik), prüft die aktuelle Liste direkt bei der Gespa, bevor er den Wettschein abgibt.

Wie die nächsten Schritte aussehen

Drei Wege führen je nach Leser aus dieser Übersicht weiter:

Eine Frage, die das nicht beantwortet, ist die Frage nach der konkreten Wettart. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten wird von der Gespa publiziert; einzelne Anbieter zeigen das eigene Wettprogramm auf der eigenen Plattform. Wer eine Wette platzieren will, die er zuvor nicht gesehen hat, prüft sie dort.

Häufig gestellte Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bei den beiden Schweizer Bewilligungsinhaberinnen Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) sind einzelne Gewinne bis zum Freibetrag von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt diese Schwelle: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau zum Beispiel behandelt solche Gewinne unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Die Antwort hängt also davon ab, wo gespielt wird.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer gilt 2026 ein Freibetrag von CHF 1’071’000; er wird jährlich an die Teuerung angepasst. Die Staats- und Gemeindesteuern kennen eigene Freibeträge, die je nach Kanton verschieden sind – die ESTV listet für die Steuerperiode 2024 Werte zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 auf. Wer auf den Freibetrag bauen will, erkundigt sich bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung, was genau gilt.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Der übersteigende Teil ist steuerbar. Die Veranstalterin zieht bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer direkt ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die abgezogene Steuer wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Wer den Ausweis verliert, hat mehr Aufwand, aber kein verlorenes Geld.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Gültigkeit. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken vollständig – unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben es ähnlich; die zuständige kantonale Steuerverwaltung gibt hier verbindlich Auskunft. Wer dort spielt, hat zudem keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Steuern fallen erst oberhalb des Freibetrags auf den Gewinn an, nicht auf den Einsatz. Eine Steuer auf den Einsatz würde bedeuten, dass bereits die Platzierung der Wette besteuert wird – das ist im BGS nicht vorgesehen und entspricht auch nicht der Schweizer Praxis.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 (Steuerperiode 2024) bzw. CHF 5’400 (2025), höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Wer einen grossen Gewinn erzielt, kann unter diesen Voraussetzungen einen Teil der Einsätze abziehen, die in demselben Wettbewerb angefallen sind. Das ist ein gedeckelter Abzug – kein Argument, um die Einsätze in die Höhe zu treiben.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»