Freiwette bei Sportwetten in der Schweiz: was eine Gratiswette 2026 taugt
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Eine Freiwette verspricht dem Spielenden, ohne eigenes Geld eine Wette zu platzieren — und ist doch in der Schweiz an eines der engsten Werberechte gebunden, die ein Glücksspielmarkt in Europa hat. Wer hier eine Freiwette nutzt, spielt unter den Regeln zweier interkantonaler Veranstalter und einer Aufsicht, die jedes Gratisspielguthaben vorab genehmigt. Was eine solche Wette am Ende einbringt, entscheidet nicht der beworbene Betrag, sondern die Quote — und die Tatsache, dass der Einsatz der Freiwette bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird.
Aktueller Stand der Daten: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und der Loterie Romande (Jouez Sport, Règlement Général, 24. Auflage) sowie die Bewilligungspraxis der Gespa.
Was eine Freiwette ist und warum sie sich von einer Wette mit eigenem Geld unterscheidet
Eine Freiwette ist ein Spielguthaben, das ein Veranstalter dem Spielenden für eine Wette zur Verfügung stellt, ohne dass eigener Einsatz fliesst. Der Unterschied zu einer normalen Wette liegt in zwei Punkten, die zusammen die Rechnung prägen: Erstens zahlt der Veranstalter im Erfolgsfall nur den Nettogewinn aus, nicht den Einsatz zurück. Wer mit einer Freiwette von CHF 10 auf eine Quote von 2.50 setzt, erhält bei einem Gewinn CHF 25 gutgeschrieben — nicht CHF 35, wie es bei einer Wette mit eigenem Geld der Fall wäre. Zweitens ist Gratisspielguthaben in aller Regel nicht auszahlbar. Es kann nur für weitere Wetten verwendet werden, nicht auf das Bankkonto transferiert werden.

Beide Eigenschaften ergeben sich aus den Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter. Swisslos formuliert dies in den Bedingungen für die Online-Teilnahme vom 13. Januar 2025 klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande schreibt in ihrer 24. Auflage des Règlement Général entsprechend, dass Gratisspielguthaben keiner Auszahlung unterliegt. Damit ist die Schweizer Freiwette ein präzise umrissenes Produkt — und keine offene Geste des Hauses, die der Spielende nach Belieben in Bargeld umwandeln kann.
Die Mechanik unterscheidet drei Klassen von Aktionen, die im Markt oft unter dem gleichen Etikett laufen:
- Gratisspielguthaben aus einer Promotion — der Spielende erhält einen festen Betrag (typischerweise CHF 5 bis CHF 20), den er innerhalb einer Frist für eine oder mehrere Wetten einsetzen muss. Beispiel: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 schrieb CHF 10 Spielguthaben gut, wenn Spielende innert 7 Tagen einen in National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
- Quotenboosts und Profitboosts — der Veranstalter erhöht die effektive Quote oder den Nettogewinn einer vom Spielenden ausgewählten Wette. Sporttip führt Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen, pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
- Kombiboost — eine prozentuale Erhöhung des Nettogewinns einer Kombinations-/Wette, gestaffelt nach Anzahl Voraussagen. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50 und staffelt den Bonus von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen.
Was diese drei Formen gemeinsam haben: Sie verändern die Auszahlungsmechanik, nicht die Spielregeln der eigentlichen Wette. Der Gewinn fliesst nach denselben Regeln wie bei einer normalen Wette, nur die Rechenbasis ist eine andere. Die Unterschiede liegen in der Frist (eine einzelne Aktion hat Stunden, ein Boosts meist Tage), in der Anwendbarkeit (Promotionsguthaben nur online, nur auf ausgewählte Märkte, oft nur einmal pro Person) und darin, ob das Ergebnis eine kleine Geste oder ein nennenswerter Zuschlag auf eine bereits geplante Wette ist.
Für die Schweizer Spielenden bedeutet das: Eine Freiwette ist nicht dasselbe wie ein Bonus, der die eigene Einzahlung aufstockt, und sie ist auch nicht dasselbe wie ein «risikofreier» Tipp, bei dem im Verlustfall der Einsatz erstattet würde. Solche Modelle sind auf dem Schweizer Markt so gut wie nicht vorhanden, weil die Gespa jede Auszahlung von Gratisspielguthaben einzeln prüft und an enge Voraussetzungen bindet.
Wie der Gewinn einer Freiwette zustande kommt
Eine Freiwette zahlt nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz zurück. Das ist die Quelle aller Eigenheiten. Die Formel lautet: Auszahlung = Freiwette × (Quote − 1). Eine Freiwette über CHF 10 auf eine Quote von 1.90 bringt damit CHF 10 × 0.90 = CHF 9. Bei einer Quote von 3.50 wären es CHF 10 × 2.50 = CHF 25. Der Faktor Quote minus eins ist der relevante Wert, nicht die Quote selbst.
Bei einer Kombinations-/Wette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Nettogewinn ergibt sich aus dem Produkt minus eins, multipliziert mit dem Einsatz der Freiwette. Drei Voraussagen mit den Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722. Eine Freiwette von CHF 10 würde bei einem Gewinn 10 × (7’722 − 1) = CHF 67.22 auszahlen, abzüglich der bei Sporttip üblichen Rundung auf 5 Rappen genau. Zum Vergleich: Mit eigenem Geld von CHF 10 wäre die Auszahlung 10 × 7’722 = CHF 77.22 — die Differenz von CHF 10 ist genau der Einsatz, der bei der Freiwette nicht zurückfliesst.
Die Mechanik hat eine Konsequenz, die viele Spielende unterschätzen. Hohe Quoten lohnen sich bei Freiwetten überproportional, niedrige Quoten lohnen sich fast nicht. Eine Freiwette von CHF 10 zu einer Quote von 1.20 — ein klarer Favoritensieg — bringt nur CHF 2. Der Unterschied zu einer Wette mit eigenem Geld ist dann praktisch null, weil der nicht zurückgezahlte Einsatz den kleinen Gewinn auffrisst. Wer eine Freiwette sinnvoll nutzen will, wählt Märkte, die eine Quote deutlich über 2.00 haben, idealerweise Kombinationen, deren Gesamtquote im Bereich von 5 bis 10 liegt.
Wie viel eine Freiwette unter realistischen Bedingungen wert ist, lässt sich nur als statistische Grösse angeben. Dazu dient die folgende Schätzung als Bandbreite, nicht als einzelne Zahl:
Bandbreite des Werts einer CHF 10 Freiwette bei einem fairen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90. Bei einer Quote von 1.90 liegt der rechnerische Wert der Freiwette — Nettogewinn × Auszahlungsquote des Markts — zwischen etwa CHF 4.20 und CHF 4.80. Die Untergrenze gilt, wenn das tatsächliche Marktverhältnis symmetrisch ist und der Veranstalter keine Marge ausser dem Üblichen nimmt; die Obergrenze, wenn der Markt so konstruiert ist, dass die Auszahlungsquote rund 95 % beträgt. Das ist kein Versprechen, sondern ein statistisches Mittel über viele Wetten unter diesen Annahmen.
Diese Zahl ist nicht der Betrag, den ein einzelner Spielender erwarten kann. Sie zeigt, was die Aktion dem Veranstalter durchschnittlich kostet — und damit auch, was eine vergleichbare Aktion auf einem ausländischen Markt in einem Bonusmodell wert wäre, in dem der Einsatz zurückfliessen würde. Eine ausländische «100 %-Bonus»-Aktion auf eine Einzahlung von CHF 100 hat, wenn der Einsatz der Bonuswetten zurückfliesst, einen ungefähr doppelt so hohen Erwartungswert pro Bonus-Franken wie eine Schweizer Freiwette. Das ist die Konsequenz der Regel «Einsatz fliesst nicht zurück», und sie ist auf jedem Markt dieselbe.
Die meisten Schweizer Freiwetten sind zudem an Einsatzlimits gebunden. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinations-/Wette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Eine Freiwette über CHF 10 ist von diesen Limits weit entfernt, aber Quotenboosts und Profitboosts können an eigene Limits gebunden sein, die der Veranstalter in seinen Aktionsbedingungen ausweist.
Welche Bedingungen eine Freiwette in der Schweiz trägt
Jede Schweizer Freiwette ist an eine Liste von Bedingungen gebunden, die der Veranstalter in den Aktionsbedingungen ausweist. Vier davon tauchen in praktisch jeder Aktion auf:
Frist. Die Loterie Romande-Aktion «Patinoires et Stades» verlangte, dass der Code innert 7 Tagen eingegeben wird; das gutgeschriebene Guthaben war 30 Tage gültig. Swisslos-Aktionen haben typischerweise Fristen zwischen 7 und 90 Tagen. Wer die Frist verpasst, verliert das Guthaben ersatzlos.
Anwendbarkeit. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nur online einsetzbar, nicht an den Verkaufsstellen. Bei Sporttip ist es auf die im Wettprogramm zugelassenen Sportarten und Märkte beschränkt; Livewetten können ausgenommen sein, Systemwetten können eingeschlossen sein, müssen es aber nicht.
Mindestquote. Bei Swisslos-Aktionen wird in den Aktionsbedingungen jeweils eine Mindestquote angegeben, oft im Bereich 1.50 bis 2.00. Die Profitboosts und Quotenboosts bei Sporttip haben ihre eigenen Quotenbedingungen. Wetten unter der Mindestquote zählen nicht für den Aktionsumsatz und werden, falls sie gewinnen, mit dem regulären Gewinn ausgezahlt, nicht als Aktionswette.
Auszahlbarkeit. Spielfreiwilliges Guthaben aus einer Promotion ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Es kann nur für weitere Wetten verwendet werden. Gewinne aus einer Freiwette, die mit Quote über 1.00 endet, werden dem Wallet als reguläres, auszahlbares Guthaben gutgeschrieben — soweit sie nicht ausdrücklich an weitere Bedingungen gebunden sind.
Zwei Bedingungen sind seltener, aber nicht ungewöhnlich:
Einmaligkeit. Quotenboosts und Profitboosts sind bei Sporttip pro Wettenden nur einmal nutzbar. Wer denselben Boost zweimal einlösen will, scheitert an der technischen Sperre.
Einsatzlimit. Boost und erhöhter Gewinn sind in Einsatz und Erhöhung limitiert. Swisslos schreibt in seinen Spielregeln (Version 4.2), dass eine Wette über der Limite nicht angenommen wird; ein ähnlicher Mechanismus gilt für Aktionslimits.
Die Loterie Romande schreibt zusätzlich eine quantitative Grenze vor, die nicht in jeder Aktion auftaucht, aber für das gesamte Spielerkonto gilt: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer durch das Sammeln mehrerer Promotionsguthaben an diese Grenze stösst, kann das Guthaben nicht weiter einsetzen, ohne es zu verbrauchen.
Welche Werbewege die Schweizer Veranstalter nutzen dürfen
Die Werbung für Gratisspielguthaben unterliegt zwei Schichten: dem Geldspielgesetz und der Bewilligungspraxis der Gespa. Beide sind eng.
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für Promotionen der Loterie Romande und 8 für Promotionen von Swisslos erteilt. Damit ist die Zahl der jährlichen Aktionen klein, die Werbeform ist reguliert, und eine Aktion, die ohne Gespa-Zustimmung läuft, ist rechtswidrig — unabhängig davon, ob sie auf einer Schweizer oder ausländischen Plattform angeboten wird.
Die Bewilligungspraxis prägt die Werbelandschaft. Wer als Schweizer Veranstalter eine Freiwette anbieten will, muss deren Höhe, Frist, Mindest-quote, Zielgruppe und Verbreitungswege vorab benennen. Eine breit gestreute Aktion mit hohem Betrag und langer Frist ist kaum durchsetzbar; eine kleine Aktion mit klarer Zielgruppe und kurzer Frist ist es eher. Das ist der Grund, warum die Schweizer Freiwetten typischerweise kleine Beträge (CHF 5 bis CHF 20), kurze Fristen (7 bis 30 Tage) und eine enge Zielgruppe haben — etwa die Stadionbesucher einer Eishockey-Aktion oder die App-Nutzenden einer Aktionswoche.
Die Werbung selbst unterliegt Art. 74 BGS: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein und nicht für Glücksspiele werben, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Werbung für ausländische, in der Schweiz nicht bewilligte Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Für die Spielenden bedeutet das: Wer im Internet auf eine «Freiwette ohne Einzahlung» von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung stösst, sieht eine Werbung, die per Definition gegen Schweizer Recht verstösst. Das ändert nichts an der Mechanik der Wette, aber es ändert die Frage, welche Stelle im Streitfall helfen kann — bei einem Schweizer Veranstalter die Gespa, bei einem ausländischen Anbieter keine Schweizer Stelle.
Die Schweizer Veranstalter im Vergleich
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind interkantonale Lotteriegesellschaften, beide sind nach dem BGS als Veranstalter bewilligt, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Was sie unterscheidet, ist das Verbreitungsgebiet, die Palette der Spielformen und das Promotionverhalten.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Spielbewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Swisslos, interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus nicht festgestellt, kein Schutz nach BGS |
Die Tabelle trennt zwei Welten, die der Markt oft in einem Atemzug nennt. Die beiden Schweizer Veranstalter haben eine gemeinsame Rechtsgrundlage, ein gemeinsames Aufsichtsregime und identische Pflichten beim Spielerschutz; sie unterscheiden sich in der geografischen Reichweite und in der Eigenart ihrer Aktionen. Die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in Gelt an der Schweizer Grenze keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, und Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren sie auf DNS-Ebene. Welche Folgen das für Spielende hat, ist im Abschnitt zu den Offshore-Anbietern dargestellt.
Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS. Sporttip wird in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer in der Romandie wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen.
Das Sporttip-Angebot ist breit: Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Livewetten, Cash-Out und Quotenboosts sowie Profitboosts und der Sporttip-Kombiboost. Die Spielregeln (Version 2024) legen fest: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, Höchsteinsatz Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limits jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, eine Eigenheit, die bei kleinen Gewinnen ins Gewicht fällt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Promotionen bei Sporttip sind selten und klein. Die Gespa hat 2025 acht Zustimmungen erteilt. Die Promotionen, die stattfindet, arbeitet mit Gratisspielguthaben, Quotenboosts und Profitboosts — alle an kurze Fristen, einmalige Nutzbarkeit und enge Limits gebunden. Der Kombiboost ist keine Promotion im engeren Sinne, sondern eine dauerhafte Funktion des Wettangebots. Für die Spielenden ist Sporttip die Anlaufstelle mit der breitesten Sportartenpalette und der solidesten Spielmechanik.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Der Sitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne); sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Jouez Sport wird in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durchgeführt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen.
Das Wettangebot der Loterie Romande ist etwas schmaler als das von Sporttip, mit Fokus auf die grossen Sportarten Fussball, Eishockey und Tennis sowie auf Pferderennen. Die Spielmechanik ist ähnlich: Einzelwetten, Kombinationswetten, Livewetten, Quotenboosts. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspielaktionen erhalten — mehr als Swisslos —, und führt Promotionen wie die Aktion «Patinoires et Stades» (CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar) oder saisonale Aktionen, die an einen Aktionscode oder eine Veranstaltung gebunden sind.
Wer in der Westschweiz wohnt und Sportwetten online spielen will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei — und an den ausländischen Anbietern auch nicht, wenn er im legalen Rahmen bleiben will. Die Loterie Romande ist im Promotionverhalten aktiver als Swisslos, was sich in der höheren Zahl der Gespa-Zustimmungen niederschlägt.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle — IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet — haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in Gelt keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Veranstalter können — und werden — auf der Sperrliste der Gespa geführt; Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die zugehörigen Domains auf DNS-Ebene. Die Gespa hat die Sperrliste im September 2019 mit den ersten Domain-Blockierungen eingeführt; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Für Spielende in der Schweiz ändert das die Frage nach dem «Wert» einer Freiwette, nicht aber die Mechanik. Eine ausländische «Freiwette ohne Einzahlung» funktioniert rechnerisch nach denselben Regeln wie eine Schweizer: Gratisspielguthaben wird gutgeschrieben, eine Wette wird platziert, der Nettogewinn fliesst bei einem Gewinn aus. Was fehlt, ist der Schutz des Schweizer Regimes: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Sicherheit, dass der Anbieter eine Auszahlung tatsächlich leistet, und im Streitfall kein Schweizer Recht, an das sie zusteuern könnten. Ausländische Lizenzen — Curaçao, Malta, Deutschland — haben in der Schweiz keine Anerkennung. Spielende, die bei einem ausländischen Anbieter spielen, handeln zivilrechtlich ausserhalb des BGS; strafrechtlich ist das Wetten beim ausländischen Anbieter nicht verboten, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Konkret heisst das: Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, hat im Zweifel die Gespa als Beschwerdestelle; wer auf einer ausländischen Plattform spielt, hat nur die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Lizenzlandes — sofern der Anbieter überhaupt einer Aufsicht unterliegt. Die Werbe und Folgen für die Spielenden sind im Abschnitt zur Sperrliste genauer dargestellt.
Die Schweizer Rechtslage für Gratisspielguthaben
Die Rechtslage ruht auf zwei Säulen: dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der Bewilligungspraxis der Gespa. Beide gehören zusammen, weil das BGS den Rahmen setzt und die Gespa den Rahmen mit konkreten Bewilligungen füllt.

Das BGS unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele. Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS). Sie werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur für Spielbanken zuständig ist. Eine Grossspiel-Veranstalterin braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für Lotterien und Sportwetten sind nach dem Geldspielkonkordat (in Kraft 1. Januar 2021) zwei Veranstalterinnen zugelassen: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Veranstalterin gibt es nicht, und die Gespa veröffentlicht auch keine — die Liste der bewilligten Sportwettenveranstalter hat zwei Einträge.
Wer in der Schweiz Sportwetten online spielen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Verbreitungsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein; bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine Registrierung erfordert die Verifizierung der Identität (Art. 47-52 VGS): Daten aus einem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig; eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus.
Der wichtigste Punkt für Gratisspielguthaben: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde für Gratisspiele und Gratisspielguthaben. Die Zustimmung wird pro Aktion erteilt; sie ist an Auflagen gebunden, etwa eine Höchstgrenze für den Betrag, eine Frist, eine Zielgruppe oder eine Beschränkung auf einzelne Spielformen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist ein Beispiel: ein festgelegter Betrag, eine festgelegte Frist, ein festgelegter Verbreitungsweg. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt — was einer durchschnittlichen Frequenz von etwa zwei Aktionen pro Monat für die Loterie Romande und etwa 0,7 pro Monat für Swisslos entspricht.
Eine weitere Schicht: Art. 74 BGS regelt die Werbung. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein und nicht für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele werben. Werbung für ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben, ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Für Spielende bedeutet das: Die Aufforderung «Hol dir jetzt deine CHF 100 Freiwette!» auf einer ausländischen Plattform ist per Definition Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel — unabhängig davon, ob der Anbieter in seinem Heimatland eine Lizenz hat.
Eine letzte Schicht betrifft den Datenschutz: Anonym oder mit Kryptowährungen lässt sich in der Schweiz nicht spielen. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Einzahlung mit Karte, Banküberweisung oder PostFinance Pay leistet, hinterlässt Spuren; wer eine Auszahlung erwartet, muss ein Konto auf den eigenen Namen angeben.
Wie die Warnung vor ausländischen Anbietern in der Praxis aussieht
Die Gespa führt eine Sperrliste (Art. 86-93 BGS), auf der Domains von Anbietern stehen, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten oder andere Grossspiele anbieten. Die erste Version der Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die Domains auf DNS-Ebene, das ein Hinweis, dass die Blockierung auf der Übersetzung von Domainnamen in IP-Adressen ansetzt. Wer eine blockierte Domain direkt aufruft, sieht eine Fehlermeldung; wer sie per App öffnet, die App funktioniert nicht. Das ist die technische Seite der Sperrung.
Die Sperrung ist nicht perfekt. Anbieter reagieren mit Domain-Hopping — sie registrieren neue Domains, sobald die alten blockiert sind. Die Gespa nennt in ihren Berichten ausdrücklich Beispiele wie Interwetten und Bet-at-Home, die wiederholt auf der Liste auftauchen; auch bet365 wird in den Berichten als blockiert genannt. Die Blockierung wird ersetzt, sobald der Anbieter eine neue Domain in Betrieb nimmt — was typischerweise innerhalb von Stunden geschieht. Wer auf der Suche nach einer blockierten Plattform ist, kann sie über einen VPN, einen ausländischen DNS-Server oder einen direkten Link per App erreichen. Das ist möglich, aber nicht legal neutral: Wer eine blockierte Plattform nutzt, umgeht eine Massnahme der Gespa.
Für die Spielenden ist die wichtigste Konsequenz, dass sie bei einem ausländischen Anbieter keine Schweizer Anlaufstelle haben. Die Lizenz Curaçao hat in der Schweiz keine Anerkennung, die Lizenz Malta auch nicht. Im Streitfall — Auszahlung verweigert, Konto gesperrt, Gewinn nicht ausgezahlt — gibt es keine Schweizer Behörde, die eingreifen könnte. Die einzige Stelle ist die Aufsichtsbehörde des Lizenzlandes, sofern der Anbieter tatsächlich einer Aufsicht unterliegt. Das ist bei einigen der genannten Anbieter (Curaçao-Lizenzen sind häufig, Malta-Lizenzen seltener) nicht immer der Fall, und die Durchsetzung in diesen Ländern ist selten.
Steuerlich sind Gewinne ausländischer Anbieter anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer Veranstaltern. Die Verrechnungssteuer (35 %) wird nur von Schweizer Veranstaltern automatisch abgezogen und nur, wenn ein Gewinn den bundesrechtlichen Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 (seit 1. Januar 2026) übersteigt; die Kantone haben eigene Freibeträge, die je nach Kanton variieren. Bei ausländischen Anbietern fliesst keine Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis — etwa diejenige des Kantons Thurgau — behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Ein typischer Wettgewinn von CHF 500 bei einem ausländischen Anbieter ist in Thurgau steuerpflichtig; in anderen Kantonen nicht. Wer sich nicht sicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Welche Spiellimiten in der Schweiz gelten und warum sie für Freiwetten relevant sind
Die Schweiz hat keine staatlich festgelegten Spiellimiten, aber sie verlangt, dass der Veranstalter den Spielenden zur Selbstbeschränkung anhält. Art. 87 VGS verlangt, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt; eine Senkung muss sofort wirken, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden — bei Swisslos und Loterie Romande gilt in den eigenen Bedingungen eine Frist von 72 Stunden.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze für Einzahlungen bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000.
Die Limiten gelten unabhängig davon, ob eine Wette mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben platziert wird. Eine Freiwette ist kein Grund, die Limite zu lockern; sie ist ein Wettangebot, das unter denselben Regeln stattfindet wie eine Wette mit eigenem Geld. Wer eine Erhöhung der Limite plant, um eine Freiwette zu nutzen, sollte bedenken, dass die Erhöhung erst nach 72 Stunden wirkt — eine Frist, die kürzer ist als die meisten Aktionsfristen.
Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) ist eine weitere Schutzschicht. Sie wird in einem Schulregister eingetragen, das von Swisslos, Loterie Romande und den Schweizer Spielbanken geteilt wird; eine Spielsperre gilt auch in Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesetzt werden und wird vor Fristablauf nicht aufgehoben; eine unbefristete Spielsperre wird im Schulregister eingetragen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich selbst sperrt, verliert das Wallet-Guthaben typischerweise nicht; es wird auf das Bankkonto ausgezahlt, soweit es sich nicht um nicht auszahlbares Gratisspielguthaben handelt. Die Details klären die Spielregeln des jeweiligen Veranstalters.
Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen mit verdeckten Testkäufen. Im Jahr 2025 wurde bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft — was zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen lückenhaft ist und nicht jeder Verkaufspunkt die Alterskontrolle ernst nimmt. Online ist die Kontrolle strenger, weil die Registrierung mit Ausweis und Adressprüfung verbunden ist.
Wie Sporttip und Loterie Romande ihre Promotionen konkret gestalten
Die Promotionlandschaft der beiden Schweizer Veranstalter ist schmal, aber nicht leer. Drei Formen kommen regelmässig vor:
Aktionen mit Code und Stadionpräsenz. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Diese Form richtet sich an Stadionbesucher, ist mit einer langen Eingabefrist von 7 Tagen und einer Guthabensgültigkeit von 30 Tagen vergleichsweise grosszügig, aber durch die Beschränkung auf 7’000 Stück begrenzt.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip. Quotenboosts erhöhen die effektive Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die typische Form einer kleinen, einmaligen Promotion — sie kostet den Veranstalter wenig, weil sie an einen konkreten Markt gebunden ist, und sie gibt dem Spielenden einen kleinen Anreiz, eine Wette zu platzieren, die er ohnehin platziert hätte.
Der Sporttip-Kombiboost. Eine prozentuale Erhöhung des Nettogewinns einer Kombinations-/Wette, gestaffelt nach Anzahl Voraussagen. Vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben Voraussagen 20 %, zehn Voraussagen 40 %, fünfzehn Voraussagen 100 %. Der Boost gilt für Prematch, Live und Systemwetten, ist aber auf Online beschränkt. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Der Kombiboost ist eine dauerhafte Funktion, keine befristete Aktion — er läuft, solange die Spielregeln ihn vorsehen.
Die Promotionlandschaft ist insgesamt klein, weil die Gespa jede Aktion einzeln genehmigt und pro Veranstalter etwa 8 bis 24 Zustimmungen pro Jahr erteilt. Wer auf eine «Freiwette ohne Einzahlung» von einem Schweizer Veranstalter hofft, sollte die Aktionsbedingungen lesen: Die Frist ist oft kurz, der Betrag oft klein, die Zielgruppe oft eng definiert, die Auszahlbarkeit des Guthabens praktisch immer ausgeschlossen.
Welche Werbung und welche Spielfunktionen neben der Freiwette existieren
Beide Schweizer Veranstalter bieten Funktionen an, die das Spielerlebnis prägen, ohne dass sie etwas mit einer Freiwette zu tun haben. Sie sind hier aufgeführt, weil sie die Art und Weise beeinflussen, wie eine Wette — ob mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben — platziert und abgerechnet wird.
Livewetten. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Eine Livewette ist damit nie ein «Trade» im eigentlichen Sinn, sondern eine Wette auf einen zukünftigen Ausgang, deren Annahme jederzeit widerrufen werden kann.
Cash-Out. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab; Swisslos kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern. Wer eine Freiwette mit Cash-Out kombiniert, verliert den Boost, falls ein solcher auf der Wette lag.
Bet-Builder. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine versehentlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann von Swisslos für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Bet-Builder ist damit die einzige legale Form, mehrere Märkte desselben Spiels in einer Wette zu kombinieren.
Wettauswertung. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung über den Bet-Builder kombiniert; wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Auszahlungsmechanik. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro Jahr (alle 365 Tage) kostenlos auf ein Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei ihr gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zahlungswege. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen möglich, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000.
Wie die Besteuerung von Wettgewinnen in der Schweiz aussieht
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Das gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonale Einkommensteuer; die Freibeträge unterscheiden sich jedoch. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400); auf kantonaler Ebene variiert er. Wer einen Gewinn von CHF 500 erzielt, liegt auf Bundes- und in den meisten Kantonen unter dem Freibetrag und muss den Gewinn nicht versteuern.
Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Die Verrechnungssteuer wird automatisch abgezogen und kann durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden. Die Einkommensteuer fällt zusätzlich an, sobald der Gewinn den Freibetrag übersteigt.
Gewinne ausländischer Anbieter werden anders behandelt. Die Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen, weil der Anbieter nicht Schweizer Veranstalter ist. Die kantonale Steuerpraxis variiert: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag; andere Kantone sind grosszügiger. Wer als Wettenderin in Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte den Gewinn unabhängig von der Höhe in der Steuererklärung deklarieren; wer in einem Kanton mit Freibetrag wohnt, kann den Gewinn unter dem Freibetrag ansetzen. Die Regel «je nach Kanton» gilt wörtlich — die Schweiz hat keine einheitliche kantonale Praxis für ausländische Wettgewinne.
Ein letzter Punkt: Die Schweiz hat keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt, zahlt keine Wettsteuer; die mögliche Auszahlung von CHF 200 wird nicht durch eine Einsatzsteuer geschmälert. Die einzige staatliche Abgabe auf Wettgewinne ist die Verrechnungssteuer oberhalb des Freibetrags. Wer glaubt, in der Schweiz eine Einsatzsteuer auf Sportwetten zahlen zu müssen, liegt falsch.
Welche Werbewege und welche Werbeform die Gespa tatsächlich prüft
Die Gespa prüft drei Dinge: die Aktion selbst (Art. 75 Abs. 2 BGS), die Werbung dafür (Art. 74 BGS) und die Zielgruppe (Art. 72 BGS: keine Minderjährigen, keine gesperrten Personen). Eine Aktion, die alle drei Prüfungen besteht, kann durchgeführt werden. Eine Aktion, die scheitert, wird nicht zugelassen — und eine Werbung, die ohne Zulassung läuft, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Prüfung der Aktion umfasst die Höhe des Gratisspielguthabens (keine festen Höchstbeträge, aber eine Praxis, die kleine Beträge bevorzugt), die Frist (typischerweise 7 bis 90 Tage), die Anwendbarkeit (Online, einzelne Märkte, bestimmte Sportarten) und die Auszahlungsbedingung (keine Auszahlung des Gratisspielguthabens). Die Prüfung der Werbung umfasst die Form (kein «risikofrei», kein «gratis Geld», keine Versprechen, die über den tatsächlichen Wert hinausgehen), den Kanal (Plakat, TV, Online, App-Push — alle zulässig, aber an Auflagen gebunden) und die Zielgruppe (keine Minderjährigen, keine gesperrten Personen, keine Selbstexkludierten). Die Prüfung der Zielgruppe umfasst die Frage, ob die Aktion so gestaltet ist, dass sie gezielt Minderjährige oder gesperrte Personen anspricht — was bei Stadionaktionen, Schüler- und Lehrlingsprogrammen oder Push-Benachrichtigungen in Schulferien problematisch sein kann.
Die Konsequenz für Werbe und Spielende: Eine Schweizer Freiwette ist kein «Bonus» im internationalen Verständnis, kein «100 %-Bonus», keine «risikofreie Wette». Sie ist ein kleines Gratisspielguthaben, das an eine konkurue Aktion gebunden ist, mit klar definierten Bedingungen und einer Aufsicht, die jede Aktion kennt. Wer eine «gratis CHF 50 Freiwette»-Werbung auf einer Schweizer Plattform sieht, sollte prüfen, ob die Aktion von der Gespa zugelassen ist — eine Suche im Gespa-Bulletin gibt Aufschluss.
Wie ein Spielender die richtige Schweizer Plattform findet
Wer in der Schweiz wohnt und Sportwetten online spielen will, hat nur zwei Optionen: Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Welche der beiden in Frage kommt, hängt vom Wohnkanton ab.
Wohnt die Person in einem Deutschschweizer Kanton, in Ticino oder in Liechtenstein, kommt nur Sporttip in Frage. Das Sporttip-Angebot ist das breitere: Mehr Sportarten, mehr Funktionen (Cash-Out, Bet-Builder, Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts), ein grösseres Wettprogramm. Die Promotionfrequenz ist niedriger (8 Zustimmungen 2025), die Promotionbeträge sind kleiner, die Promotionfristen sind kürzer. Wer Promotionen will, ist bei Sporttip tendenziell schlechter bedient; wer ein breites Wettangebot will, ist besser bedient.
Wohnt die Person in einem Westschweizer Kanton, kommt nur Jouez Sport in Frage. Das Jouez-Sport-Angebot ist schmaler, aber aktiver in Promotionen: 24 Zustimmungen 2025, Aktionen wie «Patinoires et Stades», häufigere Quotenboosts und kleinere Aktionen mit klarer Zielgruppe. Wer auf Promotionen aus ist, ist bei Jouez Sport tendenziell besser bedient; wer ein breites Wettangebot will, ist schlechter bedient.
In beiden Fällen gilt: Die Verifizierung des Kontos ist Voraussetzung für die Nutzung. Daten aus einem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft; eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus; eine Mehrfachregistrierung ist unzulässig. Wer sich für eine Plattform entscheidet, sollte vor der Registrierung prüfen, ob er im Verbreitungsgebiet wohnt, volljährig ist und nicht gesperrt ist.
Wer in der Schweiz wohnt und über einen ausländischen Anbieter spielt, hat keine Schweizer Plattform — und auch keine Schweizer Stelle, die im Streitfall hilft. Diese Wahl ist nicht über dieselben Achsen verlegbar wie die Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport: Sie ist eine Wahl gegen das Schweizer Regime.
Welche Werbe und Folgen das Werbeverbot für ausländische Anbieter hat
Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele. Art. 131 BGS bestraft Verstösse mit Busse bis zu CHF 500’000. Die Busse richtet sich gegen den Werbenden — den Anbieter, den Affiliate, den Vermittler — nicht gegen die Spielenden. Die Spielenden werden durch das BGS nicht bestraft; das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid festgehalten, dass das BGS den Spielenden keine Strafbarkeit auferlegt.
Das heisst nicht, dass das Wetten beim ausländischen Anbieter folgenlos ist. Das BGS sieht in Art. 130 vor, dass das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung eine Straftat ist — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Einzelpersonen, bis zu 5 Jahre für gewerbsmässiges Handeln. Die Spielenden sind nicht Täter dieses Delikts, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden (Verfall), wenn sie aus dem Vermögen eines Beschuldigten stammen.
Die praktische Konsequenz: Wer als Schweizer Spielender bei einem ausländischen Anbieter spielt, läuft Gefahr, im Verfahren gegen den Anbieter als Zeuge oder als Drittbeteiligter aufzutauchen — und dabei seine Einsätze und Gewinne zu verlieren, ohne dass er eine Straftat begangen hat. Wer als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wirbt, läuft Gefahr, mit bis zu CHF 500’000 gebüsst zu werden. Wer als Affiliate oder Vermittler wirbt, läuft Gefahr, in dieselbe Busse einbezogen zu werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist ein Spielguthaben, das ein Veranstalter dem Spielenden für eine Wette zur Verfügung stellt, ohne dass eigener Einsatz fliesst. Im Erfolgsfall wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz — bei einer Wette mit eigenem Geld wird der Einsatz zurückbezahlt. Bei Swisslos und Loterie Romande ist das Gratisspielguthaben aus einer Promotion zudem nicht auszahlbar; es kann nur für weitere Wetten verwendet werden.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisspielguthaben. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine Aktion, die ohne diese Zustimmung läuft, ist rechtswidrig.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Die Auszahlung entspricht dem Freiwettenbetrag multipliziert mit (Quote minus 1). Eine CHF-10-Freiwette auf eine Quote von 2.50 bringt damit CHF 25, auf eine Quote von 1.90 CHF 9. Bei einer Kombinations-/Wette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Nettogewinn ergibt sich aus dem Produkt minus eins, multipliziert mit dem Freiwettenbetrag.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Jede Schweizer Freiwette hat eine Frist (typisch 7 bis 30 Tage), eine Anwendbarkeit (nur online, oft nur auf ausgewählte Märkte), eine Mindestquote (typisch 1.50 bis 2.00) und die Auszahlungsbedingung (nicht auszahlbar). Quotenboosts und Profitboosts sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Ja. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze für Einzahlungen bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Die Limiten gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben gespielt wird.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind auf Bundes- und in den meisten Kantonen bis zum Freibetrag steuerfrei. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; auf kantonaler Ebene variiert er. Bei ausländischen Anbietern fliesst keine Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis — etwa Thurgau — behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.
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Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
