Freiwette bei Registrierung in der Schweiz – was bleibt vom Gratisspielguthaben?
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Wer sich heute bei einem Wettanbieter in der Schweiz anmeldet, sucht meist zuerst nach der einen Sache, die jede Werbung verspricht: eine Freiwette bei Registrierung. Tatsächlich aber ist das Angebot in der Schweiz kleiner als anderswo, und das hat einen Grund. In diesem Überblick stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, im Mittelpunkt – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport – ebenso wie der Wert eines Gratisspielguthabens unter Schweizer Regeln.
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichungen und die aktuellen Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Was eine Freiwette bei Registrierung in der Schweiz tatsächlich ist
Eine Freiwette bei Registrierung ist in der Schweizer Werbung etwas anderes als in der internationalen. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter anmeldet, bekommt oft einen Wettschein mit einem fixen Wert geschenkt, der mit einer qualifizierenden Einzahlung verknüpft ist und nach den Regeln des Anbieters zu einer Auszahlung führt. In der Schweiz läuft das anders. Die beiden zugelassenen Veranstalter – Swisslos und Loterie Romande – dürfen Gratisspielguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das erklärt, warum das Angebot selten ist und klein bleibt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, ist ein typisches Beispiel: Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig – und nicht auszahlbar. Eine klassische Gratiswette im Sinn eines gewährten Wettscheins ist das nicht; es ist ein Spielguthaben mit klar definierten Einsatzbedingungen.
Das zweite wichtige Detail betrifft den Einsatz: Bei einer Freiwette, deren Wetteinsatz nicht zurückbezahlt wird, zählt nur der Nettogewinn. Setzt jemand das CHF-10-Guthaben auf eine Quote von 1.90, gewinnt die Wette, so erhält er 1.90 × 10 = 19 Franken zurück – 10 Franken davon sind sein eigener «Einsatz», 9 Franken der Gewinn. Bei einer klassischen Wette wäre es anders: dort hätte er 9 Franken Gewinn auf 10 Franken Einsatz erhalten. Diese Buchführung erscheint klein, ändert aber den Wert einer Freiwette erheblich, sobald man die durchschnittliche Auszahlungsquote eines Marktes mit einbezieht.
Schliesslich ist das Guthaben auf dem Spielkonto in den meisten Fällen nicht auszahlbar: Es muss für Wetten verwendet werden, und ein Rücktausch in Bargeld ist ausgeschlossen. Die Loterie Romande formuliert das in ihrer Spielordnung explizit: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt dasselbe – Promotionsguthaben wird für Wetten zur Verfügung gestellt, nicht als Auszahlung.
Welche Rolle die Gespa im Schweizer Markt spielt
Die Gespa – die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – überwacht die Durchführung von Grossspielen in der Schweiz. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und definiert Sportwetten als Grossspiel. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ausdrücklich auf zwei beschränkt: Swisslos und die Loterie Romande. Es gibt also keine Liste weiterer lizenzierter Wettanbieter, weil es keine weiteren geben darf.

Die Folgen dieser Konstruktion für eine Freiwette bei Registrierung sind eindeutig. Wer in der Schweiz wettet, kann nur bei einem der beiden Veranstalter ein Konto eröffnen – sofern er im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone zuständig: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem anderen Kanton wohnt, fällt durch das Raster – eine Schweizer Bewilligung gibt es nirgendwo sonst.
Angebote ausländischer Anbieter mit «Freiwette bei Registrierung» haben in der Schweiz keine rechtliche Grundlage. Ihre Lizenz – gleichgültig aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg, und sein Gewinn kann im Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist zudem eine Busse von bis zu CHF 500’000 wert (Art. 131 BGS), und das Veranstalten ohne Bewilligung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässiger Tätigkeit bis zu fünf Jahren bestraft werden (Art. 130 BGS).
Die Gespa veröffentlicht auf ihrer Sperrliste Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Anbieter weichen auf neue Adressen aus, die Blockierung erfolgt innert Stunden – die Gespa nennt Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als bekannte Beispiele für dieses Domain-Hopping.
Spielerschutz und die Voraussetzungen für eine Anmeldung
Bevor eine Freiwette bei Registrierung genutzt werden kann, müssen bei Swisslos und Loterie Romande einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind im Geldspielgesetz und in den Spielregeln der Veranstalter festgehalten.
Alter und Wohnsitz: Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen; Sporttip steht ausschliesslich Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Identitätsprüfung: Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist ein Konto zulässig (Art. 47–52 VGS); wer eine Spielsperre hat, kann kein Konto eröffnen.
Verlustlimiten: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Selbstausschluss: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben – mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Das ist deutlich strenger als bei vielen ausländischen Anbietern.
Was bei der Anmeldung zu beachten ist: Wer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann keine Freiwette bei Registrierung erhalten – selbst wenn eine Aktion läuft. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes: Online-Registrierung setzt Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus, das Konto wird verifiziert, und die gleichen Spielerschutzregeln greifen.
Was eine Freiwette bei Registrierung wert ist – eine Rechnung
Eine Freiwette bei Registrierung hat einen konkreten Wert, der sich aus zwei Grössen ergibt: der Höhe des Gratisspielguthabens und der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem es eingesetzt wird. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz × Quote; was die Freiwette aber wert ist, hängt davon ab, dass der Einsatz der Freiwette nicht zurückbezahlt wird – sonst wäre der Werbe-Gag offensichtlich.
Nehmen wir das Beispiel der Loterie Romande: CHF 10 Gratisspielguthaben auf einem Zwei-Wege-Markt zu Quote 1.90 (Einsatz also nicht rückzahlbar). Bei einem Gewinn erhält der Spielende 10 × 1.90 = 19 Franken; davon sind 9 Franken Nettogewinn. Bei einer Verlustwahrscheinlichkeit von 52.6 % auf einem ausgeglichenen Markt (Quote 1.90 / 1.90) liegt der durchschnittliche Erwartungswert bei:
- Gewinnfall (Wahrscheinlichkeit 47.4 %): 9 Franken Nettogewinn
- Verlustfall (Wahrscheinlichkeit 52.6 %): 0 Franken
- Erwarteter Nettogewinn pro Franken Gratisspielguthaben: 0’474 × 9 = 4.27 Rappen
Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 entspricht das einem Erwartungswert von rund CHF 0.43. Der Wert steigt, wenn die Quote höher ist (1.95 statt 1.90) und sinkt, wenn die Auszahlungsquote des Marktes tiefer liegt. Für ein typisches Champions-League-Spiel mit Auszahlungsquoten um 95 % (Quoten 1.95 / 1.95 auf einen Zwei-Wege-Markt) liegt der erwartete Nettogewinn pro Franken Gratisspielguthaben bei rund CHF 0.48. Eine 5-Franken-Freiwette auf demselben Markt hätte damit einen Wert von rund CHF 2.40.
Eine obere Grenze lässt sich aus den genannten Bedingungen ziehen: Der Wert einer Freiwette bei Registrierung übersteigt selten wenige Franken. Eine 5-Franken-Freiwette auf einem engen Markt liegt im Bereich von CHF 2.20 bis CHF 2.50, eine 10-Franken-Freiwette im Bereich von CHF 4.30 bis CHF 4.80. Das sind Durchschnittswerte über sehr viele Wetten – eine einzelne Wette kann deutlich mehr oder nichts bringen. Wer das Gratisspielguthaben nicht durchspielt, hat nichts.
Wichtig dabei: Gratisspielguthaben ist in der Schweiz meist nicht auszahlbar. Wer es nicht innerhalb der Frist (in der Regel 30 Tage) für Wetten verwendet, verfällt es. Bei der Loterie Romande war das CHF-10-Guthaben aus der JouezSport-Aktion ausdrücklich nicht auszahlbar. Auch bei Swisslos gilt: Promotionsguthaben ist kein Bargeldersatz.
Bonuses und Freiwetten in der Schweiz – was die Veranstalter bieten
In der Schweiz sind Neukundenangebote rar – aber nicht inexistent. Was es gibt, fällt in drei Kategorien:
Erstens: gezielte Aktionen mit kleinem Gratisspielguthaben. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande (CHF 10 für 7’000 Kunden) ist ein typisches Beispiel. Die Aktionen sind anlassbezogen (Eishockey-Saisonstart, Fussball-Stadien) und zeitlich befristet. Wer zum Zeitpunkt einer Aktion ein verifiziertes Konto hat, kann teilnehmen; eine nachträgliche Beanspruchung ist in der Regel ausgeschlossen.
Zweitens: Kombiboosts und Quotenboosts. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost für online platzierte Wetten: mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Drittens: keine klassischen Willkommensboni mit Einzahlungsmultiplikator. Was international als «100 % Bonus bis CHF 200» läuft, gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht. Das hat mit der regulatorischen Architektur zu tun: Werbung darf nicht irreführend sein, Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die beiden Veranstalter agieren nichtkommerziell mit Reinerträgen für gemeinnützige Zwecke (Art. 125 BGS).
Was es auch nicht gibt: Cash-Boni, Free Spins ohne Wetteinsatz, VIP-Programme mit gestaffelten Boni. Wer eine Freiwette bei Registrierung erwartet, wie sie internationale Anbieter bewerben, muss umdenken. Die Schweizer Spielordnung verlangt, dass jeder Franken, der als Bonus ausgegeben wird, von der Gespa bewilligt ist – und das hält die Zahl der Aktionen klein.
Wer in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung hat
Die Gespa-Logik führt zu einer klaren Liste: Nur Swisslos und Loterie Romande haben eine Bewilligung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Status |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| MyStake | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| BetOnRed | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| BC.Game | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| 1xBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| 22Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
| Wettigo | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Zulassung; Lizenzangabe im Ausland ohne Belang für die Schweiz |
Die Spalte «Veranstalter / Status» verweist bei den ersten beiden Einträgen auf die jeweiligen Mutterkonzerne und Produkte. Für die übrigen acht Anbieter gilt: Sie haben in der Schweiz weder eine Veranstalter- noch eine Spielbewilligung. Eine im Ausland erworbene Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, ist auf das eigene Hausrecht des Anbieters angewiesen und hat im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg.
Im Gesamtbild: Die Schweizer Bewilligungslage ist binär – zugelassen oder nicht. Grauslawinen, etwa Lizenzen aus EU-Staaten, die in der Schweiz ohnehin keine Anerkennung finden, ändern daran nichts. Für Spielende in der Schweiz ist die Liste der zulässigen Anbieter entsprechend kurz.
Swisslos Sporttip – das Angebot für die Deutschschweiz
Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie stützt ihre Tätigkeit auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sporttip-Angebot umfasst Einzelwetten ab CHF 1, Kombiwetten und Systemwetten bis zu einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das Gratisspielguthaben für Neukunden ist im Sporttip-Programm nicht überall dokumentiert – Promotionen brauchen jeweils die Zustimmung der Gespa und sind befristet. Was dokumentiert ist: Kombiboosts und Quotenboosts sind im Sporttip-Programm Standard. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50; bei vier Voraussagen gibt es 5 % Bonus auf den Nettogewinn, bei fünfzehn 100 %. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten online; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei der Zahlung akzeptiert Swisslos PostFinance Pay als Auflademethode für das Spielkonto; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Aufladen ist auch per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein möglich (Mindestbetrag CHF 20), höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Spielguthaben wird zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Verdienst: Swisslos Sporttip ist die richtige Wahl für Deutschschweizer Spielende, die einen legalen Rahmen mit voller Spielerkontrolle suchen. Wer hohe Willkommensboni erwartet, ist hier falsch – wer aber Wert auf ein geprüftes Angebot, einen klaren Spielerschutz und faire Auszahlungsregeln legt, liegt richtig.
Loterie Romande Jouez Sport – das Angebot für die Westschweiz
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; Kontaktadresse laut den Veröffentlichungen: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Unternehmen unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das Online-Spiel wird über die Plattform jeux.loro.ch angeboten; ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS zugänglich.
Bei den Aktionen zeigt sich die Loterie Romande aktiver als Swisslos: 24 Gespa-Bewilligungen für Gratisspielguthaben-Aktionen erhielt sie 2025, Swisslos nur acht. Die bekannteste war Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die an den Eishockey-Stadien beworben wurde: Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück). Das ist klein, aber es ist ein konkretes Beispiel für eine Aktion im Schweizer Stil.
Einzahlungslimiten: Bei der Loterie Romande sind höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto und höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben zulässig. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Verdienst: Wer in der Westschweiz wohnt, findet bei Jouez Sport das einzige legale Online-Sportwetten-Angebot mit verifizierter Lizenz. Wer hingegen in einem Deutschschweier-Kanton wohnt, kann kein Konto eröffnen – das Wallis und Genf bleiben tabu für alle, die dort nicht gemeldet sind.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – MyStake, BetOnRed, BC.Game und Co.
Eine zweite Gruppe von Anbietern, die in der Schweiz beworben werden oder mit Schweizer Zahlungsmitteln Zahlungen annehmen, hat keine Schweizer Zulassung. MyStake, BetOnRed, BC.Game, BetLabel, 1xBet, 22Bet, Pribet und Wettigo gehören zu dieser Gruppe. Sie alle werben international mit «Freiwette bei Registrierung», «100 % Bonus» und ähnlichen Versprechen.
Rechtliche Lage: Eine Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg, und sein Gewinn kann im Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS. Wer einen VPN nutzt, kann die Sperre umgehen, ändert aber nichts an der rechtlichen Lage.
Was Spielende erwartet, die dort ein Konto eröffnen: Im besten Fall funktioniert das Spiel wie im Ausland; eine Auszahlung ist möglich, wenn der Anbieter tatsächlich auszahlt. Im schlechteren Fall verweigert der Anbieter eine Auszahlung, ohne dass Schweizer Behörden eingreifen. Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); dass Werbung dennoch erscheint, zeigt, wie durchlässig die Regulierungspraxis im Einzelfall ist.
Verdienst: Wer in der Schweiz wohnt und einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt, akzeptiert den Verlust des Schweizer Schutzes. Das ist die eigene Entscheidung, aber sie ist selten informiert. Wer heute mit «Freiwette bei Registrierung» wirbt und damit Schweizer Spieler anspricht, verstösst gegen das Schweizer Recht – das ist auch dann der Fall, wenn die Werbung auf einer ausländischen Plattform erscheint.
Zahlungen, Auszahlungen und das Kleingedruckte bei Swisslos und Loterie Romande
Wer eine Freiwette bei Registrierung erhält, will sie auch nutzen – und idealerweise den Gewinn später auszahlen. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Auszahlung geregelt, aber an klare Bedingungen geknüpft.
Gewinnauszahlung: Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande verfährt analog: Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf das IBAN-Konto. Eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht auf den Namen des Spielenden lautet, ist nach Art. 50 Abs. 2 VGS unzulässig.
Wallet-Aufladung: Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine eigene Auflademethode und wird in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande sind höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen möglich.
Was Gratisspielguthaben betrifft: Es ist weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande auszahlbar. Das ist im Kleingedruckten erwähnt und gilt ausnahmslos – ein CHF-10-Spielguthaben aus einer Aktion verfällt, wenn es nicht innert 30 Tagen für Wetten verwendet wird. Wer es auszahlen lassen will, wird abgewiesen.
Fristen: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen bei Swisslos zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine verweigerte Auszahlung anficht, muss dies innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Bei der Loterie Romande gelten die Fristen der jeweils aktuellen Spielordnung (24.Auflage, Juni 2023).
Wettlimits: Sporttip kennt einen Mindesteinsatz von CHF 1 pro Wette, einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Systemwetten sind Kombinationen aus mehreren Tippreihen, die unabhängig voneinander ausgewertet werden.
Steuern und Rechtliches für Gewinne aus Schweizer Sportwetten
In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Freibetrag ist pro Einzelgewinn anzuwenden; die Bundesgrenze liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich – daher die Formulierung «je nach Kanton». Über der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück; die verrechnungssteuerfreie Erstattung erfolgt durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung.
Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat keinen Steueraufwand und keine Verrechnungssteuer. Für die meisten Wetten auf Sporttip oder Jouez Sport ist das der Normalfall – die übliche Wette gewinnt weit weniger als den Freibetrag. Wer aus einer Kombiwette mit hohem Kursgewinn einmalig einen sechsstelligen Betrag erzielt, muss die Deklaration prüfen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen – unabhängig vom Betrag. Andere Kantone haben eine andere Praxis. Wer ausländische Anbieter nutzt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater konsultieren.
Keine Wettsteuer auf den Einsatz: Die Schweiz kennt keine Wettsteuer, die vom Einsatz abgezogen wird. Was bei internationalen Anbietern oft als «5 % Wettsteuer» deklariert wird, ist in der Schweiz nicht vorgesehen.
Verantwortungsvolles Wetten – was jeder beachten sollte
Eine Freiwette bei Registrierung verleitet dazu, schnell eine Wette zu platzieren. Wer das tut, ohne sich an die eigenen Regeln zu halten, riskiert mehr als den Bonus. In der Schweiz sind die Schutzregeln klar definiert, und sie greifen vor der ersten Wette.
Setzen Sie Verlustlimiten, bevor Sie spielen: Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Limiten setzt, behält die Kontrolle über seine Ausgaben.
Nutzen Sie die Selbstsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben – mit Einbezug einer Fachstelle. Das ist hart, aber es ist der Punkt: Wer sich sperrt, soll nicht im Affekt zurückkommen.
Spielen Sie nicht mit Geld, das Sie für andere Zwecke brauchen: Sportwetten sind Unterhaltung, keine Investition. Wer Schulden hat, sollte nicht spielen – das schreibt das Gesetz für verschuldete Personen ausdrücklich vor (Art. 80 BGS). Werbung, die Wetten als Ausweg aus finanziellen Problemen darstellt, ist irreführend und in der Schweiz verboten (Art. 74 BGS).
Suchen Sie Hilfe, wenn das Spiel zur Belastung wird: Die Anlaufstellen in der Schweiz sind kostenlos. Die Spielsucht-Spezifika des Bundesamtsama und die kantonalen Suchtberatungen bieten vertrauliche Hilfe. Wer eine Pause braucht, kann sich auch an die Fachstellen der Loterie Romande wenden.
Kontrollkäufe der Gespa: Die Aufsichtsbehörde führt jährlich Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen ein Sportwetten-Ticket an Minderjährige verkauft – das ist kein vernachlässigbarer Wert. Wer für minderjährige Familienmitglieder verantwortlich ist, sollte wissen, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht perfekt ist. Online ist die Lage besser, weil die Identitätsprüfung verpflichtend ist.
Häufig gestellte Fragen zur Freiwette bei Registrierung in der Schweiz
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?
Eine fixe Freiwette bei Registrierung im internationalen Sinn gibt es bei beiden Veranstaltern nicht. Aktionen mit kleinem Gratisspielguthaben – typischerweise CHF 5 bis CHF 10 – werden von Zeit zu Zeit mit vorgängiger Gespa-Bewilligung durchgeführt. Die Loterie Romande hat 2025 zum Beispiel 24 solcher Bewilligungen erhalten. Wer eine bestimmte Aktion erwartet, sollte die Websites von Swisslos und Loterie Romande regelmässig prüfen.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa dabei?
Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel (BGS, SR 935.51). Anbieter brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Nur Swisslos und Loterie Romande haben solche Bewilligungen. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das hält die Zahl der Aktionen klein: 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezohlt?
In der Regel nein. Bei einer Freiwette im internationalen Sinn wird der Wetteinsatz nicht zurückbezahlt – ausgezahlt wird nur der Bruttogewinn, also Einsatz × Quote. Im Schweizer Modell mit Gratisspielguthaben ist es noch strenger: Das Guthaben ist nicht auszahlbar und muss für Wetten verwendet werden. Wer ein CHF-10-Guthaben auf Quote 1.90 setzt und gewinnt, erhält 19 Franken, davon 9 Franken Nettogewinn.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos in Bezug auf Alter, Wohnsitz und Identität?
Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein) und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein – Gratisspielguthaben aus Promotionen ist weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande auszahlbar. Es muss für Wetten verwendet werden. Auszahlbar sind nur Gewinne aus Wetten, die das Wallet-Guthaben erhöht haben. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?
Solche Seiten sind in der Schweiz nicht bewilligt. Ihre Lizenz aus dem Ausland hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg, und sein Gewinn kann im Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Freiwette bei Registrierung ist hier Lockvogel, der rechtliche Schutz bleibt in der Schweiz.
Bonus – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
