Wettanbieter mit PayPal in der Schweiz: was die Zahlungsabwicklung kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online Sportwetten platzieren will, hat eine schmale Auswahl: Nach dem Geldspielgesetz ist die Konzession für Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande beschränkt. Beide akzeptieren PayPal im 2026 nicht als Ein- oder Auszahlungsmittel. Wer mit PayPal einzahlt, landet bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — mit allen Konsequenzen, die daraus folgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Zahlung mit PayPal bei den beiden Schweizer Veranstaltern tatsächlich kostet, welche Wege es gibt, das Wallet aufzuladen, und wo ausländische Anbieter trotz Sperrliste und fehlendem Rechtsschutz ins Spiel kommen.
Datenstand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) sowie das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023, mit Nachträgen bis September 2024). Sämtliche Quoten, Limiten und Gebühren stammen aus diesen beiden Regelwerken; die Marge in den Beispielmärkten ist eine eigene Rechnung auf Grundlage notierter Preise zum Zeitpunkt der Prüfung.
Was die zwei Schweizer Veranstalter von ausländischen Buchmachern trennt
In der Schweiz gibt es keinen freien Markt für Online-Sportwetten. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel und reserviert die Veranstalterbewilligung für zwei interkantonale Lotteriegesellschaften: Swisslos mit Sitz in Basel und die Loterie Romande in Lausanne. Wer in seinem Kanton legal online wetten will, kommt an einem der beiden Produkte nicht vorbei — Sporttip auf der Deutschschweizer Seite, Jouez Sport in der Romandie.
Beide Veranstalter stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und nicht der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz; eine ausländische Konzession aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung. Wer trotzdem bei einem offshore-Buchmacher spielt, kann zwar tun, was er will — der Gesetzgeber stellt nur den Anbieter unter Strafe, nicht den Spielenden. Aber: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder eine Schweizer Spielsperre, die schützt, noch eine Schweizer Aufsicht, die das Wettprogramm prüft, noch eine Schweizer Beschwerdestelle bei verweigerter Auszahlung.
Der Vergleich fällt deshalb kurz aus, weil die Auswahl kurz ist. Die Plattformen, die in diesem Test geprüft werden, sind Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Ausländische Marken werden zur Einordnung genannt, aber nie als «sicher» oder «empfehlenswert» bezeichnet — Werbung für bewilligungsfreie Sportwetten ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet.
Zahlungsabwicklung mit PayPal: was im Schweizer Rahmen funktioniert
PayPal als Bank in Luxemburg, nicht als Sportwetten-Partner
PayPal ist im europäischen Zahlungsverkehr eine Bank. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt. Die europäische Betreibergesellschaft PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. hat ihren Sitz in Luxemburg, die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. sitzt in San José, Kalifornien. Was auf den ersten Blick wie ein Detail wirkt, hat Folgen für jeden, der mit PayPal einzahlt: Die Lizenz bezieht sich auf den Zahlungsverkehr, nicht auf die Annahme oder Vermittlung von Wetten. Wer mit PayPal bei einem Wettanbieter einzahlt, zahlt bei einer Bank ein — und die Bank reguliert die Wette nicht mit.

Warum PayPal bei Swisslos und Loterie Romande nicht auftaucht
Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos listen die zulässigen Auflademethoden für das Spielguthaben genau auf: Online-Zahlungsmittel, Einzahlungsschein und — seit kurzem — PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. PayPal fehlt in dieser Liste. Bei der Loterie Romande heisst das Zahlungsmittel-Sortiment ähnlich: Banküberweisung, Kreditkarte, Prepaid-Tickets «Pre-pay» der Loterie Romande zu CHF 20, 50, 100 und 200 sowie die Aufladung an Verkaufsstellen. Auch hier kein PayPal.
Der Grund liegt nicht in einer offiziellen Sperre, sondern in der Geschäftspolitik der beiden Veranstalter. Beide akzeptieren ausschliesslich Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten auf den Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS) und sie akzeptieren keine Kontobeträge, die ihre internen Limiten überschreiten — bei Swisslos sind das höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 9’999. PayPal-Konten sind in der Regel nicht als Schweizer Bankkonten registriert, und eine schweizweite Auszahlung auf ein PayPal-Wallet ist in den Spielregeln nicht vorgesehen. Wer mit PayPal einzahlen will, scheitert schon am eigenen Limitensystem, nicht erst am Zahlungsmittel.
Was die PayPal-Gebühren bei einem anderen Weg bedeuten
Wer den Umweg über PayPal wählt — etwa, weil das eigene Schweizer Bankkonto keine Echtzeit-Überweisung an Lotteriegesellschaften erlaubt oder weil die Hausbank Zahlungen an «Glücksspiel»-Empfänger blockiert — trägt zusätzliche Kosten. PayPal selbst verlangt für die Auszahlung von PayPal-Guthaben auf eine Debit- oder Kreditkarte 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 € pro Transaktion. Die Auszahlung auf ein Bankkonto ist gebührenfrei, sofern keine Währungsumrechnung anfällt — und genau die fällt bei einem Schweizer Anbieter in der Regel an, weil die Veranstalter auf CHF-Konten auszahlen, PayPal-Guthaben aber nicht zwingend in Euro gehalten wird.
Wettanbieter Schweiz: die zwei zugelassenen Veranstalter im Vergleich
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport |
Die Tabelle zeigt nur, was sich auf den ersten Blick unterscheidet: Beide haben die identische Bewilligungsform, beide stehen unter derselben Aufsicht. Der Unterschied liegt im Verbreitungsgebiet und in den Spielregeln.
Verbreitungsgebiet und wer wo spielen darf
Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nur bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nur bei der Loterie Romande. Eine Person, die im Kanton Bern lebt, hat keine Möglichkeit, ein Online-Konto bei Jouez Sport zu führen — und umgekehrt. Die Spielregeln lassen eine Kontoeröffnung nur zu, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters liegen. Die Online-Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis (Vorder- und Rückseite), aus dem die Daten automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden; die Loterie Romande verlangt in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate sein darf. Mehrfache Registrierungen sind verboten, pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Einsatzlimiten und Wettbeträge
Die Limiten pro Wette sind bei Sporttip eng gesetzt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande liegen die Werte im Bereich vergleichbarer Online-Sportwetten, sind aber nicht öffentlich beziffert — die Regeln verlangen einen Mindesteinsatz und setzen Höchstbeträge je nach Wetttyp fest, ohne sie in den öffentlich zugänglichen Auszügen zu nennen.
Eine Wette erfordert ausserdem Volljährigkeit. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Loterie Romande verlangt für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone.
Aufladung des Wallets und Schweizer Zahlungswege
Beide Veranstalter trennen das Spielguthaben vom Bankkonto: Gewinne und Einzahlungen laufen über ein internes Wallet, das vor der ersten Wette aufgeladen werden muss. Swisslos erlaubt eine Aufladung per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000; Prepaid-Tickets gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Bei den akzeptierten Auflademethoden unterscheiden sich die beiden Veranstalter ebenfalls. Swisslos bietet PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; daneben klassische Bankzahlung und Einzahlungsschein. Die Loterie Romande akzeptiert Bankzahlung, Kreditkarte und Prepaid-Tickets. Keiner von beiden akzeptiert PayPal, keiner akzeptiert Kryptowährungen, keiner akzeptiert anonyme Bezahlmethoden — alles unter dem Vorbehalt der Art. 50 Abs. 2 VGS, die Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Spielenden erlaubt.
Was die Quote wirklich bedeutet: Marge und Auszahlungsschlüssel
Wie die Marge in jeder Quote steckt
Eine Wettquote ist kein Geschenk des Buchmachers, sondern ein um die Marge reduzierter «fairer» Wert. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes — also der Anteil aller Einsätze, den der Buchmacher im Schnitt wieder auszahlt — berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ) über alle möglichen Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist die Differenz zu 100 %: Was der Buchmacher pro eingesetztem Franken im Schnitt behält.
Ein Beispiel: Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) notiert ein Anbieter die Quoten 2.10, 3.40 und 3.60. Dann ergibt sich der Auszahlungsschlüssel als 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) ≈ 1 ÷ 1.0481 ≈ 0.9541, also rund 95.4 %. Die Marge liegt damit bei etwa 4.6 % — niedrig für Fussball, mittel im Branchenvergleich.
Die Marge ist der Preis, den der Spielende für die Wette zahlt, noch bevor er einen Fussballplatz betritt. Wer langfristig wettet, verliert im Schnitt den margin-Anteil seines Einsatzes. Wer eine Quote von 2.10 nimmt und einen Ausgang mit tatsächlicher Wahrscheinlichkeit von 50 % spielt, hat langfristig einen negativen Erwartungswert: 0.5 × 2.10 − 1 = +0.05 auf der einen Seite, die Marge zieht aber 4.6 % weg.
Quotenschlüssel im Sporttip-Programm
Die Quoten im Sporttip-Programm liegen je nach Sport und Liga unterschiedlich. Fussball-Topspiele notieren oft nahe am europäischen Branchendurchschnitt — bei einem Drei-Wege-Markt sind Margen zwischen 4 % und 6 % üblich. Randligen und Nischensportarten können deutlich höhere Margen tragen, weil das Wettvolumen kleiner ist und der Buchmacher weniger Konkurrenz hat.
Die offiziellen Werte für einzelne Spiele schwanken täglich, und es gibt keinen offiziellen «fairen» Schlüssel, an dem sich ein Spielender orientieren kann. Wer Margen vergleichen will, prüft die Quote vor der Wette und rechnet den Schlüsselbegriff selbst nach: Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, dann 1 geteilt durch diese Summe, dann 1 minus diesem Ergebnis.
Cash-Out: vorzeitiger Ausstieg, nie zum vollen Gewinn
Swisslos bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass der Buchmacher Cash-Out für alle seine Wetten anbietet.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten.
Bonus und Aktionen: was in der Schweiz erlaubt ist
Werbe-Bonus im Inland: bewilligungspflichtig
In der Schweiz dürfen Buchmacher Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten — Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt diese Bewilligungspflicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Bewilligungen für solche Aktionen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Promotion bei einem Schweizer Veranbieter sieht, hat damit die Zustellung der Aufsichtsbehörde bereits hinter sich; was im internationalen Markt als «100 % Bonus» vermarktet wird, ist hier ein bewilligtes Gratisspielguthaben.
Wichtig für das Verständnis: Gratisspielguthaben ist in den Spielregeln nicht auszahlbar. Es kann für Wetten eingesetzt werden, aber Gewinne daraus fliessen nicht als Bargeld auf das Bankkonto, sondern werden — je nach Höhe — dem Wallet gutgeschrieben oder als weiteres Gratisspielguthaben verbucht. Bei Swisslos gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Beispiel aus der Praxis: «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande führte zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen eine Promotion in den Stadien der National League durch. Wer innert sieben Tagen den an den Spieltagen verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Form, die Bonus in der Schweiz annimmt: anlassbezogen, regional beschränkt, mit klarer Obergrenze und ohne Auszahlungsanspruch.
Was ausländische Anbieter anbieten — und was es kostet
Ausländische Buchmacher werben mit Einzahlungsboni, Gratiswetten und «risikofreien» Wetten. Was im Marketing als Bonus bezeichnet wird, ist in der Mechanik eine Umsatzbedingung: Der Spielende muss den Bonusbetrag mehrfach zu einer Mindestquote umsetzen, bevor eine Auszahlung möglich wird. Die «Gratiswette» selbst wird in der Regel nicht zurückgezahlt — wer eine Gratiswette über CHF 50 zu Quote 3.00 gewinnt, erhält CHF 100 Gewinn, nicht CHF 150. Der durchschnittliche Wert einer Gratiswette über CHF 50 zu Quote 3.00 bei einer angenommenen Auszahlungsquote des Marktes von 95 % liegt damit bei rund CHF 50 × (3.00 − 1) ÷ 3.00 × 0.95 ≈ CHF 31.70, also weniger als zwei Drittel des Nominalwerts.
Diese Anbieter werben trotzdem — auch in der Schweiz. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Wer einem solchen Angebot folgt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Rechtsschutz.
Auszahlungswege und -fristen
Wie schnell das Geld ankommt
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Gewinnen unter CHF 1’000 geht es noch schneller: Sie werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, ohne Banklaufzeit.
Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut. Höhere Gewinne werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; die genauen Bearbeitungsfristen sind in den öffentlichen Auszügen nicht beziffert. Was hier zählt, ist die IBAN — die Auszahlung erfolgt auf das Konto, das bei der Registrierung hinterlegt wurde, nicht auf ein PayPal-Wallet.
Verjährung und verpasste Fristen
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer der Meinung ist, dass eine Auszahlung zu Unrecht verweigert wurde, hat zehn Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer diese Frist verpasst, verliert den Gewinn endgültig.
Wer noch im Laden spielt: Wettscheine der Loterie Romande mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Rechtslage: warum die Sperrliste kein Rundumschutz ist
Was die Gespa blockiert — und was nicht
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains; die erste Veröffentlichung datiert auf den 3. September 2019. Blockierte Domains tauchen immer wieder unter neuen Adressen auf — die Gespa nennt dieses Verhalten Domain-Beispielen und listet selbst Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele für diese Taktik. Die Sperre ist also eine Wellblech-Sperre: Sie blockiert die aktuelle Adresse, nicht den Anbieter selbst.

Was die Sperre nicht kann: Sie hindert niemanden daran, einen VPN-Dienst zu nutzen und die Sperre zu umgehen. Sie hindert Banken nicht daran, Zahlungen an offshore-Buchmacher zu verarbeiten — die Schweiz hat kein Zahlungs-Block-Tool gegen unbewilligte Wettanbieter. Sie hindert den Spielenden nicht daran, sich bei einem ausländischen Anbieter zu registrieren und dort zu spielen.
Steuerliche Konsequenzen bei ausländischen Anbietern
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Ab 1. Januar 2026 liegt die bundesrechtliche Schwelle bei CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Wer die Schwelle überschreitet, zahlt 35 % Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt abzieht und die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Wer darunter bleibt, hat in der Regel keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür der kantonalen Steuerpraxis. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater nachfragen, wie der eigene Kanton mit Gewinnen aus unbewilligten ausländischen Wettanbietern umgeht — die Antwort ist nicht einheitlich.
Spieler- und Jugendschutz: was die Schweiz vorschreibt
Limiten selbst setzen, nicht vom Staat
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige unter CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — eine Schutzfrist gegen impulsive Erhöhungen. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Maximalbetrag pro Einzahlung. Was hier limitiert, ist der Veranstalter mit eigenen Regeln; der Staat setzt nur den Rahmen, dass überhaupt limitiert werden muss. Die Gespa-Testkäufe 2025 zeigen allerdings, dass der Verkaufsschutz an Verkaufsstellen schwach ist: Bei Sportwetten an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an Minderjährige verkauft — der persönliche Schutz des Spielenden ist also nicht garantiert.
Spielsperre: sich selbst aussperren
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bietet eine vergleichbare Selbstsperre.
Diese Sperre greift nur bei den beiden Schweizer Veranstaltern. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat dort eine eigene Sperre zu beantragen — was im Konkursfall des Anbieters verloren geht. Wer sich selbst sperren lässt, kann sie frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle wieder aufheben lassen. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Swisslos Sporttip: was den Veranstalter im Alltag prägt
Swisslos ist mit Abstand der grösser der beiden Veranstalter, gemessen am Verbreitungsgebiet (20 Kantone plus Liechtenstein) und am Produkt Sporttip. Was die Marke im Alltag ausmacht, ist die Mischung aus stationärem Vertrieb und Online-Kanal: Wer am Kiosk einen Wettschein abgibt, zahlt bar; wer online spielt, lädt das Wallet auf. Die Online-Teilnahmebedingungen sind im Vergleich zum internationalen Buchmacher-Markt strenger gefasst, weil sie an das BGS gebunden sind.
Positiv fällt auf, dass die Spielregeln klar sind: Limits sind beziffert, das Cash-Out ist beschrieben, die Verjährungsfrist ist genannt, die Spielsperre greift schweizweit. Negativ fällt auf, dass das Cash-Out nur als vollständige Auszahlung funktioniert (kein Teilauszahlung), dass Swisslos die Limiten jederzeit ändern kann, und dass eine Spielsperre erst nach drei Monaten Mindestdauer aufgehoben werden kann — wer sich im Affekt sperrt, bleibt drei Monate draussen.
Was den Veranstalter für die Zielgruppe interessant macht: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, Volljährig ist und ein Schweizer Bankkonto auf den eigenen Namen besitzt, hat mit Swisslos den einzigen legalen Weg zum Online-Wetten. Wer mit PayPal einzahlen will, hat hier keinen Einstieg.
Loterie Romande Jouez Sport: was den Westschweizer Veranstalter prägt
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und ist damit für die Romandie das, was Swisslos für die Deutschschweiz ist. Mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden ist sie deutlich kleiner als Swisslos, aber ebenso breit aufgestellt — der Hauptsitz in Lausanne an der Avenue de Provence 14 ist die Anlaufstelle für Medien und Behörden.
Was die Marke ausmacht, ist die Westschweizer Identität: Das Produkt heisst «Jouez Sport», die Website jeux.loro.ch, die Reglements sind auf Französisch verfasst. Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport den einzigen legalen Online-Weg; wer in Genf lebt und auf Deutsch gewohnt ist, hat trotzdem nur diesen Anbieter, kein Schweizer Produkt von Swisslos.
Positiv: Die Verkaufsstellen erlauben eine Bargeldauszahlung kleiner Gewinne bis CHF 200 ohne Umweg über das Bankkonto. Negativ: Die Limits sind weniger detailliert dokumentiert als bei Swisslos, und die Promotionen sind auf CHF 10 Gratisspielguthaben pro Aktionstag gedeckelt.
Was die Marke für die Zielgruppe interessant macht: Wer in Genf, Waadt oder einem der anderen Westschweizer Kantone wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er legal online wetten will. Wer mit PayPal einzahlen will, hat auch hier keinen Einstieg — die akzeptierten Zahlungsmittel sind Bankzahlung, Kreditkarte und Prepaid-Tickets, kein PayPal.
Was die Seite zum Schluss übrig lässt
Der Titel klingt nach einer breiten Auswahl an Buchmachern; die Realität in der Schweiz ist eine Auswahl von zwei Veranstaltern, beide ohne PayPal. Wer mit PayPal einzahlt, weicht auf einen ausländischen Anbieter aus und tauscht die Schweizer Bewilligung, den Schweizer Spielerschutz und den Schweizer Rechtsschutz gegen einen Bonus ein, der im Schnitt 30 % seines Nominalwerts verliert, bevor er umgesetzt ist. Wer das nicht will, hat PostFinance Pay, Bankzahlung, Einzahlungsschein und Prepaid-Tickets — keine schnelle Lösung, aber eine legale.
Wer diese Seite liest, weil er auf einen Vergleich von zehn Anbietern hofft, hat die falsche Erwartung. Wer wissen will, wie er mit den zwei ihm zur Verfügung stehenden Veranstaltern umgeht und was die eigenen Auszahlungen ihn kosten, hat das, was er braucht. Die Entscheidung, ob er überhaupt spielt, ist seine eigene — die Seite will sie ihm nicht abnehmen, aber sie soll ihm zeigen, was sie kostet.
Häufige Fragen
Akzeptieren Swisslos und Loterie Romande PayPal als Zahlungsmittel?
Keiner der beiden Veranstalter führt PayPal in der Liste der zulässigen Auflademethoden für das Spielguthaben. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay, Online-Zahlungsmittel und Einzahlungsschein; die Loterie Romande akzeptiert Bankzahlung, Kreditkarte und Prepaid-Tickets. Wer mit PayPal einzahlen will, landet bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Warum müssen PayPal-Konto und Spielerkonto auf denselben Namen lauten?
Die Schweizer Spielregeln verbieten die Auszahlung auf ein Konto, das nicht auf den Namen des Spielenden lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Identitätsprüfung bei der Kontoerstellung verlangt einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden; eine spätere Auszahlung auf ein fremdes Konto wäre Geldwäscherei und ist ausgeschlossen.
Wie lange dauert eine Auszahlung bei Swisslos und Loterie Romande?
Swisslos überweist innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gewinne bis CHF 1’000 werden sofort dem Wallet gutgeschrieben. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist höhere Gewinne auf die hinterlegte IBAN.
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote?
Die Auszahlung bei einem Gewinn ist Einsatz × Quote. Bei einer Wette von CHF 50 zu Quote 2.50 erhält der Spielende CHF 125 zurück, der Reingewinn ist CHF 75. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einer Gesamtquote; das Risiko steigt mit jedem Bein, weil jeder Bein verlieren kann.
Was bedeutet die Banklizenz von PayPal für den Schutz bei einem ausländischen Wettanbieter?
Die Banklizenz, die PayPal von der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF am 2. Juli 2007 erhalten hat, gilt für die EU und betrifft den Zahlungsverkehr, nicht die Wette. Wer mit PayPal bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, hat den Schweizer Spielerschutz nicht, weil der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. PayPal reguliert die Wette nicht mit; die Lizenz schützt den Zahlungsverkehr.
Wie kann man sich selbst für einen bestimmten Zeitraum von Sportwetten ausschliessen?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und greift auch bei Casinos und in Liechtenstein. Die Loterie Romande bietet eine vergleichbare Sperre. Wer sich sperren lässt, kann sie frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufheben lassen. Die Sperre greift nur bei Schweizer Veranstaltern, nicht bei ausländischen Anbietern.
Zahlungen – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
