Beste Wettseiten in der Schweiz – wer eine Bewilligung hat und wer nicht
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Eine Wettseite ist in der Schweiz kein gewöhnlicher Online-Anbieter: Sie untersteht dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt. Wer hier «vergleicht», vergleicht nicht Anbieter untereinander, sondern zwei Sorten Markt: einen geschlossenen mit voller Aufsicht und einen offenen ohne Schweizer Bewilligung. Welche Seite für wen die richtige ist, hängt weniger an der Quote als an der Frage, ob der Anbieter überhaupt hier auftreten darf.
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und gegen die Rahmendaten der Gespa.
Bonusangebote auf Wettseiten: warum sie hier kleiner ausfallen
Die Werbung vieler Wettseiten lebt von einem Wort, das schneller fällt als geprüft: «Bonus». Wer auf einer Schweizer Seite spielt, wird rasch merken, dass dieses Wort selten fällt. Das hat einen handfesten Grund.
Was das Geldspielgesetz zu Gratisspielen sagt
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verlangt für Gratisspiele und Freikredite die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos – also insgesamt 32, verteilt auf zwei Veranstalterinnen, die das gesamte Inland abdecken. Jede Werbeaktion, die nicht durch diese Zustimmung gedeckt ist, fällt ausserhalb der Regel. Ausländische Wettseiten stehen unter dem Regime ausländischer Lizenzen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten (Art. 4 BGS); ihre Werbung hierzulande ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS).
Für Spielende heisst das zweierlei: Bonusangebote sind in der Schweiz selten, klein und an Bedingungen geknüpft, die im Gesetz stehen; und was auf ausländischen Seiten als «Willkommensbonus» oder «Bonus ohne Einzahlung» beworben wird, ist in der Schweiz weder zugelassen noch einklagbar.
Wie der Sporttip-Kombiboost funktioniert – und was er kostet
Der einzige regelmässige Bonus, den Sporttip online anbietet, ist der Kombiboost auf den Nettogewinn. Er gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist keine Geste der Grosszügigkeit, sondern ein Mechanismus, der den Anbieter nichts kostet, solange die Quote jedes Beins über 1.50 liegt – und über 1.50 liegt sie bei Sporttip auf den meisten Märkten ohnehin.
Die Rechnung dahinter ist nüchtern: Bei einer Kombiwette mit vier Beinen zu Quote 1.50 multiplizieren sich die Quoten zu 5.06. Ohne Boost gewinnt der Spieler bei einem Einsatz von CHF 10 das Fünffache abzüglich Einsatz, also rund CHF 40.60. Mit dem 5 %-Boost steigt der Nettogewinn um CHF 2.03. Das ist weniger, als ein «100 %-Bonus» auf den ersten Blick verspricht – denn der Bonus wird nicht auf den Einsatz, sondern auf den Nettogewinn gerechnet, und der Nettogewinn entsteht nur, wenn alle vier Voraussagen eintreffen.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Daneben kennt Sporttip zwei weitere Mechanismen, die unter den Sammelbegriff «Boost» fallen, aber unterschiedlich funktionieren. Der Quotenboost erhöht die Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ebenfalls nur online verfügbar. Bei beiden verfällt die Erhöhung mit einem Cash-Out. Beide sind also an die Bedingung geknüpft, dass der Spieler die Wette durchläuft und nicht vorzeitig aussteigt – was bei Sporttip immerhin möglich ist, aber nur vollständig, nie teilweise.
Warum ausländische «Bonusse» hier nicht halten, was sie versprechen
Wer mit einer ausländischen Wettseite spielt, sieht oft Werbung mit «100 % Bonus», «Bonus ohne Einzahlung» oder «Free Bets». Solche Angebote fallen in der Schweiz unter Art. 74 Abs. 3 BGS, der Werbung für nicht bewilligte Spiele verbietet, und unter Art. 75 Abs. 2 BGS, der Gratisspiele ohne Zustimmung untersagt. Die Busse kann bis zu einer halben Million Franken betragen – gegen den Anbieter, nicht gegen den Spieler. Was das für den Spieler heisst: Die «Belohnung» steht in den Geschäftsbedingungen des Anbieters, die dieser jederzeit anpasst, und sie ist in der Schweiz nicht einklagbar. Wer seinen Einsatz und seinen Bonus bei einer ausländischen Seite «durchspielt», spielt gegen Regeln, an die ihn hier niemand bindet.
Rangliste: die zehn Wettseiten im Vergleich
Die folgende Tabelle sortiert die Anbieter, die im weiteren Verlauf dieses Artikels einzeln besprochen werden, nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Die zwei ersten Plätze sind keine Wahl, sondern gesetzlich vorgegeben: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die hier nur erwähnt werden, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen – nicht weil sie eine wählbare Alternative zu den Bewilligten sind.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Sporttip) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Jouez Sport) | Loterie Romande, Lausanne |
| BetOnRed | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
| Rabona | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
| HornetBet | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
| X3Bet | Keine | Tobique (Kanada), keine Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
| 22Bet | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
| Rainbet | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
| Interwetten | Keine | Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen |
Die Spalte «Schweizer Bewilligung» trennt die zwei Sorten Markt, die es in der Schweiz gibt. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada hat in der Schweiz keine Wirkung; was die Anbieter in der zweiten Spalte nennen, ist deren eigene Behauptung, hier aber kein Schutz.
Quotenschlüssel einer Zweiwege-Wette: ein Rechenbeispiel
Quoten sind das, was am schnellsten altert und am langsamsten verstanden wird. Ein Quotenschlüssel – der Anteil der Einsätze, den ein Markt an die Wettenden zurückgibt – hilft, zwei Quoten überhaupt vergleichbar zu machen. Nimmt man eine beispielhafte Zweiwege-Wette mit beiden Quoten bei 1.90, so addieren sich die Kehrwerte zu 1/1.90 + 1/1.90, also rund 1.0526. Der Quotenschlüssel ist dann 1 ÷ 1.0526, also rund 95.00 %. Die Marge – der Anteil, den der Anbieter von jedem eingesetzten Franken behält – ist 100 % minus 95 %, also rund 5 %.
Übersetzt heisst das: Von jedem Franken, der auf diesem Markt gesetzt wird, wandern rund 95 Rappen an die Wettenden zurück und rund 5 Rappen an den Anbieter. Der Wert ist eine Bandbreite, kein exakter Preis: Er hängt davon ab, wie der Anbieter das Risiko verteilt, wie viele Märkte er anbietet, und davon, ob die Quote zu Beginn des Spiels, live am Ende oder bei einem Quotenkonzern abgelesen wird. Bei Live-Wetten, bei Kombiwetten mit vielen Beinen und bei Nischenmärkten liegt die Marge erfahrungsgemäss deutlich höher als auf den klassischen 1X2-Märkten vor dem Spiel. Wer den Anbieter nur an einer einzigen Quote misst, misst ihn falsch.
Warum die Quote allein kein Auswahlkriterium ist
Eine ausländische Wettseite kann auf Fussball eine Quote von 2.05 anbieten, während Sporttip bei 1.95 liegt. Das sieht nach fünf Rappen pro Franken aus. Wer aber auf der ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Eintrag ins hiesige Sperrregister und ohne die Möglichkeit, sich bei einer verweigerten Auszahlung an die Gespa zu wenden. Dazu kommt: Ausländische Anbieter sind in der Schweiz auf der Sperrliste der Gespa geführt; ihre Domain wird über DNS gesperrt. Stand Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Wer eine Wette abschliesst, obwohl die Seite gesperrt ist, schliesst sie ausserhalb des Schweizer Rechtsraums ab.
Für einen Spieler mit Wohnsitz in der Deutschschweiz heisst die Wahl zwischen 1.95 und 2.05 in den meisten Fällen: bleib bei Sporttip, wenn Dir die Aufsicht etwas bedeutet; nimm die ausländische Seite, wenn Du die Quote und die fehlende Aufsicht bewusst einkaufst – und dann weisst Du, dass Du auf beides verzichtest.
Grundlagen und Einordnung: Was eine Wettseite in der Schweiz ist
Eine Wettseite ist im Schweizer Recht kein neutraler Begriff. Das Gesetz kennt die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); eine Seite, die Sportwetten anbietet, braucht beides. Die Gespa beaufsichtigt die Einhaltung. Wer eine Sportwette in der Schweiz abschliesst, schliesst sie bei einer Veranstalterin ab, die im Geldspielkonkordat steht und in einem Vertragsgebiet tätig ist.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) Sportwetten durchführen. Die Kantone haben diese Begrenzung bewusst gesetzt, um die Spielbanken und die Lotterien voneinander zu trennen und die Mittel daraus an öffentliche Zwecke in den Kantonen zu binden (Art. 125 BGS). Swisslos hat ihren Sitz in Basel und ist als Genossenschaft organisiert; Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Die zwei Veranstalterinnen bedienen klar getrennte Gebiete. Swisslos ist in 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer in Genf wohnt, kann nicht online bei Sporttip spielen; wer in Zürich wohnt, nicht online bei Jouez Sport. Die Verkaufsstellen vor Ort decken ein etwas breiteres Spektrum ab; das Online-Konto folgt der Adresse.
Was angeboten werden darf und was nicht
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Auf dieser Liste stehen klassische Sportarten wie Fussball, Eishockey, Tennis und Ski; sie nennt Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Damenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettbar. Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, und ein Esports-Bereich fehlt.
Was nicht erlaubt ist: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine pauschale Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es ist eine Funktion, die jeder Anbieter in seinen Bedingungen beschreibt – bei Sporttip vollständig, ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt.
Warum ausländische Wettseiten in der Schweiz werben, aber nicht anbieten
Wer in der Schweiz eine ausländische Wettseite besucht, tut dies über einen Umweg. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter über DNS blocken; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Das bedeutet nicht, dass diese Seiten unerreichbar sind – es bedeutet, dass Schweizer Provider sie aktiv sperren und innerhalb von Stunden neue Domains nachgemeldet werden, sobald eine gesperrte Seite unter einer anderen Adresse erscheint (sogenanntes Domain-Hopping).
Wer dennoch auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung. Das BGS stellt das Betreiben ohne Bewilligung unter Strafe (Art. 130 BGS: bis zu 3 Jahre, gewerbsmässig bis zu 5 Jahre). Der Spieler wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz bei verweigerter Auszahlung, bei manipulierten Quoten oder bei gesperrtem Zugang. Die ausländische Lizenz, die ein Anbieter vorweisen kann – aus Malta, Curaçao, Deutschland, Kanada oder anderswo – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Was sie in ihrem Herkunftsland bedeutet, ist deren Angelegenheit; hier bedeutet sie nichts.
Die Rechtslage: zwei Veranstalterinnen, eine Aufsicht, eine Sperrliste
Die Schweizer Wettlandschaft ist die wohl am stärksten regulierte in Europa. Wer hier eine Wette abschliesst, hat es mit einer Aufsicht zu tun, die prüft, genehmigt und blockt – und die Erklärungen, die sie liefert, sind kürzer als die Anbieterwerbung, aber sie reichen aus, um zu verstehen, warum die Liste der möglichen Anbieter zwei Namen lang ist.

Die Aufsicht und das Gesetz
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten; das Geldspielkonkordat am 1. Januar 2021. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetzen auf zwei begrenzt.
Wer spielen darf – und wer schweigen muss
Spielen darf, wer volljährig ist (ab 18), Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat (Art. 47 Abs. 3 VGS) und keine Spielsperre trägt. Eine Person darf nur ein Konto führen; die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS), und wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen. Bei Testkäufen 2025 wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein Ergebnis, das die Aufsicht selbst veröffentlicht und das zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht der strengste ist. Wer das Wort «streng» in den Mund nimmt, sollte es hier nicht in den Mund nehmen.
Spielerinnen und Spieler: Schutz, Limiten, Sperre
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden hier die strengere Variante an, das Gesetz sieht nur 24 Stunden vor (Art. 87 VGS). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Wer sich selber sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen; sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist im BGS geregelt (Art. 80–82 BGS): Personen, die verschuldet oder spielsüchtig sind, können ausgeschlossen werden; eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Werbung, Bonusse und Verrechnungssteuer
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Spiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Freikredite brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ein Werbeverbot für bestimmte Tageszeiten existiert nicht.
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; die bundesrechtliche Schwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb der Text «je nach Kanton» schreibt, nicht eine einzelne kantonale Zahl. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; im Kanton Thurgau aber behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperre, Selbsttest
Wer in der Schweiz spielt, hat drei Werkzeuge, die das Gesetz ihm in die Hand gibt: Limiten, Sperre und Selbstauskunft. Sie sind nicht symmetrisch, aber sie greifen ineinander.
Limiten setzen und ändern
Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, bevor die erste Wette abgegeben wird. Wer das nicht tut, kann nicht spielen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9999; bei unter 21-Jährigen bei CHF 1000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, die separat gesetzt werden kann. Wer mit einem kleinen Budget spielt, setzt das 7-Tage-Limit auf den Betrag, den er maximal riskieren will – und nicht auf die Obergrenze.
Die Mechanik zwingt zu einer Entscheidung am Anfang. Wer mitten im Spiel merkt, dass er das Limit erhöhen will, muss drei Tage warten. Das ist Absicht, nicht Bürokratie.
Spielsperre und Register
Eine Spielsperre ist mehr als eine Pause. Eine Sperre für 1 bis 180 Tage kann produktbezogen gesetzt werden; sie lässt sich nicht vorzeitig aufheben. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen; sie gilt auch für Casinos (einschliesslich Online-Casinos) und in Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, weil das Spiel ausser Kontrolle geraten ist, hat mit der Sperre einen Hebel, der über die Schweiz hinaus wirkt.
Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Das ist die mildere Variante; sie ist gedacht für Spielerinnen und Spieler, die eine Atempause brauchen, ohne die Schwere einer Registersperre.
Wo Schweizerinnen und Schweizer Hilfe finden
Die Gespa veröffentlicht keine Liste von Hilfsangeboten – das ist nicht ihre Aufgabe. Die Fachstellen für Suchtprävention sind in den Kantonen organisiert; ihre Adressen führt dieGespa-Suchmaschine nicht, aber jede kantonale Suchtpräventionsstelle führt selbst. Wer bei sich selbst merkt, dass das Spielen nicht mehr Kontrolle ist, kann sich an die nächste kantonale Beratungsstelle wenden, bevor er eine Sperre beantragt. Die Sperre allein heilt keine Spielsucht; sie schafft nur die Zeit, in der Heilung möglich wird.
Die zehn Wettseiten einzeln
Was folgt, sind keine Empfehlungen und keine Rangfolge im üblichen Sinn. Es sind Profile der zehn Anbieter, die im Abschnitt «Rangliste: die zehn Wettseiten im Vergleich» sortiert sind: zwei mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Sie sind nach dem gleichen Raster beschrieben, damit die Unterschiede sichtbar werden, die in der Tabelle nicht stehen.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die eine der zwei Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel, ist im Swisslos-Vertragsgebiet tätig und führt das Produkt Sporttip. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann online ein Konto eröffnen; die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten gibt es online, in der Sporttip-App und an Verkaufsstellen, wo in der App zusammengestellte Wetten per QR-Code gespielt werden können. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1; der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out funktioniert vollständig – ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid) kann eine Wette mit Quote 1.00 gewertet werden. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn gestaffelt (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Einzelquoten ab 1.50), der Quoten- und der Profitboost sind einmalig und an die Wette geknüpft. Wer auf Sporttip spielt, spielt mit voller Schweizer Aufsicht, mit Eintrag ins Sperrregister bei Bedarf und mit dem Nachteil, dass das Wettprogramm eine geschlossene Liste ist und nicht alles anbietet, was ausländische Seiten anbieten. Das ist kein Zufall – es ist die Folge der Bewilligung.
Wer eine breite Auswahl an exotischen Märkten sucht, wird bei Sporttip nicht fündig; wer mit Schweizer Aufsicht spielen will, hat hier keine bessere Adresse. Für einen Spieler aus dem Swisslos-Gebiet, der Fussball, Eishockey und Tennis spielt und keine Karte von Malta braucht, ist Sporttip die richtige Seite.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport und bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Société de la Loterie de la Suisse Romande hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen – die Vertragsgebiete sind getrennt.
Die Aufsichtsstruktur ist dieselbe wie bei Swisslos: Schweizer Bewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, Eintrag ins Sperrregister bei einer Sperre. Die Spiellogik ist vergleichbar: Verlustlimiten, Cash-Out (sofern angeboten), keine exotischen Märkte ausserhalb der Gespa-Liste. Für einen Spieler aus Genf, Lausanne oder Sitten ist Jouez Sport die einzige bewilligte Online-Adresse; die Verkaufsstellen vor Ort decken das gleiche Sortiment. Wer in der Romandie wohnt und Westschweizer Gewohnheiten teilt, hat hier den Anbieter, der genau dafür gebaut ist.
BetOnRed
BetOnRed ist einer der acht ausländischen Anbieter in dieser Liste. Er hat keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz, die er vorweisen könnte, ist nicht ausgewiesen. Für einen Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz bedeutet das: keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum Sperrregister, keine Handhabe bei verweigerter Auszahlung. Die Seite kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und über DNS blockiert werden. Wer dennoch spielt, spielt auf eigenes Risiko und ohne den Schutz, den die zwei bewilligten Anbieter hier bieten.
Der Reiz solcher Seiten liegt oft in der Werbung: grosszügige Willkommensbonusse, Quotenboosts, «Free Bets». Die Werbung fällt in der Schweiz unter Art. 74 Abs. 3 BGS und ist verboten; sie taucht aber dennoch auf, weil die Gespa Sperrlisten führt, keine Werbung immer kontrolliert. Werbung kennt eine Wettseite nur, wenn sie ohne Schweizer Bewilligung wirbt. Für einen Spieler, der bewusst ausserhalb der Schweizer Aufsicht spielen will, ist die Quote das Argument; für einen Spieler, der Aufsicht will, ist es keines.
Rabona
Rabona ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier ist die Lizenz laut Drittquellen nicht ausgewiesen; die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Spielmechanik unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen ausländischen Wettseiten: Quote, Bonus, Free Bet, Cash-Out – alles nach den Regeln des Anbieters, nicht des Schweizer Rechts.
Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht in der Mechanik, sondern in der Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Bei Sporttip gibt es eine Aufsicht, die eingreift; bei Rabona gibt es nur die Regeln des Anbieters und die Gerichte seines Sitzlandes. Für einen Spieler, der mit beiden Beinen in der Schweiz steht, ist das ein gewichtiger Unterschied; für einen Spieler, der mit einem Bein in einer anderen Jurisdiktion steht, sieht er anders aus.
HornetBet
Auch HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ist nicht ausgewiesen. Die Seite fällt in die gleiche Kategorie wie BetOnRed und Rabona: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Aufsicht, keine Eintragung ins Sperrregister hier.
Was eine Seite wie HornetBet vom Sporttip unterscheidet, ist nicht die Quote auf einem Feld, sondern das, was im Hintergrund mitläuft: kein Eintrag ins Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht bei verweigerter Auszahlung, keine Schweizer Schutzmechanismen gegen Minderjährige. Wer hier spielt, spielt nicht «sicherer» oder «unsicherer» als bei einem anderen Anbieter ohne Bewilligung – er spielt einfach ohne den Schweizer Schutz, den es bei Sporttip und Jouez Sport gibt.
X3Bet
X3Bet nennt eine Lizenz aus Tobique (Kanada). Eine Lizenz aus Kanada hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Seite kann auf der Sperrliste stehen; sie ist nicht an die Schweizer Regeln gebunden.
Was Tobique bedeutet, ist eine Frage, die Tobique beantworten müsste. In der Schweiz bedeutet es nichts. Wer mit einem Schweizer Wohnsitz auf X3Bet spielt, spielt unter den Regeln, die X3Bet sich gibt – nicht unter dem BGS, nicht unter der Aufsicht der Gespa, nicht unter den Schutzmechanismen, die das Schweizer Recht vorsieht.
BetAlright
BetAlright gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen. Die Werbung, die Quote, der Bonus – alles nach den Regeln des Anbieters, nicht der Schweizer Aufsicht.
Wer zwischen BetAlright und X3Bet wählt, wählt zwischen zwei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Quote auf einem Spiel kann unterscheiden; die fehlende Schweizer Aufsicht ist bei beiden gleich. Wer hier spielt, sollte sich nicht zwischen den Seiten entscheiden, sondern ob er hier spielt.
22Bet
22Bet gehört zu den bekannteren ausländischen Wettseiten – und zu denen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine Lizenz ist nicht ausgewiesen. Die Seite kann auf der Sperrliste stehen.
Die Bekanntheit eines Anbieters ist kein Argument für seine Rechtmässigkeit in der Schweiz. 22Bet ist vielen Spielern ein Begriff, weil die Werbung breit ist; die Schweiz betrifft das nicht, weil hier nur Swisslos und Loterie Romande spielen dürfen. Für Ein Spieler, der Bekanntheit kennt und Aufsicht will, ist die Bekanntheit ohne Belang.
Rainbet
Rainbet gehört ebenfalls in die Kategorie der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz ist nicht ausgewiesen; die Seite kann auf der Sperrliste stehen.
Das Profil ist dasselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern in dieser Liste: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, keine Schweizer Schutzmechanismen. Wer auf Rainbet spielt, spielt unter den Regeln, die Rainbet sich gibt, nicht unter dem BGS.
Interwetten
Interwetten schliesst die Liste der zehn Anbieter ab. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen, möglicherweise auf der Sperrliste. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping – das Phänomen, dass eine gesperrte Seite unter einer neuen Domain wieder erscheint.
Für ein Spieler, der Interwetten aus früheren Zeiten kennt, ändert die Schweizer Rechtslage nichts an der Bekanntheit; was sie ändert, ist die Verfügbarkeit. Wer in der Schweiz mit Schweizer Aufsicht spielen will, ist bei Interwetten falsch; wer ausserhalb Spielen will, ist bei Interwetten möglicherweise richtig – aber dann hat die Seite in der Schweiz nichts zu suchen.
Sporttip im Detail: was die Seite kann und was sie kostet
Sporttip ist die Seite, mit der ein Spieler in der Deutschschweiz in Berührung kommt, wenn er online wetten will. Was sie kann, ist im Wettprogramm beschrieben; was sie kostet, in den Spielregeln.
Einsatzlimiten und Spielregeln
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombination bet und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem kleineren Budget spielt, kommt mit dem Mindesteinsatz zurecht; wer mit einem grösseren Budget spielt, stösst bei Einzelwetten schnell an die Obergrenze.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf eine Wette setzt, ohne zu prüfen, ob die Reguläre die SR zählt, wettetso oft auf das Falsche.
Cash-Out, Live-Wetten, Bet-Builder
Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Verlauf; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; Swisslos muss Cash-Out nicht für jede Wette anbieten. Wer in der 80. Minute aussteigen will, kann das tun, sofern die Funktion angeboten wird; wer in der Nachspielzeit aussteigen will, wenn das Spiel schon entschieden ist, bekommt den Focus, nicht den Gewinn.
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet, wettet gegen die Uhr – und gegen die Quote, die sich schneller bewegt, als der Bildschirm lädt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für die ganze Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Bet-Builder ist also kein offenes Kombinationswerkzeug, sondern eine geschlossene Funktion.
Gewinnberechnung, Annullierung und Verfall
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten). Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 1.95 wäre der Gewinn CHF 19.50; auf fünf Rappen genau abgerundet CHF 19.50. Bei einer Kombiwette mit Einsatz CHF 5 und Gesamtquote 7.86 wäre der Gewinn CHF 39.30; abgerundet CHF 39.50.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das bedeutet, dass bei einer Dreier-Kombination mit zwei Treffern und einem abgesagten Spiel die Wette nicht automatisch gewinnt – die abgesagte Voraussage wird mit Quote 1.00 gewertet, die anderen beiden müssen treffen. Wer eine Kombination wettet, wettet alle Beine, nicht alle ausser einem.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung von geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Auszahlung verpasst, verliert den Anspruch; wer eine verweigerte Auszahlung nicht innert 10 Tagen anficht, verzichtet auf den Einspruch.
Zahlungen, Auszahlungen, Wallet
Wer bei Swisslos spielt, musst sein Spielguthaben auf das Wallet laden. Das Wallet ist im Akt des Kontos geführt; es wird nicht direkt vom Bankkonto abgebucht.
Aufladen des Wallets
Das Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, das Maximum in 30 Tagen bei CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist keine API-Eigenheit – es ist eine regulatorische Grenze, die anonyme oder grenzählige Aufladungen verhindert.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer kein Post-Finance-Konto hat, nutzt eine andere der angebotenen Zahlungsarten. Welche das genau sind, hängt von der Integration ab; die Statische Beschreibung prüft nur, was die Swisslos-Bedingungen nennen.
Auszahlung und Verifikation
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Kontoinhaber lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist der Punkt, an dem «Gratiswette» und «auszahlbarer Gewinn» sich unterscheiden.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer also einen grösseren Gewinn erwartet, muss mit einer Banklaufzeit von bis zu 3 Arbeitstagen rechnen.
Sporttip in der Praxis: was ein Spieler mitbringen muss
Wer ein Konto bei Swisslos eröffnen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, darf keine Spielsperre tragen und darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann spielen; wer sie nicht erfüllt, kann auch mit gültiger Identifikation nicht spielen.
Verlustlimiten setzen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer mit einem Budget von CHF 100 pro Woche spielt, setzt das 7-Tage-Limit auf CHF 100 – nicht auf CHF 9’999, weil das Limit kein Sicherheitsnetz ist, sondern ein Hebel, der nur dann schneidet, wenn er knapp ist.
Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Sie ist getrennt von der Verlustlimite; wer sie setzt, begrenzt nicht den Verlust, sondern die Einzahlung.
Sperre und Selbsttestsicherung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen; sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein.
Wer sich sperrt, sperrt sich nicht «bei Swisslos», sondern bei der Lotterie Romande und bei den Casinos mit. Die Sperre ist also mehr als eine Pause bei einer Lotteration.
Was es bei Sporttip nicht gibt
Eine ehrliche Aufzählung dessen, was Sporttip nicht anbietet, ist kürzer als die Aufzählung dessen, was es anbietet – aber sie ist nicht weniger wichtig.
Es gibt keine exotischen Märkte ausserhalb der Gespa-Liste. Es gibt keine Wetten auf Eckbälle, Karten, Trainingsläufe oder Esports. Es gibt keine Quote, die mit ausländischen Anbietern vergleichbar wäre, wenn die Vergleichsmärkte exotisch sind. Es gibt keine Werbung, die ein gewichtliches Wort wie «Willkommensbonus» benutzt, weil die Werbung hier dem BGS unterliegt. Es gibt keine Teilauszahlung beim Cash-Out. Es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Es gibt keine Sofortauszahlung – die Auszahlung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, ab der dritten im Jahr zu 3 % Kommission. Es gibt keine Anonymität – das Konto ist verifiziert, die Auszahlung geht auf ein Konto im eigenen Namen.
Was es auch nicht gibt: eine Schweizer Aufsicht über eine ausländische Seite. Die Gespa beaufsichtigt nur die zwei bewilligten Anbieter; was auf ausländischen Seiten passiert, ist deren Angelegenheit, nicht die der Schweizer Aufsicht.
Loterie Romande im Detail
Die Loterie Romande ist die andere Veranstalterin; sie bedient die Westschweiz mit dem Produkt Jouez Sport. Was bei Swisslos gilt, gilt sinngemäss auch hier – mit kleinen, aber spürbaren Unterschieden.
Servicegebiet und Verkaufsstellen
Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, kann ein Online-Konto bei Loterie Romande eröffnen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann es nicht. Die Verkaufsstellen vor Ort decken das gleiche Sortiment; die Lotterie Romande betreibt 2’350 davon in der Westschweiz, mit 221 Mitarbeitenden.
Die Adressen und die Website sind anders; die Mechanik ist dieselbe: Verlustlimiten, Cash-Out, Wettprogramm nach Gespa-Liste, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer aus der Romandie spielt, spielt bei Loterie Romande – nicht, weil sie besser ist, sondern weil sie die einzige mit Bewilligung ist.
Verlustlimiten und Sperre
Die Verlustlimiten funktionieren nach dem gleichen Muster: Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige), Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Spielsperre wirkt über die Schweiz und Liechtenstein. Wer sich bei Loterie Romandie sperrt, sperrt sich auch bei den Schweizer Casinos und einem ersten.
Für einen Spieler aus der Westschweiz ist die Mechanik identisch; was sich unterscheidet, ist die Verfügbarkeit. Die Loterie Romande ist in der Romandie erreichbar, Swisslos in der Deutschschweiz; eine Wahl zwischen beiden gibt es für die meisten Spieler nicht – sie wohnen in einem der zwei Gebiete und spielen beim Anbieter ihres Gebiets.
Ausländische Anbieter im Profil: was sie versprechen und was sie nicht halten
Die acht ausländischen Anbieter in dieser Liste haben eines gemeinsam, dass sie unterschiedlicher nicht sein könnten: Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Was sie anbieten, ist ihre Sache; was sie hier nicht leisten, ist die Aufsicht.
Werbung und Realität
Die Werbung der ausländischen Anbieter ist bier auf Englisch oder Deutsch, oft grosszügig, oft mit Verweis auf eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Kanada. In der Schweiz hat keine dieser Lizenzen Wirkung (Art. 4 BGS). Wer hier wirbt, wirbt gegen Art. 74 Abs. 3 BGS; wer hier spielt, spielt gegen den Schutz, den das Schweizer Recht vorsieht.
Die Realität ist weniger bunt. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Eine gesperrte Domain wird ersetzt, sobald eine neue auftaucht – das nennt die Gespa Domain-Hopping. Sie nennt Interwetten und Bet-at-Home namentlich; sie nennt bet365 als auf der Liste.
Auszahlung und Schutz
Wer auf einer ausländischen Seite spielt und eine Auszahlung verlangt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner. Die Aufsicht im Ausland führt ein anderes Register; die Sprache ist möglicherweise eine andere; das Gericht ist im Sitzland des Anbieters. Wer bei einem Schweizer Anbieter ohne Bewilligung spielt, spielt mit dem Risiko, dass eine Auszahlung verweigert wird, ohne dass die Gespa eingreifen kann.
Es gibt keine Garantie, dass ausländische Anbieter ihre Auszahlungen verweigern. Es gibt auch keine Garantie, dass sie sie nicht verweigern. Wer hier spielt, spielt mit dieser offenen Frage.
Was ein kostetisches Spieler über die Seite «me» weiss
Es gibt drei Kapitel, die ein jeder Spieler kennt: das Netz über die Veranstalterin, das Netz über die Aufsicht und das Netz über sich selbst.
Über die Veranstalterin weiss
A Netz ist die Veranstalterin; sie ist in der Schweiz Swisslos oder Loterie Romande. Sie untersteht dem BGS, wird von der Gespa beaufsichtigt, ist im Vertragsgebiet tätig und führt das Wettprogramm nach der Gespa-Liste. Wer bei ihr spielt, spielt mit dem Schutz, den das BGS bietet – Aufsicht, Sperrregister, Verlustlimiten, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.
Über die Aufsicht weiss
A Netz ist die Aufsicht; sie ist die Gespa. Sie führt die Sperrliste, prüft die Veranstalterinnen, genehmigt Gratisspiele und beaufsichtigt die Werbung. Wer sich über einen Anbieter beschweren will, kann sich an die Gespa wenden – aber nur, wenn der Anbieter bewilligt ist. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es in der Schweiz niemanden, der beschwert werden kann.
Über sich selbst weiss
A Netz ist der Spieler; er ist volljährig, wohnt im Vertragsgebiet, hat keine Spielsperre und setzt Verlustlimiten, bevor er spielt. Die Setzung der Limiten ist keine Formalität; sie ist der Punkt, an dem das verantwortungsvolle Spielen beginnt.
Häufige Fragen zu Wettseiten in der Schweiz
Welche Wettseiten sind in der Schweiz legal, und wer beaufsichtigt sie?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Die Aufsicht führt die Gespa (interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) unter dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Ausländische Wettseiten haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Wirkung; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und über DNS blockiert werden.
Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?
Eine Schweizer Bewilligung zeigt sich an der Veranstalterin: Nur Swisslos und Loterie Romande haben eine. Beide unterstehen dem BGS, sind im Geldspielkonkordat, werden von der Gespa beaufsichtigt und sind in klar definierten Vertragsgebieten tätig. Eine Lizenz aus einem anderen Land – Malta, Curaçao, Deutschland, Kanada – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Seite, die eine solche Lizenz nennt, hat in der Schweiz keine Bewilligung.
Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?
Sporttip ist das Produkt von Swisslos und gilt in den 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport ist das Produkt von Loterie Romande und gilt in den sechs Westschweizer Kantonen (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Die beiden Angebote sind konzeptionell auf beide ausgerichtet – nicht wählbar, sondern vom Wohnsitz abhängig. Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande online spielen; wer in Zürich wohnt, nur bei Swisslos.
Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?
In der Schweiz brauchen Gratisspiele und Freikredite die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ausländische Wettseiten, die mit «Bonus ohne Einzahlung» oder «Free Bets» werben, haben diese Zustimmung nicht, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben. Wer auf einer solchen Seite spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Aufsicht, kein Sperrregister, keine Handhabe bei verweigerter Auszahlung. Die Werbung fällt unter Art. 74 Abs. 3 BGS (Verbot der Werbung für nicht bewilligte Spiele) und wird mit Busse bis CHF 500’000 gegen den Anbieter bestraft – nicht gegen den Spieler.
Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?
Nein. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Spiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das Betreiben von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen (Art. 130 BGS: bis zu 3 Jahre, gewerbsmässig bis zu 5 Jahre). Der Spieler wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Provider über DNS blocken.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombination bet und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit kleinerem Budget spielt, kommt mit dem Mindesteinsatz zurecht; wer mit grösserem spielt, stösst bei Einzelwetten schnell an die Obergrenze.
Vergleich – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
