Wettanbieter-Wettbonus in der Schweiz: Was es gibt und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.

Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus sucht, trifft auf einen Markt, der mit dem grenznaher Anbieter nichts gemein hat. Auf der Grundlage des Geldspielgesetzes (BGS) gibt es in der Schweiz genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide arbeiten mit einer Bewilligung der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), beide decken klar umrissene Vertragsgebiete ab, und beide schränken das, was sie als Wettbonus bezeichnen, stark ein. Gratiswetten im klassischen Sinn eines auszahlbaren Guthabens, das ein Wettanbieter bei Registrierung verschenkt, gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, sind Boosts auf Gewinne und nicht auszahlbares Gratisspielguthaben, immer an klare Bedingungen geknüpft.

Wettboni und Bonusarten in der Schweiz richten sich nach den Spielregeln der beiden Veranstalter. Mindestquoten und Fristen sind darin klar definiert. Der bewilligte Markt unterscheidet sich dabei deutlich von dem, was Spielende aus der Werbung ausländischer Wettanbieter kennen. Letztere werden hier der Vollständigkeit halber genannt, aber nicht empfohlen: Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, kein Anrecht auf Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle.

Wettbonus bei Sporttip: Der Kombiboost als wichtigste Aktion

Die auffälligste laufende Aktion bei Sporttip ist der Kombiboost, ein Bonus auf den Nettogewinn einer Kombiwette, der mit der Anzahl der ausgewählten Voraussagen wächst. Er gilt nur online, umfasst Prematch- und Livewetten sowie Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich in vier Stufen: 5 % bei vier Auswahlen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Auswahlen. Bei vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 wäre der Bruttogewinn CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92, und mit dem 5 %-Boost auf den Nettogewinn ergäben sich rund CHF 4.40 zusätzlich, je nach Auf- und Abrundung gemäss den Swisslos-Regeln. Die Auszahlung würde damit rund CHF 102.32 erreichen.

Bei sieben Auswahlen zu vergleichbaren Quoten wächst der Bonus auf 20 %, und bei zehn oder fünfzehn Auswahlen verdoppelt sich der Gewinn nahezu (40 %) oder verdoppelt sich vollständig (100 %). Diese Staffel ist bewusst progressiv: Je mehr Beine die Kombiwette hat, desto stärker fällt der Bonus aus, was den Anreiz für längere Kombinationen erhöht. Allerdings gilt: Bei einer höheren Anzahl von Auswahlen sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass alle Beine treffen, und der Boost entwertet sich selbst, weil die Basis (ein erfolgreicher Tipp) seltener wird.

Der Kombiboost hat keine eigene Frist im Sinne eines Ablaufdatums für eine einmal eingelöste Aktion, ist aber an die Spielregeln der jeweiligen Voraussagen gebunden und an die laufenden Swisslos-Bedingungen, die Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert: Pro Wettende ist der Boost nur einmal pro definierter Aktion nutzbar, was Streuverluste aus parallelen Wetten verhindert. Wichtig zu wissen: Der Boost wird auf den Nettogewinn gewährt, nicht auf den Einsatz, und er erhöht damit den auszahlbaren Betrag, nicht den riskierten Einsatz.

Quotenboost und Profitboost bei Sporttip

Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip zwei weitere Boost-Formen, die jeweils an Einzelwetten gebunden sind. Der Quotenboost erhöht die angezeigte Quote einer Prematch-Einzelwette, also einer einzelnen Voraussage vor Spielbeginn. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen bei einem Cash-Out: Wer vorzeitig aussteigt, verliert den Boost. Das ist ein Mechanismus, der Sporttip davor schützt, dass ein Boost durch eine vorzeitige Auszahlung zu einer garantierten Arbitrage wird, und der gleichzeitig die Spieler daran hindert, einen Boost zu «parken», bis sich die Wette gut entwickelt.

In der Wirkung unterscheiden sich Quotenboost und Profitboost für die Wettenden kaum: Beide erhöhen den auszahlbaren Betrag im Erfolgsfall, nur die Bezugsgrösse unterscheidet sich (Quote vs. Nettogewinn). Welche Variante bei welcher Wette angeboten wird, entscheidet Swisslos von Fall zu Fall; eine Regel, nach der die profitablere Variante gewählt werden sollte, lässt sich daraus nicht ableiten, weil die Basisquote und der Marktrahmen variieren.

Aktionsguthaben und nicht auszahlbare Promotions

Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 eine Aktion lanciert, die zeigt, wie Promotions in der Schweiz typischerweise aussehen: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und verteilte Spielguthaben an Spielende, die einen Code aus den Stadien der National League innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt 7’000 Stück à CHF 10 wurden ausgegeben, gültig 30 Tage lang, nicht auszahlbar. Das heisst: Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, sind auszahlbar, das Guthaben selbst aber nicht. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält und damit eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt den Gewinn von CHF 25 ausgezahlt, das ursprüngliche CHF 10 aber nicht zurück.

Diese Form der Promotion – ein befristetes, nicht auszahlbares Aktionsguthaben – ist typisch für den bewilligten Schweizer Markt. Sie unterscheidet sich fundamental von einer «Gratiswette» im ausländischen Markt, wo eine Gratiswette oft den Gewinn vollständig auszahlt (allerdings ohne den Einsatz zurückzugeben). In der Schweiz ist die Auszahlung des Aktionsguthabens selbst gesetzlich ausgeschlossen, weil das BGS Gratisaktionen an die Zustimmung der Aufsicht bindet und die Aufsicht die Auszahlbarkeit nicht zulässt.

Wettanbieter-Wettbonus 2026 im Überblick: Vergleich der Angebote

Wettanbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa
Bettilt Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
Sportuna Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
BDMBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
Interwetten Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt die zentrale Trennlinie im Schweizer Markt: zwei bewilligte Veranstalter für die ganze Deutschschweiz und die Romandie, und beliebig viele ausländische Anbieter, die zwar online erreichbar sind, aber in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Lizenzen aus anderen Ländern (Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo) in der Schweiz keine Anerkennung finden (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat kein Anrecht auf das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle, und Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis – im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll als Einkommen besteuert.

Grundlagen: Was ein Wettbonus in der Schweiz sein darf

Die Rechtslage lässt Gratisaktionen nur mit Zustimmung der Aufsicht zu (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist eine kleine Zahl, gemessen an der Anzahl Wettender und der Anzahl Wettanbieter auf dem Schweizer Markt. Die Logik dahinter: Werbeaktionen sollen nicht zum Wetten verleiten, sondern bestehende Spielende belohnen oder auf bestimmte Ereignisse aufmerksam machen. Die Folge sind kleine, klar umrissene Aktionen wie der Sporttip-Kombiboost oder die «Patinoires et Stades»-Aktion, nicht aber die grosszügigen «100 %-Bonus bis CHF 500»-Pakete ausländischer Anbieter.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Die wichtigste Grundregel für Wettboni in der Schweiz lautet deshalb: Ein Bonus ändert nichts an der Marge, die in jeder Quote steckt. Die Quote spiegelt das Verhältnis von Einsatz zu Gewinn wider, und die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält. Ein 5 %-Kombiboost auf den Nettogewinn verändert nicht die Marge des Marktes, auf den gewettet wird; er erhöht nur den auszahlbaren Betrag bei einem erfolgreichen Tipp. Wer mit oder ohne Bonus auf einen Markt mit 6 % Marge wettet, bezahlt im Durchschnitt 6 Rappen pro Franken Einsatz an das Werkzeug des Veranstalters. Der Bonus kommt oben drauf, ersetzt aber nicht die eingebaute Marge.

Ein zweiter Punkt, der für die Schweiz typisch ist: Die meisten Aktionen sind nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Swisslos-Bedingungen und dem Loterie-Romande-Reglement nicht auszahlbar; Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt werden, aber schon. Das heisst: Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und damit einen Gewinn von CHF 25 erzielt, bekommt CHF 25 ausgezahlt; das ursprüngliche CHF 10 bleibt aber als «verbraucht» auf dem Konto. Das unterscheidet sich von einer «Gratiswette», wie sie im ausländischen Markt üblich ist: Dort wird der Einsatz der Gratiswette nicht zurückgegeben, der Gewinn aber vollständig ausgezahlt.

Vertragsgebiet und Spielerkonto: Wo ein Wettanbieter-Wettbonus überhaupt verfügbar ist

Swisslos bedient das Sporttip-Angebot in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf, Waadt oder einem anderen Westschweizer Kanton wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; dort ist die Loterie Romande zuständig, und umgekehrt. Wer im Ausland wohnt, hat in beiden Fällen keinen Zugang zum Schweizer Markt.

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist Lausanne, sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Online-Angebot heisst Jouez Sport und läuft über jeux.loro.ch. Wer ein Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz im Vertragsgebiet, einen Schweizer oder Liechtensteiner Ausweis und ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen.

Die Aufteilung ist historisch gewachsen und spiegelt die Sprache: Deutschschweiz und Tessin zu Swisslos, Westschweiz zur Loterie Romande. Wer die Sprachgrenze überschreitet – etwa von Genf ins Wallis zieht – behält das alte Konto und kann beim neuen Veranstalter ein neues eröffnen, sofern die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind.

Wettanbieter-Wettbonus: Welche Bedingungen gelten

Ein Wettbonus ist nie umsonst. Auch in der Schweiz gilt, dass an jede Aktion Bedingungen geknüpft sind, die der Wettende kennen sollte, bevor er eine Wette platziert. Die wichtigsten Bedingungen sind die Mindestquote, die Frist, der maximale Einsatz und die Auszahlungsmodalität des Bonus oder Gewinns.

Mindestquote. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Wer Beine mit niedrigeren Quoten kombiniert, bekommt keinen Boost, auch wenn die Gesamtanzahl vier erreicht. Bei Quotenboosts und Profitboosts gilt die jeweilige Mindestquote der ausgewählten Wette; ein zusätzlicher Mindestquotenfilter auf den Boost selbst ist in den Spielregeln nicht vorgesehen.

Frist. Die «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Der Code musste innert 7 Tagen nach Erhalt im Konto eingegeben werden, das Aktionsguthaben war 30 Tage gültig. Beim Sporttip-Kombiboost gibt es keine eigene Frist für die Aktion selbst, aber die Voraussagen müssen bis zum Beginn des jeweiligen Ereignisses aktiv bleiben, sonst fällt der Boost weg.

Maximaler Einsatz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Beim Kombiboost sind Einsatz und Gewinnerhöhung zusätzlich limitiert, das heisst: Selbst wenn die Wette unter dem Höchsteinsatz bleibt, kann die Boost-Erhöhung selbst gedeckelt sein.

Auszahlungsmodalität. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den auszahlbaren Nettogewinn; das Aktionsguthaben der Loterie Romande ist nicht auszahlbar, aber die damit erzielten Gewinne sind auszahlbar. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Einsatzlimits und Wettregeln bei Sporttip

Bei Sporttip gelten für Wetten klare Regelungen, die unabhängig von Boni bestehen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limiten sind in den Spielregeln festgehalten und können von Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Eine Wette, die über dem Höchsteinsatz liegt, wird nicht angenommen; das System lehnt sie bereits bei der Platzierung ab.

Bei Kombinationswetten ist die Reihenfolge der Auswahlen unerheblich, aber jede Auswahl muss unabhängig sein. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote. Bei Kombinationen wird die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten berechnet. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das bedeutet: Ein theoretischer Gewinn von CHF 97’927 wird auf CHF 97.95 (aufgerundet) und dann auf CHF 97.90 (abgerundet) berechnet. Diese Rundungsregelung ist in den Spielregeln explizit festgehalten und gilt für alle Wetten.

Livewetten und Cash-Out bei Sporttip

Livewetten sind Wetten, die während eines laufenden Sportereignisses platziert werden. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; massgeblich ist der Zeitpunkt der Platzierung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, was bedeutet, dass der Einsatz erstattet wird. In spielentscheidenden Situationen – etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, um eine Wette auf ein Ereignis zu verhindern, das gerade eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Swisslos kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei anderen Sportarten gelten die jeweiligen Definitionen der regulären Spielzeit; das Wettprogramm listet die massgeblichen Regeln.

Wer darf bei Sporttip wetten – und wer nicht

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das gilt für Aktive, Trainer und andere direkt Beteiligte. Eine Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, unabhängig davon, ob sie selbst gesetzt oder von Amtes wegen verfügt wurde.

Die Online-Registrierung erfordert mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer bei der Registrierung falsche Angaben macht, läuft Gefahr, dass das Konto gesperrt wird und Gewinne verfallen.

Wer sich bei Sporttip produktbezogen selbst aussperren will, kann eine Sperre für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register wird mit den anderen Veranstaltern geteilt.

Einzahlungs- und Auszahlungsregeln bei Swisslos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Limiten sind ein Spielerschutz-Instrument und keine Wettanbieter-Wettbonus-Bedingung, aber sie beeinflussen, wie viel Aktionsguthaben ein Wettender überhaupt nutzen kann.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; die Loterie Romande hat dieselbe Regelung. Wer ein CHF 10 Aktionsguthaben erhält und damit CHF 25 Gewinn macht, bekommt die CHF 25 ausgezahlt, das CHF 10 aber nicht.

Einzahlungs- und Auszahlungsregeln bei der Loterie Romande

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Regeln entsprechen in der Struktur den Swisslos-Regeln, mit dem Unterschied, dass die Loterie Romande ihre Wallet als «compte» und die Promotion als «offre promotionnelle» bezeichnet. Für deutschsprachige Wettende in der Romandie ändert sich nichts an der Mechanik.

Wer bei der Loterie Romande ein Konto eröffnet, muss Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone haben (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Ein Online-Konto ist nur für Bewohner dieser Kantone zugänglich; Spielende aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland werden abgewiesen.

Wettanbieter im Vergleich: Wo bekommt man in der Schweiz welchen Bonus?

Die Frage, welcher Wettanbieter in der Schweiz den «besten Wettbonus» hat, lässt sich nicht mit einer Quote oder einem Bonusbetrag beantworten, weil der bewilligte Markt nur zwei Veranstalter kennt und beide sehr unterschiedliche Angebote haben. Sporttip bietet den Kombiboost und gelegentlich Quotenboosts oder Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse; die Loterie Romande bietet Aktionsguthaben, das an bestimmte Aktionstage und Orte gebunden ist (etwa «Patinoires et Stades»). Ein direkter Vergleich der beiden Angebote ist schwierig, weil sie unterschiedliche Mechanismen haben.

Wer regelmässig Kombiwetten platziert und gerne längere Kombinationen spielt, profitiert vom Sporttip-Kombiboost, weil der Bonus mit der Anzahl Beine progressiv wächst und bei fünfzehn Auswahlen den Nettogewinn verdoppelt. Wer lieber Einzelwetten spielt und auf ausgewählte Spiele setzt, ist mit Quotenboosts oder Profitboosts besser bedient. Wer sich in der Westschweiz aufhält und ein Konto bei der Loterie Romande hat, ist auf deren Promotionen angewiesen, weil er kein Sporttip-Konto eröffnen kann.

Wer bei einem ausländischen Wettanbieter spielt, findet dort oft grössere Bonusbeträge – «100 %-Bonus bis CHF 500» oder «Gratiswette CHF 50 bei Registrierung». Diese Boni sind in der Schweiz nicht anerkannt, der Anbieter hat keine Bewilligung, und die Versprechen unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, kann sich nicht an die Gespa wenden, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und muss Gewinne nach kantonaler Steuerpraxis versteuern.

Rechtslage: Was darf ein Wettanbieter in der Schweiz anbieten?

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinerlös fliesst an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Eck- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert; es wird nur als Eigenschaft des Veranstalters beschrieben (Sporttip: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständiges Cash-Out, nicht pro Markt garantiert). Virtuelle Sportarten: nicht etabliert, weshalb über ihre Rechtmässigkeit nichts geschrieben wird. E-Sport: Es erscheint nicht in der Gespa-Liste, und damit gibt es kein bewilligtes E-Sport-Wettangebot in der Schweiz.

Spielerschutz und Limiten bei Sporttip

Spielende müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Spielregeln sehen also eine Bedenkzeit für Erhöhungen vor, um impulsive Anpassungen zu verhindern. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limiten sind ein Spielerschutz-Instrument und keine Wettanbieter-Wettbonus-Bedingung, aber sie schränken die Höhe des Einsatzes ein, mit dem ein Wettender ein Aktionsguthaben nutzen kann.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register wird mit anderen Veranstaltern geteilt, was eine schweizweite Sperrung ermöglicht. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Schweiz kennt keine gesetzliche fixe Einzahlungs-Obergrenze; die Limiten werden vom Spieler selbst gesetzt, der Veranstalter muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Gespa-Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde – der Verkaufsschutz ist also nicht so streng, wie er sein sollte. Online ist die Kontrolle besser, weil die Identität bei der Registrierung verifiziert wird.

Werbung und Bonusregeln in der Schweiz

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisaktionen oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen kommen nur aus den Spielregeln jedes Veranstalters. Es gibt keine zeitliche Werbe-Beschränkung; ein Verbot für Werbung während bestimmter Tageszeiten existiert nicht. Promo-Codes werden in den Spielregeln nicht erwähnt und sollten auf keiner Wettanbieter-Seite gedruckt werden.

Die ausländischen Wettanbieter, die ihre Dienste in der Schweiz anbieten, verletzen mit ihrer Werbung das Werbeverbot. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping), und die Gespa nennt in diesem Zusammenhang explizit Interwetten und Bet-at-Home, wobei bet365 auf der Liste steht.

Ausländische Wettanbieter: Warum sie in der Schweiz keine Bewilligung haben

Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land) hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftat – bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Domains ausländischer Wettanbieter können auf die Sperrliste gesetzt werden; in der Praxis bedeutet das, dass sie für Schweizer Internetanschlüsse nicht ohne weiteres zugänglich sind. VPN und Domain-Hopping sind Versuche, diese Sperrungen zu umgehen, die Gespa blockiert neue Domains innert Stunden. Wer in der Schweiz bei einem ausländischen Wettanbieter spielt, bewegt sich in einer Grauzone, die mit jedem neuen Domain-Hop neu bewertet wird.

Die ehrliche Einordnung: Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle, und Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis. Schweizer Anbieter haben vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl»; die Entscheidung hängt davon ab, was dem Wettenden wichtiger ist – Auswahl und Bonusgrösse oder Schutz und Steuersicherheit.

Wettanbieter-Steuern und Wettbonus-Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn und werden erst oberhalb besteuert. Der Bundeshöchstbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Höchstbetrag ist unterschiedlich, weshalb eine pauschale Summe nie angegeben werden sollte. Oberhalb des Höchstbetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender bleibt deutlich unter dem Höchstbetrag und hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn zu entrichten.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen – der Kanton Thurgau etwa besteuert solche Gewinne unabhängig vom Betrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater erkundigen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze – eine solche Steuer sollte nie erwähnt werden.

Vergleich der Buchmacher: Wo lohnt sich der Bonus für wen?

Der Sporttip-Kombiboost eignet sich für Wettende, die regelmässig Kombiwetten mit mindestens vier Auswahlen platzieren und die längere Kombinationen nicht scheuen. Der Bonus ist mit zunehmender Anzahl Beine progressiv – bei 15 Auswahlen verdoppelt sich der Nettogewinn –, aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle Beine treffen, sinkt mit jeder zusätzlichen Auswahl. Wer diszipliniert Auswahlen mit Quote 1.50 oder höher trifft und bereit ist, höhere Risiken einzugehen, kann den Boost optimal nutzen.

Die «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande eignet sich für Wettende, die in der Westschweiz wohnen, Eishockeyspiele besuchen und bereit sind, einen Code innert 7 Tagen im Konto einzugeben. Das Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, aber Gewinne daraus sind auszahlbar – wer mit dem CHF 10 Aktionsguthaben eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt CHF 25 ausgezahlt.

Ausländische Wettanbieter wie Bettilt, FortuneJack, Cloudbet, MrXbet, HornetBet, Sportuna, BDMBet und Interwetten bieten oft grössere Boni und mehr Bonusarten, aber sie haben keine Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Rekursstelle, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und muss Gewinne nach kantonalem Steuerrecht versteuern. Diese Anbieter sind eine Alternative für Wettende, die bewusst das höhere Risiko gegen das grössere Bonusangebot abwägen.

Die zwei bewilligten Wettanbieter im Detail

Swisslos Sporttip ist die Sportwetten-Marke von Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie hat eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Das Sporttip-Angebot gilt in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH und im Kanton Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Bewohner dieses Vertragsgebiets zugänglich. Swisslos bietet einen Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen zu Mindestquote 1.50 (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Auswahlen), sowie Quotenboosts und Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse. Der Sporttip-Kombiboost ist die einzige dauerhafte Aktion; Quotenboosts und Profitboosts sind anlassbezogen. Die Verlustlimiten sind selbst gesetzt (Obergrenze CHF 9999), Erhöhungen gelten erst nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz ist CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1000, pro Systemwette CHF 10’000. Für deutschsprachige Wettende in der Deutschschweiz ist Swisslos die einzige Adresse für bewilligte Sportwetten mit Bonus.

Loterie Romande Jouez Sport ist die Sportwetten-Marke der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne. Sie hat ebenfalls eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, die Aufsicht führt die Gespa. Das Jouez-Sport-Angebot gilt in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Bewohner dieser sechs Kantone zugänglich. Die Loterie Romande bietet befristete Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» (vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026), die nicht auszahlbares Aktionsguthaben verteilen. Der Unterschied zu Swisslos liegt in der Struktur: Sporttip setzt auf einen dauerhaften Kombiboost, die Loterie Romande auf befristete Aktionen mit nicht auszahlbarem Guthaben. Für Wettende in der Romandie ist die Loterie Romande die einzige Adresse für bewilligte Sportwetten.

Die acht ausländischen Wettanbieter im Überblick

Die folgenden acht Wettanbieter haben keine Schweizer Bewilligung und sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie werden hier genannt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, etwa über Werbung im Internet, über soziale Medien oder über Empfehlungen im Bekanntenkreis. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; die Sperrung erfolgt über DNS durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.

Bettilt wirbt mit Sportwetten und Casino, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die angegebene Lizenz ist im Rahmen dieser Aufsicht nicht etabliert; für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Steuerbehandlung, keine Schweizer Rekursstelle.

FortuneJack wirbt mit Kryptowährungen und Sportwetten, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die Auszahlung in Kryptowährungen ist in der Schweiz für bewilligte Anbieter ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS: Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt); FortuneJack bietet diese Auszahlungsform nicht.

Cloudbet wirbt mit Bitcoin-Wetten und hohen Limits, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die genannten Vorteile (schnelle Auszahlung, hohe Limits) gelten in der Schweiz nicht, weil der Anbieter hier nicht zugelassen ist.

MrXbet wirbt mit einem breiten Wettprogramm und Casino, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die Spielauswahl ist nicht durch die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wetttypen beschränkt, was auf den ersten Blick wie ein Vorteil aussieht, in der Schweiz aber bedeutet, dass die Wetten nicht überprüft sind.

HornetBet wirbt mit Sportwetten und Casino, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten ist geschlossen; Wetten auf nicht gelistete Ereignisse sind bei bewilligten Anbietern nicht möglich.

Sportuna wirbt mit Sportwetten und Live-Wetten, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Live-Wetten sind auch bei den bewilligten Anbietern erlaubt; der Unterschied liegt in der Aufsicht und im Spielerschutz.

BDMBet wirbt mit Bonusaktionen und Sportwetten, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die Boni sind in der Schweiz nicht anerkannt; was als «100 %-Bonus bis CHF 500» beworben wird, hat hier keine Geltung.

Interwetten ist ein österreichischer Wettanbieter mit langer Geschichte, hat aber in der Schweiz keine Bewilligung. Die Gespa nennt Interwetten explizit im Zusammenhang mit Domain-Hopping; die Domains werden regelmässig ersetzt, sobald die alten blockiert sind.

Diese acht Anbieter werden hier genannt, damit Schweizer Spielende wissen, worauf sie stossen, wenn sie im Internet nach «Wettbonus» suchen. Die Beschreibung dient der Information, nicht der Empfehlung; wer bei einem dieser Anbieter spielt, tut es auf eigenes Risiko.

Welcher Wettanbieter ist für wen die richtige Wahl?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, was dem Wettenden wichtig ist. Wer Wert auf Schweizer Bewilligung, Schweizer Spielerschutz und Schweizer Steuerfreibetrag legt, ist mit Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport bedient, je nach Wohnsitzkanton. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist automatisch bei Swisslos; wer in der Romandie wohnt, automatisch bei der Loterie Romande.

Wer zwischen den beiden bewilligten Anbietern wechseln will, etwa weil er in einem anderen Kanton wohnt, kann das nur durch Wohnsitzwechsel tun. Ein zweites Konto bei einem anderen Veranstalter ist nicht möglich, und die Wohnsitzvoraussetzung wird bei der Registrierung geprüft. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, kann kein Loterie-Romande-Konto eröffnen und umgekehrt.

Wer auf Bonusgrösse und Auswahl setzt, findet bei ausländischen Anbietern mehr, aber ohne Schweizer Schutz. Wer auf ein «100 %-Bonus bis CHF 500»-Paket angewiesen ist, hat in der Schweiz keine Möglichkeit dazu; er muss auf einen ausländischen Anbieter ausweichen, mit allen Konsequenzen. Wer die Schweizer Behandlungsweise schätzt, bleibt bei den bewilligten Anbietern.

Häufig gestellte Fragen zum Wettanbieter-Wettbonus

Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?

Swisslos bietet den Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen zu Mindestquote 1.50 sowie anlassbezogene Quotenboosts und Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse. Die Loterie Romande bietet befristete Aktionen wie die «Patinoires et Stades»-Aktion mit nicht auszahlbarem Aktionsguthaben. Beide Veranstalter benötigen für Gratisaktionen die vorherige Zustimmung der Gespa.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Auswahlen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?

Gratisaktionen und Gratisspielguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Werbung darf nicht aufdringlich sein und sich nicht an Minderjährige richten. Ausländische Anbieter unterliegen diesen Beschränkungen nicht, haben in der Schweiz aber keine Bewilligung und können jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette, wie sie im ausländischen Markt üblich ist, wird der Einsatz der Gratiswette nicht zurückgegeben; der Gewinn wird aber vollständig ausgezahlt. In der Schweiz sind Gratisaktionen ohnehin meist als nicht auszahlbares Aktionsguthaben ausgestaltet, bei dem das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist, die Gewinne aber schon.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Nein. Ein Bonus erhöht den auszahlbaren Betrag bei einem erfolgreichen Tipp, ändert aber nichts an der Marge des Marktes. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält; sie ist in die Quote eingerechnet. Ein 5 %-Kombiboost auf den Nettogewinn verändert nicht die Marge des Marktes, auf den gewettet wird.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag je Einzelgewinn. Der Bundeshöchstbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Höchstbetrag variiert. Oberhalb des Höchstbetrags werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen der kantonalen Steuerpraxis – der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig vom Betrag.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»