Die besten Optionen für Gratis-Startguthaben bei Schweizer Sportwetten
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande
Ein Gratis-Startguthaben weckt Erwartungen, die in der Schweiz selten eingelöst werden. Wer hierzulande ein Wettkonto eröffnet, stösst auf ein anderes Angebot als in Märkten mit hundert konzessionierten Börsen. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten überhaupt durchführen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Bewilligung der interkantonalen Aufsicht, beide beschränken Gratisspielguthaben strikt, und beide schreiben es als nicht auszahlbares Spielguthaben auf das Wallet. Wer mit den grossen Werbesummen ausländischer Seiten vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen – die einen bewilligt und eng begrenzt, die anderen ohne jede Schweizer Bewilligung und mit unklarem Schutz.
Diese Seite schaut auf beide Seiten des Tisches. Sie erklärt, was ein Startguthaben in der Schweiz tatsächlich ist, welche Bedingungen daran hängen, was es auf einem Markt mit zwei Anbietern realistisch wert ist, und wann ein Blick über die Grenze sinnvoll sein kann – und wann er es nicht ist.
Was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Ein Startguthaben ist in der Schweizer Rechtssprache ein Gratisspielguthaben, und Gratisspielguthaben untersteht dem Geldspielgesetz. Gratisgeld für neue Wettkonten braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – kleine Zahlen im Vergleich zur Werbung, die ausländische Plattformen machen. Die Aufsicht prüft dabei nicht nur den Betrag, sondern auch die Frist, die Bedingungen und ob das Guthaben jemals als Bargeld zurück auf das eigene Konto fliessen kann. Die meisten Bewilligungen werden für kleine Beträge, kurze Laufzeiten und klare Nicht-Auszahlbarkeit erteilt.

Daraus folgt eine einfache Regel: Wer in der Schweiz nach einem «Bonus» für ein neues Wettkonto sucht, sucht nach einer kleinen Werbeaktion, nicht nach dem Willkommenspaket ausländischer Plattformen. Das ist kein Marketing-Defekt, sondern das Ergebnis eines regulatorischen Rahmens, der Werbung für Glücksspiel eng begrenzt. Gratisguthaben sollen Spielerinnen und Spieler nicht in erster Linie locken, sondern kurz und klar auf das Produkt aufmerksam machen.
Diese Knappheit prägt alles, was auf dieser Seite folgt. Die Angebote sind klein, die Regeln präzise, und die Auszahlbarkeit ist praktisch ausgeschlossen.
Die zwei Formen, die es in der Schweiz gibt
Wer in der Schweiz Sportwetten mit einem Startguthaben abschliessen will, findet genau zwei Formen: einmalige kleine Promotionen für Neukunden, die als Gratisspielguthaben auf das Wallet gebucht werden, und gelegentliche Aktionen für Bestandskunden, die an einen kurzen Zeitraum, einen Code aus einem Stadion oder eine Kooperation gebunden sind. Beide Formen haben denselben Status. Das Guthaben gehört dem Veranstalter, bis es durch eine Wette umgesetzt und der Gewinn auf das Wallet überwiesen wurde.
Die Loterie Romande hat das mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» exemplarisch gezeigt. Sieben Aktionstage in der National League, sieben Codes in den Stadien, sieben Stück von CHF 10 Spielguthaben pro Person, total 7’000 Stück für die ganze Westschweiz, gültig 30 Tage. Wer innert sieben Tagen den im Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben automatisch. So sieht eine bewilligte Aktion in der Schweiz aus: eng, klar, kurz.
Warum das Werbeversprechen selten eingehalten wird
Die Werbung ausländischer Wettplattformen spricht eine andere Sprache. «100 % Bonus bis CHF 200», «Gratiswette bei Anmeldung», «Risikofreier erster Tipp» – das sind Versprechen, die auf eine Regulierung zugeschnitten sind, die es in der Schweiz nicht gibt. Wer in der Schweiz ein Konto bei einer dieser Plattformen eröffnet, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Das Guthaben, das diese Anbieter gutschreiben, hat in der Schweiz keine rechtliche Grundlage. Es kann heute auf dem Konto sein und morgen weg, weil die Gespa die Domain jederzeit auf die Sperrliste setzen kann. Der deutsche Anbieter Interwetten etwa stand auf der Liste, Bet-at-Home ebenso, und der englische Branchenriese Bet365 ist dort namentlich aufgeführt.
Daher der Grundsatz dieser Seite: in der Schweiz sind nur zwei Anbieter bewilligt, beide haben ein kleines, klar bewilligtes Gratisguthaben, und alles, was darüber hinauswirbt, bewegt sich ausserhalb der Aufsicht.
Neukundenangebote: Was Gratisspielguthaben wirklich wert ist
Gratisspielguthaben ist in der Schweiz kein Bonus, der das Konto füllt. Es ist eine befristete Gutschrift auf das Wallet, die nur durch eine Wette zu echtem Guthaben wird, und selbst dann fliesst der Werbeanteil des Einsatzes nicht zurück. Wer CHF 10 Spielguthaben geschenkt bekommt und sie auf eine Wette zu Quote 2.00 setzt, gewinnt CHF 20 auf dem Wallet – der Werbeanteil von CHF 10 gilt als eingesetzt und ist weg. Das ist die Grundregel.
Diese Grundregel gilt für alle Aktionen, die in der Schweiz bewilligt werden, und sie unterscheidet das Schweizer Gratisspielguthaben fundamental von einer ausländischen Gratiswette, die gelegentlich den Einsatz zurückgibt. In der Schweiz fliesst der Einsatz aus einem Gratisspielguthaben nie zurück. Wer das übersieht, rechnet falsch.
Was das auf einem Markt mit zwei Anbietern bedeutet
Auf einem Markt mit nur zwei bewilligten Veranstalterinnen ist die Bandbreite der Angebote klein. Swisslos und Loterie Romande vergeben beide Gratisspielguthaben, beide schreiben es auf das Wallet, beide schliessen eine Barauszahlung des Guthabens selbst aus. Der Unterschied liegt im Detail: in der Grösse, in der Frist, in der Frage, ob der Einsatz zurückfliesst, und in der Spielregel, die bestimmt, wann der Gewinn tatsächlich auf das Bankkonto überwiesen wird.
Dieses Beispiel verdeutlicht, welchen realen Wert ein Startguthaben hat: Bei einer beispielhaften Quote von 1.90 und einem nominalen Guthaben von CHF 10 liegt der erwartete Wert bei rund CHF 4.50. Das verdeutlicht, dass Gratisguthaben keine Geschenke sind, sondern statistische Grössenordnungen, die sich erst durch das Platzieren von Wetten in echtes Guthaben verwandeln. Bei höheren Quoten steigt der erwartete Wert, bei tieferen sinkt er, und bei sehr hohen Quoten verliert das Guthaben an Sicherheit, ohne seinen Werbecharakter zu verlieren.
Das ist der Wert, kein Gewinn. Die Werbung spricht von «gratis», die Mechanik spricht von einem statistischen Mittelwert, der sich nur einlöst, wenn das Guthaben tatsächlich eingesetzt und der Gewinn tatsächlich ausbezahlt wird.
Die Bedingungen, die jede Aktion mitbringt
Jede Aktion steht und fällt mit ihren Bedingungen, und die Bedingungen in der Schweiz sind besonders knapp gehalten, weil die Gespa sie prüft. Drei Bedingungen kehren immer wieder.
Die Frist: Gratisspielguthaben verfällt. Bei der Loterie Romande waren es in der erwähnten Stadion-Aktion 30 Tage ab Gutschrift, beim Swisslos-Wallet gilt eine breitere Palette, aber Werbeguthaben ist nie offen. Wer das Guthaben nicht innert Frist einsetzt, verliert es.
Die Spielregel: Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen. Auch der «Jackpotbescheinigungsbeleg»-Gewinn, der bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben wird, gilt für echtes Spielguthaben, nicht für Werbeguthaben. Werbeguthaben wird auf dem Wallet verbucht, durch eine Wette in echtes Guthaben umgewandelt, und erst dann fliesst es auf das Bankkonto.
Die Frage, was zurückfliesst: Der Einsatz fliesst nicht zurück, wenn er aus Gratisspielguthaben stammt. Das ist der zentrale Unterschied zur ausländischen Gratiswette. Wer diesen Punkt übersieht, rechnet seinen Vorteil doppelt.
Was die Schweizer Form mit der ausländischen verbindet – und was nicht
Auch ausländische Anbieter kennen den Begriff «Free Bet», und die Mechanik ist im Grundsatz ähnlich: ein Werbebetrag wird auf das Konto gebucht, mit einer Wette wird er zu echtem Geld, und auch dort fliesst der Einsatz meist nicht zurück. Was die ausländische Form von der Schweizer unterscheidet, ist die Grösse, die Bandbreite und die fehlende Schweizer Bewilligung.
Die ausländische Form kann einen vierstelligen Betrag erreichen, der mit einer Einzahlung verdoppelt wird. Die Schweizer Form bleibt im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich. Die ausländische Form ist nicht an eine Schweizer Aufsicht gebunden. Die Schweizer Form ist bewilligt, geprüft, mit klarer Frist und klarer Nicht-Auszahlbarkeit.
Wer beide Seiten ernst nimmt, sieht: Die Schweizer Form kostet weniger, ist klarer, schützt aber den Spielenden nur, weil er innerhalb der Schweizer Spielregeln spielt. Die ausländische Form kann mehr bringen, aber der Schutz endet dort, wo die Schweizer Bewilligung nicht greift. Die Gespa-Sperrliste macht das sichtbar.
Wo die Mechanik ihren Wert verliert
Es gibt Fälle, in denen Gratisspielguthaben praktisch wertlos wird. Wenn die Frist kürzer ist als die Zeit, die ein Spielenden braucht, um das Wallet aufzuladen und die Wette zu platzieren, verfällt das Guthaben. Wenn die Mindestquote so hoch liegt, dass nur ein funktional unmöglicher Tipp das Guthaben in echtes Geld verwandelt, sinkt der erwartete Wert gegen null. Wenn die Wallet-Bedingungen eine Auszahlung auf das Bankkonto ausschliessen, verfällt jeder Gewinn aus einem nicht umgesetzten Werbeguthaben.
Die Gespa prüft das im Bewilligungsverfahren, aber sie prüft auf einen Mindeststandard, nicht auf das einzelne Angebot. Wer ein Gratisspielguthaben einlöst, liest die Spielregeln der jeweiligen Aktion – und wenn dort «kritische Wharf» oder «risikofrei» steht, ist die kritische Frage nicht der Werbebegriff, sondern der kleine Satz im Kleingedruckten.
Das Ranking der zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die zehn in dieser Seite behandelten Anbieter nach ihrer Bewilligungssituation in der Schweiz. Die ersten beiden sind die einzigen bewilligten Veranstalterinnen; die übrigen acht werben ohne Schweizer Bewilligung und stehen unter dem Risiko einer Aufnahme in die Gespa-Sperrliste.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat, ohne Kraft in der Schweiz |
Diese Tabelle trennt sauber, was das Schweizer Recht sauber trennt: zwei bewilligte Anbieter, acht nicht bewilligte. Sie ersetzt nicht das Lesen der Spielregeln, weil die Spielregeln das bestimmen, was auf dem Wettschein passiert. Sie zeigt aber, wer überhaupt auf einem Schweizer Bankkonto auszahlen kann und wer nicht.
Die zwei bewilligten Veranstalterinnen in der Schweiz
Die folgenden zwei Profile zeichnen die einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Anbieter nach. Sie sind nach den Regeln des Geldspielgesetzes die einzigen, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Beide Profile beschreiben, was sie anbieten, unter welchen Spielregeln sie es anbieten, und für wen sie die richtige Wahl sind.
Swisslos Sporttip – der Anbieter für die Deutschschweiz
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen von 2019; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer anderswo wohnt, kann es nicht.
Die Spielregeln sind eng. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten liegt die Obergrenze bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite nimmt Swisslos nicht an, und die Limiten können ohne Vorankündigung geändert werden. Wer vor der ersten Teilnahme ein FAQ macht, stösst auf die Pflicht, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Was Swisslos an Gratis-Startguthaben bietet, ist im Kern das, was jede bewilligte Aktion bietet: kleine Beträge, kurze Fristen, klare Nicht-Auszahlbarkeit. Die Begriffe «Free Bet» und «Bonus» sucht man in den Spielregeln vergebens, dafür stehen Gratisspielguthaben und Spielregel-Bedingungen für die Aktionsdetails. Die Mechanik der Kombiboosts zeigt, wohin die Reise geht: Vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben Voraussagen 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Der Bonus ist Teil der Spielregel, nicht ein zusätzliches Werbegeschenk.
Wer in der Deutschschweiz wohnt und ein bewilligtes, eng reguliertes Angebot sucht, ist bei Sporttip richtig. Wer ein grosses Werbepaket sucht, ist hier fehl am Platz – und das ist Absicht.
Loterie Romande Jouez Sport – der Anbieter für die Romandie
Die Loterie Romande führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durch. Sitz und Kontaktadresse: Lausanne, Avenue de Provence 14. Das Vertriebsnetz zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer anderswo wohnt, kann es nicht.
Die Mechanik unterscheidet sich in Details, nicht im Grundsatz. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist die Grundregel.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Sieben Codes, sieben Stück von CHF 10 Spielguthaben, total 7’000 Stück, gültig 30 Tage. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code eingab, bekam das Guthaben. Das ist ein Beispiel für eine bewilligte Aktion, kein Massstab für ein Standardangebot. Der erwartete Wert eines solchen Guthabens auf einem Zweiwege-Markt zu Quote 1.90 / 1.90 liegt nach der eingangs gezeigten Mechanik bei rund CHF 4.50 pro CHF 10 Guthaben.
Wer in der Romandie wohnt, ist hier richtig. Wer ein vielfältigeres Werbeportfolio erwartet, sucht am falschen Ort.
Acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Anbieter sind keine Schweizer Veranstalterinnen. Sie besitzen in der Schweiz keine Bewilligung, sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, haben keine Schweizer Rekursmöglichkeit, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Die Sperrliste enthält bereits 671 Domains, wird regelmässig aktualisiert und ersetzt blockierte Domains innert Stunden, wenn die Anbieter ihre Domain wechseln. Wer dort spielt, spielt auf eigenes Risiko.
Die folgenden acht Anbieter besitzen in der Schweiz keine Bewilligung. Da ihre Angebote nicht dem Schweizer Geldspielgesetz unterliegen, gelten ihre Bonusversprechen hierzulande nicht. Die Profile im Abschnitt «Acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung» zeigen, welche Dienste diese Anbieter nach eigenen Angaben offerieren – und ordnen ihre Angebote in den Kontext des Schweizer Rechtsrahmens ein.
Betclic – grosser europäischer Name, ohne Schweizer Bewilligung
Betclic ist ein europäischer Anbieter mit langer Geschichte, ohne Schweizer Bewilligung. Die Firma sitzt in Malta und operiert mit einer Lizenz der maltesischen Aufsicht. In der Schweiz hat diese Lizenz keine Kraft. Wer in der Schweiz ein Konto eröffnet, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und hat keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Der grosse Name trägt hier wenig. Wer in der Schweiz spielt, sollte verstehen, dass die Lizenz im Sitzstaat die Schweizer Frage nicht beantwortet. Das Werbeversprechen – Grossbonus, Gratiswetten, Cashback – gilt in Malta, in Curaçao, in Deutschland, nicht aber in der Schweiz. Es ist Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, und Werbung dafür kann mit bis zu CHF 500’000 gebüsst werden.
Jackbit – Krypto-Buchmacher, ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit ist ein Anbieter, der in der Szene für die Annahme von Kryptowährungen bekannt ist. In der Schweiz sind Auszahlungen auf ein Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers beschränkt, und das gilt für bewilligte Anbieter. Jackbit operiert ohne Schweizer Bewilligung, und was auf der Webseite versprochen wird, hat in der Schweiz keine Grundlage. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Die Mechanik von Krypto-Auszahlungen, die Jackbit anbietet, ist in der Schweiz ohne Bewilligung nicht zulässig. Wer dort einzahlt, sollte verstehen, dass die Domain jederzeit blockiert werden kann und das eingezahlte Geld unter Umständen nicht zurückkommt.
IviBet – osteuropäischer Anbieter, ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist ein Anbieter aus dem osteuropäischen Raum, mit einer Lizenz in Curaçao. In der Schweiz hat diese Lizenz keine Kraft. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Rekurs. Die Werbeguthaben, die IviBet anbietet, sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Die Lizenz in Curaçao ist im Markt der ausländischen Anbieter verbreitet, aber sie ändert nichts an der Schweizer Frage. Eine Lizenz im Sitzstaat ist keine Lizenz in der Schweiz.
HornetBet – neuer Name, ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet ist ein neuerer Name in der Liste. Die Firma sitzt im Ausland, hat keine Schweizer Bewilligung, und das, was die Webseite verspricht, gilt in der Schweiz nicht. Wer dort spielt, sollte die Schweizer Spielregeln im Kopf behalten – oder besser: bei einem bewilligten Anbieter spielen.
Unibet – grosser Name, ohne Schweizer Bewilligung
Unibet gehört zur Kindred-Gruppe und ist einer der bekanntesten Namen im europäischen Sportwetten-Markt. Die Lizenz der Kindred-Gruppe stammt aus Malta. In der Schweiz hat sie keine Kraft. Die Werbeguthaben, die Unibet anbietet, sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Die Sperrliste der Gespa listet Domains, nicht Markennamen. Wer in der Schweiz spielt, sollte verstehen, dass die Domain jederzeit blockiert werden kann. Die Sperrliste nennt Domains wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 namentlich; die Liste wird laufend erweitert.
BDMBet – ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, stammt aus dem Sitzstaat und hat in der Schweiz keine Kraft. Die Werbeangebote sind in der Schweiz nicht bewilligt, und die Gespa kann die Domain blocken.
Wer hier spielt, sollte verstehen, dass die Schweizer Frage der entscheidende Punkt ist – nicht die Lizenz im Ausland.
DirectionBet – ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Kraft, und die Werbeangebote sind in der Schweiz nicht bewilligt. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
BillyBets – ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Kraft, und die Werbeangebote sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Rechtslage: Warum Startguthaben in der Schweiz eng begrenzt sind
Die Schweizer Rechtslage für Sportwetten ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt, in Kraft seit 1. Januar 2019. Sportwetten sind ein Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa, und die Zahl der Veranstalterinnen ist auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Diese Beschränkung ist im Gesetz verankert, nicht in einer Marktpraxis, und sie gilt auch dann, wenn ausländische Anbieter mit grossen Werbesummen auf den Markt drängen.

Das Geldspielgesetz und seine Folgen für Werbung
Das BGS verlangt für jedes Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht prüft den Betrag, die Frist, die Bedingungen und die Frage, ob das Guthaben jemals als Bargeld zurückfliessen kann. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das ist keine theoretische Zahl: Die Aufsicht geht gegen unerlaubte Werbung vor, und die Strafe ist empfindlich genug, um die Werbung in der Schweiz knapp zu halten.
Die Folge: Schweizer Werbung für Schweizer Sportwetten ist da, wo sie stattfindet, eng und präzise. Werbung für ausländische Anbieter findet in der Schweiz nicht statt – oder sie findet am Rand der Legalität statt, mit allen Risiken.
Die Gespa und ihre Rolle
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) ist in Bern und überwacht die Einhaltung des Geldspielgesetzes. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Die Gespa prüft die Bewilligungen der beiden bewilligten Veranstalterinnen, sie führt die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains, und sie ist die Stelle, die über Werbung und Gratisspielguthaben entscheidet. Im Jahr 2025 hat sie 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos für Gratisspielguthaben erteilt.
Die Sperrliste ist ein zweiter Pfeil. Sie enthält Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; am Ende von 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer dort spielt, kann seine Domain morgen verlieren.
Was die ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
Eine Lizenz in Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Das BGS sagt das in Art. 4 klar: Eine ausländische Bewilligung gilt nur in der Schweiz, wenn sie hier erteilt wurde. Alles andere ist Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel.
Das hat zwei Folgen. Erstens: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz. Das Ausschlussregister der Schweiz gilt dort nicht, die Verlustlimiten wurden in der Schweiz gesetzt und greifen dort nicht, und die Schweizer Aufsicht kann nicht helfen. Zweitens: Gewinne aus ausländischen Anbietern können im Kanton Thurgau vollumfänglich steuerpflichtig sein, unabhängig vom Betrag. Die ESTV kennt für ausländische Grossspiele keinen einheitlichen Steuerfreibetrag.
Spielerschutz: Was vor der ersten Wette gilt
Die Schweiz hat keinen einheitlichen, vom Staat gesetzten Einsatz- oder Verlustdeckel. Das ist ein bewusster Unterschied zu Märkten wie Deutschland oder den Niederlanden. Die Limiten werden von den Spielenden selbst gesetzt, und sie sind die ersten Werte, die vor der ersten Wette festgelegt werden müssen. Wer das Anwerben versäumt, kann kein Konto aktivieren.
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9979, für unter 21-Jährige bei CHF 1000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Spielregel von Swisslos, strenger als das Gesetz, das 24 Stunden vorschreibt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Die Logik dahinter: Wer weniger setzt, verliert weniger. Die Limiten sind Selbstbindung, und die Aufsicht prüft im Bewilligungsverfahren, dass diese Selbstbindung technisch funktioniert.
Spielsperre und Ausschlussregister
Die Schweiz kennt eine Spielsperre, die im Ausschlussregister eingetragen wird. Eine Sperre kann für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle.
Die Spielsperre ist ein starker Schutzmechanismus. Wer sich sperrt, kann nirgendwo in der Schweiz mehr spielen – auch nicht bei der anderen Veranstalterin, auch nicht in einem Online-Casino. Das ist der Punkt, an dem der Schutzmechanismus seine grösste Wirkung entfaltet.
Werbung, Werbeverbote und ihre Grenzen
Werbung für Sportwetten darf in der Schweiz nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit Busse bestraft. Es gibt in der Schweiz keine zeitliche Werbesperre; was es gibt, ist eine inhaltliche Sperre, und die wird durchgesetzt.
Die Gespa hat 2025 in Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft wurde. Das ist kein Beweis für ein funktionierendes Schutzsystem an Verkaufsstellen. Es zeigt aber, wo die Schwachstellen liegen, und es zeigt, warum Online-Limiten und Online-Sperren so wichtig sind.
Steuern auf Gewinne: Was bleibt, was fällt
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bund setzt den Freibetrag ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000. Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater gefragt werden sollte.
Eine Wette auf ein Sportereignis, die einen kleinen Gewinn einbringt, liegt fast immer unter dem Freibetrag. Die meisten Spielenden in der Schweiz spielen unter der Schwelle und zahlen keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Das ist ein wichtiger Punkt, der die Werbung der ausländischen Anbieter in ein anderes Licht rückt.
Wie diese Seite die Auswahl begründet
Die folgende Begründung ordnet die Anbieter nach dem, was im Schweizer Markt den Unterschied macht: Bewilligung, Verfügbarkeit, Limits, Schutz. Die Übersicht zu den bewilligten Anbietern im Abschnitt «Das Ranking der zehn Anbieter im Überblick» verdeutlicht die Bewilligungssituation; die folgenden Abschnitte zeigen, was diese in der Praxis bedeutet.
Wer in der Deutschschweiz wohnt
Für Wohnsitze in den Deutschschweizer Kantonen, in Tessin oder in Liechtenstein ist Swisslos Sporttip die einzige bewilligte Option. Die Spielregeln sind eng, die Limiten technisch sauber umgesetzt, das Gratis-Startguthaben ist klein, aber bewilligt. Wer hier spielt, spielt mit voller Schweizer Aufsicht und vollem Schutz.
Wer in der Romandie wohnt
Für Wohnsitze in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura ist die Loterie Romande mit Jouez Sport die einzige bewilligte Option. Die Mechanik ähnelt der von Sporttip, die Limits und die Spielregeln sind eigene Werte, die Werbeaktionen sind bewilligt und kurz.
Wer in der Schweiz wohnt und ausländische Anbieter sucht
Wer in der Schweiz wohnt und einen ausländischen Anbieter wählt, sollte verstehen, was er tut. Die Lizenz im Sitzstaat gilt in der Schweiz nicht. Die Werbeangebote sind in der Schweiz nicht bewilligt. Die Domain kann jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen. Es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Gewinne können im Kanton Thurgau voll besteuert werden.
Die acht in dieser Seite behandelten ausländischen Anbieter unterscheiden sich untereinander wenig, soweit es die Schweizer Frage betrifft. Sie alle haben keine Schweizer Bewilligung, sie alle können auf die Sperrliste gesetzt werden, sie alle fallen ausserhalb des Schweizer Ausschlussregisters. Der Unterschied zwischen ihnen liegt im Markt des Sitzstaats, nicht im Schweizer Markt.
Für welche Situation welche Wahl sinnvoll ist
Wer ein bewilligtes, geschütztes Angebot sucht, wählt Swisslos oder Loterie Romande – je nach Wohnsitz. Wer bereit ist, das Risiko einer ausländischen Domain zu tragen, kann dort spielen, muss aber verstehen, dass der Schutz endet, wo die Schweizer Bewilligung nicht greift. Wer auf das Werbeversprechen «gratis Startguthaben» hereinfällt, sollte zuerst prüfen, ob das Guthaben überhaupt bewilligt ist – und wenn nicht, ob die Domain morgen noch erreichbar ist.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber klein und unter Aufsicht. Swisslos und Loterie Romande vergeben Gratisspielguthaben mit vorgängiger Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 waren es 8 Bewilligungen für Swisslos und 24 für die Loterie Romande. Das Guthaben wird als nicht auszahlbares Spielguthaben auf das Wallet gebucht.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil das Geldspielgesetz jede Aktion mit Gratisspielguthaben bewilligungspflichtig macht. Die Gespa prüft Betrag, Frist und Bedingungen, und sie begrenzt das, was Werbung erreichen darf. Das Ergebnis sind kleine, präzise Aktionen – nicht die grossen Werbepakete ausländischer Anbieter.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Startguthaben ist Spielguthaben und nicht auszahlbar. Es wird durch eine Wette zu echtem Guthaben, und erst dann fliesst es auf das Bank- oder Postkonto. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 geschieht das automatisch auf das Wallet, darüber auf das Bankkonto.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz aus Gratisspielguthaben wird nicht zurückerstattet. Wer CHF 10 Spielguthaben zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 20 auf das Wallet – die CHF 10 Einsatz sind weg. Das unterscheidet das Schweizer Gratisspielguthaben von der ausländischen Gratiswette, die den Einsatz gelegentlich zurückgibt.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer das Versäumt, kann das Konto nicht aktivieren.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Ihre Lizenz im Sitzstaat gilt hier nicht, ihre Werbung ist im Sinne von Art. 74 BGS verboten, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen – mit 671 Domains bereits Ende 2025. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Rekurs. Gewinne können im Kanton Thurgau voll besteuert werden. Die Werbeguthaben, die diese Anbieter versprechen, sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Bonus – livewettench
Inhalt erstellt vom Team «livewettench»
