Underdog Wetten 2026 – wenn der Aussenseiter die höhere Quote trägt

Updated Oktober 2026
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Eine Tischtennisplatte steht in einer leeren Sporthalle, ein einzelner Ball liegt am Netz und Tageslicht fällt von der Seite ein.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Gespa-Liste vom 10.09.2026.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Wette auf den Aussenseiter sieht auf dem Wettschein aus wie ein Geschenk: 3.20, 4.50, manchmal 8.00, während der Favorit mit 1.30 oder 1.40 notiert ist. Der Mechanismus, der diese Quoten erzeugt, ist derselbe, der sie teuer macht. Wer unter 2026 versteht, was eine Underdog-Wette in der Schweiz wirklich ist, was sie kostet und was sie zurückzahlt, trifft seine Entscheide auf der richtigen Seite der Marge.

Was eine Underdog-Wette in der Schweiz ist

Definition und Einordnung

In der Wettsprache steht «Underdog» für diejenige Seite eines Wettereignisses, der die Wettenden die tiefere Siegwahrscheinlichkeit zuschreiben. Bei einem Fussballspiel zwischen einem Tabellenführer und einem Aufsteiger ist der Aufsteiger der Aussenseiter, im Tennis der Spieler mit dem schlechteren Ranking, im Eishockey das Team mit dem längeren Negativlauf. Was den Aussenseiter zum Aussenseiter macht, ist die kollektive Einschätzung der Marktteilnehmer, nicht ein offizielles Label des Anbieters.

Die Quote, die Swisslos und Loterie Romande für diesen Aussenseiter anbieten, folgt direkt aus dieser Einschätzung. Eine höhere Quote ist die mathematische Kehrseite der tieferen Trefferwahrscheinlichkeit. Wer das eine nimmt, akzeptiert das andere. Ein Underdog zu Quote 3.20 gewinnt in der langen Sicht nicht öfter als in etwa drei von zehn Fällen; bei Quote 4.50 liegt die durchschnittliche Trefferquote unter 23 %; bei Quote 8.00 unter 13 %. Das sind keine Anbieterwillkür, sondern die Bedingung, unter der das System überhaupt funktioniert.

Warum die Quote des Aussenseiters höher ist

Hinter jeder Quote steht die implizite Wahrscheinlichkeit des Marktes. Sie berechnet sich als 1 geteilt durch die Quote. Eine Quote von 2.00 entspricht 50 %, eine Quote von 4.00 entspricht 25 %, eine Quote von 10.00 entspricht 10 %. Der Buchmacher schätzt die Wahrscheinlichkeit also implizit tiefer, je höher die Quote ist. Die effektive Auszahlungsquote eines Marktes ist tiefer als 100 %, weil der Buchmacher seine Marge einbezieht. Bei einem Zweiwegmarkt mit beiden Seiten zu 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 105.3 % der Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten, was eine Marge von etwa 5.3 % ergibt – jenen Anteil, den der Anbieter im Schnitt aus jedem Franken Einsatz einbehält. Die Quote des Aussenseiters ist also nicht grosszügiger, sie enthält dieselbe Marge nur anders verteilt.

Diese Verschiebung hat eine konkrete Konsequenz. Je länger die Quote, desto weniger oft gewinnt die Wette, und desto tiefer liegt die erwartete Auszahlung pro eingesetztem Franken, sobald man die Marge berücksichtigt. Eine Strategie, die ausschliesslich auf Aussenseiter setzt, gibt der Marge mehr Gewicht, nicht weniger.

Was die Wette ausmacht

Eine Underdog-Wette ist in der Schweiz nicht eine spezielle Marktform, sondern eine Einsatzentscheidung innerhalb der normalen Märkte. Die Sporttip-Wettangebote der Swisslos und die Jouez-Sport-Wettangebote der Loterie Romande führen keinen eigenen «Underdog-Markt». Was sie anbieten, sind Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Livewetten mit den üblichen Voraussagen (Heimsieg, Auswärtssieg, Unentschieden, Tore, Handicap). Die Frage, ob eine Voraussage den Aussenseiter oder den Favoriten betrifft, entscheidet der Wettende selbst durch die Wahl der Seite.

Diese Struktur erklärt, weshalb jede Diskussion über Underdog-Strategien im Grunde eine Diskussion über Quotenstrukturen ist. Wer nicht versteht, wie die Quote entsteht, versteht auch nicht, warum eine Strategie aus lauter Aussenseitern in den meisten Fällen Geld kostet statt es zu bringen.

Die Rechtslage: wer in der Schweiz wetten darf

Nur zwei Veranstalter führen Sportwetten durch

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) teilt Sportwetten den Grossspielen zu und überlässt die Durchführung den Kantonen. In der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) haben die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine weitere Schweizer Bewilligung für ein anderes Sportwetten-Angebot existiert nicht. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) im Rahmen des Geldspielkonkordats seit dem 1. Januar 2021.

Eine Almwiese mit einem kleinen Holztor für Kinderfussball, dahinter erheben sich bewaldete Hänge im Nachmittagslicht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Diese Zuteilung gilt für das ganze Land, mit einer kantonalen Schicht obendrauf. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Sporttip-Konto eröffnen. Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durch. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann ein Konto bei der Loterie Romande führen. Wer im Ausland wohnt, kann in keinem der beiden Angebote ein Online-Konto eröffnen.

Ausländische Anbieter und die Sperrliste

Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz.

Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains auf DNS-Ebene (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Geblockte Domains tauchen oft unter neuem Namen wieder auf, ein Vorgang, den die Gespa «Domain-Hopping» nennt. In ihren Berichten nennt sie unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als betroffene Anbieter. Die Sperre greift rasch, aber sie ist keine Garantie dafür, dass eine ausländische Plattform nicht erreichbar ist.

Werbung und das Verbot der Bewerbung unverantwortlicher Angebote

Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 sanktioniert (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Erlaubte Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine zeitliche Werbe-Sperre, etwa am Abend oder in der Nacht, kennt das BGS nicht.

Für Gratiswetten und Gratisspielguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Die konkreten Konditionen eines Bonusangebots stehen ausschliesslich in den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters.

Spielerschutz: was die Schweiz den Wettenden vorschreibt

Identifikation und ein Konto pro Person

Online-Teilnahme an Sporttip setzt ein verifiziertes Spielerkonto voraus. Voraussetzungen sind Volljährigkeit (ab 18 Jahren), Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre sowie eine eindeutige Registrierung pro Person. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Die persönlichen Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt. Wer in den Genuss der Loterie Romande spielen will, durchläuft die analoge Identifikation über die Westschweizer Plattform.

Eine Thermoskanne und eine zusammengelegte Wolldecke stehen auf einer leeren Stadionbank, die Sonne geht hinter den Rängen unter.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Pflicht zur Identifikation schützt die Spielerin und den Spieler davor, dass ein anderer unter ihrem Namen wettet, und sie schliesst Minderjährige aus. Minderjährige haben zudem keinen Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen (Art. 45 BGS). Wettende, die an einem Ereignis als Wettkämpfer teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten. Das gilt für Spieler genauso wie für Schiedsrichter und Funktionäre.

Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und Sperre

Das BGS verlangt von den Veranstaltern, dass die Spielenden eigene Verlustlimiten setzen (Art. 87 VGS). Die konkrete Ausgestaltung liegt beim Anbieter. Bei Swisslos sind vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Die Spielsperre ist das stärkere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt eine vergleichbare Sperre. Das gesetzliche Minimum für eine Selbstsperre beträgt drei Monate (Art. 84 VGS), eine Aufhebung verlangt die Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss jeder Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).

Was eine Underdog-Strategie mit dem Spielerschutz zu tun hat, ist keine Nebenfrage. Eine Wettweise, die systematisch Aussenseiter spielt, erhöht die Wahrscheinlichkeit langer Verlustserien, weil das System seltener trifft. Wer auf eine Strategie mit hohen Quoten setzt, braucht das klarste Limit, das die eigenen Mittel erlauben. Die 72-Stunden-Frist für die Erhöhung einer Limite ist dabei kein Hindernis, sondern die eingebaute Bremse gegen die Eskalation in einer laufenden Verlustserie.

Tests der Gespa an Verkaufsstellen

Die Gespa testet regelmässig, ob die Verkaufsstellen die Jugendschutzregeln einhalten. Bei einem Test 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Test bezieht sich ausdrücklich auf Verkaufsstellen, nicht auf die Online-Teilnahme. Wer am Schalter wettet, sollte wissen, dass die Kontrolle an der Kasse in der Praxis weniger zuverlässig greift als die Online-Identifikation.

Vergleich der Anbieter für Underdog-Wetten in der Schweiz

Wer eine Bewilligung hat und wer nicht

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betclic Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Donbet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt die zwei bewilligten Veranstalter sauber von den ausländischen Anbietern, die Schweizer Spielerinnen und Spielern im Netz begegnen. Die zweite Gruppe ist hier aufgeführt, weil der Vergleich es verlangt, nicht weil sie in der Schweiz eine legale Alternative wäre. Ausländische Lizenzen, gleich aus welchem Land, ersetzen keine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, sein Einsatz und sein Gewinn können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine ausländische Sperre hilft nicht, wenn man sich selbst ausschliessen will. Die Gespa-Sperrliste, die Swisscom, Sunrise und andere auf DNS-Ebene umsetzen, blockiert die Domains dieser Anbieter; Domains, die neu auftauchen, werden ersetzt.

Was die Schweizer Veranstalter von den ausländischen Anbietern trennt

Die Trennung lässt sich an drei Punkten festmachen. Erstens der Rechtsschutz: Nur wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, kann eine Beschwerde an die Gespa richten und hat Anspruch auf die Regeln der Schweizer Veranstalter. Zweitens der Spielerschutz: Nur die Schweizer Anbieter sind an das Schweizer Spielsperren-Register angeschlossen und an die Pflicht zu selbst gesetzten Verlustlimiten gebunden. Drittens die Gewinnauszahlung: Gewinne aus Grossspielen, die in der Schweiz bewilligt sind, sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe.

Welche Underdog-Spielart jeder Anbieter abdeckt

Die Schweizer Veranstalter führen das, was die Gespa-Liste vom 10.09.2026 als bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen ausweist. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports-Sektion. Qualifikationsrunden sind nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Frauen-Wettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Die ausländischen Anbieter in der Tabelle haben auf der Gespa-Liste keinen Status. Sie können in ihrem eigenen Regelwerk Märkte anbieten, die in der Schweiz nicht zugelassen wären. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine Quote für eine Frauen-Bundesliga-Partie oder einen Esports-Markt findet, surft dafür an der Schweizer Aufsicht vorbei.

Anbieter im Detail: was Underdog-Spieler bei jedem erwartet

Swisslos Sporttip – das Angebot der Deutschschweiz

Swisslos ist einer der zwei bewilligten Veranstalter; Sitz in Basel, Produktname Sporttip. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Konto führen. Das Wettprogramm umfasst die in der Gespa-Liste aufgeführten Sportarten und Märkte, mit Pre-Match- und Livewetten.

Die Quote berechnet sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein handfester Vorteil gegenüber manchem ausländischen Anbieter, der seine Limits weniger klar kommuniziert.

Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt unter dem Wert der offenen Wette und hängt vom Spielverlauf ab; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Wer auf einen Underdog setzt und live erlebt, dass dieser in Führung geht, kann den Cash-Out nutzen, um die Quote einzusacken, bevor das Spiel kippt – vorausgesetzt, Swisslos bietet ihn auf diesem Markt an.

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn). Quoten- und Profitboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei Cash-Out. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine unerlaubte Kombination kann Swisslos für ungültig erklären.

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.

Für die Wettkasse gilt: Aufladen des Wallets per PostFinance Pay, Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur so lange das Wallet nicht über CHF 9’999 liegt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Für 2026 zeigt der Geschäftsbericht 2025, dass Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn verteilte (CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die wiederum Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Der Konzessionsbeitrag fliesst direkt in die Schweizer Sportförderung – ein gesellschaftlicher Mehrwert, der bei einem ausländischen Anbieter nicht entsteht.

Urteil: Swisslos ist die richtige Adresse für Underdog-Wetten, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt. Die Quote ist ehrlich (mit einer Marge im Markt), die Mechanik der Auszahlung klar geregelt, der Spielerschutz greift. Wer auf hohe Quoten setzt, profitiert davon, dass das System die Verluste sauber abrechnet und die Gewinne automatisch dem Wallet gutschreibt.

Loterie Romande Jouez Sport – das Angebot der Westschweiz

Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter, mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Jouez Sport heisst das Wettprodukt; das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto führen.

Die Mechanik entspricht den Vorgaben des BGS: Einzel- und Kombiwetten, Pre-Match- und Livewetten, die ausschliesslich auf der Gespa-Liste geführten Sportarten und Märkte. Wie bei Swisslos gilt die Identifikation mit Ausweis und Adressabgleich, das Verbot der Mehrfachregistrierung, der Minderjährigenausschluss, die Pflicht zu selbst gesetzten Verlustlimiten und der Anschluss an das Schweizer Spielsperren-Register.

Was die Loterie Romande für Underdog-Spielerinnen und -Spieler interessant macht, ist die Vertriebsstruktur: Die 2’350 Verkaufsstellen machen die Wette auch ohne Smartphone verfügbar, und sie sind der einzige Weg für Spielerinnen und Spieler, die das Online-Konto aus welchem Grund auch immer nicht führen. Die Quotenstruktur, die Wettauswertung, die Aufsicht sind identisch mit dem Deutschschweizer Pendant – was als Underdog-Wette angeboten wird, ist durch die Gespa-Liste vorgegeben und für beide Veranstalter dieselbe.

Urteil: Wer in der Romandie wohnt und auf eine Underdog-Strategie setzt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei. Das Wettprogramm ist auf die Gespa-Liste begrenzt, der Spielerschutz greift, und die Verkaufsstellen geben der Wette eine physische Form, die bei einem ausländischen Anbieter fehlt.

Betclic – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

Betclic gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz keine Veranstalter- und Spielbewilligung haben. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Domains von Betclic können auf der Gespa-Sperrliste stehen und auf DNS-Ebene blockiert sein. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Spielsperren-Register, und es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle.

Inhaltlich bietet Betclic – wie andere ausländische Anbieter – tendenziell ein breiteres Wettprogramm mit Märkten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind: Esports-Sektionen, exotische Spezialwetten, Märkte auf Frauen-Wettbewerbe, die in der Gespa-Liste fehlen. Für den Spielerschutz heisst das: Wer dort spielt, kann sich nicht an die Gespa-Sperre hängen, und die Schweizer Vollstreckung gegenüber dem Anbieter ist schwach. Die Gespa kann gegen den Anbieter strafrechtlich vorgehen, aber die Gewinnauszahlung an den Spieler ist nicht garantiert.

Urteil: Betclic ist in der Schweiz keine legale Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande. Wer trotzdem dort spielt, tauscht Schweizer Spielerschutz gegen ein breiteres Wettprogramm – ein Tausch, der aus Sicht des Gesetzes gar nicht zur Verfügung steht.

Fezbet – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

Fezbet folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, mögliche DNS-Blockade über die Gespa-Sperrliste, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperren-Register. Das konkrete Wettprogramm für Schweizer Spielerinnen und Spieler nennt Fezbet in den eigenen AGB. Was die Plattform an Quotenstruktur, Limits oder Auszahlungsmechanik anbietet, lässt sich nur auf der Plattform selbst prüfen; diese Prüfung ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung.

Urteil: Fezbet ist keine Schweizer Option. Wer auf Underdog-Quoten aus ist, die bei Swisslos nicht angeboten werden, muss sich bewusst sein, dass er die Spielregeln des Schweizer Marktes verlässt – einschliesslich des Schutzes, den die Gespa-Sperre ihm bieten würde.

Pribet – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

Pribet ist eine weitere ausländische Plattform ohne Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht (Art. 4 BGS). Das konkrete Wettprogramm nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Es gilt das Gleiche wie für die anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Spielsperre, keine garantierte Auszahlung. Im Konfliktfall kann die Schweizer Strafverfolgung gegen den Anbieter vorgehen, der Spieler ist nicht belangt, aber sein Gewinn kann eingezogen werden.

Urteil: Pribet ist in der Schweiz nicht zugelassen und sollte für Schweizer Spielerinnen und Spieler nicht die erste Wahl sein, wenn es um Underdog-Wetten geht. Der gesetzlich vorgesehene Weg führt über Swisslos oder Loterie Romande.

Donbet – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

Donbet reiht sich in das Muster der nicht bewilligten Anbieter ein: keine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, mögliche DNS-Blockade, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperren-Register. Dokumentierte Schweizer Angaben zum Wettprogramm, zu Limits oder zur Auszahlungsmechanik trägt der Faktenspeicher nicht. Was die Plattform tatsächlich an Underdog-Märkten führt, ist auf der Seite selbst zu prüfen, mit dem Wissen, dass es jenseits der Schweizer Aufsicht geschieht.

Urteil: Donbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Der Anbieter erweitert das Wettprogramm um Märkte, die die Gespa nicht führt, und entzieht sich der Schweizer Aufsicht. Für eine Underdog-Strategie, die in der Schweiz laufen soll, kommt er nicht in Frage.

Boomerang Bet – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

Boomerang Bet hat keine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform kann in der Gespa-Sperrliste geführt werden und auf DNS-Ebene blockiert sein. Das konkrete Wettangebot und die Auszahlungsmechanik nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Was die Plattform anbietet, ist auf der Seite selbst zu sehen – die fehlende Schweizer Bewilligung bleibt davon unberührt.

Urteil: Boomerang Bet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Wer dort spielt, gibt den Schweizer Spielerschutz ab, ohne dafür eine vergleichbare Sicherheit zu bekommen.

HornetBet – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

HornetBet folgt dem gleichen Schema: keine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Schweizer Beschwerdestelle, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperren-Register. Dokumentierte Schweizer Angaben zum Wettprogramm, zu Limits oder zur Auszahlungsmechanik trägt der Faktenspeicher nicht. Der Anbieter kann in der Gespa-Sperrliste geführt werden.

Urteil: HornetBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine Underdog-Wette dort läuft ausserhalb der Schweizer Aufsicht und damit ausserhalb des Schutzes, den das BGS vorsieht.

BC.Game – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

BC.Game tritt mit einem Krypto-lastigen Angebot auf, das die Schweizer Veranstalter so nicht führen. Auch hier gilt: keine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Schweizer Beschwerdestelle, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperren-Register. Anonymisierte Krypto-Auszahlungen, wie sie BC.Game anbietet, sind im bewilligten Schweizer Markt nicht zulässig – Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden.

Urteil: BC.Game ist in der Schweiz nicht zugelassen und läuft in der Auszahlungsmechanik an der Schweizer Regulierung vorbei. Der Vorteil der anonymen Krypto-Auszahlung ist im Schweizer Markt kein Vorteil, sondern ein Ausschlusskriterium.

IviBet – ausländisch, in der Schweiz nicht bewilligt

IviBet ergänzt die Reihe der ausländischen Plattformen. Auch hier fehlen die Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung sowie die Anbindung an das nationale Sperrregister, und die ausländische Lizenz hat für Schweizer Spieler keine rechtliche Relevanz. Dokumentierte Schweizer Daten zum Wettprogramm oder zu Limits liegen nicht vor. Mögliche DNS-Blockade über die Gespa-Sperrliste.

Urteil: IviBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Wer auf Schweizer Spielerschutz angewiesen ist, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande.

Was eine Underdog-Wette rechnerisch kostet

Die Marge als der entscheidende Hebel

Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter aus jedem eingesetzten Franken im Durchschnitt einbehält. Sie berechnet sich aus den Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes. Für einen Zweiwegmarkt mit beiden Seiten zu Quote 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 105.3 %, was einer Marge von rund 5.3 % entspricht. Bei einer Quote von 2.00 / 2.00 wäre die Auszahlungsquote 100 % und die Marge 0 %; bei 1.80 / 1.80 läge die Auszahlungsquote bei etwa 111.1 % und die Marge bei 11.1 %.

Was heisst das für eine Underdog-Wette? Der Auszahlungsbetrag pro Franken Einsatz ist auf jedem Markt kleiner als 1, sobald die Marge grösser als 0 ist. Bei einer Marge von 5.3 % erhält der Spieler im Durchschnitt 0’947 Franken pro eingesetztem Franken zurück, im langen Schnitt also 5.3 Rappen Verlust pro Franken. Bei 7 % Marge sind es 7 Rappen, bei 10 % Marge 10 Rappen. Das gilt unabhängig davon, ob der Spieler den Favoriten oder den Aussenseiter wählt. Die Marge ist der Preis, den der Anbieter nimmt; sie ist in der Quote des Aussenseiters nicht höher und nicht tiefer als in der Quote des Favoriten, sondern auf den Markt als Ganzes verteilt.

Eine Strategie aus lauter Underdog-Wetten verändert diese Rechnung nicht. Die Marge pro Markt bleibt gleich, der Erwartungswert pro Franken Einsatz bleibt negativ. Was die Strategie verändert, ist die Varianz: Weniger Wetten gewinnen, und wenn sie gewinnen, bringen sie mehr. Das ist kein Ausweg aus der Marge, sondern ein anderes Risikoprofil.

Wie die Auszahlung tatsächlich berechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Bei einer Quote von 3.20 und einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich ein Gewinn von CHF 32, also ein Nettogewinn von CHF 22. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Diese Abrechnung gilt für jede Wette, ob auf den Favoriten oder den Underdog. Der Mechanismus trägt die Marge nicht offen, sondern eingebaut in jede einzelne Quote. Wer die Marge sehen will, muss sie aus dem Markt heraus rechnen, nicht aus dem Wettschein.

Was die Rechnung in der Praxis zeigt

Eine 5 %-Marge auf einem Markt heisst: Wer CHF 1’000 auf 100 Wetten mit durchschnittlicher Quote 2.50 verteilt, gewinnt im Mittel etwa 40 Wetten, kassiert rund CHF 1’000 aus, hat aber 60 verlorene Wetten und zahlt den Einsatz in diesen Wetten ein. Im Schnitt bleibt ein Verlust von rund CHF 50. Bei einer 7 %-Marge liegt der Verlust bei rund CHF 70. Das ist kein Rechenfehler, sondern die ökonomische Bedingung des Marktes.

Auf eine Underdog-Strategie übertragen: Wer nur Wetten mit Quote ab 3.00 spielt, gewinnt im Schnitt 33 % und verliert 67 %. Bei 33 gewonnenen Wetten mit Einsatz CHF 10 und durchschnittlicher Quote 3.50 kassiert er rund CHF 1’155 aus. Bei 67 verlorenen Wetten verliert er CHF 670. Der Bruttogewinn wäre CHF 485, der Nettogewinn nach Einsatz CHF 485 minus die Marge des Marktes – je nach Höhe der Marge zwischen CHF 440 und CHF 350. Auf 100 Wetten mit Gesamteinsatz CHF 1’000 ist das ein Verlust zwischen 4 % und 13 %, je nachdem wie hoch die Marge des Marktes liegt. Wer die Marge seines Marktes nicht kennt, kennt seine tatsächliche Verlustquote nicht.

Rechenbeispiel: Underdog zu Quote 4.00 gegen Favorit zu Quote 1.30

Ein Markt hat zwei mögliche Ausgänge. Der Underdog steht zu 4.00, der Favorit zu 1.30. Die impliziten Wahrscheinlichkeiten sind 25 % und 76.9 %, in der Summe 101.9 %. Die Marge dieses Marktes liegt also bei etwa 1.9 %. Wer CHF 10 auf den Underdog setzt, gewinnt im Schnitt in 25 % der Fälle und erhält dann CHF 40, in 75 % der Fälle verliert er die CHF 10. Im Mittel über viele Wetten liegt der Erwartungswert bei 0.25 × 40 + 0.75 × 0 = CHF 10, also auf dem Einsatz. Das ist der theoretische Wert ohne Marge. Mit der 1.9-%-Marge liegt der Erwartungswert pro Franken Einsatz bei 0’981 Franken – knapp 2 Rappen Verlust pro Franken.

Das ist auf den ersten Blick wenig. Über 1’000 Wetten zu CHF 10 Einsatz summiert sich das aber auf rund CHF 190 Verlust. Eine Strategie aus lauter Underdog-Wetten ist in diesem Markt rechnerisch ein Verlustgeschäft, kein Gewinnbringer.

Warum die Strategie trotzdem verbreitet ist

Der Grund liegt in der Verteilung der Ergebnisse, nicht in ihrem Mittelwert. Ein Spieler, der über Monate auf Underdogs setzt, erlebt lange Verlustserien, die seine Verlustlimite erreichen können. Dazwischen liegen einzelne hohe Gewinne, die emotional überproportional wirken. Das ist keine Kritik am Spieler, sondern ein Hinweis auf die Mechanik: Wer mit hohen Quoten spielt, muss deutlich mehr Wetten platzieren, um dieselbe Anzahl Treffer zu erzielen, und gibt der Marge damit mehr Angriffsfläche. Wer die Mechanik versteht, setzt die Limite vor der ersten Wette so, dass auch eine zwanzigfache Verlustserie nicht in eine existenzgefährdende Situation führt.

Weitere Spielregeln, die in der Praxis zählen

Was bei Livewetten und im Spiel passiert

Eine Livewette bei Sporttip gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs wettet, bekommt die Wette zur Quote 1.00 bewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheidung des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist relevant für jeden, der in den Schlussminuten auf einen Underdog setzen will: Wenn der Ausgang bereits eingetreten ist, zählt die Wette nicht.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf einen Underdog in einem Cup-Spiel setzt, das in die Verlängerung geht, bekommt die Wette unter Umständen nur über die reguläre Spielzeit ausgewertet, nicht über den tatsächlichen Sieger.

Was bei Kombiwetten und Systemwetten gilt

Voneinander abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine unerlaubte Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also auf den Aussenseiter eines Spiels und auf das nächste Spiel desselben Teams in der gleichen Wette setzt, riskiert die Annahme. Hier ist die Bet-Builder-Funktion der einzige saubere Weg, mehrere Voraussagen aus einem Spiel zu kombinieren.

Der Kombiboost bringt einen gestaffelten Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Voraussetzung ist jeweils die Mindestquote 1.50 pro Voraussage. Ein Underdog zu Quote 1.80 erfüllt diese Bedingung, ein Underdog zu Quote 1.40 nicht. Wer mit dem Kombiboost spielt, sollte die Quoten seiner Voraussagen entsprechend wählen.

Wie Gewinne ausgezahlt werden

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Das Wallet lässt sich per PostFinance Pay, Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur so lange das Wallet nicht über CHF 9’999 liegt. Auszahlungen aufs Bankkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es kann nur für Wetten verwendet werden.

Wer auf eine Underdog-Wette mit hoher Quote einen grösseren Gewinn erzielt, sollte wissen, dass die Auszahlung über dem Wallet-Limit direkt aufs Bankkonto geht. Eine Verzögerung von 5 bis 10 Arbeitstagen ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Was steuerlich auf den Gewinn wartet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – also aus Sporttip und Jouez Sport – sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Steuerfreibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich; eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; der Spieler kann diese Steuer in der Steuererklärung zurückfordern, indem er den Gewinn deklariert.

Für einen typischen Sporttip-Spieler liegt der Gewinn aus einer Underdog-Wette weit unter dem Freibetrag. Eine Wette zu Quote 4.00 mit Einsatz CHF 10 bringt CHF 40, eine Wette zu Quote 8.00 mit Einsatz CHF 20 bringt CHF 160. Solange der Gesamtgewinn im Jahr unter dem Freibetrag bleibt, fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Wer regelmässig hohe Gewinne erzielt, sollte die Frage mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater klären.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Praxis prüfen; die Faustregel «ausländisch = immer steuerpflichtig» gilt nicht in jedem Kanton.

Was die Gespa-Liste über die Underdog-Märkte sagt

Welche Sportarten und Wettbewerbe bewilligt sind

Die Gespa-Liste vom 10.09.2026 führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen auf. Sie ist die abschliessende Grundlage für das Wettprogramm von Swisslos und Loterie Romande. Wer auf einen Underdog in einer Sportart setzen will, die nicht auf der Liste steht, kann das in der Schweiz nicht tun – die Wette wird von den bewilligten Veranstaltern nicht angeboten.

Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Frauen-Wettbewerbe sind nur aufgeführt, wenn die Gespa sie explizit bewilligt hat. Qualifikationsrunden sind wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, ebenso Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen.

Was die Liste über Märkte und Wetttypen sagt

Die Liste regelt, was bewilligt ist, und legt damit auch fest, was nicht angeboten werden darf. Livewetten sind bewilligt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht; die Einschränkung kommt aus der Liste selbst.

Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligt. Das ist die wichtigste praktische Konsequenz für einen Spieler, der eine Underdog-Wette sucht, die Sporttip und Jouez Sport nicht führen. Die Schweizer Veranstalter können diese Wette nicht anbieten; ein ausländischer Anbieter kann es, aber er tut es ohne Schweizer Bewilligung.

Häufige Fragen zu Underdog-Wetten in der Schweiz

Was sind Underdog-Wetten, und weshalb bieten Aussenseiter höhere Quoten?

Eine Underdog-Wette ist eine Wette auf den Ausgang, dem die Wettenden die tiefere Siegwahrscheinlichkeit zuschreiben. Die höhere Quote ist die mathematische Kehrseite dieser tieferen Wahrscheinlichkeit. Eine Quote von 4.00 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von 25 %, eine Quote von 8.00 entspricht 12.5 %. Die Quote enthält die Marge des Anbieters; sie ist nicht grosszügiger als die Quote des Favoriten, sondern Ausdruck derselben Marge auf einem anderen Ausgang.

Lohnt sich eine Underdog-Strategie langfristig, oder frisst die Marge des Anbieters den Vorteil auf?

Die Marge des Anbieters frisst einen Teil des Vorteils auf – in welcher Höhe, hängt vom Markt ab. Bei einer Marge von 5.3 % verliert der Spieler im Schnitt 5.3 Rappen pro eingesetztem Franken, unabhängig davon, ob er auf den Favoriten oder den Underdog setzt. Eine Strategie aus lauter Underdog-Wetten verändert diesen Erwartungswert nicht, sie verschiebt nur die Verteilung der Ergebnisse. Wer mit hohen Quoten spielt, gewinnt seltener, aber wenn er gewinnt, mehr. Das ist kein Einkommen, sondern ein anderes Risikoprofil.

Wie oft muss ein Aussenseiter gewinnen, damit ein Einsatz bei einer bestimmten Quote ausgeglichen wird?

Bei Quote 2.00 muss der Aussenseiter in 50 % der Fälle gewinnen, damit der Spieler im Mittel den Einsatz zurückerhält. Bei Quote 3.00 sind es 33.3 %, bei Quote 4.00 sind es 25 %, bei Quote 5.00 sind es 20 %. Das ist die mathematische Schwelle, nicht die tatsächliche Trefferquote des Marktes. Die effektive Trefferquote des Marktes liegt durch die Marge unter dieser Schwelle – bei einer Marge von 5 % auf einem Zweiwegmarkt mit beiden Seiten zu 1.90 liegt die Schwelle bei etwa 52.6 %, nicht bei 50 %.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei den beiden zugelassenen Veranstaltern?

Bei Swisslos Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die Loterie Romande und Jouez Sport sind die Limits in den entsprechenden Spielregeln aufgeführt, die im Vertragsgebiet der Romandie gelten.

Wie lassen sich Verlustserien mit selbst gesetzten Limiten begrenzen, und wann gilt eine Erhöhung der Limite?

Bei Swisslos sind vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Die Spielsperre ist das stärkere Instrument: produktbezogen 1 bis 180 Tage selbst sperrbar, eine unbefristete Sperre wird in das Schweizer Spielsperren-Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Was gilt bei Gewinnen aus Aussenseiter-Wetten steuerlich, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spieler in der Steuererklärung zurückfordern kann. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe; in anderen Kantonen ist die Praxis unterschiedlich.

Inhalt erstellt vom Team «livewettench»